Kapitel 2

Das offizielle Sobibor-Bild und die zeitgenössischen Dokumente

 

a)          Sobibor laut der Enzyklopädie des Holocaust

Um den Leser mit der offiziellen Version der Geschehnisse im Lager Sobibor vertraut zu machen, fassen wir hier zusammen, was die Enzyklopädie des Holocaust unter dem Eintrag „Sobibor“ berichtet:

Sobibor war ein Vernichtungslager in der Nähe des Dorfes und der Eisenbahnstation Sobibor, im östlichen Teil der Woiwodschaft Lublin in Polen. Mit seinem Bau wurde im März 1942 begonnen. Das Lager war in Form eines Rechtecks mit einer Fläche von 400 mal 600 m angelegt. Es gab drei Lagerbereiche, die jeweils durch Zäune abgetrennt waren.
            Im Lager I befanden sich die Unterkünfte für die jüdischen Häftlinge und die Werkstätten, in denen ein Teil von diesen arbeiten musste. In den Aufnahmebereich, auch als Lager II bekannt, wurden die Juden nach der Ankunft der Transporte gebracht. Hier mussten sie ihre Kleider ablegen, sich die Haare schneiden lassen und Wertgegenstände abgeben. Das Todeslager oder Lager III befand sich im nordwestlichen Teil. Es umfasste die Gaskammern, die Massengräber und die Unterkünfte für die dort angestellten Arbeitsjuden. Es war mit Stacheldraht abgeriegelt und durch Zweige gegen Einsichtnahme geschützt. Auf einem Pfad wurden die Häftlinge nackt zu den Gaskammern getrieben.
            Die Gaskammern befanden sich in einem Backsteinbau. Jede Kammer (die Anzahl der Kammern wird nicht genannt!) war quadratisch, mass 16 Quadratmeter und fasste 160 bis 180 Personen. Jede Gaskammer hatte einen zweiten Ausgang, durch den die Leichen weggeschafft wurden. Das tödliche Kohlenmonoxyd wurde von einem 200-PS-Motor in einem angebauten Schuppen erzeugt. Die Massengräber befanden sich in unmittelbarer Nachbarschaft; jedes war 50 bis 60 m lang, 10 bis 15 m breit und 5 bis 7 m tief.
            Mehrere hundert Juden wurden aus den ersten Transporten ausgesondert und in den Werkstätten als Schneider, Schuster, Schreiner etc. eingesetzt. Die Zahl dieser Juden stieg schliesslich auf etwa 1.000 an, darunter 150 Frauen.
            In der Todeszone hatten 200 bis 300 Häftlinge die Leichen der Ermordeten aus den Gaskammern zu ziehen, zum Begräbnisplatz zu schaffen und dann die Kammern zu säubern. Gegen Ende 1942 wurden die Leichen ausgegraben und verbrannt, um die Spuren der Massenmorde zu beseitigen.
            Zwischen Mai 1942 und September 1943 wurden in Sobibor rund 250.000 jüdische Menschen aus dem Generalgouvernement (Polen), der Slowakei, Deutschland, Holland, Frankreich und anderen Ländern ermordet. In der zweiten Septemberhälfte 1943 gelangten sowjetisch-jüdische Kriegsgefangene aus Minsk ins Lager, darunter Leutnant Alexander Petscherski. Die Neuankömmlinge nahmen Kontakt mit der im Lager operierenden Widerstandsgruppe auf, welche Petscherski das Kommando übertrug. Der Aufstand erfolgte am 14. Oktober 1943; in seinem Verlauf wurden 11 SS-Männer und mehrere nichtdeutsche Wachmänner getötet. Fast 300 Häftlinge konnten fliehen, aber die meisten fielen den Verfolgern zum Opfer. Nach der Niederschlagung des Aufstandes wurde Sobibor aufgelöst.

 

b)      Die Opferzahl des Lagers laut verschiedenen Quellen

Laut der Enzyklopädie des Holocaust wurden in Sobibor also rund 250.000 Juden umgebracht. Vor allem in der unmittelbaren Nachkriegszeit wurden von manchen Zeugen und Autoren sehr viel höhere Ziffern genannt, doch gibt es auch einige „Holocaust“-Historiker, welche die die Opferzahl tiefer ansetzen. Einen Überblick über die Anzahl der laut verschiedenen Zeugen und Autoren in Sobibor ermordeten Juden vermittelt folgende Tabelle:

-     2.000.000 laut der polnisch-jüdischen Zeugin Zelda Metz

-     1.000.000 laut dem Band „Dokumente und Materialien aus der Zeit der deutschen Besetzung Polens”

-     800.000 laut dem tschechisch-jüdischen Zeugen Kurt Ticho sowie den holländisch-jüdischen Zeugen Ch. Engel und S. Engel-Wijnberg

-     600.000 laut Yuri Suhl

-     500.000 laut dem Schwarzbuch von I. Ehrenburg und V. Grossman

-     300.000 laut Léon Poliakov

-     250.000 laut Wolfgang Scheffler

-     200.000 laut Raul Hilberg

-     170.000 laut Julius Schelvis

-     30.000 bis 35.000 laut Jean-Claude Pressac .

Seitens revisionistischer Historiker liegen keine Schätzungen der Anzahl in Sobibor umgekommener Juden vor, da es weder Dokumente noch materielle Funde gibt, mit der sich solche Schätzungen begründen liessen.

 

 

 

c)      Heinrich Himmlers Anordnung vom 5. Juli 1943 und Oswald Pohls Antwort vom 15. Juli 1943

Die vorhandene Dokumentation über dieses Lager ist ausserordentlich spärlich und liefert nicht die Spur eines Beweises dafür, dass es in Sobibor Gaskammern zur Menschentötung gab. Dies gilt auch für eine oft zitierte Direktive, die der Reichsführer-SS Heinrich Himmler am 5. Juli 1943 an insgesamt acht Adressaten versandte und in der er folgendes anordnete:

„1. Das Durchgangslager Sobibor im Distrikt Lublin ist in ein Konzentrationslager umzuwandeln. In dem Konzentrationslager ist eine Entlaborierungsanstalt für Beutemunition einzurichten.

In der „Holocaust“-Literatur wird der Inhalt dieser Anordnung regelmässig dreist verfälscht wiedergegeben; so heisst es in der Enzyklopädie des Holocaust: „Am 5. Juli 1943 ordnete Himmler die Schliessung von Sobibor als Vernichtungslager und seine Umwandlung in ein Konzentrationslager an. “ Tatsache ist jedoch, dass Sobibor in Himmlers Rundschreiben nicht als „Vernichtungslager“, sondern als „Durchgangslager“ bezeichnet wird.
Zehn Tage später, am 15. Juli 1943, stellte der Leiter des SS-Wirtschaftsverwaltungshauptamtes, SS-Obergruppenführer Oswald Pohl, Himmler folgende Antwort zu:

 

„Reichsführer!
Gemäss Ihrer obigen Anordnung soll das Durchgangslager Sobibor im Distrikt Lublin in ein Konzentrationslager umgewandelt werden.
Ich habe mich mit SS-Gruppenführer Glücks darüber unterhalten. Wir beide schlagen Ihnen vor, die Umwandlung in ein Konzentrationslager aufzugeben, weil der von Ihnen erstrebte Zweck, nämlich in Sobibor eine Entlaborierungsanstalt für Beutemunition einzurichten, auch ohne diese Umwandlung erfolgen kann.
Alles andere in obiger Anordnung kann so bleiben.
Ich bitte um Ihre Zustimmung, die lediglich für Gruppenführer Globocnik und mich von Bedeutung ist.
                                                                                    Heil Hitler!
                                                                                    Pohl
                                                                                    SS-Obergruppenführer und
                                                                                    General der Waffen-SS“

Auch Pohl bezeichnete Sobibor also als „Durchgangslager“. – Die von Himmler am 5. Juli 1943 angeordnete Umwandlung Sobibors in ein Konzentrationslager hat niemals stattgefunden.

d)          Dokumente über den Aufstand vom 14. Oktober 1943

Einige weitere über dieses Lager erhaltene Dokumente befassen sich mit dem Aufstand und Massenausbruch jüdischer Häftlinge vom 14. Oktober 1943. Am 15. Oktober 1943 stellte der Kommandant der Ordnungspolizei im Distrikt Lublin seinem Vorgesetzten, dem Offizier vom Dienst in Krakau, ein Fernschreiben folgenden Inhalts zu:

„Am 14. 10. 43, gegen 17 Uhr, Aufstand der Juden im SS-Lager Sobibor, 40 km nördlich Cholm. Sie überwältigten die Wachmannschaft, setzten sich in Besitz der Waffenkammer und flohen nach Feuerkampf mit der übrigen Lagerbesatzung in unbekannter Richtung. 9 SS-Männer ermordet, 1 SS-Mann vermisst, 1 SS-Mann verwundet, 2 fremdvölkische Wachmänner erschossen.
Entwichen sind etwa 300 Juden, der Rest ist erschossen bzw. befindet sich im Lager. Truppenpolizei und Wehrmacht wurden sofort verständigt und übernahmen gegen 1 Uhr die Sicherung des Lagers. Das Gelände südlich und südwestl. Sobibor wird von Polizei und Wehrmacht durchkämmt.“

Fünf Monate nach diesen Ereignissen, am 17. März 1944, verfasste der SS-Untersturmführer Benda einen Bericht über den (von ihm fälschlicherweise auf den 15. 10.43 datierten) Aufstand in Sobibor sowie die anschliessende Verfolgung der Flüchtigen, in dem es hiess:

„In den Nachmittagstunden des 15. 10. 43 unternahmen etwa 300 Häftlinge des Sonderlagers Sobibor, nachdem sie einen Teil der Wachmannschaften entwaffnet und einen SS-Führer sowie 10 SS-Unterführer ermordet hatten, einen Ausbruchsversuch, der zum Teil gelang […] .

In diesem Bericht wurde Sobibor also als „Sonderlager“ bezeichnet. Was dieses Wort bedeutete, lässt sich dem Dokument selbst nicht entnehmen.

 

e)      Der Höfle-Funkspruch

Ein äusserst wichtiges, mehr als ein halbes Jahrhundert nach Kriegsende entdecktes Dokument vermittelt genauen Aufschluss über die Anzahl der bis Ende 1942 nach Sobibor deportierten Häftlinge. Über die Hintergründe dieser Entdeckung berichten Peter Witte und Stephen Tyas:

„Dieses Dokument wurde unter kürzlich freigegebenem Material im Public Record Office in Kew, England, entdeckt. Es besteht aus zwei teilweise abgefangenen, als ‚geheime Reichssache’ eingestufte’ Funksprüchen aus Lublin, Generalgouverment. Beide sind auf den 11. Januar 1943 datiert, wobei der erste fünf Minuten nach dem zweiten abging. Der eine war an SS-Oberstleutnant Eichmann im Reichssicherheitshauptamt (RSHA) in Berlin adressiert, der andere an SS-Oberstleutnant Heim, Stellvertretender Kommandant der Sicherheitspolizei und des SD für das Generalgouvernement in Krakau. Abgesandt wurde es vom SS-Major Höfle, der dem Stab des SS- und Polizeiführers (SSPF) in Lublin angehörte. Aufgrund von Empfangsproblemen wurde der Funkspruch vom britischen Geheimdienst nur teilweise abgefangen und entschlüsselt. Die zweite, an Heim adressierte Botschaft ist weitaus vollständiger. Allerdings wurde auch diese Botschaft nur teilweise abgefangen, wie sich einer Lücke in der Transkription entnehmen lässt. Es gibt keinen Hinweis darauf, dass die Analytiker des britischen Geheimdienstes den Sinn oder die Tragweite dieser beiden Botschaften begriffen hätten. […] SS-Major Höfle war ein führender Stabsangehöriger, der dem Generalmajor der SS und Polizei Globocnik in Lublin unterstand. […] Laut einer Liste sämtlicher Stabsoffiziere des SS- und Polizeiführers Lublin war Höfle ‚Referent für Judenangelegenheiten – Sonderaktion Reinhardt’“  .

Der relevante Teil der zweiten, annähernd vollständigen Version des Funkspruchs lautet wie folgt:

„Geheime Reichssache! An den Befehlshaber der Sicherheitspol., zu Händen SS Obersturmbannführer HEIM, KRAKAU.
           
Betr: 14-tägige Meldung Einsatz REINHART.
Bezug: dort. Fs.
Zugang bis 31.12.42. L 12761, B O, S 515, T 10335 zusammen
23611. Stand… 31.12.41., L 24733, B 434508, S 101370,
T 71355, Zusammen 1274166.
SS und Pol.führer LUBLIN, HOEFLE, Sturmbannführer.“

Zweifel daran, dass „L“ für „Lublin“ (d. h. das Konzentrationslager Majdanek), „B“ für „Belzec“, „S“ für „Sobibor“ und „T“ für „Treblinka“ stand, sind nicht statthaft. Somit wird in dem Funkspruch mitgeteilt, dass in den beiden letzten Wochen des Jahres 1942 12.761 Personen nach Lublin/Majdanek, 0 Personen nach Belzec, 515 Personen nach Sobibor und 10.335 Personen nach Treblinka deportiert wurden. Da die Gesamtzahl der bis Ende 1942 in diese vier Lager überstellten Personen mit 1.274.166 angegeben wird, folgt daraus, dass es sich bei der für „T“ (Treblinka) genannten Zahl von 71.355 entweder um einen Übermittlungsfehler der deutschen Funker oder um einen Dechiffrierfehler der britischen Experten handeln muss und die richtige Zahl 713.555 lautet. Unter diesen Umständen war bis Ende 1942 die folgende Anzahl von Personen in die vier Lager überstellt worden:

Lublin:                   24.733
Belzec:     434.508          
Sobibor:              101.370
Treblinka:           713.555
Insgesamt:        1.274.166

Die Ziffer von 1.274.166 findet sich auch in einem der bekanntesten Dokumente zu den nationalsozialistischen Judendeportationen, dem aus dem Jahre 1943 stammenden Korherr-Bericht, in dem es heisst, bis Ende 1942 seien 1.274.166 Juden „durch die Lager im Generalgouvernement durchgeschleust“ worden. Somit bestätigt der Höfle-Funkspruch die von dem SS-Statistiker Richard Korherr genannte Zahl bis Ende 1942 in die betreffenden Lager Deportierter, nennt jedoch in Gegensatz zu letzterem diese Lager zumindest in abgekürzter Form und vermittelt zudem Aufschluss darüber, wieviele Personen in jedes dieser vier Lager gelangten.
Zu Beginn ihres Artikels über den Höfle-Funkspruch schreiben Witte und Tyas:
„Ein kürzlich entdecktes Dokument über den Einsatz Reinhardt, den Mord an den Juden im Generalgouvernement, ist von fundamentaler Bedeutung für jegliche Diskussion über die Zahl der jüdischen Opfer in Polen. Zum ersten Mal verfügen wir über von Nazi-Beamten erstellte, detaillierte Ziffern für die 1942 erfolgten Tötungen in den Vernichtungslagern Belzec, Sobibor und Treblinka sowie dem Konzentrationslager Lublin-Majdanek.“

Schon ein kurzer Blick auf den Text des Funkspruchs zeigt jedoch, dass dieser keinerlei Informationen über das Schicksal der in die genannten vier Lager Verbrachten liefert. Dass die Deportierten dort ermordet worden seien, ist eine Interpretation des Dokuments, geht aus diesem selbst jedoch in keiner Hinsicht hervor.

 

f)       Eine erste Bilanz

Den bisher erwähnten Dokumenten lassen sich folgende gesicherte Erkenntnisse entnehmen:

 

 

Die Behauptung, wonach in Sobibor eine ungeheure Zahl von Juden in Gaskammern ermordet worden sei, beruht demnach nicht auf zeitgenössischen Dokumenten, sondern ausschliesslich auf Zeugenaussagen. Die wichtigste dieser Zeugenaussagen, diejenige des Schlüsselzeugen Alexander Aronowitsch Petscherski, bildet den Gegenstand unseres nächsten Artikels.

 

 

 

 

 

 

 

Enzyklopädie des Holocaust. Die Verfolgung und Ermordung der europäischen Juden. Herausgegeben von E. Jäckel, P. Longerich, J. M. Schoeps, Hauptherausgeber Israel Gutman. Argon Verlag, Berlin 1993, Band 3, S. 1130-1134.

N. Blumental (Hg.), Dokumenty i materialy z csasow okupacji niemieckiej w Polsce. Obozy. Tom 1, Lodz 1946, S. 210.

Ebenda, S. 200.

ROD (Rijksinstituut voor Oorlogsdocumentatie), Amsterdam, c[23.62]09

Ebenda.

Yuri Suhl, Ed essi si ribellarono. Storia della resistenza ebraica contro il nazismo, Mailand 1969, S. 66.

Ilya. Ehrenburg und Vasily. Grossman (Hg.), The Black Book, Holocaust Library, New York 1981, S. 443.

Léon Poliakov, Bréviaire le la Haine, Calman-Lévy, Paris 1979, S. 387.

Wolfgang Scheffler, Judenverfolgung im Dritten Reich, Colloquium Verlag, Berlin 1964, S. 40.

Raul Hilberg, Die Vernichtung der europäischen Juden, Drei Bände, Fischer Taschenbuch Verlag, Frankfurt 1986, S. 956.

Julius Schelvis, Vernietigingskamp Sobibor, De Bataafsche Leeuw, Amsterdam 2008, S. 267.

Valérie Igounet, Histoire du négationnisme en France, Editions du Seuil, Paris 2000, S. S. 640.

  Der Reichsführer SS. Feld-Kommandostelle, den 5. Juli 1943. Nürnberger Dokument NO-482. Dieser Himmler-Erlass ist in mehreren Büchern über Sobibor abgelichtet, z. B. bei Thomas (Toivi) Blatt, Sobibor. The Forgotten Revolt, P. O. Box 122, Issaquah 1998 (unnumerierte Seite im Anhang).

Enyzklopädie des Holocaust, a.a.O., S. 1333.

SS-Wirtschafst-Verwaltungshauptamt, Berlin, 15. Juli 1943. Nürnberger Dokument NO-482. Abgelichtet bei T. Blatt (a.a.O.).

Abgelichtet bei T. Blatt (a.a.O.).

  Ebenda.

Peter Witte und Stephen Tyas, „A New Document on the Deportation and Murder of the Jews during ‚Einsatz Reinhardt’ 1942“, in: Holocaust and Genocide Studies, Nr. 3, Winter 2001, S. 468, 470.

Lies:“Dortiger Funkspruch“ oder „Dortiges Fernschreiben“.

Peter Witte und Stephen Tyas, „A New Document…“, a.a.O., S. 469.

IMT-Document NO-5194.

P. Witte und S. Tyas, „A New Document…“, a.a.O., S. 468.