Nachrichten-Archiv | Druckansicht | 8. August 2006 | |
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Sylvia Stolz, "eine deutsche Jeanne d'Arc", unter Anklage Die Vasallenjustiz der OMF-BRD** wirft
der als Verteidigerin von Ernst Zündel hervorgetretenen Juristin
Leugnung des Holocausts vor. Sie habe als Verteidigerin des wegen schwerer
Verunglimpfung des Staates angeklagten Bundeswehr-Oberstarztes der
Reserve, Dr. Rigolf Hennig, in öffentlicher Hauptverhandlung vor der 1.
Großen Strafkammer des Landgerichts Lüneburg einen Antrag verlesen, in
dem sie aus einem Zeitungsbericht über einen Auftritt des in der Welt
bekannten Israelischen Künstlers Gilad Atzmon in Bochum zitierte. In dem
Bericht wird eine öffentliche Erklärung von Gilad Atzmon wiedergegeben,
in der die Geschichtsschreibung über den 2. Weltkrieg und der Holocaust
als "eine komplette, von Amerikanern und Zionisten initiierte Fälschung"
bezeichnet wird. Die Verteidigerin habe ferner in diesem
Antrag den Iranischen Staatspräsidenten Ahmadinedschat zitiert, der zum
Ausdruck gebracht hatte, daß er nicht an den Holocaust glaube. Außerdem
habe sie in dem Antrag behauptet, die "Vorlesungen über den
Holocaust" von Germar Rudolf würden "die Holocaustreligion von der
Wurzel her" vernichten. Damit nicht genug, wird der Rechtsanwältin
auch noch vorgeworfen, sie habe in ihrem Schlußvortrag in der
Hauptverhandlung gegen Dr. Hennig den Standpunkt vertreten, daß das
Deutsche Reich rechtlich fortbestehe und dementsprechend die
Bundesrepublik Deutschland rechtlich keinen Bestand habe. In diesem
Zusammenhang wird sie wörtlich wie folgt zitiert: "Die Holocaustlüge
ist am Bröckeln! Auch das Gericht könne sich den zunehmend artikulierten
Zweifeln nicht mehr verschließen." Im Ermittlungsverfahren hatte
Sylvia Stolz geltend gemacht, daß der Holocaust nicht offenkundig sei.
Die "Offenkundigkeit" sei nur vorgetäuscht worden mit den Mitteln
der Beweis(ver)fälschung, falscher Zeugenaussagen, der Folter, der Gewalt,
des Meinungsdruckes , der existentiellen Bedrohung und der Vernichtung der
sogenannten Revisionisten, des Verbotes und des Totschweigens der
revisionistischen Bücher und der Strafverfolgung der Personen, die öffentlich
äußersten, daß sie nicht an den Holocaust glauben. Die Bestrafung des
Holocaustbestreitens werde nicht mehr lange währen können, zu viele
Menschen Weltweit würden die bislang unterdrückten Tatsachen erkennen. Die Staatsanwaltschaft Lüneburg hat
wegen der Bedeutung der Sache die Anklage nicht vor dem Amtsgericht
sondern vor der Großen Strafkammer erhoben. Sie ist unterzeichnet
von dem Staatsanwalt Kaup, Staatsanwaltschaft Lüneburg, Burmeisterstraße
6, 21335 Lüneburg, Deutschland, Telefon-Durchwahl 0049(0)4131 202668, Fax
0049(0)4131 202 358. Über die Zulassung der Anklage
entscheiden die Richter am Landgericht Lüneburg, die den nicht
vorbestraften Oberstarzt d.R. Dr. Hennig (70) wegen Verunglimpfung
der Bundesrepublik Deutschland zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten ohne
Bewährung verurteilt haben. Ihre Namen: Vorsitzender Richter a.LG. Knaack
und Richterin Dr. Holznagel, Landgericht Lüneburg, Postfach 21 31, 21332
Lüneburg; Telefon-Durchwahl 0049(0)4131 202-273; Telefax 0049(0)4131202-339. Kleinmachnow am 7. August 2006 Horst Mahler
* Vierteljahreshefte für freie
Geschichtsforschung 9(3) (2005), S. 265. |
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