Gewidmet Ernst Zündel - Inhaftiert wegen Gedankenverbrechen

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Nachrichten-Archiv    Druckansicht 24. Januar 2006   
 

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Ein katholischer Priester hat hier das Wort

Quelle:  Pater Rolf Hermann Lingen <prhl@gmx.net>

Nachfolgendes Material darf frei verwendet und verbreitet werden.


Hiermit erstatte ich Strafanzeige und stelle ich Strafantrag gegen "Bundeszentrale für politische Bildung" (bpb), Adenauerallee 86, 53113 Bonn; Tatbestand: Volksverhetzung.

Zudem soll Beweis erhoben werden über die Frage, ob die Mitglieder der bpb sich NICHT in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit befinden und sie daher geschäftsfähig sind. Um Berichterstattung zu den persönlichen Verhältnissen werden die Stadt Bonn sowie "Landtag" und "Justiz"-Ministerium NRW ersucht.

Begründung: Auf ihrer Homepage bietet die bpb u.a. einen Text "Holocaust-Opfer": http://www.bpb.de/publikationen/LRHJLK,0,0,HolocaustOpfer.html

Darin heißt es einleitend: "Den traditionellen Kern der Leugnung des Holocaust bildet die Anzweiflung der Opferzahlen. Die Hartnäckigkeit, mit der die "Sechs-Millionen-Lüge" von Revisionisten bekämpft wird, reicht zurück in die unmittelbare Nachkriegszeit. Die Argumentation ist seither, obwohl immer aufs neue widerlegt, unverändert geblieben, lediglich neue "Beweisstücke" tauchen von Zeit zu Zeit auf. Es geht stets darum, durch Anführung scheinbar unumstößlicher Beweise, durch Hinweise auf vermeintliche Experten oder Augenzeugen und durch Zitate aus angeblich wissenschaftlicher Literatur Verunsicherung zu erzeugen, Tatsachen zu negieren und an ihre Stelle eine erfundene Pseudorealität zu setzen. Um die Zahl der sechs Millionen jüdischen Opfer, die zweifelsfrei feststeht, anzufechten, werden immer wieder Statistiken vorgeführt, die mit der Opferbilanz gar nichts zu tun und statt dessen die Gesamtzahl der auf der Welt lebenden Juden zum Gegenstand haben."

Daß die bpb sich selbst nicht über den Weg traut, beweist sie mit der Bemerkung im selben Text: "Daß die Historiker aus begreiflichen Gründen Mühe haben, die Zahl der jüdischen Opfer des Nationalsozialismus exakt zu bestimmen, wird als weiterer Beweis genommen, dass der Völkermord gar nicht stattgefunden habe, und die Tatsache, daß auf einer Gedenktafel in Auschwitz eine Zeit lang eine zu hohe Zahl der Todesopfer dieses Lagers angegeben war, wurde mit ebensolchem Triumph vermerkt, wie die Korrektur. Die Entfernung der Gedenktafel galt den Revisionisten nicht als Eingeständnis eines im Übereifer erfolgten Irrtums, sondern wurde direkt als "Beweis" dafür gesehen, daß in Auschwitz gar kein Massenmord erfolgt sei."

Warum bei aller angeblichen "Zweifelsfreiheit" dann doch im astronomischen "Übereifer" (?) fast ein halbes Jahrhundert lang eine Opferzahl angegeben wurde, die - diesmal wirklich zweifelsfrei - in astronomischer Höhe danebenliegt, bleibt ebenso unerklärt wie der Grund, weswegen der Bürger sich mit so einem "Übereifer" fraglos abfinden soll, erst recht, wenn die bpb doch einhämmert, daß dies "Minimalzahlen" (!) sind, die "von Historikern und Juristen [was haben die da eigentlich zu melden? Anm. PRHL] mit höchster Akribie und Professionalität anhand aller zur Verfügung stehenden Quellen ermittelt und immer wieder überprüft worden sind".

Warum die bpb nicht die Gedenktafel-Zahlen (vorher - nachher) erwähnt, wird auch nicht erklärt; diese lauten:

Jahrzehntelang: "Vier Millionen Menschen litten und starben hier durch die Hände der Nazi-Mörder zwischen den Jahren 1940 und 1945."

Seit 1995: "Möge dieser Ort, an dem die Nazis 1.500.000 Männer, Frauen und Kinder umbrachten, die Mehrheit von ihnen Juden aus verschiedenen europäischen Ländern, der Menschheit für immer ein Mahnmal der Verzweiflung und der Warnung sein."

Von einer "Zweifelsfreiheit" der Sechs-Millionen-Zahl kann auch rein empirisch gar keine Rede sein; ganz im Gegenteil. Hier nur zwei Fallbeispiele aus der jüngsten Vergangenheit:

1. Die Kärnter "Kirchenzeitung" (Organ der V2-Sekte) veröffentlichte kürzlich einen Leserbrief, in dem es u.a. heißt: "Religionslehrer mögen andere Prioritäten setzen, als Mauthausen-Besuche zu organisieren und der Schuljugend Einrichtungen zu zeigen, die nachweislich erst nach dem zweiten Weltkrieg für touristische Zwecke errichtet wurden." Die Veröffentlichung eines solchen Leserbriefs - obendrein in einem V2-Propagandaorgan! - geschah doch ganz sicherlich nicht ohne Grund.

2. Vor einigen Tagen trat der JUDE (!) Gilad Atzmon im Bochumer Bahnhof Langendreer auf und verkündete u.a., daß der Holocaust "eine komplette, von Amerikanern und Zionisten initiierte Fälschung" ist und daß es keinerlei forensischen Beweis dafür gibt, daß die Zahl der im Nationalsozialismus umgekommen Juden wirklich 6000000 betragen hat. Zu der daraufhin abgegebenen "Erklärung des Langendreer Bahnhofs": "Jede Relativierung, jeder Vergleich mit anderen Verbrechen gegen die Menschlichkeit, egal vor welchem politischen, religiösen oder philosophischen Hintergrund auch immer, verläßt eindeutig den Rahmen einer von uns gewollten streitbaren und kontroversen Auseinandersetzung und wird von uns aus tiefster Überzeugung abgelehnt", kommentiert altermedia:

"Nicht ohne Erstaunen fragen wir: Ist das alles? Oder waren wir in den letzten Wochen so sehr in einer Art alkoholisch bedingten Dauerkoma, daß wir den Prozeß gegen Ernst Zündel, die Auslieferung Germar Rudolfs an die bundesdeutsche Justiz und die Verhaftung David Irvings, die genau aus den Gründen erfolgten, die der jüdische Musiker jetzt neulich im Langendreer Bahnhof vortrug, nur geträumt haben? Anders ist das wohl nicht zu erklären. Offenbar muß man in der Tat wohl erst Jude sein, um solche Thesen in Deutschland verbreiten zu können, ohne mit dem Gesetz in Konflikt zu geraten. Vielleicht sollte man sich ja bei der Bochumer Staatsanwaltschaft in dieser Angelegenheit erkundigen und nachfragen, seit wann denn es dann in Deutschland ein Zweiklassenstrafrecht gibt, daß einem Nichtdeutschen Aussagen wie diese erlaubt, während es die nahezu gleichen Inhalte, geäußert von Deutschen, oder mit ihnen sympathisierenden Ausländern, sofern diese keine Juden sind, strafrechtlich verfolgt."

(http://de.altermedia.info/general/ein-abend-voller-dissonanzen-gilad-atzmon-und-das-wahre-bose-011205_4149.html)

Die "Gleichheit vor dem Gesetz" (GG Art. 3) wird zwar auch von der bpb herposaunt (http://www.bpb.de/wissen/6T59N4,0,0,Artikel_3:_Gleichheit_vor_dem_Gesetz%3B_

Gleichberechtigung_von_M%E4nnern_und_Frauen%3B_Diskriminierungsverbote.html), ernst kann man das aber beim besten Willen nicht nehmen. Wenn z.B. Ernst Zündel, Germar Rudolf, David Irving, Siegfried Verbeke etc. (um nur einige der aktuellsten "Neuzugänge" zu nennen) eingekerkert werden, dann wird hier - diesmal wirklich zweifelsfrei - physische Gewalt ausgeübt, vom psychischen Terror ganz zu schweigen. Ergo stachelt die bpb in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, zum Haß gegen Teile der Bevölkerung (i.e. die so gen. "Revisionisten") auf, wohl wissend um die daraus resultierenden unzähligen Gewalt- und Willkürmaßnahmen (Terror aller Art, u.a. Kerker), sie greift die Menschenwürde anderer dadurch an, daß sie Teile der Bevölkerung (i.e. die so gen. "Revisionisten") beschimpft, böswillig verächtlich macht und verleumdet.

Damit ist die bpb zweifelsfrei schuldig gem. StGB § 130. Wegen der monströsen Absurdität ihrer Ausführungen sowie ihrer hartnäckigen Reaktionslosigkeit auf meine Ausführungen soll zum Schutz der Schuldigen sichergestellt werden, dass sie sich NICHT in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit befinden und sie daher geschäftsfähig sind; wird ein entsprechender Beweis der Schuldunfähigkeit nicht rechtzeitig vorgelegt, könnte dies als eindeutiges Schuldeingeständnis gewertet werden.

Der guten Ordnung halber sei daran erinnert, dass die Sechs-Millionen-Zahl bereits rein nach BRD-Buchstabe gar nicht strafrechtlich relevant sein darf: Nulla poena sine lege - eine Tat kann nur bestraft werden, wenn ihre Strafbarkeit zur Zeit der Begehung gesetzlich bestimmt war. Pikanterweise verzichtet die bpb hartnäckig darauf, einen entsprechenden Gesetzestext für die so hartnäckig behauptete Sechs-Millionen-Zahl anzugeben. Strafmaßnahmen gegen jemanden, der die Sechs-Millionen-Zahl öffentlich nicht bekennt, sind schon von daher immer auch ein Verbrechen gem. StGB § 344 (Verfolgung Unschuldiger). Selbstverständlich bleibt aber auch an exakt ausformulierte Gesetze der Anspruch zu stellen, dass sie gerecht sind, andernfalls können sie nämlich keine Rechtskraft erlangen (cf. H. Jone, Katholische Moraltheologie).

Als Ergänzung der Unterlagen übersende ich noch:

1. meine Revisionisten-Predigt, veröffentlicht u.a. bei http://www.heise.de/newsticker/foren/go.shtml?read=1&msg_id=9288453&forum_id=87578

2. meine E-Mail an bpb v. 28.11.2005; eine Antwort seitens bpb blieb bislang aus.

Zur Erledigung dieser Sache setze ich eine Frist bis zum 11.12.2005; liegt mir bis dahin keine schrifliche Erklärung vor, tritt Versäumnis ein, was u.a. auch in dem EuGHMR-Verfahren gegen die BRD verwendet wird.

Anlage 1:

Predigt am 20.11.2005 (Letzter Sonntag nach Pfingsten); sd; ); Wörter: 1141 In den vergangenen Tagen wurde insbesondere der "Zündel-Prozess" in den Medien ausgeschlachtet.

Ernst Zündel glaubt nicht, daß tatsächlich sechs Millionen Juden von den Nationalsozialisten ermordet wurden und insbesondere daß in Auschwitz millionenfach Juden durch Giftgas ermordet wurden. Zur Stützung seiner These verbreitet Zündel die Studie eines Spezialisten für Hinrichtungstechnologien, Fred Leuchter. In diesem "Leuchter Report" wird die Position vertreten, daß die allgemein behaupteten Massenvergasungen in Auschwitz bereits rein technisch völlig unmöglich waren. Eine Widerlegung der Kernaussagen des Leuchter-Reports fand bis heute nicht statt.

Aber immerhin erklärten über 30 Forscher in einer großen Tageszeitung (Le Monde, 21.2.1997): "Man darf sich nicht fragen, wie solch ein Massenmord [an den Juden] möglich war. Er war technisch möglich, weil er stattgefunden hat. Dies ist der obligatorische Ausgangspunkt jeder historischen Untersuchung zu diesem Thema. Diese Wahrheit wollen wir einfach in Erinnerung rufen: Es gibt keine Debatte über die Existenz der Gaskammern, und es darf auch keine geben."

Dementsprechend ist es nicht nur gar nicht nötig, sondern strafrechtlich verboten, nach den technischen Voraussetzungen der Gaskammern zu fragen, und dementsprechend wurde auch gegen Zündel Strafbefehl erlassen. Er sitzt bereits seit Monaten in so gen. "Untersuchungshaft", und als jetzt endlich der Prozess gegen ihn begonnen wurde, wurde er auch gleich wieder beendet: Alle Verteidiger Zündels wurden einfach ohne ordentliche Begründung abgelehnt, so daß Zündel jetzt einfach noch einige weitere Monate in Gefängnis bleiben und auf seinen Prozess warten muss.

Der Befangenheitsantrag gegen den Richter (Meinerzhagen) wurde ebenfalls ohne jede ordentliche Begründung abgelehnt.

Zwar wurde der Leuchter Report bis heute nicht widerlegt, aber er wurde in seinen Kernpunkten von einem Chemiker namens Germar Rudolf als richtig bewertet. Für die Erstellung des Rudolf Gutachtens wurde Rudolf zu 14 Monaten Kerker verurteilt. Rudolf konnte ins Ausland fliehen, wurde aber jetzt von den USA nach Deutschland ausgeliefert.

Zudem wurde jetzt der bekannte Historiker David Irving verhaftet, der ebenfalls zu den prominentesten "Holocaust"-"Leugnern" gerechnet wird. Und kürzlich wurde jemand (Klaus Kruschel) wegen "Volksverhetzung" verurteilt, weil er sich auf seiner Internet-Seite ausdrücklich geweigert hatte, das offizielle Geschichtsbild über Auschwitz zu glauben.

Eine Zeitung (Kurier, 18.11.05) titelte deshalb jetzt: "Düsteres Jahr für Holocaust-Zweifler". Personen wie Zündel, Rudolf und Irving werden zwar im allgemeinen als "Holocaust"-"Zweifler" und Verfechter der "Auschwitz-Lüge" oder einfach als "Neo-Nazis" bezeichnet, sie selbst nennen sich allerdings meist "Revisionisten" - mit der Begründung, daß sie das gängige Geschichtsbild einer Revision, einer Überprüfung unterziehen.

Zunächst gilt grundsätzlich:

Geschichtsprüfung ist wichtig. Der durchschnittliche mündige Wahlberechtigte führt die Behauptung, daß mit der Päpstin Johanna die Kirche mehrere Jahre von einer Frau regiert wurde, als Beweis für die Lächerlichkeit des Papsttums an; er führt die Behauptung, daß Galilei das Dogma von der Sonnenbewegung widerlegte, als Beweis gegen die Unfehlbarkeit der Kirche an; er führt die Behauptung, daß allen Kreuzzugsteilnehmern die ewige Seligkeit garantiert wurde, als Beweis für die Verherrlichung menschenverachtender Gewalt in der Kirche an. Was der durchschnittliche mündige Wahlberechtigte allerdings nicht wissen will, ist, daß alle diese angeblich offenkundig wahren Behauptungen schon längst eindeutig als bloße Haß- und Lügenpropaganda gegen die Kirche erwiesen sind. Aber trotz aller Aufklärungsarbeit werden solche Lügen à la Päpstin Johanna noch immer geglaubt.

Der "Holocaust"-Revisionismus nun konzentriert sich auf die Judenverfolgung im Nationalsozialismus, und auch diesbzgl. glaubt der durchschnittliche mündige Wahlberechtigte den allergrößten Unfug. In einem Internetforum (heise) wies ein Diskutant im Zusammenhang mit dem Prozess gegen Ernst Zündel auf die Verfolgung der katholischen Kirche z.Zt. des Nationalsozialismus hin. Ein zweiter Diskutant antwortete darauf: "Soll das Posting irgendwie den Eindruck erwecken die RKK wäre ein Opfer? Wenn ja muß ich vorher wohl besser meine Kaffeetasse abstellen."

Ein anderer Diskutant ging ebenfalls mit keiner Silbe auf die Ausführungen des ersten Diskutanten ein, sondern verleumdete ihn einfach: "Fazit: Ein abgedrehter Hochstapler, dem es bereits gerichtlich verboten wurde, sich als römisch-katholischer Prister zu bezeichnen."

Mit dieser haarsträubenden Haß- und Lügenpropaganda gibt sich der durchschnittliche mündige Wahlberechtigte zufrieden, und der Staat untertützt derlei Propaganda nach Kräften. Ganz besonders schlimm sind die Haß- und Lügenkanonaden, die von jüdischer Seite (z.B. Goldhagen) gegen die Kirche wegen ihres angeblichen "Versagens" im Nationalsozialismus geschleudert werden. Das sind regelrechte Orgien des Irrsinns, geboren aus blindem Hasß und konstruiert aus endlosen Lügen, aber diese werden von der BRD mit allen Mitteln geschützt, und wehe dem, der diese Haß- und Lügenkanonade gegen die Kirche nicht hinnehmen will.

Wenn es gerecht zuginge, müssten solche Hetzromane wie Hochhuths "Stellvertreter" wegen Verleumdung des Papstes verboten werden. Stattdessen werden aber revisionistische Bücher wie "Operation Stellvertreter" (Rassinier), "Sündenböcke" (Burg) und "Der Jahrhundertbetrug" (Butz) verboten, die der Haß- und Lügenpropaganda gegen die Kirche den Boden entziehen würden.

Besonders pikant ist der Fall von Ernst-Wolfgang Böckenförde. Nach dem Tod von Papst Pius XII. veröffentlichte Böckenförde eine aus Lügen gezimmerte Hetzschrift gegen den Papst und sein angebliches "Versagen" im Nationalsozialismus. Böckenförde wurde für seine Haß- und Lügenpropaganda nicht bestraft, aber später wurde er "Verfassungsrichter".

In diesem Amt hat er sich insbesondere für die straffreie Abtreibung eingesetzt und dies so begründet: "Ich hatte, als ich das Richteramt übernahm, geschworen, als gerechter Richter das Grundgesetz und die Gesetze zu wahren und Gerechtigkeit gegen jedermann zu üben. Dies und dies allein war in diesem Amt meine Aufgabe und Pflicht, nicht die Vertretung katholischer Belange. Und ich hatte diesen Eid mit der religiösen Beteuerung 'so wahr mir Gott helfe' geleistet."

Die Abtreibungen seit 1945 allein in der BRD sind um ein Vielfaches zahlreicher als die gesamten Morde an Juden im gesamten Wirkungsgebiet Hitlers im gesamten Zeitraum des Dritten Reiches. Und "Verfassungsrichter" Böckenförde verteidigt die Straffreiheit dieses millionenfachen Verbrechens an absolut wehrlosen Unschuldigen auch noch als "Gerechtigkeit" und mit dem Verweis auf Gott! Das ist nicht nur furchtbarster Zynismus: Eine schlimmere Gotteslästerung ist kaum denkbar. Und wer an Abtreibung Kritik äußert, wird wegen "Verhetzung" mit schlimmsten Strafen belegt, erst recht dann, wenn er katholischer Priester ist.

Überhaupt betreibt die BRD im Schulterschluß mit einer international tätigen Firma (V2-Sekte) eine absolut brutale und gezielte Kirchenverfolgung, so daß die Kirche auf deutschen Boden wohl schon sehr bald ausgerottet sein wird. Doch auch Nichtchristen überschlagen sich nicht immer vor Begeisterung für die deutsche "Justiz"; so heißt es in einem Forum (beschwerdezentrum): "Die organisierte Kriminalität in ihrer perversesten Erscheinungsform- das ist die deutsche Justiz" (Weiss).

Das alles muss zu der Frage führen: Darf man es mit der Beurteilung von Ernst Zündel, Germar Rudolf und anderen Revistionisten sich wirklich so einfach machen, wie es permanent von den Medien betrieben wird? Darf man auf die Wahrheitsfrage verzichten, darf man sie gar verbieten? Dürfen wir uns so einem Verbot unterwerfen? Dürfen wir tatenlos zusehen, wie der Staat die Kirche gezielt ausrottet? Dürfen wir verschweigen, was sich wirklich z.Zt. des Nationalsozialismus zugetragen hat?

Bemühen wir uns um Gerechtigkeit und beten wir, daß wir bestehen werden, wenn wir vor den göttlichen Richterthron treten. Denken wir stets an das Wort Christi: "Selig, die Hunger und Durst haben nach der Gerechtigkeit. Sie werden gesättigt werden." Amen.

Anlage 2: -------- Original Message -------- Subject: "Holocaust-Opfer" Date: Mon, 28 Nov 2005 01:15:22 +0100 From: Pater Rolf Hermann Lingen <prhl@gmx.net>

To: Bundeszentrale für politische Missbildung <info@bpb.de> BCC: Hallo, Bundeszentrale für politische Missbildung! Im "Holocaust-Opfer"-Text (http://www.bpb.de/publikationen/LRHJLK,0,0,HolocaustOpfer.html) wird behauptet, dass "die Zahl der sechs Millionen jüdischen Opfer ... zweifelsfrei feststeht".

Gerade was die "eine Million" in Auschwitz-Birkenau betrifft, müsste man wenigstens eine Übersicht über amtliche Zahlen einfügen, z.B. nach diesem Vorbild: http://globalfire.tv/nj/03de/zeitgeschichte/awitz_zahlen.htm

Ich fordere deshalb eine sofortige umfassende Korrektur des Artikels! Ich setze die Kenntnis des Holocaust-Mythus-Textes voraus: "Holocaust" / Mythus des 20. Jahrhunderts http://www.revisionisten.de/holomyth.htm Desweiteren verweise ich auf meine Revisionisten-Predigt: http://www.heise.de/newsticker/foren/go.shtml?read=1&msg_id=9288453&forum_id=87578

Als Frist für die Korrektur setze ich den 01.12.2005; danach werden weitere Schritte geprüft. Inwieweit dieser Fall in das derzeit beim "Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte" anhängige Verfahren gegen die Völkermordrepublik Deutschland (vulgo "BRD"), Geschäftsnummer ECHR-LGer1.1R, eingebracht wird, ist derzeit noch nicht entschieden.

Was von der "Bildung" à la BRD grundsätzlich zu halten ist, erhellt z.B. aus meinen Texten: Verblödung als Grundrecht http://www.kirchenlehre.com/schule.htm

Das Gift an die Wurzel http://www.kirchenlehre.com/schule02.htm

Totalitäre Verblödungsinstitutionen http://www.kirchenlehre.com/totalit.htm

Die BCC-Empfänger können dieses Schreiben frei verwenden.

Pater Rolf Hermann Lingen römisch - katholischer Priester

Photo: http://www.forum-3dcenter.org/vbulletin/showpost.php?p=3307664&postcount=770

Die Homepage KzM wird momentan noch unter der URL http://www.kirchenlehre.com/ (http://prhl.crosswinds.net) gespiegelt.

Alternativen:

http://www.katholische-kirche.tk/
http://www.kirchenlehre.de
http://www.revisionisten.de
http://www.ablassbuch.de

Informationsblatt (pdf-Datei; s. www.adobe.de): http://www.novusordowatch.org/kirche.pdf

Wissensch. Stellungnahme zum angeblichen "Gutachten" / Fallstudie zu Norbert Leygraf:

http://de.geocities.com/earchiv21/rechtskulturaktuell.htm

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