Nachrichten-Archiv | Druckansicht | 16. März 2006 | |
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Zündels Holocaust-Ketzerprozeß - Zum dritten Mal geplatzt!!! Schauprozeß gegen Zündel wieder einmal auf unbestimmte Zeit vertagt (14.03.06) Quelle:
http://www.stoertebeker.net/blog/?p=2824#more-2824
Mannheim / Ba-Wü: In einem Erlebnisbericht vom Verhandlungstag, der vorgestern vom Infoportal 24 veröffentlicht wurde, heißt es über die Ereignisse des Tages wie folgt:
Rechtsanwältin Stolz hatte, um einer eventuellen Entfernung ihrer Person zuvorzukommen, einen umfangreichen Ordner mit Anträgen und Stellungnahmen abgegeben. Die anderen Verteidiger verlangten Kopien derselben durch das Gericht, was der Richter abblocken wollte mit der Begründung, sie könnten ja bei ihrer Kollegin Einsicht nehmen. Es kam zu einem lautstarken Streit zwischen Richter und RA Rieger, wobei letzterer richtigerweise feststellte, daß der Richter dem Prozeß nervlich nicht gewachsen sei und ihn doch an einen Kollegen abgeben solle. Danach sollte die Beweisaufnahme wiederholt werden, aber zuvor durfte, man höre und staune, RA Stolz das tun, was ihr sonst verboten wurde, nämlich sprechen: sie rügte den Richter wegen seiner nachweisbaren Lügen und Bedrohung der Verteidiger. So sprach sie und das ließ der Richter, der ganz offensichtlich ein starkes Beruhigungsmittel genommen haben mußte, seltsamerweise durch und was knallte sie ihm nicht alles um die Ohren:, er trotzdem gesetzlich verpflichtet sei, Angeklagte deswegen zu verurteilen, er damit aber gegen seinen Amtseid verstoße, nach bestem Wissen und Gewissen nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen. Dieses Verfahren sei ein "Scheinprozeß" und geradezu ein "Geisterverfahren". Das Entziehen des Wortes für die Verteidigung sei nichtig und das Weiterreden eine Notwehr für den Angeklagten und das Deutsche Reich! Dann wollte sie die vorher zu den Akten gegebene (s. o.) "Richtigstellung tatsächlicher Art" verlesen, was ihr der Richter untersagte und dann den Prozeß kurz unterbrach, um sie RA Bock wenigstens einmal vorher lesen zu lassen, jedoch nur diesen, eine Falle! Als RA Rieger dieses Recht für sich proklamierte, sagte der Richter, er hätte ja Einsicht nehmen können, wogegen Rieger erfolgreich Stellung nahm, daß ihm dies dann als "Aktendiebstahl" ausgelegt worden wäre und ihm unter diesem Vorwand weitere Akteneinsicht verwehrt werden würde. Der Richter mußte sich geschlagen geben und unterbrach erneut. Dann verkündete RA Rieger, daß er die iranische Botschaft um eine internationale Beobachterkommission bitten wolle, denn in islamischen und selbst in kommunistischen Staaten waren und sind abweichende Auffassungen über die Vergangenheit nicht strafbar. Dann brachte er das Beispiel, dass 6 - 4 gleich 2 ist! Jetzt unterbrach der Richter den Prozeß erneut und jetzt sollte sich zeigen, wofür der Richter die drei Wochen Verhandlungspause genutzt hatte: Er verlas nach einer kurzen Pause einen so ellenlangen Antrag, den er niemals in dieser kurzen Zeit geschrieben haben konnte: die Hauptverhandlung wird auf unbestimmte Zeit vertagt, bis das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe über seinen Antrag entschieden habe, RA Stolz gegen jedes Recht (!) vom Prozeß auszuschließen! Das ist solch eine Rechtsverhöhnung, hier zeigt die alliierte Willkür ganz offen ihre häßliche Fratze! Allerdings kamen interessante Zitate aus den Akten, die nicht öffentlich verlesen werden durften: daß das von den Alliierten den Deutschen eingeimpfte Schuldbewußtsein unser Volk töte, daß dies ein klassischer Ketzerprozeß auf dem Weg zur Befreiung des deutschen Volkes sei oder... - sehr hörenswert!
Obwohl der Prozeß damit eigentlich schon abgebrochen war, gelang es doch,
RA Dr. Schaller aus der urdeutschen Ostmark noch, eine Gegendarstellung zu
verlesen: die Verweigerung der Beweisaufnahme sei abwegig, Bestreiten und
Leugnen Vorwurfs gegen Zündel seien zwei verschiedene Dinge, denn man
könne nur gegen besseres Wissen leugnen, was man selbst für wahr halte.
Zündel jedoch hielt und halte es für unwahr, insofern leugne er es nicht,
sondern bestreite ihn nur aufgrund besseren Wissen, das der Richter leider
nicht habe und nachzuarbeiten hätte. |
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