Kapitel 1
Die gnadenlose Hatz auf den greisen John Demjanjuk
- BRD-Justizwillkür
Am 12. Mai 2009 wurde der 89-jährige John Demjanjuk, gebürtiger Ukrainer und ehemaliger Bürger der Vereinigten Staaten, dem die US-Behörden die amerikanische Staatsbürgerschaft fünf Jahre zuvor entzogen hatten, in die BRD abgeschoben, wo man ihn sofort in das Münchner Gefängnis Stadelheim einlieferte und ihm einen Haftbefehl präsentierte. Diesem zufolge ist Demjanjuk „der Beihilfe zum Mord in mindestens 29.000 Fällen dringend verdächtig“.
Zu den Hintergründen des Falls berichtete Der Spiegel:
„Demjanjuk soll 1943 als Aufseher im Vernichtungslager Sobibor den Nazis beim Massenmord an Tausenden von Juden geholfen haben. […] Demjanjuk gehörte, das legen mehrere Dokumente nahe, zum einer Truppe von etwa 5000 ausländischen Helfern – Balten, Ukrainern, Volksdeutschen -, die die Nationalsozialisten im Ausbildungslager Trawniki östlich von Lublin für die Massenmorde in den besetzten Gebieten trainierten.“
Als zentrales Dokument der Anklage gilt ein Dienstausweis, dem zufolge Demjanjuk im Jahre 1943 als Wachmann im Lager Sobibor Dienst tat. Allerdings war ein Gutachter bereits 1987 anhand zahlreicher Indizien zum Schluss gelangt, dass es sich bei diesem Ausweis um eine Fälschung handelt. Ein Teil der bundesrepublikanischen Medien stellte sich einige Jahre später hinter dieses Gutachten; so hielt Der Spiegel in seiner Ausgabe vom 2. August 1993 klipp und klar fest.
„Es [das Dokument] war offenkundig gefälscht.“
Doch selbst wenn der Ausweis echt sein sollte, würde er lediglich Demjanjuks Anwesenheit im Lager Sobibor belegen und nicht den geringsten Beweis dafür liefern, dass der Ukrainer dort Beihilfe zu auch nur einem einzigen Mord, geschweige denn zu 29.000 Morden, geleistet hat. In dem eingangs zitierten Artikel bemerkt Der Spiegel:
„Für die deutsche Justiz ist das Verfahren gegen den mutmasslichen SS-Mann eine Premiere. Zum ersten Mal will sie einen Schergen aus dem letzten Glied der Befehlskette nicht deswegen belangen, weil er als Exzesstäter besondere Grausamkeit an den Tag legte, sondern weil er mithalf, die Mordmaschinerie reibungslos in Gang zu halten.“
Waren den Angeklagten bei sämtlichen früheren Prozessen gegen „NS-Täter“ konkrete Verbrechen vorgeworfen worden, so ist dies beim bevorstehenden Verfahren gegen John Demjanjuk erstmals nicht der Fall: Der Ukrainer soll einzig und allein darum verurteilt werden, weil er sich während eines Zeitraums, in dem laut der Anklage in Sobibor mindestens 29.000 Juden ermordet wurden, als Wachmann in jenem Lager aufhielt! Für diese beispiellose Rechtsbeugung liefert die BRD-Justiz folgende Begründung:
„Im Haftbefehl heisst es, der Wachmann habe ja nicht mitwirken müssen am Massenmord. ‚Er hätte, wie viele andere Trawniki-Männer auch, desertieren können.“
Widerspricht allein schon die Verfolgung eines 89-jährigen Greises aufgrund von Taten, die er als Dreiundzwanzigjähriger begangen hat bzw. begangen haben soll, dem natürlichen Gerechtigkeitsempfinden und der europäischen Rechtstradition, so erhält der Fall Demjanjuk dadurch einen zusätzlichen bitteren Beigeschmack, dass der alte Mann bereits früher unschuldig sieben Jahre hinter Gittern verbracht hat, davon fünf Jahre in der Todeszelle.
b) „Iwan der Schreckliche, der Superteufel von Treblinka“
Wegen angeblicher Verbrechen im Lager Treblinka war John Demjanuk im Jahre 1986 von den USA an Israel ausgeliefert worden. Bei seinem Prozess wurde er von einer Reihe ehemaliger Treblinka-Häftlinge als „Iwan der Schreckliche“ identifiziert, ein Ukrainer, der diesen Zeugen zufolge nicht nur eine ungeheure Anzahl von Juden mit Abgasen aus dem Dieselmotor eines schrottreifen sowjetischen Panzers vergast, sondern zusätzlich noch alle erdenklichen Scheusslichkeiten begangen hatte. Zeuge Pinchas Epstein sagte unter Eid aus:
„Manchmal kam er [Iwan] mit einem Dolch, manchmal mit einem Bajonett, er schlug Schädel ein, schnitt Ohren ab, misshandelte die Häftlinge, es ist absolut unglaublich, unglaublich, er stand neben den Leichen und glotzte sie an. Ich möchte sagen, hohes Gericht, dass es entsetzlich war, die Leichen anzuschauen, als er sie aus den Kabinen holte. Menschen mit zerschmetterten Gesichtern, Menschen mit Stichwunden, schwangere Frauen mit Stichwunden in den Bäuchen, Frauen mit Föten, die halb heraushingen, junge Mädchen mit Stichwunden, mit ausgedrückten Augen.[…] Er stand da und sah sich die Ergebnisse seiner Taten an, die erstochenen Mädchen, die ausgedrückten Augen, die abgehackten Mädchenbrüste – er stand da und weidete sich an dem Schauspiel. […] Fast eine Million menschlicher Wesen, Seelen, wurden abgeschlachtet. […] Weil sie Juden waren. Dieser Iwan war ein Monstrum von einem anderen Planeten.“
Zeuge Yehiel Reichmann bekundete unter Eid:
„Ich will erzählen, was nahe beim Brunnen mit meinem Freund Finkelstein passierte. Während ich mir zusammen mit ihm die Zähne putzte, mit Finkelstein, kam dieser Teufel Iwan mit einer Bohrmaschine, wie man sie zum Bohren von Löchern gebraucht. Er benutzte diese Bohrmaschine, um Löcher in Finkelsteins Hinterbacken zu bohren, und sagte zu ihm: ‚Wenn du schreist, erschiess ich dich.’ Er verwundete Finkelstein, dieser blutete und litt grosse Schmerzen, heftige Schmerzen, doch durfte er nicht schreien, denn Iwan hatte ihm gedroht: ‚Wenn du schreist, erschiess ich dich!’ Iwan war ein Superteufel, ein Superzerstörer aus Treblinka.“
Aufgrund solcher Zeugenaussagen wurde Demjanjuk 1988 zum Tod durch den Strang verurteilt. Im Berufungsverfahren sprach ihn das israelische Gericht jedoch frei, weil sich die Zeugen „geirrt“ hätten, und 1993 konnte er in die USA zurückkehren. Der Dienstausweis, der angeblich einen Aufenthalt Demjanjuks in Sobibor belegt, lag der israelischen Justiz seit Dezember 1986 vor, doch hielt sie ihn offenbar nicht für beweiskräftig, denn Verbrechen im Lager Sobibor wurden dem Ukrainer in Israel nicht zur Last gelegt.
c) Die Weisheiten der Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
Nach dem Fiasko des Demjanjuk-Prozesses in Israel grassiert in der BRD offenbar die Furcht vor einer ähnlichen Blamage. Im Deutschlandfunk stellte ein Reporter der ehemaligen Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger folgende Frage:
„Dort [in Israel] ist er [Demjanjuk] in den achtziger Jahren schon einmal angeklagt und verurteilt worden wegen Beihilfe zum Mord an mehr als 800.000 Juden in Treblinka. Doch dann brach die Beweisführung letztlich zusammen, das Todesurteil wurde aufgehoben. Besteht die Gefahr, dass sich das in München wiederholt?“
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger antwortete:
„Ich glaube nicht, dass sich das, was in Israel passiert ist, im Verfahren jetzt auch in München wiederholen kann. […] Jetzt, denke ich, ist das, was an Möglichkeiten da ist für die Beweisführung, mit Sicherheit von der deutschen Staatsanwaltschaft sehr, sehr sorgfältig und über lange, lange Jahre geprüft worden“ .
Die formelle Anklageerhebung gegen Demjanjuk erfolgte zwei Monate nach seiner Abschiebung: „Wegen Beihilfe zum Mord an 27.900 Juden hat die Staatsanwaltschaft München I Anklage gegen den mutmasslichen NS-Verbrecher John Demjanjuk erhoben.“
Dass sich die Anzahl der Morde, zu denen der Ukrainer Beihilfe geleistet haben soll, auf wundersame Weise von 29.000 auf 27.900 vermindert hatte – und dies, ohne dass zwischen Mai und Juli 2009 irgendein Dokument zum Vorschein gekommen wäre, das Anlass zu dieser Revision bot -, ist fürwahr ein schlagender Beleg dafür, dass die BRD-Justiz die Beweislage „sehr, sehr sorgfältig und über lange, lange Jahre“ (S. Leutheusser-Schnarrenberger) geprüft hat!
d) Warum Demjanjuk verurteilt werden muss
Angesichts dieser Ausgangslage kam Der Spiegel nicht umhin, zu konstatieren:
„NS-Verfahren sind eine mühsame Angelegenheit, und eine heikle dazu. Die Angeklagten erscheinen leicht als bemitleidenswerte Greise, denen man gnadenlos nachstellt.“
Nichtsdestoweniger hielt das Hamburger Nachrichtenmagazin den angekündigten Prozess gegen John Demjanjuk offenbar für nötig, schloss es doch unter Berufung auf irgendeinen Norbert Frei:
„Die Deutschen sind es den Opfern und den Überlebenden, aber auch sich selbst, schuldig, dass sie gegen Demjanjuk vorgehen.“
Anders gesagt: Der 89-jährige Mann muss verurteilt werden, rechtsstaatliche Grundsätze hin oder her. Dies sind die Deutschen „sich selbst schuldig“! - Auf die ungeheuerlichen Rechtsbrüche, die sich die bundesrepublikanische, und vor ihr die amerikanische, Justiz bei der Verfolgung eines wehrlosen Greises zuschulden kommen liess, werden wir gegen Schluss unserer Artikelserie ausführlicher eingehen.
- Der „Tatort“: Sobibor, Ostpolen
Zentrales Thema der vorliegenden Dokumentation ist die Frage, wie es eigentlich um die Beweislage für die behaupteten Massenmorde an Juden in Sobibor bestellt ist. Laut der orthodoxen Geschichtsschreibung war dieses neben Treblinka und Belzec eines von drei „Vernichtungslagern“ in Ostpolen, in denen insgesamt mindestens anderthalb Millionen Juden mit Motorabgasen ermordet worden sein sollen. Über Treblinka haben die beiden revisionistischen Forscher Carlo Mattogno und Jürgen Graf im Jahre 2002 eine ausführliche Dokumentation erstellt ; mit Belzec hat sich Carlo Mattogno anno 2004 auseinandergesetzt , doch über Sobibor stand eine revisionistische Monographie bisher noch aus. Die vorliegende Artikelserie fusst auf dem Manuskript eines umfangreichen Buchs, das 2010 in den USA unter dem Titel Sobibor. Myth and Reality erscheinen wird. Eine deutsche Ausgabe ist ebenfalls geplant.
Die Akte Sobibor wurde erstmals zwischen Anfang August und Ende November vom national.journal im Internet verbreitet . Die vorliegende Fassung weicht in etlichen Punkten von der ersten Version ab: Einige Irrtümer wurden berichtigt; es wurden Ergänzungen vorgenommen und ein weiteres Kapitel hinzugefügt.
Ebenda.
Deutschlandfunk, 14. Juli 2009 (Internet-Version).
Das Wort „Vernichtungslager“ erscheint in keinem einzigen deutschen Dokument der Kriegszeit. Es entstannt den Wortschatz der Alliierten und stellt eine Übersetzung des englischen „extermination camp“ dar.
Carlo Mattogno und Jürgen Graf, Treblinka – Vernichtungslager oder Durchgangslager?, Castle Hill Publishers, Hastings 2002. Online: vho.org/D/Treblinka/
Englische Version: Treblinka – Extermination Camp or Transit Camp?, Theses & Dissertation Press, Chicago 2003. Online: vho.org/GB/Books/t
Carlo Mattogno, Belzec. Propaganda, Zeugenaussagen, archäologische Untersuchungen, historische Fakten, Castle Hill Publishers, Hastings 2004. Online:Vho.org/D/b/
Englische Version: Belzec in Propaganda, Testimonies, Archeological Research and History, Theses & Dissertation Press, Chicago 2004. Online: vho.org/GB/Books/b