Mehr über den Zundel-Ketzerprozeß
 

 

November 30, 2005

Mehr über den Zundel-Ketzerprozeß

Zur Kenntnis und Weiterverbreitung

Mit volks- und reichstreuen Grüßen,

Klaus Kaping

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Liebe Freunde und Kameraden,

letzten Freitag hatte ich Gelegenheit, vor Führungskadern in Berlin-Treptow einen Vortrag mit dem Thema “Der Ernst-Zündel-Prozeß und seine geschichtlichen Hintergründe" zu halten. Die folgende schriftliche Version wird hiermit einem weiteren Kreis zugänglich gemacht:

Wir hatten vernommen, daß Ernst Zündel eine bedeutende Figur der Weltpolitik geworden ist. Die Politik ist komplex. Deshalb ist es zur Einordnung des Zündelprozesses notwendig, sich ganz kurz mit der Geschichte zu beschäftigen. Zunächst muß der Begriff “Geschichte" geklärt werden. Was ist Geschichte? In der herkömmlichen, uns aus unseren Schulbüchern bekannten Geschichtsschreibung wird die Entwicklung der Welt vom Urknall bis heute nur von Krieg zu Krieg beschrieben. Was hinter den Kriegen steckt, bleibt verborgen. Die Deutsche Idealistische Philosophie kam über diese Betrachtung der Geschichte hinaus zu der Erkenntnis, daß nicht Ideologien mit ihren Ismen wie Liberalismus, Kapitalismus oder Marxismus, sondern Volksgeister im Streite stehen. Nicht Massen machen Geschichte, sondern Völker. Geschichte ist Bewegung des Geistes als Fortschritt im Bewußtsein der Freiheit. Die Bewegung des Geistes wird hier als etwas Göttliches angesehen. Dabei ist der Begriff Gott nicht mit einem bestimmten Gott, beispielsweise den der Christen oder Jahwe oder Mohammed gleichzusetzen, sondern mit dem “Absoluten Geist". Hier kommt es nicht darauf an, ob die Gestalt Jesus Christus tatsächlich gelebt hat oder nicht, sondern darauf, welche Vorstellung in einem Volksgeist als Denkprozeß vorhanden ist.

Es stehen sich also in der Welt Religionen gegenüber. In unserer Hemisphäre war es in den letzten 2000 Jahren der Kampf zwischen dem Judaismus und dem Christentum mit dem Sieg Jahwes über Jesus Christus. Das Christentum ist tot. An seine Stelle steht nun die Religion des Holocaust. Wie sich die Bilder doch gleichen, oder besser die nicht vorhandenen Bilder. Es gibt kein Bild von Gott. Und es gibt kein Bild von einer Gaskammer.

Das brachte den Holocaustatheisten Ernst Zündel auf den Plan.

Ernst Zündel wollte nicht glauben, sondern wissen und begann nach seiner Auswanderung die antideutsche Greuelpropaganda kritisch zu sichten und hat in einem jahrzehntelangen Kampf vor kanadischen Gerichten sein Recht, über seine Sache nach der geschichtlichen Wahrheit öffentlich zu berichten, erfolgreich und folgenreich durchgesetzt. In diesem Kampf wurden die weltweiten Revisionismuskapazitäten wie der US-Gaskammerspezialist Fred Leuchter, der Franzose Prof. Robert Faurisson, Jürgen Graf oder Germar Rudolph geboren, die den Holocaust letztendlich zertrümmerten. Der Aufstand für die Wahrheit erfolgte also nicht vom deklassierten Rand des Deutschen Volkes, sondern aus der Mitte, von denjenigen, die einen geistigen Prozeß zu verwalten haben. Die anderen werden aber am Tage X da sein. Ernst Zündel hat keine Theorien verkündet, sondern einen “Willen". (Vgl. Motto “Germania": EIN ZIEL, EIN WILLE, EIN SIEG).

Über Einzelheiten des Holocaust brauchen wir nicht mehr zu diskutieren. Das ist erledigt. Er ist ein Schwindel. Es geht jetzt um die Verwendung. Die Holocaustapollogeten haben jetzt Angst, von dem Lügengebäude erschlagen zu werden. Ich habe schon persönlich Staatsanwälte gesehen, die vor der ganzen gewaltigen Macht der Wahrheit gezittert haben.

Es taucht immer wieder die Frage auf, was ist denn an “Auschwitz" so wichtig. Neulich wurde ich beim Einkaufen in einem PC-Laden vom Sohn des Verkäufers gefragt, was denn bei “Auschwitz" so wichtig sei. Gegenfrage: Was tust Du, wenn ich behaupte, Dein Vater hätte sechs Frauen vergewaltigt und getötet? Wäre es für Dein Seelenleben wichtig zu wissen, ob Dein Vater ein Verbrecher übelster Sorte ist? Und was tust Du dann?

Der strafbewehrte Zwang, die Behauptung von den 6 Millionen in Deutschen Konzentrationslagern getöteten Juden zu glauben bzw. nicht in Frage zu stellen, ist ein Todesurteil über das Deutsche Volk, denn das induzierte Schuldbewußtsein tötet dieses Volk. Niemals kann dieser “Zwang mit Todesfolge" als allgemeiner Wille des Deutschen Volkes gelten - gleichgültig, was sich in der Geschichte zugetragen haben mag.

Liebe Freunde, der Wurzelpunkt der Befreiung des Deutschen Volkes 1933 war Versailles und ist jetzt Auschwitz. Daß Auschwitz tatsächlich der Umschlagspunkt ist, bestätigte neulich auch die von der Judenheit in Deutschland erwählte Angela Merkel.: “Šwir haben unsere Demokratie Š aus den Lehren aus der Geschichte aufgebaut. Dazu gehört unverrückbar die Anerkennung der Singularität des Holocaust". (Angela Merkel. Rede anläßlich des 5. Europäisch-Israelischen Dialogs am 7. Dezember 2003. Zitiert in “Die Welt", 11.12.2003, S. 9)

In der Praxis liest sich das dann bei einer meiner Anklageschriften der Staatsanwaltschaft Berlin vom 2.Dezember 2004 so:

“Wenn Deckerts Auffassung (mein Staatsanwalt Fenner läßt hier indirekt den heutigen Feuilleton-Chef der FAZ, Patrick Bahners, in einem Kommentar zum Deckert-Prozeß 1994 für sich sprechen) zum Holocaust (gemeint ist also meine Auffassung) richtig wäre, wäre die Bundesrepublik auf einer Lüge gegründet. Jede Präsidentenrede, jede Schweigeminute, jedes Geschichtsbuch wäre gelogen. Indem er den Judenmord leugnet, bestreitet er der Bundesrepublik ihre Legitimität."

Wir sehen, Auschwitz ist der Umschlagspunkt. Wir haben die Einbruchstelle gefunden. Die sogenannte “Bundesrepublik Deutschland" sitzt auf einer Zeitbombe und wir sind am Drücker und finden den Zünder.

Die jüdisch-amerikanische Besatzungsmacht als Feind des Deutschen Volkes hat diese Gefahr erkannt. Als sich Richter Dr. Ulrich Meinerzhagen im Dienste der jüdisch-amerikanischen Besatzungsmacht jetzt in Mannheim plötzlich mit unserer in der Person der mutigsten Rechtsanwältin Deutschlands, Sylvia Stolz, personalisierten einheitlichen Prozeßstrategie des Angriffs auf die Offenkundigkeit des Holocaust konfrontiert sah, zog dieser die rote Karte: Er ließ die ganze Fassade des sogenannten Rechtsstaates fallen. Sylvia Stolz wurde als Pflichtverteidigerin entbunden, die anderen Anwälte des Vertrauens Ernst Zündels ohne Not von einer möglichen Pflichtverteidigung ausgeschlossen, um einen Pflichtverteidiger des Vertrauens des Gerichtes einzusetzen. Ein in der Rechtsgeschichte einmaliger Vorgang. So etwas hat es selbst in Gulag-Prozessen in der Sowjetunion nicht gegeben. Fehlt bloß noch, daß ein Rechtsanwalt wie jetzt in Bagdad der Saddam-Anwalt ermordet wird.

Was fürchten die Holocaustjuristen wie der Teufel das Weihwasser? Die forensische Erörterung des Fundamentes des § 130 (3) (BRD-)StGB, die unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangenen Verbrechen als Bezugstat zu benennen. Bisher verschanzten sie sich hinter dem juristischen Begriff der Offenkundigkeit. Unsere seit Monaten erprobte Strategie gegen diese Offenkundigkeit des Holocaust hat diese Verschanzung jedoch aufgebrochen. Am Beispiel des Prozesses in Bernau sei das erläutert (vgl. Pressemitteilung).

Im Jahre 2005 begann sich der Wind zu drehen. Bereits eröffnete Holocaustverfahren geraten ins Stocken und werden “auf Eis gelegt", wenn durch die neue Verteidigungsstrategie ein organisierender Hintergrund wahrnehmbar wird. Dabei ist in einigen Fällen die Untätigkeit des Gerichts schon nach Jahren zu messen.

Im Mai 2005 reagierten die Holocaustjuristen in der Öffentlichkeit mit einem Aufsatz, der in der Neuen Juristischen Wochenschrift (NJW Heft 21/2005 S. 1476 ff.) erschien. Er stammt aus der Feder des Vorsitzenden Richters beim Landgericht (Hamburg) i.R., Dr. Günter Bertram, selbst ein erfahrener Haudegen an der Holocaustfront. Dieser eröffnet seine Darlegungen mit dem Eingeständnis: "§ 130 StGB enthält irreguläres Ausnahmestrafrecht und steht damit und insoweit zu Verfassung und Meinungsfreiheit im Widerspruch. Der Gesetzgeber muß sich hier zu einer Richtungsänderung durchringen und - über 60 Jahre nach dem Ende des 'Dritten Reiches' - einen weit vorangetriebenen deutschen Sonderweg verlassen, um zu den normalen Maßstäben eines liberalen Rechtsstaates zurückzukehren."

Bertram wirft dem Bundesverfassungsgericht vor, sich ungeachtet "der inzwischen erhobenen und sich aufdrängenden Bedenken" vor einer Stellungnahme zu § 130 Abs. 3 StGB-BRD zu drücken.

Letzteres ist besonders bemerkenswert, weil darin für Juristen erkennbar die Aufforderung enthalten ist, die laufenden Holocaustverfahren vorläufig einzustellen und per Vorlagebeschluß nach Art. 100 GG den “Schwarzen Peter" dem Bundes"verfassungs"gericht zuzuschieben.

Auf dieser Grundlage hatte Ernst Zündels Verteidigerin, Rechtsanwältin Sylvia Stolz, am 18. Oktober 2005 beantragt,

das Verfahren einzustellen bzw. bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Frage, ob § 130 Abs. 3 und 4 StGB-BRD mit dem Grundgesetz - insbesondere mit Artikel 5 GG - vereinbar ist, auszusetzen und Ernst Zündel sofort aus der Haft zu entlassen.

Die Einstellung sei angezeigt, weil § 130 (BRD-) StGB keine Rechtsnorm sei, sondern eine Anordnung einer dem Deutschen Reich feindlichen Fremdmacht.

Der Antrag wurde vom Gericht abgelehnt. Statt dessen suspendierte es Sylvia Stolz als Pflichtverteidigerin zur Verwunderung der Presse aus Kanada, den USA, Mittelamerika und Österreich. Ein amerikanischer Journalist merkte in einem Interview an, daß ein solcher Vorgang, die Verteidigung in einem öffentlichen Gerichtsverfahren mundtot zu machen, in Amerika unmöglich sei. Selbst deutsche Gutmenschenjournalisten, Gerichtsdiener, Agenten des Staatsschutzes und Polizisten, erzogen mit schönen süßen Worten wie “Freiheit", “Demokratie" oder “Rechtsstaat" kamen ins Grübeln.

Liebe Aktivisten, Sie sehen, die Stimmung im Deutschen Volke kippt zu unseren Gunsten.

 

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Ernst Zundel 
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D 68169 Mannheim 
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