Kapitel 19
Die Abdankung der Vernunft
Kein Historiker, der ein Mindestmass an Selbstachtung und wissenschaftlichem Ethos besitzt, gibt sich dazu her, die offizielle “Holocaust”-Version zu verteidigen. Historiker, welche über dieses Mindestmass verfügen, schweigen, weil sie wissen: Wer redet, ist ein toter Mann. Wie tief jene “Forscher”, welche die politisch korrekte und in vielen Ländern der “freien Welt” staatlich vorgeschriebene Version der Geschehnisse propagieren, moralisch gesunken sind, geht aus der überwältigenden Absurdität des von ihnen konstruierten Geschichtsbildes hervor. Wir greifen hier vier zentrale Punkte heraus.
Es bedarf kaum der Erwähnung, dass die Errichtung von “Vernichtungslagern” nicht ohne Befehl zur Ausrottung der Juden erfolgen konnte – und einen solchen Befehl konnte einzig und allein Adolf Hitler erteilen. Trotz jahrzehntelangen emsigen Wühlens in den Archiven haben die “Holocaust”-Historiker keinen solchen Befehl gefunden. Das Argument, das betreffende Dokument sei eben rechtzeitig vernichtet worden, scheitert daran, dass sich in diesem Fall in der ungeheuer umfangreichen erhaltenen Dokumentation über die Konzentrationslager und die Judendeportationen Hinweise oder Anspielungen darauf finden müssten, was jedoch nicht der Fall ist.
Wie hilflos die offiziellen Historiker diesem Problem gegenüberstehen, erwies sich bei zwei Kongressen, von denen der erste 1982 in Paris und der zweite 1984 in Stuttgart stattfand; über beide wurde eine ausführliche Dokumentation erstellt . Bei der Lektüre dieser Bücher entdeckt der Leser, dass sich fast jeder der betreffenden Historiker eine Ehre daraus macht, seine eigene These über den Zeitpunkt und die Umstände aufzustellen, unter denen der Beschluss zur Ausrottung der Juden gefällt worden sein soll, dass jedoch all diese Thesen völlig in der Luft hängen, weil keine einzige davon durch ein Dokument abgestützt wird.
Der unsägliche Streit um den Phantom-Hitlerbefehl dauert bis heute an; ein Beweis dafür ist Ian Kershaws Aufsatz “Hitler’s role in the ‘final solution’” , der ebenfalls nichts als haltlose Spekulationen enthält.
Als Ausgangspunkt dient den “Holocaust”-Historikern im allgemeinen die beim Nürnberger Prozess abgegebene Aussage des ersten Auschwitz-Kommandanten Rudolf Höss, er sei im Sommer 1941 von Heinrich Himmler nach Berlin berufen worden; dort habe ihm Himmler eröffnet, dass Adolf Hitler die vollständige Ausrottung der Juden angeordnet habe . Die (angeblichen) hunderttausendfachen Judenmorde an der Ostfront während der ersten Monate des deutsch-sowjetischen Krieges sowie die Errichtung der (angeblichen) Vernichtungslager Chelmno im Dezember 1941 und Belzec im März 1942 deuten diese Historiker als erste Schritte zur Ausführung dieses (angeblichen) Befehls. Dass ab November 1941 eine erhebliche Zahl deutscher, österreichischer und tschechischer Juden nicht etwa vernichtet, sondern nach Riga und andere Orte in den besetzten Ostgebieten deportiert wurden , vermögen die Hofhistoriker nicht zu erklären.
Als weiterer Kronzeuge für die Existenz eines Führerbefehls zur Judenausrottung gilt der SS-Hauptsturmführer Dieter Wisliceny, Eichmanns Stellvertreter in der Slowakei, der am 3. Januar 1946 aussagte, Eichmann habe ihm im Juli oder August 1942 eine auf den April desselben Jahres datierten schriftliche Anweisung Himmlers zur Judenvernichtung vorgelegt; Himmler habe sich darin auf einen seinerseits von Hitler erhaltenen Befehl berufen. Eichmann habe Wisliceny gegenüber klargestellt, dass die arbeitsfähigen Juden zumindest provisorisch verschont und für die Bedürfnisse der deutschen Kriegswirtschaft verwendet werden sollten .
Auf die Idee, Wisliceny und Höss könnten ihre Aussagen unter Zwang gemacht haben, verfallen die orthodoxen Historiker nie und nimmer. Ferner übersehen sie (vermutlich absichtlich), dass die Errichtung der “reinen Vernichtungslager” Sobibor und Treblinka, die einen bzw. drei Monate nach dem zweiten Hitler-Befehl in Betrieb genommen worden sein sollen, diesem schroff widersprach. In beiden Lagern sollen bis auf eine Handvoll Arbeitsjuden sämtliche Juden sofort vergast worden sein. Dies hätte bedeutet, dass die Kommandanten dieser Lager unter Missachtung der Anweisungen von ganz oben Hunderttausende von Arbeitskräften vernichteten, auf welche die deutsche Kriegswirtschaft dringend angewiesen war!
Sonderlich effizient kann die “nazistische Vernichtungsmaschinerie” übrigens nicht gewesen sein, denn am 18. April 2004 teilte die israelische Zeitung Haaretz in ihrer englischen Ausgabe mit, dass damals noch 687.000 Juden am Leben waren, die während des Zweiten Weltkriegs in den von Deutschland kontrollierten Gebieten gelebt hatten . Dies bedeutet, dass es 1945 mehrere Millionen Überlebende gab.
Die Angelegenheit mit den beiden Hitler-Befehlen, von denen der erste die restlose Vernichtung der Juden und der zweite die zumindest vorläufige Verschonung der Arbeitsfähigen unter ihnen vorgesehen haben soll, wird noch absurder, wenn man sich vor Augen hält, dass die Dokumente auch nach der Errichtung der “Vernichtungslager” weiterhin von “Umsiedlung” und “Evakuierung” sprechen. Da die Hofhistoriker diese Dokumente unmöglich verschweigen können, greifen sie zu dem Trick, den Nationalsozialisten eine “Tarnsprache” zu unterstellen. Dies führt uns zum nächsten Punkt, der willkürlichen Entstellung des Inhalts von Dokumenten durch die “Holocaust”-Historiker.
Raul Hilberg schreibt:
„Sobibor trug die sinnige Bezeichnung ‚Durchgangslager’. Da es in der Nähe des Bug lag, an der Grenze zu den besetzten Ostgebieten, fügte sich die Bezeichnung in den Mythos von der ‚Ostwanderung’. Als Himmler eines Tages vorschlug, das Lager doch als Konzentrationslager zu bezeichnen, widersetzte sich Pohl dieser Namensänderung.“
Tatsache ist, dass Himmler in seinem Rundschreiben vom 5. Juli 1943 keinesfalls vorschlug, das Durchgangslager Sobibor “doch als Konzentrationslager zu bezeichnen”, sondern es “in ein Konzentrationslager umzuwandeln”. Auch stimmt es nicht, dass sich Pohl der “Namensänderung widersetzte”; in seiner Antwort vom 15. Juli 1943 hielt er lediglich fest, dass zur Einrichtung einer Entlaborierungsanstalt für Beutemunition im Durchgangslager Sobibor dessen Umwandlung in ein Konzentrationslager nicht erforderlich sei .
Dass die von Hilberg als “Mythos” bezeichnete “Ostwanderung” durchaus kein solcher war, geht aus einer Fülle von Dokumenten hervor, von denen wir bereits einige zitiert haben . Hier ein paar weitere Beispiele:.
Am 16. Februar 1942 setzte Martin Luther, Direktor der Abteilung Deutschland im Aussenministerium, die deutsche Botschaft in Pressburg (Bratislava) per Fernschreiben darüber ins Bild, dass “im Zuge der Massnahmen zur Endlösung der europäischen Judenfrage” sofort “20.000 junge kräftige slowakische Juden” in den Osten abtransportiert werden sollten, wo “Arbeitseinsatzbedarf besteht” . Sechs Monate später, im August 1942, schrieb er unter Bezugnahme auf sein Fernschreiben vom Februar:
“Die Zahl der [...] nach dem Osten abgeschobenen Juden reichte nicht aus, den Bedarf an Arbeitskräften dort zu decken. Das Reichssicherheitshauptamt trat daher auf Weisung des Reichsführers-SS an das Auswärtige Amt heran, die slowakische Regierung zu bitten, 20.000 junge kräftige Juden aus der Slowakei zur Abschiebung in den Osten zur Verfügung zu stellen.”
Die Umsiedlungspolitik war durchaus kein Staatsgeheimnis, sondern fand auch in der Presse ihren Widerhall. Am 25. April 1942 berichtete die Lemberger Zeitung:
„Zuerst werden die alleinstehenden arbeitsfähigen Juden und Jüdinnen ausgesiedelt. Die erste Folge dieser Anordnung war, daß ein Grossteil rüstiger Juden plötzlich ‚arbeitsunfähig’ wurde, und zwar aus den verschiedensten Gründen, und daß sie daraufhin die Krankenhäuser bevölkerten, so dass bald die wirklich kranken Arier keinen Platz mehr finden konnten.“
Wie dem Leser erinnerlich sein wird, waren zum damaligen Zeitpunkt laut der offiziellen Geschichtsversion mit Chelmno und Belzec bereits zwei “Vernichtungslager” in Betrieb, und die Eröffnung des dritten, Sobibor, stand unmittelbar bevor. Auch in Auschwitz sollen damals schon Vergasungen stattgefunden haben (im Krematorium des Stammlagers Auschwitz I.) Warum wurden Juden, die sich krank gemeldet hatten, dann nicht etwa zur Vergasung in eines dieser Lager geschickt, sondern in die Krankenhäuser aufgenommen? Und warum wurden die “alleinstehenden arbeitsfähigen Juden und Jüdinnen” als erste ausgesiedelt, wenn das Wort “aussiedeln” ein Tarnbegriff für “vernichten” war, wie uns Hilberg und Konsorten weismachen wollen? Wenn schon, hätte man die kranken oder aus sonstigen Gründen arbeitsunfähigen Juden natürlich zuerst umgebracht und die Arbeitskraft der restlichen bis zum letzten Moment ausgenutzt.
Am 15. September 1942, zu einem Zeitpunkt, wo laut der offiziellen Geschichtsversion alle sechs “Vernichtungslager” in Betrieb gewesen sein sollen, fand eine Unterredung zwischen Reichsminister Albert Speer und SS-Obergruppenführer Oswald Pohl, dem Leiter des Wirtschafts-Verwaltungshauptamtes statt. Am Tag danach verfasste Pohl zu Händen Himmlers einen Bericht über das Gespräch, in dem es u. a. um die “Vergrösserung Barackenlager Auschwitz infolge Ostwanderung” ging. Pohl schrieb:
„Reichsminister Prof. Speer will auf diese Weise kurzfristig den Einsatz von zunächst 50.000 arbeitsfähigen Juden in geschlossenen vorhandenen Betrieben mit vorhandenen Unterbringungsmöglichkeiten gewährleisten. Die für diesen Zweck notwendigen Arbeitskräfte werden wir in erster Linie in Auschwitz aus der Ostwanderung abschöpfen, damit unsere bestehenden betrieblichen Einrichtungen durch einen dauernden Wechsel der Arbeitskräfte in ihrer Leistung und ihrem Aufbau nicht gestört werden. Die für die Ostwanderung bestimmten arbeitsfähigen Juden werden also ihre Reise unterbrechen und Rüstungsarbeiten leisten müssen.“
c) Selektive Behandlung von Augenzeugenberichten
In Ermangelung von Dokumenten, welche ihre monströsen Phantasien über einen millionenfachen Mord in chemischen Schlachthäusern stützen, müssen sich die orthodoxen Historiker notgedrungen auf Augenzeugenberichte berufen. Dies führt uns gleich zur nächsten schreienden Absurdität der offiziellen Geschichtsversion.
Da das menschliche Gedächtnis mit dem Vergehen der Zeit immer unzuverlässiger wird, entspräche es der Logik, wenn die “Holocaust”-Historiker den noch während des Krieges oder in der unmittelbaren Nachkriegszeit abgegebenen Zeugenaussagen mehr Beweiskraft zumässen als den späteren, doch groteskerweise ist es umgekehrt: Da die frühen Augenzeugeberichte über die angebliche Judenausrottung in Sobibor, Belzec und Treblinka nicht mit der heutigen Version übereinstimmen, weder in bezug auf die Opferzahl noch hinsichtlich des Tötungsvorgangs, sehen sich die “Holocaust”-Historiker genötigt, sie unter den Teppich zu kehren. In bezug auf Sobibor weist J. Schelvis zwar immerhin darauf hin, dass der Zeuge Chaim Engel für Sobibor von einer Gaskammer mit aufklappbarem Boden sprach, was er als simplen Irrtum darstellt , verschweigt jedoch, dass sich derselbe “Irrtum” bei mindestens fünf weiteren frühen Zeugen – Alexander Petscherski , Zelda Metz , Ursula Stern , Dov (Ber) Freiberg und Moshe Bahir – findet. Von einem in mehrere Kammern unterteilten Vergasungsgebäude hatte kein einziger dieser frühen Zeugen gesprochen!
Auch die ersten Zeugenaussagen über Belzec und Treblinka, in denen keinesfalls von Dieselgaskammern, sondern von Massentötungen mit ungelöschtem Kalk, elektrischem Strom, heissem Dampf, Absaugen der Luft aus den Kammern etc. die Rede war , kehren die offiziellen Historiker beflissentlich unter den Teppich. Raul Hilberg geht in seinem dreibändigem Riesenwerk mit keinem einzigen Wort auf sie ein.
d) Ein Panoptikum von Verrücktheiten: Die Anzahl und Fläche der Gaskammern von Belzec, Sobibor und Treblinka laut der “Holocaust”-Literatur
Gemäss der Enzyklopädie des Holocaust plante die SS im Rahmen der “Aktion Reinhardt” die “Tötung der 2.284.000 Juden, die damals in den fünf Distrikten des Generalgouvernements lebten” . Zur Verwirklichung dieses blutrünstigen Ziels errichtete die SS laut den “Holocaust”-Historikern zunächst ein einziges Vernichtungslager, Belzec; dieses war mit einem Vergasungsgebäude ausgerüstet, das - man höre und staune!- drei Gaskammern mit einer Gesamtfläche von 96 Quadratmetern enthielt . (Eine Erklärung dafür, dass man dieses Gebäude noch in drei Kammern untergliederte, was die ohnehin winzig kleine Nutzfläche noch verringerte und den Vernichtungsprozess erschwerte, vermögen die Herrschaften nicht zu liefern.)
Als die SS merkte, “dass Belzec zur Erfüllung des Mordprogramms nicht ausreichte” (Wolfgang Scheffler ), errichtete sie mit Sobibor ein zweites Vernichtungslager. Auch hier begnügte sie sich mit dem Bau eines einzigen Vergasungsgebäudes mit drei Kammern, deren Gesamtfläche jedoch bloss 48 Quadratmeter betrug, also halb so viel wie in Belzec!
Nach ein paar Monaten wurden sich die dummen SS-Männer gewahr, dass – um die Formulierung Adalbert Rückerls zu übernehmen - “sich die Gaskammern als zu klein erwiesen” und “die Leistung des Lagers Sobibor zu gering war” . Deshalb erweiterten sie das Vergasungsgebäude im September 1942 um zusätzliche drei Kammern von insgesamt ebenfalls 48 Quadratmeter Fläche, so dass Sobibor nun über sechs Gaskammern von jeweils 4 x 4 Quadratmetern verfügte und die Gesamtnutzfläche auf stolze 96 Quadratmeter anwuchs.
In Belzec, wo sich ebenfalls herausgestellt hatte, dass die zur Verfügung stehende Nutzfläche zu gering war, ging die SS anders vor. Die Enzyklopädie des Holocaust berichtet:
“Die bestehenden Gaskammern wurden abgerissen und an ihrer Stelle ein neues Gebäude aus Ziegeln und Beton erbaut, das sechs Zellen von vier mal fünf Metern enthielt.”
Damit war die Gesamtfläche der Gaskammern von Belzec von 96 auf immerhin 120 Quadratmetern angewachsen… Wären die SS-Leute nicht so blöd gewesen, das alte Vergasungsgebäude abzureissen, wären es sogar stattliche 216 Quadratmeter gewesen...
In der Zwischenzeit hatte die SS in Ostpolen noch ein weiteres Vernichtungslager in Betrieb genommen – Treblinka, das im Juli 1942 eröffnet wurde. Wieviele Gaskammern baute sie dort, und wie gross war deren Gesamtfläche? Wer’s nicht schon weiss, der wird es nie erraten: Sie baute drei Gaskammern von jeweils 4 x 4 Quadratmetern Grösse, genau wie in Sobibor! Es versteht sich von selbst, dass sich die Nutzfläche auch hier als zu gering erwies, weshalb Ende August oder anfang September ein “neues Gashaus” gebaut werden musste, dessen “genaue Masse sich nicht feststellen lassen” (A. Rückerl ). Über die Anzahl der Kammern in diesem “neuen Gashaus” liefert Rückerl keine Angaben; laut dem “Holocaust”-Historiker Uwe Dietrich Adam waren es “sechs oder zehn” .
Verantwortlich für den Aufbau von Belzec, Sobibor und Treblinka war der SS- Obersturmführer Richard Thomalla . Hätte die nationalsozialistische Führung tatsächlich eine Judenvernichtung in Gaskammern geplant, und wäre der mit deren Errichtung beauftragte SS-Offizier tatsächlich so vorgegangen, wie in der einschlägigen Literatur behauptet wird, so wäre seine Lebenserwartung nicht mehr sonderlich hoch gewesen: Man hätte ihn zweifellos wegen Sabotage an die Wand gestellt.
Spätere Generationen werden sich fragen, was eigentlich in den Hirnen jener Historiker vorgegangen sein mag, die diesem haarsträubenden Unfug ihre Weihe verliehen haben. Noch weit härter als über diese erbärmlichen Scharlatane werden sie freilich über jene Politiker und Juristen richten, welche diesen Unfug zur “feststehenden historischen Tatsache” erklärt und mit dem Strafgesetz vor unerwünschter Kritik geschützt haben.
Colloque de l’Ecole des Hautes-Etudes en sciences sociales, L’Allemagne nazie et le génocide juif, Gallimard, Paris 1985. – Eberhard Jäckerl und Jürgen Rohwer (Hg.), Der Mord an den Juden in Zweiten Weltkrieg, Deutsche Verlags-Anstalt, Stuttgart 1985.
IMT, VIII, S. 606 ff. Carlo bitte nachprüfen und vielleicht besser die deutsche Version einsetzen.
R. Hilberg, Die Vernichtung der europäischen Juden. Fischer Verlag, Frankfurt am Main 1999, S. 1029.
J. Schelvis, Vernietigingskamp Sobibor, a.a.O., S. 116.