Die Holocaustjustiz verläßt das sinkende Schiff   "Offenkundigkeit"
Von Horst Mahler - Dritter Teil

 

 

November 27, 2005

Die Holocaustjustiz verläßt das sinkende Schiff "Offenkundigkeit" Von Horst Mahler - Dritter Teil

Den Mannheimer Richtern ist bewußt, daß im weiteren Verlauf des Prozesses gegen Ernst Zündel die Offenkundigkeit des Holocausts von der Verteidigung öffentlich "geschreddert" werden wird. In einem Anfall von Rechtsblindheit haben sie - schriftlich - angekündigt, das mit allen ihnen zu Gebote stehenden Mitteln verhindern zu wollen. Es bekümmert sie offensichtlich wenig, daß sie sich damit offen dem Petitionsausschuß des Bundestages entgegenstellen.

Aber welche Mittel stehen ihnen denn zur Verfügung?

Die Verteidiger sind als "selbständiges Organ der Rechtspflege" nicht der Jurisdiktion des Gerichts unterworfen sondern diesem gleichgeordnet. Das Recht, Beweisanträge zu stellen, ist die Seele der Verteidigung. Dieses Recht, das zugleich eine Pflicht ist, kann den Verteidigern nicht genommen werden - auch nicht unter dem Vorwand, daß das Gericht diese Tätigkeit für strafbar hält.

Man darf gespannt sein, ob das Gericht sich zur Ausübung körperlichen Zwanges gegen die Wahlverteidiger hinreißen lassen und diese von Gerichtsdienern aus dem Verhandlungssaal tragen lassen wird.

Die Verteidiger unterstehen nicht der Ordnungsstrafgewalt des Gerichtsvorsitzenden. Das Gericht ist nicht einmal befugt, die prozessualen Handlungen der Verteidiger zu beurteilen oder gar zu kritisieren.

Sollte sich die Mannheimer Justiz dazu versteigen, gegen die Wahlverteidiger mit vorläufigen Berufsverboten vorzugehen, müßte sie wohl mit einem Eingreifen des Bundesverfassungsgerichts rechnen, das im Wege der einstweiligen Anordnung eine solche Maßnahme suspendieren könnte. Dabei könnte von Karlsruhe auf geschickte Weise eine breite Diskussion über die Vereinbarkeit von § 130 Abs. 3 StGB mit Artikel 5 GG angestoßen werden.

3. Es wird schließlich unter Bezugnahme auf einen dem Gericht vorgelegten, 540 Seiten umfassenden Sammelbeweisantrag zur Judenfrage die Erhellung des heilsgeschichtlichen Hintergrundes der Holocaustreligion angekündigt. Diese wird dadurch als das ideologische Fundament der Jüdischen Weltherrschaft kenntlich gemacht werden.

Ausgangspunkt ist dabei die Beobachtung, daß im Raum der öffentlich geäußerten Meinungen "Antisemitismus" stets nur als eine vorhandene Geisteshaltung behauptet und als das absolute Verbrechen denunziert wird. Wie und warum das Vorhandene entstanden sei? - ist eine verbotene Frage. (Š)

Die Völker haben allen Grund, dem Zündel-Prozeß mit Aufmerksamkeit zu folgen. Der Jüdische Volksgeist arbeitet daran, die Inquisition auferstehen zu machen und die Welt erneut einem Glaubenszwang zu unterwerfen.

Jetzt werden die Grundlagen der politischen Freiheit, also auch des Rechtswesens, von unseren Feinden zertrümmert. Indem das deutlich und mit Händen greifbar wird, läuten dem "System" die Totenglocken, die auf breiter Front den Geist der Freiheit aus seinem Narkoseschlaf wecken, in den er durch die Niederlage des Deutschen Reiches gefallen war.

Das alles ist nicht verwunderlich. Man muß sich nur gegenwärtig halten, daß wir es hier nicht mit Justizgewährung, d.h. mit Rechtsanwendung auf den Einzelfall, zu tun haben, sondern mit Ausübung von feindlicher Willkür durch die Vasallen einer Fremdmacht. Es ist das Wesen der Feindschaft, so und nicht anders zu handeln.

Erstaunlich ist nur, daß die Deutschen, die es noch sein wollen, auch noch 60 Jahre nach der Kapitulation der Deutschen Wehrmacht das mit sich machen lassen; daß sie so gänzlich die nationale Ehre preisgegeben haben und seelenruhig den Mord an ihrem Volk geschehen lassen. (Š)

Der Ketzerprozeß gegen Ernst Zündel wird zum Meilenstein auf dem Wege zur Befreiung Deutschlands.

Die bereits beschlossene Verurteilung Ernst Zündels zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe muß der Welt als das Verbrechen bewußt werden, das sie ist: als Absicherung des Jüdischen Seelenmordes am Deutschen Volk und damit zugleich als Beitrag zur Vernichtung aller nichtjüdischen Volker, die als geschichtliche Völker eine Bedeutung haben.

Es ist eine notwendige Bedingung für die Begründung, Festigung und Erhaltung der talmudische Weltherrschaft, daß der Seelenmord am Deutschen Volk diesem nicht als Seelenmord bewußt wird. Es liegt in unserer Hand, der Judenheit diese Bedingung ihrer Herrschaft zu nehmen.

Das ist der tiefere Grund, warum das Mannheimer Gericht vor Sylvia Stolz die Flucht ergriffen hat. Diese hat angekündigt, daß sie ungeachtet der gegen sie persönlich gerichteten Drohungen des Gerichts in der Hauptverhandlung die entsprechenden Beweisanträge verlesen werde. Sie sei entschlossen - wenn es sein muß - um der Wahrheit willen den Gang in die Gefängnisse der Fremdherrschaft anzutreten.

Kleinmachnow am 17. November 2005

 

 

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