Kapitel 12
Sobibor als Prozessgegenstand in Israel, der UdSSR, Brasilien und Österreich
a) Ein Sobibor-Zeuge beim Eichmann-Prozess in Jerusalem
Am 5. Juni 1961 gab ein ehemaliger Sobibor-Häftling namens Yaakov Biskovitz beim Eichmann-Prozess in Jerusalem folgendes zu Protokoll:
„Ich sah die Gaskammer nicht von innen, ich sah lediglich von aussen, dass sie ein stark hervorspringendes Dach hatte, dass sich der Fussboden öffnete und die Leichen hinabfielen. […] Unterhalb der Gaskammer gab es eine Grube, die bereits Leichen enthielt“ .
Wie erinnerlich war die Version von dem aufklappbaren Fussboden der Gaskammer, durch den die Leichen der Vergasten wahlweise in einen Eisenbahnwaggon, einen Keller oder eine Grube fielen, von den offiziellen Historikern bereits 1947 in die Rumpelkammer der Geschichte verbannt worden . Dass Yaakov Biskovitz dergleichen noch 1961 zum besten geben durfte, beweist, dass es die israelischen Instanzen, die den Schauprozess gegen Adolf Eichmann inszenierten, nicht für nötig hielten, ihre Zeugen im Sinne der „Erkenntnisse der Zeitgeschichtsforschung“ zu instruieren, ehe sie in den Zeugenstand traten. Offenbar rechnete man in Israel nicht damit, dass skeptische Beobachter die Erzählungen der Zeugen einer kritischen Überprüfung unterziehen würden.
b) Die drei Sobibor-Prozesse in der Sowjetunion
In der UdSSR fanden drei Prozesse gegen ehemalige ukrainische Wächter des Lagers Sobibor statt. Hinsichtlich des ersten ist es uns nicht gelungen, die Zahl der Angeklagten, das Datum des Verfahrens sowie den Ort, wo es stattfand, in Erfahrung zu bringen. Die Website „Aktion Reinhard Camps“ liefert zu diesem Prozess lediglich folgende, lakonische Information:
„Einige der ukrainischen Wächter, die in Sobibor gedient hatten, wurden in der UdSSR vor Gericht gestellt. Zu ihnen gehörten W. Bielakow, M. Matwijenko, I. Nikfor, W. Podienko, F. Tichonowski, Emanuel Schultz und J. Zajcew. Sie wurden für schuldig gesprochen und für ihre Verbrechen hingerichtet.“
Der zweite sowie der dritte Prozess fanden im April 1963 bzw. im Juni 1965 in Kiew statt. Beim Verfahren von 1963 wurden zehn Angeklagte zum Tode durch Erschiessen und ein elfter zu 15 Jahren Freiheitsentzug verurteilt; bei jenem von 1965 fällte die sowjetische Justiz drei Todesurteile. Laut der Website „Aktion Reinhard Camps“ trat A. Petscherski beim ersten, laut B. Distel bei beiden Prozessen in Kiew als Zeuge der Anklage auf. Alexander Aronowitsch Petscherski durfte sich also rühmen, mit seinen Lügen zehn – bzw. dreizehn - Männer vor ein Erschiessungskommando und einen weiteren Mann für anderthalb Jahrzehnte hinter Gitter gebracht zu haben. Ehre, wem Ehre gebührt!
c) Franz Stangl, Gustav Wagner und der Belastungszeuge Stanislaw Szmajzner
Der – später nach Treblinka versetzte - erste Kommandant von Sobibor, Franz Stangl, sowie der während des Krieges ebenfalls in Sobibor stationierte SS-Oberscharführer Gustav Wagner emigrierten nach dem Krieg nach Brasilien.
Stangl wurde 1967 auf Betreiben Simon Wiesenthals festgenommen und an die BRD ausgeliefert. Gustav Wagner stellte sich 1978 in São Paolo freiwillig der Polizei, nachdem Wiesenthal eine Treibjagd auf einen falschen Wagner eröffnet hatte. Wie die Zeitung Folha de São Paulo am 2. Juni 1978 berichtete, bestritt er energisch, dass es in Sobibor Gaskammern gegeben hatte . Nach vorübergehender Inhaftierung wurde Wagner auf freien Fuss gesetzt. Nicht weniger als vier Staaten (Israel, Polen, Österreich und die BRD) verlangten seine Auslieferung, aber die brasilianischen Gerichte lehnten sämtliche Anträge ab .
Bei den Auslieferungsverfahren gegen Stangl und Wagner trat der (1947 nach Brasilien ausgewanderte) polnische Jude und ehemalige Sobibor-Häftling Stanislaw Szmajzner als Belastungszeuge auf . Somit hat Szmajzner eine nicht zu unterschätzende Rolle gespielt, und es besteht Grund genug, sein 1968 erschienenes Buch Inferno em Sobibor („Hölle in Sobibor“) etwas genauer unter die Lupe zu nehmen, obwohl es lediglich auf Portugiesisch existiert und nie vollständig in eine andere Sprache übersetzt worden ist . Letzteres begreift man ohne weiteres: Szmajzners Darstellung von Sobibor weicht dermassen stark vom offiziellen Bild des Lagers ab und enthält dermassen peinliche Passagen, dass es offenbar nicht einmal die gemeinhin auf die Verbreitung dieser Art von Literatur spezialisierten Verlage für ratsam erachteten, es über die Grenzen der portugiesischsprachigen Länder hinaus bekannt zu machen.
Seinen eigenen Angaben zufolge wurde Szmazjner im Mai 1942 aus Oppeln nach Sobibor deportiert, wo er als Goldschmied arbeitete und Schmuckstücke für die „Szarfuehrer“ (Szmajzners Schreibweise) sowie sonstigen SS-Männer anfertigte. Er wusste lange Zeit nicht, was im Lager 3 vor sich ging, doch eines Tages erhielt er von seinem dort arbeitenden Freund Abrão eine Botschaft folgenden Inhalts:
„Lieber Bruder. Ich habe dich gebeten, das Kadisch nicht nur für deine Eltern, sondern für alle zu beten. So wisse denn, dass von der Masse von Juden, die durch das Lager 1 geht und sich ins Lager 2 begibt, fast niemand mehr am Leben ist. Von allen bisher eingetroffenen Transporten ist nur noch eine kleine Gruppe für allgemeine Arbeiten übrig, zu der durch ein Wunder auch ich noch gehöre.
Nachdem die Tausenden von Juden das Tor durchschritten haben, von dem du gesprochen hast, durchqueren sie einen langen Korridor und betreten das Lager 2. Dort nimmt man ihnen ihre letzten Habseligkeiten ab; sie müssen sich nackt ausziehen und werden dann in eine grosse Baracke geführt, unter dem Vorwand, sie müssten baden. Diesen Ort betreten Hunderte von Personen auf einmal.
Wenn die Baracke voll ist, wird die Türe geschlossen und dann hermetisch versiegelt. Anschliessend setzt man einen grossen Dieselmotor in Betrieb, dessen Auspuffrohr durch eine Öffnung in einer Wand führt, damit die Abgase ins Innere dringen, bis alle erstickt sind“ (S. 152/153).
Wie bereits früher erwähnt, wird die – technisch völlig ungeeignete – Tatwaffe Dieselmotor von der offiziellen Geschichtswissenschaft zwar für Belzec und Treblinka anerkannt, nicht aber für Sobibor. Laut Szmajzners Gewährsmann Abrão wurde der Dieselmotor später aufgegeben und durch Zyklon-B ersetzt (S. 190/191). Neben irgendeinem Joseph Tennenbaum ist Szmajzner unseres Wissens der einzige, der vom Einsatz von Zyklon-B in Sobibor spricht.
Zu den Verrücktheiten, die Szmajzner seinen Lesern zumutet, gehören unter anderen folgende:
- Der ca. achtzehnjährige Jude Franz, der früher im Ghetto von Oppeln gelebt hatte, war einst ein „braver Bursche“ gewesen, doch „sobald ihm die Nazis das Kommando über die Juden im Lager 3 übertrugen, änderte sich seine Persönlichkeit radikal“. Es kam so weit, dass er sich „für einen echten Deutschen, ja für einen unbeugsamen Verteidiger des Nazismus hielt. Er fand, die jüdische Rasse müsse ausgerottet werden, und seine sichtbare Paraonoia erreichte ein solches Ausmass, dass er seine Pflichten mit einem Sadismus ausführte, den nicht einmal die Deutschen selbst erreichten“ (S. 192).
- Manchmal wurden in Sobibor bis zu 8.000 Juden täglich getötet (S. 223). Die Gesamtzahl der Opfer belief sich auf fast zwei Millionen (S. 270).
- Im Herbst 1942 wurde ein „Walt-Kommando“ (Szmajzners Schreibweise) geschaffen, dessen Aufgabe darin bestand, Bäume zu fällen und Holz zu hacken, denn da „der Ofen stets brannte, erforderte er riesige Mengen Brennstoff“ (S. 207). Die Angehörigen dieses „Walt-Kommandos“ mussten zermürbende Knochenarbeit leisten, doch bestand ihre Tagesration nur aus einem einzigen Stück Brot, „denn die Deutschen hielten sie für stark genug, die gewaltige Arbeit ohne entsprechende Nahrung zu leisten“ (S. 231/232).
- Die nach Sobibor deportierten deutschen Juden hatten zwar „unter dem Nazismus schrecklich gelitten, glaubten aber immer noch an den Führer und seine Bande“ (S. 230). Deshalb „bemühten sie sich eifrig, mit den Ungeheuern zusammenzuarbeiten“ (S. 231).
Neben solchen Absurditäten enthält Szmajzners Buch allerdings zumindest eine glaubhafte Passage:
„Ich war übrigens bereits zu einem eingefleischten Wodka-Konsumenten geworden. […] Es bereitete mir keinerlei Schwierigkeiten, mir eine Flasche zu besorgen, und sei es durch die gefährlichen Stacheldrahtverhaue hindurch. Ich gestehe dem Leser, dass ich in Sobibor genug für den Rest meines Lebens trank“ (S. 222).
Diese Aussage glaubt man dem Verfasser aufs Wort. So viel zu dem Mann, der in Brasilien als Belastungszeuge gegen Stangl und Wagner auftrat.
Franz Stangl wurde im Dezember 1970 in Düsseldorf wegen Mordes an „mindestens 400.000“ Juden zu lebenslanger Haft verurteilt. Er focht das Urteil an. Während des Berufungsverfahrens empfing er die Journalistin Gitta Sereny mehrfach zu langen Gesprächen in seiner Zelle. Am 28. Juni 1971 schied er jäh vom Lichte. Nach seinem Ableben schrieb G. Sereny ihr Buch Into That Darkness, das als Klassiker der „Holocaust“-Literatur gilt. Ihrer Darstellung zufolge hatte Stangl die ihm angelasteten Massenmorde in Sobibor und Treblinka bei diesen Unterredungen vollumfänglich eingestanden. Den Beweis dafür blieb G. Sereny ihren Lesern freilich schuldig; eine Tonbandaufzeichnung ihrer Gespräche mit Stangl existiert nämlich nicht, und da von einem Toten kein Dementi zu erwarten war, konnte sie dem ehemaligen KommanKommandanten von Sobibor und Treblinka in den Mund legen, was ihr gerade einfiel.
Über ihr letztes Treffen mit Stangl berichtet G. Sereny gar Interessantes:
„Der letzte Tag, den ich mit Stangl verbrachte, war Sonntag, der 27. Juni 1971. Er hatte sich während eines grossen Teils jener Woche leicht unwohl gefühlt und litt an Magenbeschwerden. An diesem Tag hatte ich ihm eine spezielle Suppe in einer Thermosflasche gebracht. Es war eine österreichische Suppe, die ihm, wie er sagte, seine Frau zu kochen pflegte, wenn er sich unwohl fühlte. Als ich nach einer halbstündigen Mittagessensspause ins Gefängnis zurückkehrte, sah er wie verwandelt aus – er war in guter Stimmung, seine Gesicht war glatt, seine Augen frisch. ‚Ich kann Ihnen gar nicht sagen, wie wunderbar ich mich plötzlich fühle’, sagte er. ‚Ich habe diese wundervolle Suppe gegessen und mich dann hingelegt. Und ich habe mich so gut ausgeruht wie nie zuvor. Ach, ich fühle mich wunderbar’, wiederholte er.“
Einen Tag später weilte Franz Stangl, dem G. Serenys Suppe so trefflich gemundet hatte, bereits nicht mehr unter den Lebenden; die Meisterköchin konnte nun die Kelle mit der Feder vertauschen und ihr Buch schreiben, ohne ein Dementi befürchten zu müssen. Wir überlassen es dem Leser, die sich aufdrängenden Schlussfolgerungen aus diesen nackten Fakten zu ziehen.
Gustav Wagner beging nach der Ablehnung der gegen ihn gerichteten Auslieferungsanträge im Oktober 1980 angeblich „Selbstmord durch Erstechen“. J. Schelvis bezeichnet die Selbstmordthese als „offizielle brasilianische Version“ und fügt hinzu:
„Szmajzner liess durchblicken, dass er bei Wagners Tod nicht unbeteiligt gewesen war“ .
Einzelheiten über den Mord enthüllt Shaindy Perl:
„Wagners Sieg [die Weigerung der brasilianischen Justiz, ihn auszuliefern] war kurzfristiger Art; er konnte den Rächern nicht auf Dauer entrinnen. Eines Tages im Jahre 1980 wurde er ausserhalb seines Hauses überfallen und umgebracht. Die Angreifer liessen seinen verstümmelten Leichnam auf seinem Grund und Boden zurück und verschwanden, ohne Spuren zu hinterlassen“ .
d) Der rätselhafte Tod des Hermann Julius Höfle oder der Sobibor-Prozess, der niemals stattfand
Im Gegensatz zu den Angeklagten bei den Sobibor-Prozessen in Berlin, Frankfurt und Hagen, die während des Krieges lediglich subalterne Positionen bekleidet hatten, war der Mann, der 1962 wegen der Geschehnisse in Sobibor, Belzec und Treblinka in Wien vor Gericht kommen sollte, ein Funktionsträger weitaus höheren Ranges gewesen. Der 1911 geborene Hermann Julius Höfle war „Referent für Judenangelegenheiten – Aktion Reinhardt“ in Lublin und Stellvertreter des SS-und Polizeichefs von Lublin, Odilo Globocnik. Er war es, der im Januar 1943 in einem Funkspruch vermeldete, dass bis Ende 1942 insgesamt 1.274.166 Personen nach „B.“, „S.“ und „T.“ verbracht worden waren. Auch ein anderes Schlüsseldokument über die Judendeportationen ist mit seinem Namen verbunden. Am 17. März 1943 verfasste Ernst Reuter, ein Angestellter der Abteilung Bevölkerungswesen und Fürsorge des Amtes des Generalgouverneurs des Distrikts Lublin, einen Vermerk, in dem er unter Berufung auf eine am Vortag mit Höfle geführte Unterredung festhielt:
„Mit Hstuf. Höfle vereinbarte ich für Montag, den 16. 3. 42, eine Unterredung, und zwar um 17.30 Uhr. Im Laufe der Unterredung wurde von Hstuf. Höfle folgendes erklärt:
Es wäre zweckmässig, die in den Distrikt Lublin kommenden Judentransporte schon auf der Abgangsstation in arbeitseinsatzfähige und nicht arbeitseinsatzfähige Juden zu unterteilen. […] Nichteinsatzfähige Juden kommen sämtlich nach Bezec [richtig: Belzec], der äussersten Grenzstation im Kreise Zamosc.[…] Anschliessend erklärte er [Höfle], er könne täglich 4 – 5 Transporte zu 1.000 Juden mit der Zielstation Bezec aufnehmen. Diese Juden kämen über die Grenze und würden nie mehr ins Generalgouvernement zurückkehren.“
Der Wortlaut dieses Vermerks lässt keinen Spielraum für Interpretationen offen: Höfle hatte Reuter erklärt, nicht arbeitsfähige Juden würden via Belzec – das wie Sobibor im äussersten Osten Polens liegt - über die nahe Grenze deportiert, d. h. in die Ukraine. Dies belegt klipp und klar, dass Belzec ein Durchgangslager war. Da Höfle in seinem Funkspruch „B.“ (Belzec), „S.“ (Sobibor) und „T.“ (Treblinka) in einem Atemzug genannt hatte, ergibt sich daraus zwangsläufig, dass es sich auch bei Sobibor und Treblinka um Durchgangslager handelte. Hält man sich vor Augen, dass Himmler Sobibor in seinem Rundschreiben von 5. Juli 1943 ausdrücklich als „Durchgangslager“ bezeichnet hatte und dass es im Korherr-Bericht hiess, bis Ende 1942 seien 1.274.166 Juden „durch die Lager im Generalgouvernement durchgeschleust“ worden, so fügen sich die Steine zu einem immer vollständigeren Mosaik zusammen.
Hermann Höfle war 1945 in englische Kriegsgefangenschaft geraten und 1947 der österreichischen Justiz übergeben, jedoch von dieser schon bald wieder freigelassen worden. 1961 wurde er erneut verhaftet, und es wurde ein Prozess gegen ihn vorbereitet. Am 20. August 1962, kurz vor dem Beginn des geplanten Verfahrens, erhängte er sich in einem Gefängnis in Wien . So lautet zumindest die offizielle Version, an der freilich Zweifel angebracht sind.
Das nach Höfles Festnahme gegen ihn gesammelte Material füllte zwar neun Bände, doch:
„Die Staatsanwaltschaft Wien hatte es bis zu diesem Zeitpunkt nicht geschafft, das umfangreiche Material zu einer Anklageschrift zu verarbeiten.“
Hieraus lässt sich schliessen, dass Höfle die vom Gericht behaupteten Judenvergasungen in den „östlichen Vernichtungslagern“ bestritten hat, denn hätte er ein entsprechendes Geständnis abgelegt, wäre es für die Anklage ein Leichtes gewesen, „das umfangreiche Material zu einer Anklageschrift zu verarbeiten“! Mit hoher Wahrscheinlichkeit hat Höfle, der bestens über den wahren Charakter dieser Lager Bescheid wusste, gegenüber der österreichischen Justiz darauf beharrt, dass es sich um Transitlager gehandelt hatte und die Ausrottungsgeschichten nichts als Propaganda waren.
Angesichts der bedeutenden Rolle, die Höfle bei den Judendeportationen gespielt hatte, musste ein Prozess gegen ihn zwangsläufig grosse internationale Resonanz erwecken. Einen Angeklagten Höfle, der vor Journalisten aus aller Welt kundtat, was in Belzec, Sobobor und Treblinka wirklich geschehen war, konnte die österreichische Justiz einfach nicht brauchen. Unter diesen Umständen halten wir es für sehr wahrscheinlich, dass Hermann Höfle nicht durch Selbstmord aus dem Leben geschieden, sondern liquidiert worden ist.
Der Prozess gegen Adolf Eichmann, 65. Verhandlung; in: State of Israel. The Trial of Adolf Eichmann. Record of Proceedings in the District Court of Jerusalem. Jerusalem 1993, Vol. III, p. 1188.
Thomas Kues, „A List of the Conveniently Deceased“, www.codoh.com/author/kues.html
Auf der Internet-Seite www.holocaustresearchproject.org/ar/sobibor/szmajzner.html findet sich eine teilweise Übersetzung ins Englische, von der allerdings angegeben wird, dass sie aus dem Polnischen stammt. Die Quelle wird nicht genannt. Vermutlich verwendete Szmajzner für sein in portugiesischer Sprache erschienenes Buch eine polnische Vorlage.
J. Tennenbaum, In Search of a Lost People: The Old and the New Poland, The Beechhurt Press, 1948, S. 285, zitiert nach Paul Grubach, „The ‚Nazi Extermination Camp’ of Sobibor in the Context of the Demjanjuk Case“,
http:/www.inconvenienthistory.com/
J. Schelvis, Vernietigingskamp Sobibor, a.a.O., S. 302.
Jozef Kermisz, Dokumenty i materialy do dziejow okupacji niemieckiej w Polsce, Band II, Warschau-Lodz-Krakau 1946, S. 32 ff.