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Article from: Frankfurter Allgemeine

Prozeß gegen Holocaust-Leugner Zündel geplatzt
 

15. November 2005 Der Prozeß gegen den Rechtsextremisten und Holocaust-Leugner Ernst Zündel muß neu aufgerollt werden. Richter Ulrich Meinerzhagen sagte am Dienstag, für den 66 Jahre alten Angeklagten müsse ein neuer Pflichtverteidiger bestellt werden, um das Verfahren ordnungsgemäß durchführen zu können. Der Anwalt müsse sich neu einarbeiten und dies sei im laufenden Prozeß nicht möglich. Ein neuer Verhandlungstermin vor dem Landgericht Mannheim steht noch nicht fest.

 

Zündel ist wegen Verdachts der Volksverhetzung angeklagt. Meinerzhagen sagte, der von Kanada nach Deutschland abgeschobene Angeklagte bleibe in Untersuchungshaft. Es bestehe weiterhin dringender Tatverdacht. Die Aussetzung der Hauptverhandlung sei alleine auf das Verhalten der Verteidigung zurückzuführen. Zuvor war ein Befangenheitsantrag gegen Meinerzhagen als unbegründet abgelehnt worden.

Horst Mahler sollte assistieren

Zum Auftakt des Verfahrens in der vergangenen Woche war es zu einer Auseinandersetzung zwischen der Pflichtverteidigerin des Angeklagten und dem Gericht gekommen. Meinerzhagen hatte daraufhin die Anwältin von ihrem Mandat entbunden, weil sie unter anderem den Rechtsextremisten Horst Mahler als ihren Assistenten durchsetzen wollte. Da gegen Mahler aber ein vorläufiges Berufsverbot besteht, darf er laut Gericht nicht an der Verteidigung Zündels mitwirken.

Richter Meinerzhagen hatte erklärt: „Die als Assistenz bezeichnete Hilfstätigkeit stellt sich als strafbare Berufsausübung dar.” Schon im Vorfeld des Verfahrens sei Mahler tätig gewesen. Ein vom Gericht abgelehnter Antrag, das Verfahren gegen Zündel einzustellen, sei Mahlers Ansinnen gewesen.

Von der RAF zur NPD

Der Jurist saß zwischen 1970 und 1980 als Mitglied der terroristischen „Rote-Armee-Fraktion” im Gefängnis. Nach seiner Freilassung wandte er sich der rechten Szene zu. In der Debatte um ein Verbot der NPD trat Mahler in die Partei ein und vertrat diese anwaltlich, inzwischen hat er mit der NPD gebrochen. Im Januar wurde Mahler wegen Volksverhetzung zu neun Monaten Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt.

Laut Anklageschrift hat Zündel im Internet und mit der Verbreitung einschlägiger Publikationen den im Nationalsozialismus begangenen Völkermord an den Juden systematisch geleugnet und verharmlost. Ferner habe er mit antisemitischer Hetze zum Haß gegen die jüdische Bevölkerung aufgestachelt. Für jede im Internet verbreitete Äußerung, die den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllt, ist das deutsche Strafrecht anwendbar.

Weltweite antisemitische Propaganda

Der 66 Jahre alte Zündel sitzt seit März 2005 in Deutschland in Untersuchungshaft. Die Anklage wirft ihm vor, als „der aktivste” Holocaust-Leugner von Kanada und den Vereinigten Staaten aus über die von ihm verantwortete Internet-Homepage „Zundelsite” sowie auch in von ihm verfaßten und versandten „Germania-Rundbriefen” weltweit seine antisemitische Propaganda betrieben zu haben.

Zündel lebte seit 1958 in Kanada. Er hatte sich dort mehrfach vergeblich um Einbürgerung bemüht. 2003 hatte der Rechtsextremist versucht, die amerikanische Staatsbürgerschaft zu erhalten, war aber von den amerikanischen Behörden nach Kanada abgeschoben worden. Dort war er vor seiner Ausweisung nach Deutschland auf Grundlage eines neuen kanadischen Anti-Terror-Gesetzes inhaftiert worden.


Text: FAZ.NET mit Material von dpa
Bildmaterial: AP
 

 

 

 


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