Gewidmet Ernst Zündel - Inhaftiert wegen Gedankenverbrechen

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Nachrichten-Archiv    Druckansicht 12. Juni 2006   
 

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Eine deutsche Frau verteidigt das deutsche Volk

Einlassung von Ursula Haverbeck

Berufung zum Urteil Bad Oeynhausen im Prozeß gegen Ernst Otto Cohrs und Ursula Haverbeck, AZ 14 Ns 46 Js 485/03 - C 2/04 XIV

Auch für dieses Berufungsverfahren gilt, was ich meiner Einlassung im Prozeß in Bad Oeynhausen im Juni 2004, also vor nahezu zwei Jahren, voranstellte: Es geht nicht um mich, sondern um Recht und Wahrheit für Deutschland. Um mich geht es nur indirekt, insofern ich Deutsche bin.

Warum wurde ich denn angeklagt? Nicht um eines Diebstahls, einer Urkundenfälschung oder gar eines Mordes willen, sondern weil ich meine Meinung kundtat hinsichtlich der neuesten Forschungen zu Auschwitz, und diese Meinung in der Stimme des Gewissens veröffentlichte.

Diese mitgeteilten Erkenntnisse basierten auf dem Artikel des Leitenden Spiegel-Redakteurs Fritjof Meyer, wie er sie in der Zeitung Osteuropa, Mai 2002 veröffentlichte unter dem Titel Die Zahl der Opfer von Auschwitz - Neue Erkenntnisse durch neue Archivfunde.

Meyer hat die Opferzahlen von Auschwitz dramatisch reduziert und den Tatort in Frage gestellt. Dies führte nicht zu einer Anklage durch die Staatsanwaltschaft. Das war nicht strafbar.

Aus den Untersuchungen Fritjof Meyers ergibt sich somit eine Entlastung Deutschlands.

Das trifft insbesondere deswegen zu, weil alle Zeugenaussagen sich genau auf die heute noch als echt gezeigten Gaskammern beziehen. Sie werden damit insgesamt unglaubwürdig, zumal auch Leuchter / Rudolf zuvor zum gleichen Ergebnis über diesen "Tatort", die Gaskammern von Auschwitz, gekommen waren.

Seit dem Prozeß in Bad Oehnhausen vergingen zwei Jahre. Neue gewichtige Untersuchungen erschienen seither, so von Germar Rudolf im Frühjahr 2005 die Vorlesungen über den Holocaust, strittige Fragen im Kreuzverhör. Wer sich mit dem Holocaust befaßt -- auch als Jurist - kann dieses Werk nicht ignorieren.

Rudolf widmet ein ganzes Kapitel Werner Maser, einem der besten Kenner des Dritten Reiches. Er zitiert auch Masers Buch mit dem bezeichnenden Titel Fälschung, Dichtung und Wahrheit über Hitler und Stalin:

Zwar gilt (*) die Vernichtung der Juden zu den am besten erforschten Aspekten der Zeitgeschichte (*) doch das ist nicht der Fall. (*) Doch ganze Territorien sind nach wie vor terra incognita (*) auch, weil (*) deutsche Historiker eine Scheu an den Tag legen, sich des grauenvollen Anliegens anzunehmen und womöglich details zu Tage zu fordern, die mit den seit Jahr und Tag multiplizierten Darstellungen nicht übereinstimmen. (S. 332)

Das Schwert des Damokles schwebt (nicht nur in Deutschland) über Historikern, die umstrittene Phasen der Geschichte so darstellen, wie sie 'worklich gewesen sind' - und die häufig selbst amtlich kodifizierte ideologische Vorgaben als Geschichtsfälschungen identifizieren. (S. 220)

Was Maser befürchtet, erleidet Rudolf. Seine Existenz als vielversprechender Wissenschaftler wurde zerstört, er entzog sich einer längeren Gefängnisstrafe durch Flucht ins Ausland und wurde aber nach Deutschland ausgeliefert, wo er nun in Stammheim einsitzt. Ein neuer Prozeß erwartet ihn.

Seit nahezu 60 Jahren stand Deutschland unter dem Schuldspruch, das größte Verbrechen der Menschheit, das einzigartig = singulär sei, nämlich den Holocaust begangen zu haben. Der zentrale Tatort für dieses Verbrechen war und ist Auschwitz.

Meine Damen und Herren des Landgerichtes Bielefeld, wir alle sind als Deutsche von dieser Schuld - so wird immer wieder nachdrücklich betont - betroffen. Es ist dabei belanglos, ob Sie glauben, daß dieses Verbrechen tatsächlich vom deutschen Volk zu verantworten ist, oder ob, wie ich meine, es, so wie dargestellt, gar nicht stattgefunden haben kann. In jedem Fall müssen wir ein gemeinsames Interesse an der Wahrheitsfindung haben, sind wir doch als Deutsche gleichermaßen mit einer Schuld stigmatisiert, die weder gesühnt noch vergeben werden kann bis in alle Ewigkeit. So jedenfalls wird es jüdischerseits immer wieder, insbesondere bei Gedenkveranstaltungen, unerbittlich vor aller Welt wiederholt.

Im Jahre 2006 müssen wir uns fragen, ist dieser Schuldspruch nach allen in den letzten 20 jahren vorgelegten Forschungsergebnissen noch aufrechtzuerhalten? Kann man noch von Singularität sprechen? Ist das Urteil des Bundesgerichtsholfes vom 18. September 1979, wie in der Anklage gegen mich angeführt, noch für irgendeinen heutigen Richter bindend? Wie berechtigt diese Überlegungen sind, ergibt sich schon aus der vorbeugenden Gegenmaßnahme, einen Welt-Holocaust-Gedenktag - jetzt, 60 Jahre danach - einzuführen. Dergleichen läßt sich nur aus dieser allgemeinen Erschütterung des Holocaustglaubens erklären, der verzweifelt behauptet werden soll.

Ein ordentliches, unabhängiges Gericht hätte die Verpflichtung, eine Beweisaufnahme zu veranlassen, völlig unabhänging davon, was bisher gedacht, gesagt und als offenkindig angenommen wurde.

Mir wird vorgeworfen, ich hätte den Holocaust geleugnet. Ich kann ihn doch gar nicht leugnen, da ich auf Grund des gegenwärtigen Forschungsstandes erkennen muß, daß ein Holocaust als planmäßig durchgeführter Völkermord wissenschaftlich umstritten und unbewiesen ist - natürlich nicht aus Sicht der Ankläger. Ich kann erwarten und verlangen, daß in einer Zeit des Realismus und der Wissenschaftlichkeit diese behauptete Offenkundigkeit nachvollziehbar bewiesen wird. Sie kann kein Glaubens-dogma sein.

Zudem hat eine einmal behauptete Offenkundigkeit keinen Ewigkeitswert. Davon geht auch die Empfehlung des Petitionsausschusses des deutschen Bundestages aus, die auf der Strafprozeßordnung und zugehörigen juristischen Kommentaren beruht. Sie liegt Ihnen vor.

Auch der § 130 (Volksverhetzung) -- Grund der Anklage gegen mich - verbietet nicht, Verbrechen aufzuklären. Es wird darin lediglich gesagt, daß sich strafbar macht, wer im Dritten Reich begangene Verbrechen verharmlost, leugnet usw.

Es wäre eine Beleidigung der Juristen in Deutschland, ihnen generell unterstellen zu wollen, heute noch einer Denkakrobatik anzuhängen, wie sie der französische Holocaust-Aktivist Pierre Vidal-Naquet darbot:

Man darf sich nicht fragen, wie ein Massenmord möglich war. Er war technisch möglich, weil er stattgefunden hat. Dies ist der obligatorische Ausgangspunkt jeder historischen Untersuchung zu diesem Thema. Diese Wahrheit wollen wir einfach in Erinnerung rufen: Es gibt keine Debatte über die Existenz der Gaskammern, und es darf auch keine geben. (Le Monde, 21. Februar 1979)

Dieses Tabu, das 1979 noch so aufgestellt werden konnte, ist längst gefallen. 2002 bestätigte unangefochten Fritjof Meyer die Forschungsergebnisse von Fred Leuchter und Germar Rudolf, daß in den in Auschwitz gezeigten Gaskammern keinerlei Vergasungen von Menschen stattgefunden haben.

Forensische Beweise für den Holocaust gibt es nicht. Darauf weist auch das Auschwitz-Urteil vom großen Frankfurter Auschwitz-Prozeß hin, in dem es sagt, daß es objektive Beweise für die Vergasung nicht gebe (Auschwitz-Urteil, S. 109).

Es gibt lediglich Zeugenaussagen, die sich aber alle auf die nicht aufrecht zu erhaltenden Gaskammern beziehen, also Erfindungen oder Lügen sind.

Es gibt dagegen inzwischen eine ganze Anzahl von forensischen Beweisen, daß dieses singuläre Verbrechen der Deutschen, so wie dargestellt, nicht stattgefunden haben kann. In keinem einzigen der sogenannten Holocaustprozesse hat bisher eine Wahrheitsermittlung stattgefunden. Die Ermittlung der Wahrheit, die von Ankläger und Angeklagtem sehr unterschiedlich dargestellt wird, ist aber Aufgabe und Inhalt eines jeden Prozesses.

Darum ist es eindeutig, daß es sich bei den Verfahren aufgrund einer Anklage wegen Leugnung des Holocaust gar nicht um einen Prozeß im herkömmlichen Sinne handelt. Das ergibt sich bereits aus der Rollenverteilung der handelnden Personen.

1. Der Angeklagte ist Verteidiger. Die Staatsanwaltschaft hat mich angeklagt nach § 130 StGB (Volksverhetzung wegen Leugnen des Holocaust). Ich habe aber nichts geleugnet, wie schon gesagt, schon gar nicht eine von den Nationalsozialisten begangene Straftat. Nur das aber ist strafbar, und das wiederum nur, wenn es den öffentlichen Frieden stört. Wieso kann das Bemühen um Wahrheitsfindung den öffentlichen Frieden stören?

Worin soll denn nun mein Verbrechen bestehen? Ein Verbrechen, für das ich in erster Instanz bereits mit der für meine Verhältnisse sehr hohen Geldstrafe von 5.400 ¤ bedacht wurde? Is ist bisher niemand aud die Idee gekommen, daß ich die sechs Millionen vergast hätte, sondern es besteht Übereinstimmung, daß dies von den Juden den Deutschen vorgeworfen wird, und zaar ist, nach immer wieder vorgetragener Überzeugung der Juden, das ganze deutsche Volk in alle Ewigkeit mit dieser Schuld belastet.

Das deutsche Volk tritt in Erscheinung nur in einzelnen Deutschen. Sie sind Teil des Volkes, und das Teil ist bei einem lebendigen Organismus immer auch das ganze. Das ist z. B. die Voraussetzung für die Möglichkeit des Klonens. Wir haben also einen Ankläger, die Juden, und einen Angeklagten, das deutsche Volk.

Da jedem Angeklagten nach allgemeiner Rechtsauffassung ein Verteidiger zusteht, muß dies auch für das deutsche Volk gelten. Ich habe mich gefragt: Wer verteidigt eigentlich das deutsche Volk?

Die Antwort ist einfach: alle sogenannten Revisionisten und all diejenigen, die wie ich deren Forschungsarbeit ernst nehmen und, weil sie bisher keine sachlichen Widerlegungen der Argumente der Revisionisten haben finden können, sich nun dafür einsetzen, daß eine öffentlich zugängliche wissenschaftliche Untersuchung der jüdischen Anklage gegen die Deutschen durchgeführt wird.

Das hat - völlig widersinning - eine Anklage zur Folge!

Daß hier etwas nicht stimmt, ergibt sich schon aus der Tatsache, daß genau eine solche öffentliche Untersuchung mit allen Mitteln - auch unter Mißbrauch der Justiz - verhindert wird. Im Gegensatz zu allen anderen Verbrechen bedarf es nach Ansicht vieler Gerichte bei dem Verbrechen Holocaust keines Beweises mit der naiven Begründung, weil dieses Verbrechen offenkundig sei, entgegen allen vorliegenden Widersprüchen.

Etwas, was stattgefunden hat, läßt sich beweisen. Etwas, was nicht stattgefunden hat, läßt sich natürlich auch nicht beweisen. Sollte das der Grund dafür sein, daß man uns den Beweis vorenthält? In einem solchen Fall läßt sich nur beweisen, daß der Holocaust nicht stattgefunden hat. Und genau dieses haben seriöse Historiker und Forscher wie z.B. der Chemier Germar Rudolf, dessen Forschungsergebnisse ich Ihnen vor Monaten zur gründlichen Überprüfing vorgelegt habe, getan.

Wenn diese Forscher sich irren sollten, wenn ich falsche Schlüsse aus ihren Ergebnissen gezogen haben soll, so müßte es doch ein Leichtes und das Selbstverständlichste von der Welt sein, wenn das öffentlich in einer Konfrontation der Revisionisten mit den Universitätshistorikern ein für allemal geklärt würde. Solange dies nicht erfolgt ist, gilt der alte Rechtsbrauch: Im Zweifel für den Angeklagten.

Daß der Ankläger keinen Zweifel an der Schuld des von ihm Angeklagten hat, ist verständlich. Ich bin jedoch nicht davon überzeugt, und fühle mich verpflichtet, mein angeklagtes Volk zu verteidigen, denn die von immer her Menschen geäußerten Zweifel und Gegenbeweise sind inzwischen so zahlreich, daß sie nicht länger ignoriert werden können, erst recht nicht in einem Prozeß, bei dem es um die Wahrheitsfindung gehen sollte.

Daher betrachte ich mich nicht als Angeklagte, das bin ich nur indirekt als deutsche Reichsbürgerin. Ich bin hier als Verteidigerin des Angeklagten, nämlich des deutschen Volkes.

2. Welchen Staat vertritt der Staatsanwalt als Ankläger? Der Staatsanwalt ist Deutscher, sonst wäre er nicht hier, aber im Gegensatz zu mir ist er zutiefst überzeugt von der Richtigkeit der jüdischen Anklage. Nach seiner Auffassung ist das deutsche Volk, und damit auch er selbst als Teil desselben, schuldig, dieses Verbrechen begangen zu haben. Wäre dies nicht der Fall, hätte er mich nicht angeklagt. Oder handelt er im Auftrag, wider besseres Wissen?

Somit bedarf es für den Staatsanwalt, und zwar gilt das für die Staatsanwälte in allen Holocaustprozessen schlechthin, keines Beweises mehr. Für sie ist die Tat offenkundig, weil sie daran glauben und sich mit dem Ankläger identifizieren.

Wo immer der § 130 (Volksverhetzung) ihrer Auffassung nach verletzt wird, wo die Offenkundigkeit hinterfragt wird, schreiten sie ein.

Um den Schein des Rechtes zu wahren, beziehen sich Staatsanwalt und Richter auf ein Gesetz und erinnern damit an den ersten uns überlieferten Prozeß: Jesus vor Pilatus. Sehr eindringlich in der Johannespassion von Bach vertont, heißt es da von den Juden: Wir haben ein Gesetz, und nach dem Gesetz soll er sterben. Damit bedrängen sie den widerstrebenden römischen Statthalter. (Joh. 19,7)

Der § 130 ist das heutige Gesetz der jüdischen Ankläger, das sie in ihrem Interesse im Bundestag durchgesetzt haben. Ein deutscher Bundestag hätte niemals freiwillig einen Paragraphen zur Wahrheitsverhinderung verabschiedet angesichts einer so vernichtenden Anklage gegen das deutsche Volk. Nun ist aber der Staatsanwalt, wie wir festgestellt haben, Deutscher und damit ebenfalls Mitangeklagter, Mitschuldiger. Wieso kann er Ankläger sein? Wahrscheinlich wird damit versucht, einen Teil der empfundenen Schuld abzuarbeiten. Die Staatsanwälte stellen sich den Anklägern zur Verfügung, sind deren Beauftragte oder Vertreter. Oder werden sie dazu gezwungen, weil wir immer noch ein besetztes Land sind?

Dann kann es sich aber nicht um den deutschen Staat, um das Deutsche Reich, handeln, nicht einmal um die Bundesrepublik Deutschland, sondern dann kann der Staat, den der Staatsanwalt in einem Holocaustprozeß als Ankläger vertritt, nur der israelische Staat sein. Ein deutscher Staat oder das deutsche Volk ist als Angeklagter gar nicht in der Lage, als Ankläger aufzutreten. Ein Staatsanwalt, der Deutschland vertritt, könnte höchstens Anklage wegen Verunglimpfung des deutschen Volkes gegen den jüdischen Staat erheben, aber nicht die Anklage eines fremden Staates gegen sich selbst vertreten.

Es ist also eindeutig: in allen Holocaustprozessen vertritt der Staatsanwalt den israelischen Staat. Dies sollte fairerweise offen geschehen und nicht der Eindruck erweckt werden, es handele sich um den deutschen Staat, für den der Staatsanwalt als Ankläger auftritt. Das ist, wie dargestellt, unmöglich. -

3. Der Richter ist Angeklagter. Auch der Richter ist selbstverständlich in unserem Land ein Deutscher, wahrscheinlich sogar ein deutschstämmiger Deutscher. (Das gilt ebenso für beigeordnete Richter und Schöffen.) In einem ordentlichen Prozeß wäre seine Aufgabe die Wahrheitsfindung und Beurteilung der Anklage. Als Deutscher ist er aber Mitangeklagter. Ein Angeklagter kann nicht zugleich Richter sein. Er würde dann sozusagen über sich selbst ein Urteil fällen.

Nun ließe sich einwenden, da der deutsche Richter nur mittelbar - eben als Deutscher schlechthin - angeklagt ist, müßte er in der Lage sein, eine neutrale Haltung einzunehmen und objektiv urteilen können. Dennoch bleibt er als Teil seines Volkes Angeklagter.

Hier muß noch einmal darauf hingewiesen werden: Ursache und Grund der Anlage gegen mich ist die jüdische Anklage gegen das deutsche Volk, den Holocaust verantworten zu müssen. Weil ich auf Grund der neuen und allgemein zugänglichen Erkenntnisse meine, daß diese Anklage nicht merhr aufrecht zu erhalten ist, und im Hinblick auf Auschwitz und die dort angeblich vergasten vier Millionen von einer Auschwitzlüge gesprochen habe, bin ich angeklagt. Mir ist nicht vorgeworfen wurden, ein derartiges Verbrechen selber begangen zu haben.

Und ist es nicht eine Lüge, einem Volk ohne alle Beweise jahrzehntelang die Vergasung von vier Millionen Juden in Auschwitz anzulasten? Diese Zahl wurde in den letzten 15 Jahren fortlaufend reduziert und ist inzwischen by 356,000 Vergasten angelangt, und war außerhalb von Auschwitz, und auch diese Zahl braucht nicht entgültig zu sein. Aber niemand hat sich bisher bei dem deutschen Volk entschuldigt. Niemand hat Anklage wegen Verleumdung, und zwar Verleumdung wider besseres Wissen nach §187 StGB oder wegen "Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener" nach §189 StGB erhoben. Ein weiterer Beweis dafür, daß die Staatsanwalt in Deutschland nicht für das deutsche Volk bew. den deutschen Staat handelt. Sonst hätte diese Anklage längst erhoben werden müssen.

Ein wirklich neutraler Richter, der nach dem Gesetz unabhänging und frei in seinen Urteilen ist, kann also gar nicht anders als, um der Wahrheitsfindung willen, diese strittige jüdische Anklage untersuchen zu lassen.

Da er selber kein Historiker ist - er ist Jurist - bleibt gar nichts anderes übrig, als Gutachter heranzuziehen und revisionistische Historiker den unabhängigen Universitätshistorikern in einer öffentlichen Disputation gegenüberzustellen. Nur so kann ermittelt werden, ob z.B. die Vorlesungen von Germar Rudolf, die dem Gericht seit Monaten zur gründlichen Überprüfung vorliegen, widerlegt werden können oder den Tatsachen entsprechen. Geschieht das nicht, erhebt sich die Frage nach der Unabhängigkeit der Richter.

In allen Prozessen, an denen ich in den vergangenen zwei Jahren teilnehmen konnte, wurde es von den jeweiligen Richtern für überflüssig erachtet, Gutachter herbeizuziehen, mit der Begründung, daß der Holocaust offenkundig sei und daher keines Beweises bedürfe. Damit wurden von den in diesen Prozessen beteiligten Richtern eindeutig zu erkennen gegeben, daß sie auf der Seite des Anklägers stehen und sich dessen Argumentation voll zu eigen gemacht haben. Das gilt auch für Frau Kurhofer-Lloyd im Amtsgericht Bad Oeynhausen.

Steht der Richter aber auf Seiten des Anklägers, ist er nicht unabhängig und frei. Er ist dann als befangen abzulehnen. Weder als Befangener, das heißt hier dem Ankläger verpflichtet, noch als Angeklagter, weil Deutscher, kann er zugleich Richter sein. D.h., wir haben bei den Verfahren wegen Holocaustleugnung einen Prozeß ohne Richter, und damit keinen Prozeß. Das wäre erst gegeben, wenn Ankläger und Angeklagter sich vor einem nichtdeutschen und nichtjüdischen Richter verantworten müßten, also vor dem Angehörigen eines Volkes, das nicht am Krieg gegen Deutschland teilgenommen hat, weder als dessen Bündnispartner noch als dessen Gegner, denn der Holocaust ist ein Relikt des Zweiten Weltkrieges. Es kann auch nur in einem Land erfolgen, in dem es nicht strafbar ist, den Holocaust zu bestreiten.

4. Offenkundigkeit statt Beweis. Erst unter Berücksichtigung des unter 1 - 3 Dargestellten wird verständlich, wieso alle in den Holocaustverfahren gestellten Anträge abgelehnt werden. Ich habe das von Berlin und Schwering bis Düsseldorf, von Lüneburg bis Manneheim, von Remscheid bis Eisenach und Erfurt überall erlebt. Die Einlassungen der Angeklagten hätten genausogut unterbleiben können. Weder im Plädoyer des Staatsanwaltes noch im Urteil fanden sie die geringsten inhaltliche Berücksichtigung.

Nicht nur der Staatsanwalt als Ankläger, auch der Vorsitzende und die Beigeordneten wußten offenbar vorab, was richtig ist. "Wir haben ein Gesetz!" Damit waren sie Partei, sie vertraten aus Überzeugung oder aus einem Abhängigkeitsverhältnis heraus die Anklage, d.h. den jüdischen Ankläger. Für sie ist die Schuld des deutschen Volkes, und damit auch ihr Mitbetroffensein, offenkundig. -

Das heißt nicht, daß es in Bielefeld so sein muß.

Ich bin als Verteidiger meines Volkes ebenfalls Partei, denn ich verteidige mit diesem auch an mich selbst als Teil dieses Volkes, von dessen singuluarer Schuld ich im Gegensatz zum Staatsanwalt nicht überzeut bin.

Der Zweifel an der Richtigkeit der Anklage, das geäußerte Verlangen nach Beweisen dafür, gilt aber als strafbar. So wurde es immer wieder von Staatsalwalt und Vorsitzendem erklärt. Doch die Holocaust-Gläubigen machen sich nicht klar, daß sie genau dadurch verstärkt Zweifel hervorrufen und den schwerwiegenden Verdacht erwecken, keine Beweise für ihre Anklage zu besitzen, was hinter der Offenkundigkeit versteckt werden soll.

Bedarf es noch weiterer Beweise dafür, daß es sich bei all diesen Holocaustverfahren nicht um einen Rechtsakt zur Ermittlung der Wahrheit handelte?

Weil das in den genannten Verfahren so war, erübrigte sich die Verteidigung. Juristische Argumente und Beweisanträge stießen ins Leere. An wen sollten sie auch gerichtet sein? Auch die Grundrechte und die Strafprozeßordnung spielten in einem solchen Tribunal - anders läßt es sich nicht bezeichnen - keine Rolle.

Die Angeklagten, die Deutschen also, treten einmal als Ankläger, einmal als Verteidiger, einmal als Richter auf. Sie wissen selber kaum, was sie eigentlich sind.

Wer wollte da über wen ein Urteil fällen?

5. Was ist der Holocaust, und was ist er nicht? Um Fehldeutungen vorzubeugen, muß noch einmal betont werden, was mit der Infragestellung des Holocaust nicht bezweifelt wird:

- Es gab Konzentrationslager.

- Es wird auch nicht bestritten, daß ein Großteil der Juden, die bereits 1933 den heiligen Krieg gegen Deutschland erklärten, während des Zweiten Weltkrieges dorthin verbracht wurden. Dies geschah insbesondere nach dem Scheitern der mehr als 40 Friedensangebote Hitlers an England. (Martin Allen Churchills Friedensfalle liegt Ihnen als CD vor.)

- Es wird auch nicht bestritten, daß in diesen Konzentrationslagern tausende von Juden ums Leben kamen: durch Alter, Seuchen, kriegsbedingte Versorgungsschwierigkeiten und auch durch Mißhandlung und Mord. Wieso wäre sonst der Lagerkommandant von Buchenwald, Erich Koch, durch ein SS-Gericht wegen seiner Brutalität zum Tode verurteilt und vor den Lagerinsassen hingerichtet worden?

Das alles sind furchtbare Begleitumstände eines mörderischen Krieges, die jedoch auf allen Seiten vorkamen und keinesfalls deutsches Sondergut sind - im Gegenteil.

Was unter Holocaust zu verstehen ist, sagt Frau Kurhofer-Lloyd in dem Urteil gegen Ernst-Otto Cohrs und mch:

Der Begriff Holocaust bezeichnet im engeren Sinne den während der Zeit des Nationalsozialismus in Deutschland und in den von ihm besetzten Ländern verübten Genozid an den europäischen Juden. Völkermord (Synonym Genozid) bezeichnet die systematische und geplante Auslöschung einer bestimmten Menschengruppe, eines Volkes oder einer Volksgruppe.

Dieser sorgfältig geplante und auch durchgeführte Völkermord, dem angeblich sechs Millionen Juden zum Opfer fielen, soll das einzigartige und unvergleichliche Menschheitsverbrechen des deutschen Volkes sein, genannt Holocaust.

Doch solange dieser Holocaust nicht nachvollziehbar bewiesen wird, bleibt er eine unverbindliche Behauptung. Die vorgelegten neuen Erkenntnisse - und deren Zusammenfassung durch Germar Rudolf - widerlegen ihn eher als daß sie ihn bestätigen.

Meine Damen und Herren, ich weiß auch nicht, wie in einem solchen Verfahren jetzt vorzugehen ist. Aber eines ist gewiß, eine Geld- oder gar Gefängnisstrafe wird keinen Zweifel beheben, keine Ungereimtheiten erklären können. Eine Geld- oder Gefängnisstrafe kann auch nicht gewonnenen Erkenntnisse widerlegen bzw bestätigen.

Sie versucht nur eines: die Menschen aus Angst vor Strafe abzuschrecken, selbständig zu denken und zu forschen. Doch der Zweifel und die Wahrheitssuche sind stärkere Impulse, wie sonst ließe sich die zunehmende Zahl von Prozessen nach § 130 Volksverhetzung erklären - 60 Jahre danach!

Eine Strafe für das Verlangen nach eindeutigen Beweisen für ein so furchbares Verbrechen, dessen wir Deutschen von den Juden angeklagt werden, weckt vielmehr den Verdacht, daß es keine Beweise gibt.

Abschließend einige Sätze aus der Einleitung zu den Vorlesungen von Germar Rudolf, der um seiner Forschungen willen inhaftiert ist und sich z.Z. in Deutschalnd im Gefängnis befindet.

Ein Hauptcharakteristikum des Bösen ist, daß es das Fragen verbieten und die aufrichtige Suche nach richtigen Antworten tabuisiert oder gar bestraft. Dem Menschen aber das Fragen und das Suchen nach Antworten zu verbieten, hieße, ihm das Menschsein zu verbieten, denn die Fähigkeit, zu zweifeln und nach Antworten auf quälende Fragen zu suchen, ist ja wohl eine der wichtigsten Eigenschaften, die den Menschen vom Tier unterscheiden. (a. a. O. S. 10 f.)

Schlußwort

Hier in diesem Saal tritt Weltgeschichte in Erscheinung. Wir wirken daran bewußt oder unbewußt mit. Wir tun dies in einem geschichtsträchtigen Raum zwischen Teutoburger Wald und Porta Westfalica. Hier fanden schon zweimal zukunftsentscheidende Kämpfe statt, zwischen den Mächtigen und den, daran gemessen, Ohnmächtigen: Varus, der Römer, gegen Herrmann, den Cherusker; Karl, der Franke, gegen Widukind, den Sachsen.

Im Verlauf der Zeit erwies es sich, daß in beiden Fällen die zunächst Ohnmächtigen siegten. Widukinds Ururenkelin, Mathilde, wurde erste deutsche Königin als Gemahlin Heinrichs I. und Mutter des ersten deutschen Sachsenkaisers Ottos des Großen. Erweisen wir uns der Geschichte dieses Raumes würdig! In dem gegenwärtigen Kampf handelt es sich um die Anklage der Juden gegen das deutsche Volk, das größte Verbrechen der Menschheit begangen zu haben, denn nichts anderes steht hinter allen Strafprozessen wegen Leugnung des Holocaust. Ich habe versucht, dies in meiner Einlassung deutlich zu machen.

Das Gericht hat unsere Anträge auf Befangenheit und Aussetzen des Verfahrens bis zur Klärung der strittigen Fragen durch Historiker abgelehnt. Sie tun dies, weil Sie auf dem Offenkundigkeitsdogma beharren. Offenkundig ist aber die Nicht-Offenkundigkeit. Das beweisen zahllose neuere Forschungsergebnisse, Beweisanträge und Einlassungen vor Gericht, sowie Fritjof Meyers "neue Erkenntnisse durch neue Archivfunde" und die Vorlesungen von Germar Rudolf aus dem Jahr 2005.

Der Holocaut entbehrt bis heute der naturwissenschaftlich eindeutig gesicherten Beweise von Seiten der Ankläger. Stattdessen wurden die Offenkundigkeit und ein Erörterungsverbot eingeführt. Eine Tatsache bedarf keines Gesetzes, und eine falsche Meinung wird durch ein Gesetz nicht richtiggestellt.

Ich gehe nicht davon aus, daß Juristen die Leidensberichte KL-Überlebender, wie sie auch heute noch in Schulen herumgereicht werden und in öffentlichen Veranstaltungen auftreten, als Beweis für den Holocaust ansehen. Diese Berichterstatter beweisen lediglich, daß es Überlebende gab und gibt, und - daß sie eine blühende Phantasie haben. Ich erinner hier nur als Beispiel an drei Aussagen solcher Überlebender.) s. auch G.R. S. 438 FF.)

In der Jüdischen Allgemeinen vom 17. September 1998 unter der Überschrift Auschwitz als Phantasialand von Nea Weissberg-Bob wird Der Fall Wilkomirski, die Lust, Opfer zu sein, behandelt.

Dessen Buch über seine qualvoll durchlebte KZ-Hölle erwies sich nach Recherchen eines jüdischen Schweizer Journalisten als reine Erfindung. Wilkomirski war als Schweizer namens Bruno Doesekker nie in einem KZ, seine Leidensgeschichte demnach Lüge oder eben blühende Phantasie?

Das zweite Beispiel erst aus dem vorigen Jahr, von verschiedenen Medien, auch dpa, berichtet, wird sehr ausführlich in der brasilianischen Tageszeitung O estado de Sao Paulo vom 15. Mai 2005 behandelt, und selbstverständlich in Portugal und Spanien. (siehe auch Süddeutsche Zeitung vom 12. Mai 2005)

Es handelt sich hier um den langjährigen Präsidenten des Freundeskreises Mauthausen, der als prominentestes spanisches Opfer des deutschen NS-Regimes bekannte Enric Marco. Marco hielt hunderte von Vorträgen über seine Leiden, gab eine Autobiographie heraus und wurde mit einem Orden ausgezeichnet. In seiner Autobiographie und in seinen Vorträgen berichtete er immer wieder über seine Leiden im KL Flossenburg. Bei Nachforschungen in diesem Konzentrationslager erwiesen sich seine Berichte als Lüge. Er ist nie dort gewesen. Klammheimlich wurde Enric Marco als Präsident abgesetzt und von der Rednerliste für den Holocaustgedenktag gestrichen. Marco gestand: Ich log, weil mir die Leute (dadurch) mehr Aufmerksamkeit schenkten.

Als drittes sei noch kurz hingewiesen auf den Bericht in The Gazette, Montreal, vom 5. August 1993. Die Zeitung berichtet sehr ausführlich von einem Juden, Moshe Peer, der fünfmal als Elfjähriger eine Vergasung in Bergen-Belsen überlebt haben will und darüber in Kanada Vorträge gehalten hat, ausgerechnet in Bergen-Belsen, wo wirklich niemand behauptet, daß es dort Gaskammern gegeben hätte. Wenn Zeugenaussagen der widersprüchlichsten Art die einzigen Beweise sind, die die Ankläger vorlegen, dann wird verständlich, warum sie auf der Offenkundigkeit und dem Erörterungsverbot bestehen. Aber unverständlich bleibt, wieso Juristen sich damit begnügen.

Für uns Deutsche dagegen besteht die Verpflichtung, unser Volk zu verteidigen und nun endlich eine sachliche, öffentliche Erörterung der von den Revisionisten vorgelegten Forschungsergebnisse durchzusetzen. Sie können nicht länger ignoriert und als Straftat verfolgt werden. Was ist das für ein Land, in dem ernsthaft nach historischer Wahrheit strebende Männer zu Gefängnisstrafen verurteilt werden? Der Politologe Udo Walendy, der Studiendirektor Ernst Günter Kögel, der Diplomchemiker Germar Rudolf, Oberstarzt Dr. Rigolf Hennig, die Rechtsanwälte Horst Mahler, Manfred Roeder, der Studienrat Günter Deckert, der englische Historiker David Irving, der Franzose Prof. Dr. Robert Faurisson (falls er deutschen Boden betritt), der Deutsch-Kanadier Ernst Zündel, um nur die bekanntesten Namen zu nennen.

Auf Grund ihrer unliebsamen Forschungsergebnisse, bzw. der Veröffentlichung solcher, wurden sie zu Straftätern erklärt. Dies geschieht in einem Land, das die Freiheit der Forschung und Lehre sowie die Freiheit von Meinung und Presse allen Gesetzen übergeordnet in seinen Grundrechten beschworen hat. Warum werden die Arbeiten der Revisionisten ignoriert, ja sogar strafrechtlich verfolgt? Doch sicher nicht, weil sie leicht zu widerlegen und einfach falsch sind. Dann würden sie mit Frohlocken auseinandergenommen werden, um die Unhaltbarkeit aller revisionistischen Aussagen zu beweisen. Verboten werden sie nur, wenn sie dem Offenkundigkeitsdogma gefährlich werden können, wenn sie eine wissenschaftliche Disputation auslösen würden. Mit einem Wort: verboten aus Furcht vor der Wahrheit.

Doch eine sorgfältige wissenschaftliche Untersuchung der Argumente für und wider den Holocaust wird für beide Seiten immer dringlicher und unerläßlich. Für den Ankläger besteht die Gefahr, sich lächerlich zu machen, falls er seine Anklagen nicht beweisen lassen wollte, und für den Angeklagten ist die Klärung der Schuldfrage überlebensnotwendig.

Diese Klärung ist nicht Aufgabe von Juristen. Aber sie zu fordern, liegt ebenfalls in ihrem Interesse.

Wird dies verweigert, bedeutet es das Ende der Geschichtswissenschaft, und falls weiterhin Gerichte ohne Beweisführung verurteilen, auch das Ende einer Rechtssprechung. Ich gebe auch folgendes zu bedenken: Eine Strafe für das Leugnen einer im Dritten Reich begangenen Straftat setzt voraus, daß vorerst geklärt wurde, ob die bestimmte Straftat tatsächlich begangen wurde. Wäre das über jeden Zweifel erhaben und unbestritten, dann würde der arme Irre, der das nicht begreift, ausgelacht, aber nicht eingesperrt, geschweige denn ihm ein Prozeß gemacht. Geschieht das, beweist der Ankläger damit nur, daß er nichts mehr fürchtet als eine wissenschaftliche Überprüfung seiner Anklage, weil der Beweis fehlt. Mit jedem neuen Holocaustverfahren ergibt sich eine Erweiterung der Erkenntnisse.

Und so wächst auch mit jedem Verfahren die Hoffnung, daß die Abhängigkeit der Justiz und die Fehlinformation als Ergebnis der Umerziehung bewußt werden. Es ist also zu erwarten, daß mehr und mehr Richter nicht mehr bereit sind, gegen ihren Amtseid zu verstoßen, sondern nur ihrem Gewissen und der Wahrheit folgen.

Ein neues Blatt der Geschichte wird in dem Augenblick aufgeschlagen, wo Richter und Schöffen eines Gerichtes gemeinsam erklären, daß sie sich den Auffassungen von Amtskollegen, wie z.B. dem ehemaligen Vorsitzenden des Landgerichts Hamburg, Günther Bertram, anschließen. Dieser hatte in der Jungen Freiheit im Februar diesen Jahres erklärt: "Meinungen müssen sich im Härtetest öffentlicher Diskussionen durchsetzen und er in ihnen - nicht vor dem Kadi - scheitern." Und weiter stellt er fest: "Es wird neuerdings Geschichtsschreibung nicht mehr von den Historikern betrieben, sondern von Staats wegen unter Drohungen verordnet."

Dagegen haben sich auch kürzlich 19 französische Historiker öffentlich verwahrt, indem sie erklärten, daß weder Politik noch Justiz für die Geschichtsschreibung kompetent und zuständig seien. Dies sind nur zwei Beispiele. Es gäbe ihrer viele, die beweisen, daß Richter, die sich solcherart entscheiden, nicht alleine stehen.

Wir tragen als Deutsche gemeinsam eine große Verantwortung. Und ich weiß, daß Augen in aller Welt erwartungsvoll hierher schauen, auf das Bielefelder Landgericht zwischen Teutoburger Wald und Porta Westfalica.

Ursula Haverbeck




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