Gewidmet Ernst Zündel - Inhaftiert wegen Gedankenverbrechen

The concepts expressed in this document are protected by the basic human right to freedom of speech, as guaranteed by the First Amendment of the Constitution of the United States, reaffirmed by the U.S. Supreme Court as applying to the Internet content on June 26, 1997.

Nachrichten-Archiv    Druckansicht 9. Februar 2006   
 

Abonnieren Sie
unsere weltberühmten
ZGrams



 Aus zundelsite.org:

  Briefe aus dem
  Gefängnis

  Artikel-Archiv
  ZGram-Archiv
  Gerichtsdokumente
  Andere Sprachen
  Andere Sites
  Suche
  Kontakt



Jetzt erhältlich:

Erfahren Sie, wer dieser "Gedankenverbrecher" wirklich ist - wie er denkt, wie er schreibt, was er wirklich sagt!

Leseprobe

Bestellformular:
- HTML format
- PDF Format

 

Erster Bericht der gleichgeschalteten deutschen Medien: Heftige Wortgefechte


Quelle:  http://www.swr.de

Mannheim, 09.02.2006

Neuer Prozess gegen Rechtsextremist Ernst Zündel

Mit heftigen Wortgefechten zwischen Gericht und Verteidigung hat der zweite Prozess gegen den mutmaßlichen Holocaust-Leugner und Rechtsextremisten Ernst Zündel vor dem Landgericht Mannheim begonnen.


Ernst Zündel (re) mit seinem Wahlverteidiger Jürgen Rieger

Die Wahlverteidiger des 66-Jährigen lehnten den Vorsitzenden Richter zum Prozessauftakt wegen Befangenheit ab. Zündel muss sich wegen des Verdachts der Volksverhetzung verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm zudem Beleidigung und Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener vor. Laut Anklage soll Zündel den Völkermord der Nationalsozialisten an den Juden systematisch geleugnet und verharmlost haben. Für den Prozess sind zunächst sechs Verhandlungstage bis zum 16. März angesetzt.

Der Auftakt des Prozesses war von formellen Streitigkeiten geprägt. Die Anklageschrift konnte bis zum Mittag nicht verlesen werden. Zudem wurde die Verhandlung mehrfach unterbrochen, weil die Verteidigung zahlreiche Anträge stellte.

Ein erster Prozess gegen Zündel war am 15. November in Mannheim geplatzt, weil das Gericht seine Pflichtverteidigerin abgelehnt hatte. Sie hatte nach Auffassung des Gerichts in einem Antrag auf Einstellung des Verfahrens selbst zum Hass gegen Juden aufgestachelt. Die Mannheimer Staatsanwaltschaft ermittelt gegen die Anwältin wegen des Verdachts der Volksverhetzung.

Drei Pflicht- und drei Wahlverteidiger

Die Juristin wollte zudem den früheren NPD-Anwalt Horst Mahler als Assistenten der Verteidigung einsetzen, obwohl gegen ihn ein vorläufiges Berufsverbot besteht. Bei der Neuauflage des Prozesses ist die Anwältin als Wahlverteidigerin dabei. Insgesamt lässt sich Zündel von drei Pflicht- und drei Wahlverteidigern vertreten. Wobei einer der Wahlverteidiger, der Hamburger Rechtsanwalt Jürgen Rieger, selbst bereits wegen Volksverhetzung verurteilt wurde.

Zündel ist seit dem 1. März 2005 in Haft. Er soll von Kanada und den USA aus zwischen Oktober 2000 und Februar 2003 über eine Internet-Homepage und andere Publikationen weltweit nazistische und antisemitische Propaganda betrieben und die Massentötung von Juden in Gaskammern geleugnet haben. Der Rechtsextremist war 1958 nach Kanada ausgewandert. Er wurde nach Deutschland abgeschoben, nachdem ein kanadisches Gericht seine Internet-Homepage für verfassungswidrig erklärt hatte.




Weitere Artikel:


Zum Vergrößern bitte anklicken.
 

  Nach oben

Bitte unterstützen Sie die Zündelsite - die am stärksten politisch belagerte Website auf dem Weltnetz!