Kapitel 9
Die „Gaskammern“ von Sobibor im Lichte der „Augenzeugenberichte“ und „historischen Forschungen“
Bei den Prozessen gegen Revisionisten, welche die herkömmliche Version vom Schicksal der Juden während des Zweiten Weltkriegs einer kritischen Unterprüfung unterziehen, wiederholen Richter und Staatsanwälte gebetsmühlenhaft, der Holocaust sei eine „offenkundige Tatsache“ und als solche „nicht mehr beweisbedürftig“. Die betreffenden Richter und Staatsanwälte berufen sich auf die „Erkenntnisse der Historiker“ sowie die bei „streng rechtsstaatlichen Prozessen“ gefällten Urteile der bundesrepublikanischen Justiz bei Prozessen gegen „NS-Täter“.
Wie es um die Qualität dieser „Erkenntnisse der Historiker“ sowie den objektiven Wert der bei NS-Prozessen gefällten Urteile bestellt ist, wollen wir nun am Beispiel des Lagers Sobibor anhand dreier wichtiger Punkte untersuchen: 1) Die Struktur des „ersten Vergasungsgebäudes“; 2) Die Kapazität der „Gaskammern“; 3) Die Umstände der „ersten Vergasung in Sobibor“.
a) Die Struktur des “ersten Vergasungsgebäudes”
Franz Stangl, der – später nach Treblinka versetzte – Kommandant von Sobibor, überwachte laut der “Holocaust”-Literatur nicht nur den Bau des Lagers, sondern auch die ersten Vergasungen. 1971 schilderte er das “erste Vergasungsgebäude” wie folgt:
„Es war ein neues Backsteingebäude mit drei Räumen von drei mal vier Meter Grösse.“ .
In schroffem Gegensatz hierzu sagte der angebliche “Gasmeister” von Sobibor, Erich Bauer, am 6. Oktober 1965 beim Sobibor-Prozess in Hagen folgendes aus:
„Als wir [nach Sobibor] kamen, war das Lager 3 noch nicht ganz eingezäumt […] Die Gaskammer war schon da, auf einem Zementsockel stand ein hölzernes Gebäude, etwa so gross wie dieser Sitzungssaal hier, aber bedeutend niedriger, so niedrig wie eine normale Wohnung.“
Der erste Sobibor-Kommandant und der „Gasmeister“, der laut dem Befund bundesdeutscher Richter zahllose Vergasungen durchgeführt hatte , sind sich also nicht einmal hinsichtlich der fundamentalen Frage einig, ob das erste Vergasungsgebäude in Sobibor aus Backstein oder aus Holz bestand! Wie löst der führende Sobibor-Spezialist Julius Schelvis, der auf keinen dieser beiden Schlüsselzeugen verzichten kann, dieses knifflige Problem? In der 1998 erschienenen, auf einer der ersten niederländischen Auflagen beruhenden deutschen Fassung seines Buchs zitiert er obenstehende Erklärung Bauers, merkt jedoch in einer Fussnote an:
„Über das hölzerne Gebäude irrte sich Bauer. Es war ein festes Steinhaus.“
Zwei Seiten weiter liest man:
„Nach einigen Monaten stellte sich heraus, dass die Gaskammern sowohl in Belzec als auch in Sobibor ersetzt werden mussten. Die Holzwände und das Dach waren durch Schweiss, Urin und Exkremente der Opfer stark angegriffen.“
Also hatte sich Bauer doch nicht geirrt – die Gaskammern bestanden in der Tat aus Holz! In der 2008 erschienenen revidierten niederländischen Ausgabe von Vernietigingskamp Sobibor wird Bauers Aussage vom 6. Oktober 1965 ebenfalls angeführt (S. 121), aber ohne Fussnote, in der von einem Irrtum Bauers die Rede ist, und der Abschnitt über die durch die Abnutzung der Holzwände erforderlich gewordene Ersetzung der Gaskammern taucht auch hier auf (S. 123). Schenkt man dieser Darstellung Glauben, muss Stangl gelogen oder sich getäuscht haben – doch welchen Wert kann man in diesem Fall seinen restlichen Aussagen beimessen? Hat sich hingegen Bauer „geirrt“, wie Schelvis 1998 in einer Fussnote behauptete, welchen Beweiswert besitzen dann die sonstigen Aussagen dieses Mannes, den Schelvis in seinem Kapitel über die Gaskammern elfmal als Quelle zitiert?
b) Die Kapazität der „Gaskammern“
Unter der Ägide von Eugen Kogon, Hermann Langbein, Adalbert Rückerl u. a. erschien 1983 ein Sammelband mit dem Titel Nationalsozialistische Massentötungen durch Giftgas , der seither als Klassiker der „Holocaust“-Literatur gilt. Im Klappentext wettern die Herausgeber gegen „diejenigen, die das nationalsozialistische System von Schuld freizusprechen bemüht sind“ oder „den Massenmord bisher unbekannten Ausmasses überhaupt leugnen“, hüten sich aber davor, Autoren oder Titel zu nennen. Um solche Tendenzen wirksam bekämpfen und eindämmen zu können, müsse „die ganze historische Wahrheit ein für allemal unwiderlegbar festgelegt werden“.
Angesichts dieser ehrgeizigen Zielsetzung müsste man eigentlich annehmen, dass die Verfasser der einzelnen Beiträge bei ihren Behauptungen erhöhte Vorsicht walten liessen, doch dies ist keineswegs der Fall. Im Unterkapitel „Die Errichtung des Vernichtungslagers Sobibor“ liest man nämlich:
„Die ersten Gaskammern in Sobibor befanden sich in einem festen Ziegelgebäude mit Betonfundament im nordwestlichen Teil des Lagers. Innen gab es drei Gaskammern, jede 4 x 4 m gross. Die Aufnahmekapazität lag bei jeweils 150 bis 200 Menschen“ (S. 158).
Demnach konnten in jeder Kammer mindestens neun, ja mehr als zwölf Menschen auf einem Quadratmeter zusammengepfercht werden. Erstere Zahl mag vielleicht theoretisch noch möglich sein, letztere nicht mehr. Siebzehn Seiten weiter wird der SS-Oberscharführer Kurt Bolender zitiert, der bei einem Verhör folgendes zu Protokoll gab:
„Meiner Schätzung nach passten etwa 40 bis 50 Personen in eine Gaskammer“ (S. 175).
Wenn dem so war, worauf basierte dann die eingangs genannte Kapazität von 150 bis 200 Personen pro Gaskammer?
Weitere elf Seiten weiter stösst man auf folgende Passage:
„Das neue [d. h. im September 1942 erweiterte] Gebäude hatte sechs Gaskammern, drei Räume auf jeder Seite, und war ähnlich angelegt wie in Belzec und Treblinka, wo von einem Korridor in der Mitte die Eingänge zu den Gaskammern abzweigten. Die neuen Räume waren hier nicht grösser als die alten, nämlich 4 x 4 m. Aber die Tötungskapazität wurde auf 1.200 bis 1.300 Menschen gesteigert“ (S. 186).
Somit war es angeblich möglich, in einer Gaskammer über 13 Menschen auf einem Quadratmeter unterzubringen! Eine Quelle für diese abwegige Behauptung wird nicht angegeben.
Die Herausgeber des Sammelbands beteuern, in den drei Lagern Belzec, Sobibor und Treblinka seien mindestens anderthalb Millionen Menschen ermordet worden (S. 192), kommen aber nicht auf den Gedanken, eine forensische Untersuchung der ehemaligen Lagergelände zu fordern, um nach Spuren dieser gigantischen Schlächterei zu suchen. Vom Umgang dieser „Geschichtsforscher“ mit den Dokumenten legt u. a. ihre Behauptung Zeugnis ab, Himmler habe am 5. Juli 1943 angeordnet, „dass das Vernichtungslager Sobibor in ein KZ umgewandelt werden solle“, obgleich Sobibor in der betreffenden Himmler-Direktive nicht als „Vernichtungslager“, sondern als „Durchgangslager“ bezeichnet wird . Doch nicht genug damit: Selbst die Zeugenaussagen werden von Kogon, Langbein, Rückerl und Konsorten im Bedarfsfall „korrigiert“, wie sich am Beispiel des Fassungsvermögens der Gaskammern erweist: Obschon der einzige in diesem Zusammenhang zitierte Zeuge, Kurt Bolender, dieses mit „40 bis 50 Personen“ angab, wird an zwei Stellen eine um das Mehrfache höhere Kapazität postuliert, ohne dass diese Behauptung durch Zeugenaussagen untermauert würde! Dass dieser Sammelband „die ganze historische Wahrheit ein für alle Male unwiderlegbar festlegt“, wie der Klappentext grossmäulig verspricht, können nur ganz schlichte Gemüter glauben.
c) Die „erste Vergasung in Sobibor“
Laut dem Sobibor-Kommandanten Franz Stangl verlief die erste Vergasung in Sobibor wie folgt:
“Eines Nachmittags suchte mich Wirths Helfer Oberhauser auf: Ich solle mich zur Gaskammer begeben. Als ich dort angelangte, stand Wirth vor dem Gebäude; er wischte sich den Schweiss von der Stirn und schäumte. Michel sagte mir später, er sei plötzlich aufgetaucht, habe sich die Gaskammer angeschaut, an der immer noch gearbeitet wurde, und gesagt: ‘Gut, wir probieren sie gleich jetzt mit diesen fünfundzwanzig Arbeitsjuden aus; treibt sie hinein.’ Man liess unsere fünfundzwanzig Juden anmarschieren, schubste sie einfach hinein und vergaste sie. Michel sagte, Wirth habe sich wie ein Irrer aufgeführt und mit seiner Peitsche auf seine eigenen Untergebenen eingedroschen, um ihnen Beine zu machen. Und dann wurde er bleich, weil die Türen nicht richtig funktioniert hatten.” .
1969 hatte Stangl zur Beisetzung der Opfer der ersten Vergasung folgende Angaben geliefert:
“Ich glaube, die Leichen sind in der Nähe des Ziegelgebäudes begraben worden. Es war keine vorbereitete Grube da. Ich möchte mit Sicherheit sagen, dass die Leichen nicht nackt waren, sondern mit Kleidern eingegraben worden sind.”
Ein anderer “Täter”, der frühere SS-Unterscharführer Erich Fuchs, hatte die “erste Vergasung in Sobibor” völlig anders in Erinnerung:
“Im Anschluss daran [d. h. im Anschluss an die Installierung des Vergasungsmotors] wurde eine Probevergasung durchgeführt. Ich glaube mich zu entsinnen, dass 30 – 40 Frauen in einer Gaskammer vergast worden sind. Die Jüdinnen mussten sich auf einem überdachten Freigelände (Waldboden) in der Nähe der Gaskammer entkleiden und wurden von SS-Angehörigen sowie von ukrainischen Hilfswilligen in die Gaskammer getrieben.”
Während die von Stangl erwähnten “fünfundzwanzig Arbeitsjuden”, die Opfer der ersten Vergasung wurden, einem Baukommando angehörten und somit jedenfalls männlichen Geschlechts waren, sprach Fuchs also von 30 bis 40 weiblichen Opfern. Laut Stangl wurden die Arbeitsjuden angekleidet vergast (denn als sie begraben wurden, trugen sie ihre Kleider noch), laut Fuchs mussten sich die Jüdinnen ausziehen. Gemäss Stangls Schilderung wurde die Vergasungsaktion von Christian Wirth, dem Inspekteur von Belzec, Sobibor und Treblinka, der wegen seines jähzornigen Charakters von seinen Leuten sehr gefürchtet und “Der wilde Christian” genannt wurde, angeordnet und überwacht, während Fuchs nichts von Wirths Anwesenheit während der ersten Vergasung wusste, obgleich sie ihm angesichts der von Stangl beschriebenen ungewöhnlichen Umstände (“Wirth drosch mit der Peitsche auf seine eigenen Untergebenen ein, um ihnen Beine zu machen”) gewiss unauslöschlich im Gedächtnis haften geblieben wäre.
Da sich Stangl und Fuchs bei ihrer Schilderung der ersten Vergasung völlig widersprechen, muss mindestens einer der beiden phantasiert haben. Angenommen, der Märchenerzähler war Stangl – wie glaubwürdig sind dann die sonstigen Aussagen des ersten Sobibor-Kommandanten? Sagt Stangl hingegen die Wahrheit, so muss der Schwindler Erich Fuchs sein – und wie glaubhaft sind in diesem Fall die übrigen Behauptungen dieses Schlüsselzeugen, dem die historische Wissenschaft u. a. die Erkenntnis verdankt, dass die Deutschen in Sobibor nicht, wie in Belzec und Treblinka, die (technisch unmögliche) Tatwaffe Dieselmotor, sondern die (technisch mögliche) Tatwaffe Benzinmotor verwendet haben ?
Eine fürwahr erstaunliche Information über die “erste Vergasung in Sobibor” liefert ein weiterer “Täter”, Heinrich Barbl:
“Mit den dafür [d. h. für die Vergasung] ausgesuchten Frauen, die mit einem Autobus hergefahren wurden, kamen auch Schwestern vom Roten Kreuz. Sie halfen beim Ausziehen.”
Diese Mittäterschaft der deutschen Rotkreuzschwestern beim Sobibor-Holocaust scheint den Vergangenheitsbewältigern bisher entgangen zu sein. Wir können nur hoffen, dass unser Hinweis sie auf die richtige Fährte bringt, damit die erforderliche Trauer- und Bussarbeit auch in diesem fundamentalen Punkt endlich geleistet werden kann! – Die eben zitierte Aussage Barbls haben wir der jüngsten niederländischen Ausgabe des Schelvis-Buchs entnommen; in der zehn Jahre zuvor erschienenen deutschen Fassung fehlt sie aus irgendwelchen Gründen.
Ebenda, S. 122.
Eugen Kogon, Hermann Langbein, Adalbert Rückerl u.a (Hg.)., Nationalsozialistische Massentötungen durch Giftgas, S. Fischer Verlag, Frankfurt a. M. 1983.
E. Kogon, H. Langbein, A. Rückerl u. a. (Hg.), Nationalsozialistische Massentötungen durch Giftgas, a.a.O., S. 158.
„Es handelte sich um einen schweren russischen Benzinmotor (vermutl. Panzermotor oder Motor einer Zugmaschine) mit mindestens 200 PS (V-Motor, 8 Zyl., wassergekühlt).“ Erich Fuchs, zitiert in E. Kogon, H. Langbein, A. Rückerl u. a. (Hg.), Nationalsozialistische Massentötungen durch Giftgas, a.a.O., S. 158.