Kapitel 14
a) Der Bericht der ”Kommission zur Untersuchung der deutschen Verbrechen in Polen” (1947)
In dem 1947 veröffentlichten Bericht der “Kommission zur Untersuchung der deutschen Verbrechen in Polen” liest man bezüglich der menschlichen Überreste auf dem Gelände des ehemaligen Lagers Sobibor folgendes:
”Im mittleren Teil des Geländes, vermutlich an den zum Begraben der Asche vorgesehenen Orten, steht ein zwei Jahre junger Föhrenwald, der eine Fläche von ungefähr 1200 m2 einnimmt. Grabungen ergaben dort, unter einer ca. einen halben Meter tiefen Sandschicht, das Vorhandensein von Asche und Knochensplittern, die mit Asche vermengt sind. In geringem Abstand von der östlichen Grenze des Lagers wurde eine 20 x 15 m grosse Grube mit Chlorkalk gefunden. Auf dem ganzen Lagergelände stösst man hier und dort auf menschliche Knochen. [...] Für die Bestimmung des Lagers liefern auch die Ergebnisse von Expertisen überzeugende Beweise. So geht einem Gutachten des Instituts für Gerichtsmedizin der Jagiellonischen Universität hervor, dass es sich bei den zur Untersuchung dorthin geschickten Knochen um Menschenknochen handelt. Einer Expertise des Gerichtsmedizinischen Instituts in Krakau lässt sich entnehmen, dass der den Grabstellen entnommene Sand mit Knochenasche und Fett vermengt ist“ .
Dass diese Angaben den Tatsachen entsprachen, ist nicht zu bezweifeln, denn keinem vernünftigen Menschen fiele es auch nur im Traum ein, zu behaupten, in Sobibor sei niemand gestorben. Zur Klärung der Frage nach der Opferzahl trug der Bericht der Kommission jedoch nicht das geringste bei, weil die Ermittler offenbar keinen Versuch unternahmen, den Umfang der auf dem Lagergelände vorhandenen menschlichen Knochenreste sowie das Volumen der Asche in Erfahrung zu bringen.
b) Vergraben versus Verbrennen
Wie erinnerlich gibt J. Schelvis die Gesamtzahl der Sobibor-Opfer mit 170.000 an . Obgleich seine Ziffern für die aus den Ostgebieten sowie aus Frankreich nach Sobibor deportierten Juden etwas zu hoch gegriffen sein dürften, akzeptieren wir sie hier als Arbeitsgrundlage und ziehen von seiner Gesamtzahl lediglich ca. 1.000 holländische Juden ab, die Schelvis zufolge gleich nach ihrer Ankunft in Sobibor in verschiedene Arbeitslager überstellt wurden, von ihm jedoch trotzdem zu den Sobibor-Opfern gezählt werden. Somit betrug die Maximalzahl der Juden, die in jenem Lager vergast werden konnten, 169.000.
Laut der offiziellen Geschichtsversion wurden die Leichen der Vergasten bis zu einem gewissen Zeitpunkt begraben; dann sollen sie wieder ausgegraben und unter freiem Himmel verbrannt worden sein. Die Leichen der nach dem Beginn der Leichenverbrennung eingetroffenen und ermordeten Juden wurden den orthodoxen Historikern zufolge sofort, ohne vorherige Beisetzung in Massengräbern, verbrannt.
Schenkt man dem eben zitierten Bericht der polnische Kommission Glauben, so wurde mit der Leichenverbrennung “in grossem Umfang” im Winter 1942/1943 – ausgerechnet im Winter! - begonnen. Die führenden orthodoxen Sobibor-Historiker vertreten hingegen die Auffassung, die Verbrennung der Leichen habe etwa zu der Zeit eingesetzt, wo das “Gaskammergebäude” umgebaut worden sei. Da die neuen Gaskammern angeblich im Oktober 1942 in Betrieb genommen wurden , wäre der Beginn der Verbrennungen entsprechend auf jenen Monat zu datieren.
Das Autoren-Trio I. Gilead, Y. Haimi und W. Mazurek schätzt die Anzahl der vor dem Beginn der Leichenverbrennung nach Sobibor gelangten Deportierten auf 80.000 . In Anbetracht der Tatsache, dass die Gesamtzahl der bis Ende 1942 nach Sobibor gelangten Häftlinge laut dem Höfle-Funkspruch 101.370 betrug, wirkt diese Schätzung durchaus realistisch. Wenn man die Vernichtungshypothese akzeptiert, kann man also davon ausgehen, dass von den 169.000 Sobibor-Opfern ca. 80.000 zuerst begraben, dann wieder ausgegraben und verbrannt wurden, während die Leichen der restlichen 89.000 Ermordeten sofort den Flammen überantwortet wurden.
c) Die von Prof. Kola lokalisierten Massengräber
Die Informationen, die Prof. Andrzej Kola in seinem Artikel über die archäologischen Forschungen auf dem Gelände des Lagers Sobibor bezüglich des Inhalts der von ihm georteten Massengräber liefert, sind erstaunlich dürftig, und Diagramme der von ihm durchgeführten Bohrungen fehlen völlig . Wie schon zuvor in Belzec unterliess er es, die Gräber zu öffnen, obgleich dies der einzige mögliche Weg gewesen wäre, das Ausmass der darin enthaltenen menschlichen Überreste zu ermitteln. Der Grund für dieses auf den ersten Blick unbegreifliche Versäumnis besteht natürlich darin, dass die entdeckten Leichen und Leichenteile sowie das Volumen der Verbrennungsasche viel zu gering waren, um die These vom “Vernichtungslager” zu stützen.
Prof. Kola schreibt:
«Während der im Frühling [2001] durchgeführten Arbeiten erfolgten auf den vier Hektaren [des Lagers 3] insgesamt 1805 Bohrungen. Bei 1107 davon stiess man auf im Naturzustand befindliches, nicht durch menschliche Aktivitäten gestörtes Erdreich, wo unter der heutigen, im Schnitt 0 bis 30 cm dicken Humusschicht gelblicher, natürlicher Sand auftrat.
Bei 128 Bohrungen wurden hingegen Spuren von Gräbern ermittelt. Diese bilden sieben ausgeprägte Ansammlungen, die man als separate Gruben betrachten kann, welche die sterblichen Überreste der Ermordeten enthalten. In den meisten davon befinden sich die verbrannten Überreste menschlicher Knochen [übertragungsbedingte Textlücke] Erdoberfläche. Nur in einem Fall (Grab Nr. 3) befand sich der Grund der Grube in einer Tiefe von 5.80 m. Besonders ausgeprägte Spuren der Verbrennung von Leichen traten in den unteren Teilen der Gruben auf, wo klare Schichten verbrannter Knochen von 40 bis 60 cm Dichte vorgefunden wurden.”
Die einzelnen Gräber beschreibt Prof. Kola wie folgt:
“- Grab Nr. 1. Dieses wurde im nordöstlichen Teil des Hektars XVII vorgefunden, unmittelbar westlich des Hügels, der als Mahnmal für die Opfer dient. Lokalisiert wurde es anhand von 27 Bohrungen. Im Grundriss weist es eine Fläche von ungefähr 20 x 20 m auf; seine Tiefe beträgt rund 4.30 m. In diesem Grab befinden sich Überreste verbrannter Leichen.
- Grab Nr. 3. Es befindet sich im südwestlichen Teil des Hektars XI sowie im nordwestlichen Teil des Hektars XVII. Lokalisiert wurde es anhand von 17 Bohrungen. Im Grundriss weist es eine unregelmässige Form auf; seine Ausmasse betragen ungefähr 20 x 12 m, wobei die längere Kante in Nord-Süd-Richtung verläuft. Ein grosser Teil davon liegt unter dem nordwestlichen Teil des als Mahnmal dienenden Hügels. Die Tiefe des Grabes beläuft sich auf 5.80 m. In seinen unteren Zonen befinden sich Überreste unverbrannter Leichen in verseiften Zustand; in den oberen Zonen finden sich hingegen Reste verbrannter Leichen, mit Zwischenschichten aus Kalk, Sand und Holzkohle. Der nördliche Teil des Grabs liegt nahe beim nördlichen Teil des Grabs Nr. 4. Eine präzisere Bestimmung des Bereichs beider Gräber erfordert zusätzliche, spezielle Bohrungen.
- Grab Nr. 4. Dieses Grab ist von erheblicher Grösse und nimmt den südlichen Teil des Hektars XI sowie den nördlichen und den mittleren Teil des Hektars XVIII ein. Lokalisiert wurde es anhand von 78 Bohrungen. Im Grundriss misst es in Nord-Süd-Richtung 70 x 20-25 m und weist eine Tiefe von ungefähr 5.00 m auf. In den unteren Zonen befinden sich Überreste unverbrannter Leichen in verseiftem Zustand, in den oberen Zonen solche verbrannter Leichen, mit Zwischenschichten aus Kalk, Sand und Holzkohle.
- Grab Nr. 5. Dieses flächenmässig kleine Grab befindet sich im nordwestlichen Teil des Hektars XVIII. Lokalisiert wurde es anhand von 7 Bohrungen. Im Grundriss weist es eine unregelmässige Form auf; seine Fläche beträgt wenigstens 10 x 12 m, seine Tiefe 4.90 m. In den unteren Zonen des Grabs befinden sich Überreste unverbrannter Leichen in verseiftem Zustand, in den oberen Zonen solche verbrannter Leichen.
- Grab Nr. 6. Es befindet sich im zentralen Teil des Hektars XVIII, südlich von Grab 5. Lokalisiert wurde es anhand von 22 Bohrungen. Im Grundriss weist es eine unregelmässige Form auf; seine Fläche beträgt wenigstens 15 x 25 m, seine Tiefe 3.05 m. In den unteren Zonen des Grabs befinden sich Überreste unverbrannter Leichen in verseiftem Zustand, in den oberen Zonen solche verbrannter Leichen.
- Grab Nr. 7(?). Eine Stätte, wo Leichen verbrannt wurden; sie misst wenigstens 10 x 3 m, ist bis zu 0.90 m tief und befindet sich im zentralen Teil des Hektars XVIII, ungefähr 10 bis 12 m südlich der südlichen Kante von Grab 4. Stellen, wo Leichen verbrannt worden waren, wurden bei 6 Bohrungen ermittelt. Darum herum sind erhebliche Veränderungen des Erdreichs zu erkennen, deren Ursache unklar ist. Zu den Gräbern wurde diese Stätte nur deshalb gerechnet, weil dort Leichen verbrannt worden sind. Es kann sich einfach um eine Stelle handeln, wo Leichen verbrannt wurden. Eine genaue Bestimmung der Funktion dieser Stätte erheischt die Durchführung spezieller Grabungen.”
Ohne Berücksichtigung der “Verbrennungsgrube” (Nr. 7) lassen sich die Eigenschaften der Massengräber also wie folgt resümieren:
Nr. |
Ausmasse |
Fläche |
Volumen |
Boh-rungen |
Hektar |
Inhalt |
Form |
1 |
20 x 20 x 4.30 m |
400 |
1.720 |
27 |
XVII |
Überreste verbrannter Leichen |
Regelmässig |
2 |
20 x 25 x 4.0 m |
500 |
2.000 |
28 |
XVII |
Überreste verbrannter Leichen |
unregelmässig |
3 |
20 x 12 x 5.80 m |
240 |
1.392 |
17 |
XI-SW/ |
Überreste verbrannter Leichen; verseifte Leichen |
unregelmässig |
4 |
70 x 20-25 x 5.0 m |
1.575 |
7.875 |
78 |
XI-S/ |
Überreste verbrannter Leichen; verseifte Leichen |
regelmässig |
5 |
10 x 12 x 4.90 m |
120 |
588 |
7 |
XVIII-NW |
Überreste verbrannter Leichen; verseifte Leichen |
unregelmässig |
6 |
15 x 12 x 3.05 m |
180 |
549 |
22 |
XVIII |
Überreste verbrannter Leichen; verseifte Leichen |
unregelmässig |
Insgesamt |
3.015 |
14.124 |
|
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Unter der “Verseifung” von Leichen versteht man
“die Bildung von Fettwachs, einer unlöslichen Seife, von speckartigem und öligem Aussehen und unangenehmem Geruch, erzeugt durch die Verbindung neutraler Fette der Gewebe mit Kalksalzen und Magnesium, die im Wasser oder feuchten Erdreich vorhanden sind, wo sich die Leiche befindet. Eine notwendige Bedingung ist das Fehlen von Luft. […]. Die ersten Anzeichen der Verseifung sind nach ein paar Wochen zu erkennen, und der Prozess ist nach 12 bis 18 Monaten abgeschlossen” .
d) Interpretation der Ergebnisse
Das Vorhandensein unverbrannter Leichen auf dem Lagergelände widerspricht der offiziellen These, wonach die SS sämtliche Leichen verbrannt hat. Eine mögliche Erklärung besteht darin, dass es sich um die sterblichen Überreste der während des Aufstands getöteten oder anschliessend an diesen hingerichteten Juden handelt, die begraben und nicht eingeäschert wurden, weil die Leichenverbrennung zu jenem Zeitpunkt bereits abgeschlossen war. Um die Zahl der unverbrannten Leichen in Erfahrung bringen. hätte man die Gräber selbstverständlich öffnen müssen, doch eben dies hat Prof. Kola nicht getan, und auf eine Schätzung der Anzahl dieser Leichen liess er sich ebenfalls nicht ein.
Die Tiefe der Massengräber war sehr unterschiedlich, betrug aber bis zu 5.80 m. In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass beim Ausgraben eines unweit der Gräber befindlichen Brunnens die Arbeiten in einer Tiefe von 3.60 m aufgrund eines heftigen Grundwasserstroms eingestellt werden mussten. Prof. Kola berichtet:
“An der Stelle, wo – rund 40-45 cm unter der asphaltierten Oberfläche – der oberste Teil eines betonierten Brunnens gefunden worden war, wurde auf einem Grundriss von 2,3 x 2,1 m eine archäologische Grabung vorgenommen. Es wurde zunächst 95-100 cm tief gegraben, wobei man in einer Tiefe von ca. 50 cm den oberen Teil der ersten der erhaltenen Brunnensegmente entdeckte. [...] Die Untersuchungen wurden wegen eines heftigen Stroms von Grundwasser eingestellt, der bereits in einer Tiefe von etwa 3.60 m einsetzte. Es gelang somit nicht, bis zum Grund des Brunnens vorzustossen...”
Als A. Petscherski und seine Gefährten im Oktober 1943 einen Fluchttunnel graben wollten, lief dieser mit Wasser voll , was auf einen hohen Grundwasserpegel hindeutet. Unter diesen Umständen wirkt die Tiefe der Gräber – bis zu 5.80 m – sehr erstaunlich. Wir überlassen es den Geologen, sich aus diesen widersprüchlichen Angaben einen Reim zu machen.
Der kanadische Luftbildauswerter John C. Ball kam anhand seiner Untersuchungen der Massengräber von Katyn (NKWD-Massenmord an polnischen Offizieren 1940), Hamburg (anglo-amerikanisches Terrorbombardement im Juli 1943) und Bergen-Belsen (Massensterben infolge von Seuchen anfang 1945) zum Ergebnis, in einem Massengrab könnten pro Kubikmeter bis zu sechs Erwachsenenleichen beigesetzt werden . Um dem Vorhandensein von Kindern unter den hypothetischen Opfern Rechnung zu tragen, erhöhen wir diese Zahl auf acht. Unter diesen Umständen konnten die insgesamt 14.124 Kubikmeter umfassenden Gräber von Sobibor gemeinsam maximal etwa 113.000 Leichen fassen und reichten somit ohne weiteres zur Aufnahme der hypothetischen 80.000 Leichen aus, die vor dem Beginn der Verbrennungsaktionen im Oktober 1942 begraben worden sein sollen.
Die ursprüngliche Grösse der Gräber und ihre vermutliche Beschickung
Es gibt allerdings zwei Faktoren, die darauf hindeuten, dass die wirkliche Zahl der begrabenen Leichen um ein Vielfaches geringer war. Zunächst einmal gilt es hervorzuheben, dass das Volumen der als ”Massengräber” bezeichneten Gruben heutzutage weitaus grösser ist als während der Existenz des Lagers Sobibor. Wie in Treblinka und Belzec wühlte die lokale Bevölkerung nämlich auch in Sobibor das Lagergelände auf, um nach verborgenen Kostbarkeiten zu suchen. Laut T. Blatt, der bis 1957 in Polen lebte, dauerten die Grabungen nach Kriegsende ”rund zehn Jahre” an . Die Schatzsucher vergrösserten das Volumen der einzelnen Gräber und zerstörten die zwischen ihnen bestehenden Erdwände, so dass aus einer Reihe von kleinen Gräbern leicht ein grosses “Massengrab” werden konnte. Die im Bericht der polnischen Kommission von 1947 vermerkte Tatsache, dass über den ganzen Lagerbereich menschliche Knochen zerstreut waren, lässt sich natürlich ebenfalls durch diese wilden Grabungen erklären, ebenso die unregelmässige Form von vier der sechs von Kola georteten “Massengräber”. Logischerweise ist davon auszugehen, dass sie ursprünglich regelmässig angelegt worden waren.
Unter Berücksichtigung dieser Fakten gilt es unsere provisorische Schlussfolgerung wie folgt umzuformulieren: In ihrem heutigen Zustand könnten die als Massengräber bezeichneten Gruben bis zu ca. 113.000 Leichen fassen, wenn man eine Beschickungsdichte von maximal 8 Leichen pro Kubikmetern ansetzt.
Dass letztere Ziffer rein theoretischer Natur ist, zeigt folgender Sachverhalt: Am 22. und 23. August 1944 untersuchte eine sowjetische Kommission drei Massengräber mit Leichen ehemaliger Häftlinge, die im Arbeitslager Treblinka I (unweit des angeblichen “Vernichtungslagers” Treblinka II) gestorben waren. Hier die Masse der Gräber und die Anzahl der darin vorgefundenen Leichen:
- Grab 1: 10 x 5 x 2 m = 100 m3: 105 Leichen
- Grab 2: 10 x 5 x 1,9 m = 95 m3: 97 Leichen
- Grab 3: 10 x 5 x 2,3 m = 115 m3: 103 Leichen.
Jede Schicht bestand aus fünf bis sieben Leichen und war mit einer Erdschicht von 45 bis 50 cm Dicke bedeckt . Wie man sieht, enthielten die Massengräber von Treblinka 1 nur rund eine Leiche pro Kubikmeter.
In Anbetracht dieser Tatsachen ist die Annahme statthaft, dass in den Massengräbern auf dem Lagergelände von Sobibor nicht mehr als einige tausend Leichen beigesetzt worden sind. Die im nächsten Artikel folgenden Berechnungen der für die Leichenverbrennung erforderlichen Holzmenge sowie der dabei anfallenden Asche untermauern diese Hypothese.
”Oboz zaglady w Sobiborze“, in: Biuletyn Glownej Komisji Badania Zbrodni Niemieckich w Polsce, Nr. III, Posen 1947,S. 49-50.
Y. Arad, Belzec, Sobibor, Treblinka, a.a.O., S. 123.
Zumindest in der uns vorliegenden elektronischen Version. Vielleicht gibt es solche Diagramme in der gedruckten Version, die wir uns leider nicht zu beschaffen vermochten.
John C. Ball, „Luftbild-Beweise“, in: Ernst Gauss (Hg.), Grundlagen zur Zeitgeschichte, Grabert Verlag, Tübingen 1994, S. 235-248.
R. Rashke, Escape from Sobibor, a.a.O., S. 365.