Gewidmet Ernst Zündel - Inhaftiert wegen Gedankenverbrechen

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Ein offener Brief an Bundesinnenminister Otto Schily zur Verschärfung des §130 StGB (Volksverhetzung)

WALTER HELD
Oberstleutnant a. D.
83278 Traunstein
Permanederstraße 13
Tel/Fax (0861) 14774

15. März 2005

Herrn Innenminister Otto Schily - Bundestag Persönlich - Einschreiben

Sehr geehrter Herr Minister, für die geplante Gesetzesänderung gebe ich Ihnen einige Anregungen, die vor einer Verabschiedung bedacht werden müßten, weil es sich um die umfassendste Einschränkung der Meinungsfreiheit in unserem Land handelt.

1. In der NS-Zeit wurden von Studenten ca. 800 Bücher dem Feuer übergeben und damit verfemt, was auch heute immer wieder als Kulturschande angeprangert wird. In der Bundesrepublik sind inzwischen weit über 5.000 Bücher und Zeitschriften verboten, d. h. "auf den Index gesetzt", aus denen natürlich auch nicht zitiert werden darf, wenn man eine Anklage wegen § 130 bzw. Verharmlosung, Verherrlichung, Billigung vermeiden will. ABER kein Mensch in diesem Lande kennt sie, denn es gibt keine einsehbare Liste.

Beispiel: Irgendjemand (dessen Namen ich vergessen habe) hat mir das Buch "Die kommende Diktatur der Humanität" geschenkt, von Johannes Rothkranz, aus dem Verlagsprogramm Pro Fide Catholica. Ich setze eine Monatspension darauf, daß es strengsten verboten ist und ein Zitieren daraus bringt - siehe oben! Dem Rat folgend, den Sie mir in einem früheren Schreiben gegeben haben, ging ich ins hiesige Landratsamt und die für den Giftschrank zuständige Beamtin suchte in vielen Aktenordnern, fand das Buch aber nirgends und erteilte mir eine mündliche Freigabe, deshalb meine

Frage 1: Wann geben Sie endlich eine Broschüre heraus, in der jeder Bürger/in nachschlagen und damit ein Tappen in die Volksverhetzerfalle vermeiden kann?

2. Es gibt natürlich (?) auch eine mir unbekannte Zahl von Filmen, Wochenschauen usw. oder Ausschnitten daraus, die verboten sind. Beispiel: ich habe mir (aus gegebenem Anlaß) vergangene Woche vom Filmarchiv DEUTSCHE WOCHENSCHAU GMBH in Hamburg, Jenfelder Allee 80, Haus R, Eingang l die Wochenschau "WELT IM FILM 137" vom 8. 1. 1948 für EURO 78.88 gekauft. Gleich der erste Beitrag von 1.20 Min bringt einen Bericht über die Urteilsverkündung im Auschwitzprozeß in KRAKAU, wo Angehörige des Lagerpersonals und der Verwaltung abgeurteilt wurden und zwar 23 mit der Todesstrafe, 6 erhielten lebenslänglich, 10 langjährige Gefängnisstrafen, 1 Freispruch, wegen der Ermordung von 300.000 Menschen verschiedenster Nationen!

Nun haben wir erst im Januar, anläßlich der Gedenkfeiern zur Befreiung des Konzentrationslager Auschwitz in allen privaten und öffentlich-rechtlichen Fernsehanstalten ständig gesehen und gehört, daß dort Millionen Juden vergast wurden. Das Gericht wußte das nicht, daraus ergibt sich

Frage 2: Darf ich diese Zahlen aus der Wochenschau (auch im Internet abrufbar unter www . deutsche- Wochenschau, de) als wahr ansehen, weil sie in einem rechtsstaatlichen Urteil der Alliierten genannt werden, das gemäß Art. 139 unseres Grundgesetzes auf ewig Gültigkeit hat, oder bleiben weiterhin die "Millionen" als strafbewehrt bestehen, weil sie "offenkundig" sind?

Es könnte natürlich auch möglich sein, daß das damalige polnische hohe Gericht wesentlich deutschfreundlicher war als heute und die höheren echten Zahlen einfach abgemildert hat! Spätestens hier muß ich eine persönliche Anmerkung machen: selbst wenn die Opferzahlen von Auschwitz nur ein Zehntel der vom Gericht benannten Zahl von nahezu 300.000 wären, müßte das Entsetzen darüber jedem anständigen Menschen den Hals zuschnüren und eine Diskussion von selbst verbieten. Aber das Hochrechnen auf die Jahrzehnte auf den Bronzetafeln genannten vier Millionen und deren mühsames Rückführen auf die Wirklichkeit (siehe den Ihnen sicher bekannten Artikel im Heft OSTEUROPA von Fritjof Meyer, Präsidentin des Vorstands Frau Prof. Dr. Rita Süßmuth) kann doch wahrlich nicht als Bagatellisieren bezeichnet werden!

3. Es gibt auch noch eine, den meisten Bürgern sicherlich unbekannte Zahl von Abzeichen, Aufnähern oder Aufklebern, deren Abbildung oder Verwendung strafbewehrt ist. Irgendwo habe ich einen Bericht darüber gelesen (mit Beispielen) und mit Entsetzen gesehen, daß das Dienstgradabzeichen "Hauptfeldweber der Bundeswehr" darunter fällt, weil es eine Nachbildung der "Odal-Rune" der alten Germanen ist! Sagen Sie das aber bitte nicht dem Verteidigungsminister - er hat auch so schon genug Probleme im Hindukusch und mit dem Aussortieren belasteter Kasernennamen... Folgt zwangsläufig meine

Frage 3: Werden Sie in die Broschüre auch eine Aufzählung der verbotenen Abzeichen/"Logos"aufnehmen?

4. Selbstverständlich gibt es auch verbotene Lieder. Ich denke da weniger an das "Horst-Wessel-Lied" als an jahrhundertealte Volkslieder, aber auch den Gesang von Nazi-Liedern durch Menschen fremder Staatsbürgerschaft, und ich muß Ihnen hier eine Beichte ablegen, die mir sehr leicht fällt, weil das Geschehen im Jahre 1963 schon verjährt sein dürfte: Als Kompaniechef habe ich damals in Füssen eine mehrtägige Überlebensübung mit 17 britischen Piloten der Royal Air Force durchgeführt, die allen riesigen Spaß machte und deren Abschluß in einem Hotel in Bad Kohlgrub fürchterlich begossen wurde. Dabei stimmten die Briten (Dienstgrad vom Captain bis zum Wing Commander) plötzlich das Lied "... denn wir fahren, gegen Engeland!" an; ja, sie sprangen nach dem Refrain "En-ge-land " auf und brüllten Sieg-Heil, unter gleichzeitiger korrekter Ausführung des Hitlergrußes! Heute schäme ich mich natürlich zutiefst, daß ich nicht sofort des Saal verlassen und sie angezeigt, sondern - in Uniform - lauthals und begeistert mitgesungen habe. Vor allem meinen jungen Kameraden der Bundeswehr, aber auch jedem anderen Bürger möchte ich es ersparen, sich so strafbar zu machen.  Es kommt ja in der Praxis ständig vor, daß junge Leute bei Geburtstags- oder Sonnwendfeiern im Keller des eigenen Hauses oder in abgelegenen Gegenden singen. Die Polizei greift häufig schon ein, wenn es sich um die erste Strophe unserer Nationalhymne handelt und da tut Aufklärung dringend Not...

Frage 4: Gibt es eine Aufstellung aller verbotenen Lieder und werden Sie diese in den Wälzer aufnehmen?

5. Nein, ich kann Sie noch lange nicht aus der Pflicht zur Aufklärung entlassen, denn es gibt da auch noch die verbotenen Grußarten, die Sie - bebildert - aufnehmen müssen und eines der moralisch verkommensten Vergehen überhaupt, den unziemlichen Vergleich. Das böse Ende des Abgeordneten Hohmann, der ja gar nicht verglichen hat und in seiner Folge ein "verwirrter" General mit seiner "nicht ehrenhaften Entlassung" hätte Sie eigentlich schon warnen müssen! Wie konnten Sie es da noch zulassen, daß erst der Kardinal Meisner mit seiner Predigt (Oberhirte von Zig-Millionen Katholiken in Deutschland) wegen des gar nicht von ihm verfaßten Papst-Buches dem Düsseldorfer Künstleragenten Paul Spiegel ins Messer laufen!!! Und sich dafür entschuldigen müssen. Mein Mitleid mit ihnen und dem "geistigen Brandstifter" Hochhut hält sich dabei in engen Grenzen, denn ein Kotau stellt für ein Gartenschlauch-Rückgrat keine schwere Übung dar. ABER, ich muß Ihnen - und jetzt ganz im Ernst - den Vorwurf machen, daß Sie bisher Ihre Amtspflichten grob verletzten, denn es fehlt eine Liste der Menschen (vor allem mit den Juden), die man möglichst nicht oder in gar keinem Fall zitieren darf! Anscheinend dürfen zu schwierigen politischen oder religiösen Fragen nur der Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland und seine autorisierten Vertreter etwas sagen. Aber ich lese, höre und sehe mit Begeisterung auch (alphabetisch geordnet) von Hannah Arendt und Uri Avneri, Noam Chomsky und Ivan Denes; Norman Finkelstein (der mit der "Holocaust-Industrie"!) und den großartigen Oberrabbi von Wien, Moshe Friedman - nicht zu verwechseln mit..Michel(Michael) Friedmann. -Ephraim Kishon und Salzia Landmann gehören dazu; Pinchas Lapide habe ich tagelang gesprochen und bewundert; Sonja Margolina und Gerard Menuhin folgen, dann Rabbi Leibowitz (der uns' Adolf so bewunderte) und Amoz Oz oder Meir Shalcev, Israel Shamir und Moshe Zimmermann. Ich verbeuge mich ganz tief vor den 27 israelischen Piloten (darunter 1 General), die sich geweigert haben, nicht gerichtlich verhängte Todesurteile per Raketen aus der Luft zu vollstrecken - mit den üblichen Kollateralschäden. Und ich hätte mir gewünscht, daß es unter den Piloten der ROT-GRÜNEN- Luftwaffe wenigstens einen einzigen gegeben hätte, der das im völkerrechtswidrigen Krieg gegen Jugoslawien getan hätte. Ergibt abschließend die

Frage 5: Gibt es irgendwo eine Liste, in der, neben den Namen verabscheuungswürdiger Schriftsteller, Sänger und Politiker, Dirigenten und Soldaten auch steht, wen man auf keinen Fall zitieren darf ?Jährlich tappen tausende Deutsche in die Volksverhetzungsfalle und finden sich nicht nur vor Gericht, sondern auch in der Verbrechensstatistik als Rechtsextremisten wieder - weil Sie und die Länderminister es bis heute noch nicht geschafft haben, eindeutige Listen der Verbote aufzustellen. Ich verlange ein Regelbuch, ähnlich der Straßenverkehrsordnung und damit ein Ende der Ungewißheiten!

(Anmerkung PHI: Der Autor vorstehenden offenen Briefes ist selbst Betroffener. Er wurde wegen Bestellung und Verteilung einer Broschüre verurteil, die zum Zeitpunkt der Bestellung noch frei verkäuflich war.)




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