Kapitel 21

Der Fall Demjanjuk

 

Die Westfälischen Friedensverträge von 1648 setzten dem fürchterlichsten Krieg, den Europa bis dahin erlebt hatte, ein Ende. Zu den Friedensbedingungen, auf die sich die ehemaligen Konfliktparteien geeinigt hatten, gehörte unter anderem eine vollständige Amnestie für sämtliche während des Krieges begangenen Gewalttaten. Artikel 2 des Osnabrücker Vertrags vom 24. Oktober 1648 lautete wie folgt:

„Beiderseits sei immerwährendes Vergessen und Amnestie all dessen, was seit Anbeginn dieser Unruhen vom einen oder anderen Teil, hüben und drüben, feindlich begangen worden ist, so dass weder deswegen noch aus irgendeinem anderen Grund oder Vorwand einer dem anderen künftig irgendwelche Feindseligkeit oder Unbill antun soll; vielmehr sollen alle und jene hin oder her sowohl vor dem Krieg als auch im Krieg mit Worten, Schriften oder Taten zugefügten Beleidigungen, Gewalttaten, Feindseligkeiten, Schäden und Unkosten ohne alles Ansehen der Personen oder Sachen dergestalt gänzlich abgetan sein, dass alles, was deshalb der eine vom anderen fordern könnte, in immerwährendem Vergessen begraben sein soll.“

Die Unterzeichner des Friedensvertrags von Osnabrück wollten die im Krieg geschlagenen Wunden also nicht verewigen, sondern heilen. Sie taten weise daran.

Als Napoleon von einer grossen europäischen Koalition besiegt worden war, wurde er nicht als „Aggressor“ oder „Kriegsverbrecher“ vor Gericht gestellt und aufgehängt, sondern lediglich nach Elba verbannt. Nachdem es ihm gelungen war, die Insel zu verlassen und nochmals ein starkes Heer zu sammeln, das dann jedoch bei Waterloo die entscheidende Schlacht verlor, wurde er abermals nicht abgeurteilt und gehängt, sondern wiederum nur verbannt – diesmal freilich auf das ferne Eiland St. Helena, von wo an eine Rückkehr nicht zu denken war. Mit diesem Schritt sorgten die Sieger dafür, dass ihnen Napoleon niemals wieder gefährlich werden konnte; seine Ehre tasteten sie zu keinem Zeitpunkt an. Damals galten im Abendland noch Werte wie Ritterlichkeit und Achtung vor einem tapferen Feind.
            Erst recht wäre es niemandem eingefallen, einen der Untergebenen des französischen Kaisers wegen „Kriegsverbrechen“ vor ein Gericht zu zerren, ganz besonders nicht Jahrzehnte nach der – wirklichen oder angeblichen – Tat. Die Vorstellung, ein neunzigjähriger französischer Offizier hätte 1874 vor den Richter kommen können, weil er im Jahre 1809 als Fünfundzwanzigjähriger während des Krieges in Spanien gefangengenommene Guerrilleros erschiessen liess, wäre einem Europäer des 19. Jahrhunderts zweifellos vollkommen abartig vorgekommen.
            Dies alles hat sich seit dem Triumph der „Demokratie“ und der „Menschenrechte“ im Jahre 1945 geändert. Die Prozessfarce von Nürnberg, bei der sich die Sieger, die selbst unerhörte Verbrechen auf ihr Gewissen geladen hatten, scheinheilig zu Richtern über die Besiegten aufschwangen und diese aufgrund nachträglich erlassener, rückwirkender Gesetze an den Galgen oder hinter Gefängnismauern schickten, kam einer Absage an die Idee der Ritterlichkeit gleich. Immerhin dürften damals, in der unmittelbaren Nachkriegszeit, die wenigsten vorausgeahnt haben, dass solche Prozesse gegen Menschen, die das Pech gehabt hatten, auf der Verliererseite zu stehen, noch sechseinhalb Jahrzehnte später stattfinden würden.
Das Martyrium John Demjanjuks ist leider kein Einzelfall. In Italien sitzt der anno 1913 geborene Erich Priebke seit elf Jahren im Hausarrest, weil er vor über fünfundsechzig Jahren in Rom zwei Geiseln erschiessen musste. Nachdem ein Terroranschlag kommunistischer Untergrundkämpfer im März 1944 dreiundreissig deutsche Polizisten (sowie mehrere italienische Zivilisten) das Leben gekostet hatte, befahl Adolf Hitler persönlich, für jeden getöteten Polizisten zehn Geiseln zu erschiessen. Die Repressalie fand schon am Tag nach dem Anschlag statt; bei den Opfern handelte es sich mehrheitlich um Männer, die bereits wegen Unterstützung der Partisanen im Gefängnis gesessen hatten. Frauen und Kinder waren nicht darunter.
            An der Vergeltungsaktion mussten sich rund 60 Mann beteiligen, darunter sieben Offiziere. Einer von ihnen war Erich Priebke. Hätte er den Befehl verweigert, so wäre er selbst erschossen worden; seine Frau und seine beiden Söhne hätten dann ihren Ernährer verloren. So tat er, was von ihm verlangt wurde. – Es sei darauf hingewiesen, dass solche Vergeltungsmassnahmen nach damaligem Kriegsrecht als legal galten und u. a. auch von der italienischen Armee praktiziert wurden.
            1948 fand in Rom ein Prozess gegen die an der Repressalie beteiligten Offiziere statt (die Unteroffiziere sowie die einfachen Soldaten waren von der italienischen Justiz schon gar nicht erst belangt worden!). Sämtliche Angeklagten wurden wegen Befehlsnotstandes freigesprochen – bis auf Polizeichef Herbert Kappler, den man verurteilte, weil man die Tatsache, dass er nach dem Tod eines 34. Polizisten noch weitere zehn Geiseln füsilieren liess, als Befehlsüberschreitung interpretierte. Der kurz zuvor aus britischer Kriegsgefangenschaft geflüchtete Erich Priebke lebte damals, unerreichbar für die Justiz, in den Südtiroler Bergen – zu seinem Unglück, denn wäre er vor Gericht gekommen, so wäre er wie seine ranggleichen Kameraden freigesprochen worden, und das Drama der Verfolgung wäre ihm Jahrzehnte später erspart geblieben.
            Nach dem Krieg wanderte Priebke mit seiner Familie nach Argentinien aus, wo ihn ein Journalist im Jahre 1994 aufspürte. 1995 wurde er an Italien ausgeliefert, 1996 vor Gericht gestellt, jedoch wegen Verjährung freigesprochen. Hierauf besetzte eine Bande mehrheitlich jüdischer Strolche den Gerichtssaal und nahm die Richter als Geiseln. Nach „hektischen Verhandlungen mit der jüdischen Gemeinde“ (Il Messaggero, 2. August 1996) ordnete Justizminister Flick die abermalige Verhaftung Priebkes und eine Neuauflage des Prozesses an. Das Verfahren endete 1998 in dritter Instanz mit der von den jüdischen Organisationen verlangten Verurteilung des mittlerweile 85-jährigen zu lebenslanger Haft. Grosszügigerweise wurde ihm zugestanden, diese im Hausarrest zu verbüssen; seither lebt er im Haus seines Anwalts und Freundes Paolo Giachini, wo es ihm an nichts fehlt ausser der Freiheit. Bei seinen Spaziergängen durch Rom wird der inzwischen 96-jährige stets von zwei Carabinieri begleitet .
            Wer im Zweiten Weltkrieg auf der Siegerseite kämpfte und tötete, brauchte dergleichen nicht zu befürchten, auch wenn er nicht zwei, sondern über hunderttausend Menschen umgebracht hatte. Paul Tibbets, der Bomberpilot von Hiroshima, der mit einem Druck auf einen Knopf  ca. 70.000 japanische Zivilisten tötete – weitere Zehntausende starben später nach qualvollem Siechtum an den Folgen der radioaktiven Strahlung –, wurde mit zahlreichen Auszeichnungen belohnt und machte nach dem Krieg weiterhin Karriere; er beendete seine militärische Laufbahn als Brigadegeneral . Wie Erich Priebke hatte auch Tibbets auf Befehl gehandelt; immerhin hätte er bei Befehlsverweigerung nicht wie Priebke sein Leben riskiert, sondern wäre schlimmstenfalls mit Degradierung und unehrenhaftem Ausschluss aus der Armee bestraft worden. Mitgefühl für seine Opfer hat er, im Gegensatz zu Priebke, niemals bekundet.
            Der schwindelerregende moralische und zivilisatorische Fortschritt, den der Sieg der Demokratie der westlichen Welt 1945 beschert hat, äussert sich in der BRD darin, dass die Hatz auf Greise munter ihren Fortgang nimmt. Hier hier eine Pressemeldung aus dem November 2009:

„Wegen Mordes in 58 Fällen hat die Staatsanwaltschaft Dortmund Anklage gegen einen früheren S-Mann erhoben. Der heute 90-jährige Rentner aus Duisburg habe im März 1945 als Mitglied der fünften SS-Panzerdivision Wiking an der Erschiessung von jüdischen Zwangsarbeitern teilgenommen, heisst es in der Anklage der Zentralstelle für die Bearbeitung von nationalsozialistischen Massenverbrechen. […] Die Massenerschiessung soll sich am 29. März 1945 in Deutsch Schützen im Osten des heutigen Österreichs zugetragen haben. […] Das Landgericht Duisburg muss nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheiden. Eine wichtige Rolle dürfte dabei der Gesundheitszustand des Rentners spielen. Es wäre der zweite grosse NS-Prozess in Nordrhein-Westfalen innerhalb kurzer Zeit. Seit Oktober steht in Aachen der ehemalige SS-Mann Heinrich Boere vor Gericht. Der heute 88-jährige soll 1944 in den Niederlanden drei Zivilisten erschossen haben“ .

Zum Vergleich: Winston Churchill, Hauptverantwortlicher für das Bombardement, das die mit Flüchtlingen überfüllte Stadt Dresden am 13. Februar 1945 in ein einziges, gigantisches Krematorium verwandelte, wurde zehn Jahre später mit dem Karlspreis der Stadt Aachen ausgezeichnet!

 

a)      Das Office of Special Investigations (OSI)

Jimmy Carter, von Januar 1977 bis Januar 1981 Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika, hat immer wieder betont, sein höchstes Anliegen sei die Verwirklichung der Menschenrechte. Dass Carter sowohl während als auch nach seiner Präsidentschaft auf diesem Gebiet sehr viel Positives geleistet hat, sei gerne anerkannt, doch trägt er auch die Verantwortung für einen politischen Entscheid, der für zahlreiche unschuldige Menschen furchtbare Konsequenzen haben sollte. 1979 stimmte er der – ein Jahr zuvor von der jüdischen Kongressabgeordneten Elizabeth Holtzman geforderten - Gründung des Office of Special Investigations zu, einer Behörde innerhalb des US-Justizministerium, deren Aufgabe die Aufspürung von „Naziverbrechern“ auf amerikanischem Boden war.
Über das OSI berichtet die Internet-Enyzklopädie Wikipedia:

„Das OSI wurde mit grösseren Befugnissen als jede andere Abteilung ausgestattet. Seine Mitarbeiter konnten alle notwendigen Schritte – von den ersten Ermittlungen bis zur Prozessführung – selbst durchführen, mit ausländischen Regierungen verhandeln und die Unterstützung anderer US-Behörden verlangen“ .

Seit ihrer Gründung spezialisiert sich diese Behörde darauf, Amerikanern deutscher oder osteuropäischer Abstammung, die jahrzehntelang als unbescholtene und friedliche Bürger gelebt haben, wegen – so gut wie immer frei erfundener – „Nazi-Verbrechen“ die  Staatsbürgerschaft der Vereinigten Staaten zu entziehen und sie aus den USA abzuschieben oder an Verfolgerstaaten auszuliefern. Chef des OSI ist seit 1995 der Jude Eli Rosenbaum, sein Stellverteter der Jude Ronnie L. Edelman . Rosenbaums Vorgänger war der Jude Nel Shear . Jude war auch der (2005 verstorbene) OSI-Chefermittler Edward Stutman, der nach Demjanjuks Freispruch in Israel und seiner Rückkehr in die USA die abermalige Aberkennung seiner Staatsbürgerschaft durchsetzte . In anderen Worten: Eine rachsüchtige Minderheit darf in den USA schalten und walten, wie es ihr beliebt, um ihre politische Agenda zu fördern.

Mit welchen Mitteln das OSI vorgeht, wie es Belastungsmaterial fabriziert und Entlastungsmaterial unterdrückt, hat der amerikanische Revisionist Andrew Allen anhand eines Fallbeispiels, der Verfolgung des Deutschamerikaners Martin Bartesch, eindrücklich dokumentiert . Zum prominentestes Opfer dieser düsteren Organisation wurde jedoch der ukrainischstämmige US-Bürger John (Ivan) Demjanjuk.

 

b)      Demjanjuks Auslieferung nach Israel und sein Prozess

Zu Demjanjuks Biographie führen wir zunächst einige Fakten an, die wir Hans Peter Rullmanns vorzüglicher Dokumentation Der Fall Demjanjuk entnommen haben . Der 1920 geborene Ivan Demjanjuk geriet als Soldat der Roten Armee 1942 in deutsche Gefangenschaft, wurde zunächst bei der Reparatur von Eisenbahnschienen eingesetzt und kam dann ins Kriegsgefangenenlager Chelm, Ostpolen. Nach dem Krieg lebte er ein paar Jahre in Deutschland, heiratete dort eine Ukrainerin und wanderte 1952 in die USA aus, wo er sich als Automobilarbeiter eine Existenz aufbaute und 1958 die amerikanische Staatsbürgerschaft erhielt.
Dass sich Demjanjuk an seinem Wohnsitz in Ohio in der antikommunistischen ukrainischen Exilbewegung betätigte, wurde ihm zum Verhängnis. Ein Michael Hanusiak, Mitarbeiter der prosowjetischen Zeitung News from Ukraine, veröffentlichte regelmässig Artikel, in denen die Exilukrainer als „Nazikollaborateure“ angeschwärzt wurden. 1975 geriet auch Demjanjuk ins Fadenkreuz Hanusiaks, der ihm vorwarf, während des Krieges im Lager Sobibor als Wachmann gedient zu haben.
Zu den Hintergründen des Kesseltreibens gegen den Automobilarbeiter führt der israelische Anwalt Yoram Sheftel, der Demjanjuk später in Jerusalem vor dem Galgen bewahren sollte, in seinem Buch über den Prozess folgendes aus:

„Seit 1987, als allgemein bekannt wurde, dass ich zu Demjanjuks Verteidigerteam gestossen war, bin ich oft gefragt worden, was die Sowjetunion wohl dazu bewogen haben mag, diesen Mann zu verleumden, der 1976 ein Arbeiter in den Ford-Werken in Cleveland  und in jeder Hinsicht ein Alltagsmensch gewesen war. Meine Antwort lautete stets, dass die Zielscheibe nicht dieser Mann John Demjanjuk an sich war. Meiner Auffassung nach bestand die Absicht der Sowjets darin, einen Riss zwischen der jüdischen und der ukrainischen Gemeinschaft in Nordamerika zu provozieren. Trotz der vielen schmerzlichen Erinnerungen an die gespannten Beziehungen zwischen den Juden und den Ukrainern hatten diese beiden Gemeinschaften nämlich begonnen, einen antisowjetischen Schulterschluss zu vollziehen. Dies bereitete den Sowjetführern im Kreml und ihren Agenten in Nordamerika arges Bauchgrimmen, insbesondere einem gewissen Michael Hanusiak […]. Die Sowjets beschlossen deshalb, die jüdisch-ukrainische ‚Verschwörung’ im Keim zu ersticken. Mit der Intrige gegen Demjanjuk errangen die Sowjets einen durchschlagenden Erfolg. Von Anfang an beteuerte Demjanjuk hoch und heilig, er sei niemals ein Wachmann in einem Vernichtungslager gewesen, und die sowjetischen Anschuldigungen seien nichts weiter als eine niederträchtige Lüge. Als Ergebnis stellte sich ein grosser Teil der ukrainischen Gemeinschaft in Nordamerika hinter ihn. Wie zu erwarten war, stand die jüdische Gemeinschaft geschlossen auf der anderen Seite: Demjanjuks Unschuldsbeteuerungen waren bloss eine weitere antisemitische Lüge der Ukrainer. Unvermeidlicherweise entstand hierdurch ein tiefer Graben zwischen den beiden Gemeinschaften, zur hämischen Freude der Sowjets“ .

Diese Erklärung wirkt völlig logisch! 1976 leitete die US-Einwan-derungsbehörde Ermittlungen gegen Demjanjuk ein. Gitta Sereny berichtet:

„Im Fall Demjanjuk befragten die US-Einwanderungsbehörden die 12 in den USA ansässigen Überlebenden von Sobibor, doch keiner konnte Demjanjuk identifizieren. Im April 1976 schickten die Behörden 17 Photos nach Israel, einschliesslich Demjanjuks Visumphoto aus dem Jahre 1951. […] Während auch dort keiner der Überlebenden von Sobibor Demjanjuk identifizieren konnte, glaubten überraschenderweise mehrere Überlebende von Treblinka, ihn als den Gaskammer-Wärter ihrer Albträume, ‚Iwan den Schrecklichen’, wiederzuerkennen. Einige Monate später, im August 1976, waren die Sowjets erneut in den Fall verwickelt. Eine ukrainische Zeitung [die bereits erwähnte News from Ukraine] veröffentlichte eine 30 Jahre alte Aussage eines ehemaligen Sobibor-Wächters namens Ignat Daniltschenko, die er in einem sowjetischen Kriegsverbrecherprozess gemacht hatte. Daniltschenko hatte damals vor Gericht ausgesagt, der Mann in Sobibor, den er am besten kenne, sei ein Wärter namens Iwan Demjanjuk gewesen, mit dem er ausserdem später das KL Flossenbürg bewacht habe“ .

Hanusiaks Beweisstück war ein angeblicher Dienstausweis Demjanjuks aus dem Schulungslager Trawniki, wo während des Krieges ukrainische und sonstige osteuropäische Freiwillige als KL-Wächter ausgebildet worden waren. Diesem Ausweis zufolge war Demjanjuk am 27. März 1943 nach Sobibor abkommandiert worden; Treblinka wurde darauf nicht erwähnt. Das „Originaldokument“ wurde der israelischen Justiz erst im Dezember 1986, als Demjanjuk bereits seit zehn Monaten in einem Jerusalemer Gefängnis sass, von den Sowjets zur Verfügung gestellt.
In einer ausführlichen Studie hat Dieter Lehner eine Reihe von Argumenten dafür ins Feld geführt, dass es sich bei diesem Dokument um eine plumpe Fälschung handelt . Wir begnügen uns hier mit der Erwähnung der uns am wesentlichsten erscheinenden Punkte:

1) Der Ausweis enthält offenkundige dokumententechnische Unstimmigkeiten: „Zusammensetzung verschiedener Schriftarten mit unterschiedlichen Schriftcharakteristiken. 2. Fehlende und offensichtlich auf andere Weise ersetzte Umlautzeichen bei dem Buchstaben ‚ü’. 3. Die Schriftzeichenlinien, besonders auf der ersten Seite, sind nicht parallel. 4. Die Sonderzeichen für Schutzstaffel ‚SS’ haben unterschiedliche Formen und Grössen. 5. Die Schreibweise des Wortes Grösse mit ‚ss’ anstatt mit ß.“

2) Laut dem Ausweis wurde Demjanjuk am 22. 9. 42 auf das L.G. (Liegenschaftsgut) Okzow und am 27.3. 42 nach Sobibor abkommandiert.  Lehner weist darauf hin, dass aus diesen Angaben nicht ersichtlich ist, wann die jeweiligen Einsätze beendet waren. Eine dritte Abkommandierung zwischen oder nach den beiden Einsätzen sei ebenfalls nicht feststellbar.  Er folgert daraus:

„Es bleibt also der Phantasie des Betrachters überlassen, ob der Ausweisinhaber von Okzow gleich nach Sobibor ging oder zunächst nach Trawniki zurückkehrte. Wenn letzteres der Fall war, stellt sich die Frage, wann kam der Wachmann von Okzow zurück, wer hat den Eintrag ‚Sobibor’ vorgenommen, und warum fehlt der Eintrag ‚Treblinka’? Wenn er dort angeblich von Augenzeugen erkannt wurde, müsste sich dies ja auch mit einem entsprechenden Eintrag im Kommandierungsteil des Ausweises decken.“

In anderen Worten: Erstens war der Ausweis eine leicht zu entlarvende Fälschung, und zweitens hätte er, selbst wenn er echt gewesen wäre, keinen Hinweis auf einen Aufenthalt Demjanjuks in Treblinka geliefert.

Warum das KGB, dem es gewiss nicht an erfahrenen Fälschern mangelt, eine dermassen amateurhafte Fälschung hergestellt hat, bleibt ein Rätsel – und ausser dem KGB gab es in diesem Fall keine Verdächtigen.
Obwohl sich die amerikanischen Justizbehörden zum damaligen Zeitpunkt lediglich auf das Faksimile stützen konnten und der Ausweis, wie eben erwähnt, keinen Beleg für einen Aufenthalt Demjanjuks in Treblinka erbrachte, beschlossen sie, ihn als beweiskräftig anzuerkennen.
Nachdem Demjanjuk die US-Staatsbürgerschaft bereits 1981 entzogen worden war, wurde er im Februar 1986 nach Israel ausgeliefert – einen Staat, den es zum Zeitpunkt des Bestehens von Treblinka noch gar nicht gab!
Ein Jahr darauf, im Februar 1987, begann der Prozess. Ursprünglich war geplant gewesen, diesen in einem Fussballstadion durchzuführen, doch schliesslich wählten die israelischen Behörden als Gerichtssaal ein Kino. Unentwegt schürten die Medien die Hysterie, und in den Schulen Israels war die Behandlung des Prozesses Pflicht.
            Um die Person des Iwan bzw. John Demjanjuk ging es den Israelis selbstverständlich ebenso wenig wie vor ihnen den Sowjets. Das Verfahren verfolgte zunächst einmal den Zweck, die Verfolgungspsychose der Juden innerhalb und ausserhalb Israels zu verstärken und sie so zu einer bedingungslosen Unterstützung des israelischen Staates zu bewegen, der sich als Schutzmacht aller Juden und als Garant gegen einen neuen „Holocaust“ gerierte. Ausserdem bot es einen willkommenen Anlass, die Weltöffentlichkeit von der barbarischen Politik Israels gegenüber den Palästinensern abzulenken. Zu guter Letzt eignete sich der Schauprozess ideal zur Schürung von Hass gegen das ukrainische Volk, mit dem die Juden laut dem damaligen israelischen Parlamentspräsidenten Dov Ben-Meir „eine lange offene Rechnung“ zu begleichen haben.
            Diese „lange offene Rechnung“ geht auf das 17. Jahrhundert zurück. Damals erhoben sich die Kosaken unter Bogdan Chmelnitzki in der Westukraine gegen die polnische Herrschaft und besiegten die Polen in zwei grossen Schlachten (1648 und 1649). Während des Aufstandes kam es zu antijüdischen Pogromen, hauptsächlich weil die polnischen Herren die Besteuerung der Einheimischen jüdischen Steuereintreibern anvertraut hatten, die sich bei der ukrainischen Bevölkerung verhasst machten. Der Revisionist Arnulf Neumaier bemerkt hierzu:

„Der Umstand, dass das Monster von Treblinka ein Ukrainer sein musste, dürfte seinen geschichtlichen Hintergrund aus der Zeit haben, als die Kosaken den westlichen Teil der Ukraine von jüdischen Unterdrückern und Steuereintreibern befreiten. Alttestamentarische Racheschwüre und Hassinstinkte überleben Jahrhunderte“ .

A. Neumaiers Einschätzung dürfte realistisch sein, denn als die Vorsitzende der Organisation „Americans for Human Rights in Ukraine“ dem israelischen Parlamentspräsidenten in einem höflichen Brief ihre Besorgnis über das Vorgehen der israelischen Justiz im Falle Demjanjuk bekundete, antwortete dieser:

„Zuerst wollte ich Ihren Brief überhaupt nicht beantworten, denn seit den Tagen Bogdan Chmelnitzkis hat das jüdische Volk eine lange offene Rechnung mit dem ukrainischen Volk zu begleichen. […] Aber bei nochmaligem Überdenken kam ich zu dem Entschluss, dass ein Gesuch wie das Ihre, das von einer amerikanischen Bürgerin kommt (selbst wenn diese ukrainischer Abstammung ist), nicht ohne Antwort bleiben sollte. […] Ihnen und Ihren Freunden empfehle ich, nicht nur an Sonntagen, sondern an jedem Wochentag in die Kirche zu gehen und dort auf den Knien, bis sie bluten, um Vergebung für das zu bitten, was Ihr Volk dem unseren angetan hat.“

Zur Ehre Israels sei darauf hingewiesen, dass nicht all seine Bürger die primitive rassistische Hetze Ben-Meirs billigten; beispielsweise griff der Schriftsteller Avraham Shifrin den Parlamentspräsidenten scharf an .

Während des Prozesses traten ehemalige Treblinka-Häftlinge als Zeugen der Anklage auf auf und gaben ihre unsäglichen Schauergeschichten zum besten . Zeuge Eliyahu Rosenberg sagte unter Eid folgendes aus:

„Ich sah ihn insbesondere, wenn er jeden Tag auf der Rampe arbeitete, wann immer Judentransporte zur Vernichtung eintrafen. Ich sah ihn, wenn er neben der Gaskammer stand, beim Eingang zum Korridor, mit einem Mordinstrument in seinem Besitz, etwa einem kleinen Eisenrohr und einer Peitsche. Er trug auch einen Gürtel mit seiner Pistole. Das hätte nicht sein dürfen, alle Mordinstrumente zusammen… Ich sah auch, dass er einen Dolch hatte, ich sah ihn mit diesen Mordinstrumenten, und wie er die Opfer am Eingang zur Gaskammer schlug, peitschte, schnitt. […] Wir waren an die Schläge gewöhnt. Doch nicht an die Foltern. Allmächtiger Gott, warum die Foltern? Warum lebendiges Fleisch aus Menschen schneiden?Niemand befahl ihm dies zu tun, niemand, er tat es allein, aus eigenem Antrieb. Ich hörte nie, wie ihm ein Deutscher sagte, er solle das tun. […] Ich war dort auf der Rampe. Wir hatten die Leichen aus der Gaskammer entfernt. Ivan kam aus seiner Kabine, er sah, wie ich da stand, der Ort war voller Leichen, er sagte zu mir: ‚Lass die Hosen runter… leg dich auf sie.’ […] Lefler (einer der deutschen SS-Männer) stand da. Er stand da und schaute zu. Ich rannte zu ihm, nahm die Achtungsstellung ein und sagte zu ihm (auf Deutsch): ‚Ivan will, dass ich mit einer Frauenleiche Geschlechtsverkehr pflege.’ So ging er zu ihm und erteilte ihm einen Verweis. Ivan sagte zu mir (auf Russisch): ‚Dir besorg ich’s.’ Er besorgte es mir denn auch, er fand Gelegenheit dazu“ .

Der Lügner Eliyahu Rosenberg hatte allerdings Pech: Es stellte sich nämlich heraus, dass er 1947 in Wien in einer schriftlichen Erklärung folgendes festgehalten hatte:

„Als Tag des Aufstandes wurde der 2. August 1943 festgesetzt. [...] Um halb vier Uhr nachmittags bereitete sich alles zum Aufstand vor.
[…] Da stürzte auch schon einer der Wasserträger zur Baracke und schrie: ‚Revolution in Berlin.’ Das war das Zeichen. […] Daraufhin stürzten einige Leute in die Baracken der ukrainischen Wache, wo unter anderem auch der Ukrainer Ivan schlief, und erschlugen die Ukrainer mit Schaufeln“ .

Im April 1988 fällte das israelische Gericht das allseits erwartete Todesurteil, doch wurde dieses nicht vollstreckt. Schon zum damaligen Zeitpunkt waren allzu viele peinliche Pannen eingetreten, und Demjanjuks Anwalt Y. Scheftel (dem ein Krimineller Ende 1988 Säure ins Gesicht sprühte, nachdem ein zweiter Demjanjuk-Verteidiger, Dov Eitan, wenige Tage zuvor aus einem Hochhaus gestürzt war und anlässlich dieses tragischen Unfalls das Zeitliche gesegnet hatte) schlachtete diese Pannen weidlich aus. Als wirklichen „Iwan der Schreckliche“ ortete Scheftler schliesslich einen – spurlos verschwundenen – Ivan Martschenko.

Der Name Martschenko war zunächst von einer im Weiler Treblinka, unweit des Lagers, lebenden ehemaligen Prostituierten genannt worden, die während des Krieges mehrere ukrainische Wachmänner, darunter besagten Martschenko, zu ihren Kunden gezählt hatte, doch fand Sheftel in der UdSSR noch weiteres Material. Laut sowjetischen Gerichtsakten hatte ein 1952 wegen angeblicher Verbrechen in Treblinka zum Tode verurteilter und erschossener Ukrainer namens Nikolai Schelayev diesen Martschenko als „Bediener der Gaskammern von Treblinka“ identifiziert. Schelayevs Aussagen waren von mehreren anderen früheren Treblinka-Wachmännern bestätigt worden, und es kam auch ein Personalausweis Martschenkos aus Trawniki ans Licht.

Unter diesen Umständen konnte die israelische Justiz das Todesurteil gegen Demjanjuk unmöglich vollstrecken lassen. Sie unternahm noch einen Versuch, ihn wegen Verbrechen in Sobibor und Flossenbürg anzuklagen, doch gab es für solche Verbrechen keine Zeugen, und gemäss dem israelisch-amerikanischen Auslieferungsvertrag durfte Demjanjuk für Handlungen in diesen beiden Lagern nicht belangt werden, weil seine Auslieferung einzig und allein wegen der ihm angedichteten Untaten in Treblinka erfolgt war. Der angebliche Dienstausweis aus Sobibor hatte bei seiner Verurteilung keine Rolle gespielt. Schliesslich sprach das Berufungsgericht John Demjanjuk frei, und im September 1993 konnte er in die USA zurückkehren, wo ihm die Staatsbürgerschaft zurückerstattet wurde .
            Das Pikanteste an der ganzen Sache war, dass das OSI schon seit 1979 von der Unschuld Demjanjuks wusste. Der Spiegel-Reporter Carlos Widmann bemerkte hierzu:

„Dafür, dass sie heute keinen Justizmord auf dem Gewissen haben, müssten Amerikas beamtete Nazi-Jäger sich beim zwei Instanzen bedanken: Bei den ukrainischen Landsmannschaften, die für die Verteidigung Iwan Demjanjuks Millionen gesammelt haben, sowie beim Obersten Gerichtshof Israels, der schliesslich Common Sense walten liess. Dieser Dank dürfte ausbleiben. […] Dieselben Nazi-Jäger im US-Justizmini-sterium, die den Israelis seit 1976 Iwan Demjanjuk als sadistischen Massenmörder nahelegten, wussten offenbar schon früher besser Bescheid. Seit 1979 verfügten sie über Material aus der UdSSR, aus dem eindeutig hervorging, dass Iwan Demjanjuk keineswegs Iwan der Schrecklich war. Dieses Material hat die Behörde allen Interessierten vorenthalten: Dem US-Gericht, das Demjanjuk 1981 die Staatsbürgerschaft aberkannte, dem israelischen Gericht, das ihn zum Tode verurteilte, und natürlich der Verteidigung.“

 

d)  Abermalige Aberkennung der Staatsbürgerschaft und Auslieferung an die BRD

Das OSI fand sich mit seiner Niederlage natürlich nicht ab und startete alsbald den nächsten Versuch, den mittlerweile fast achtzigjährigen Greis aus den USA abschieben zu lassen. Schliesslich war ihm Erfolg beschieden. Die Internet-Enzyklopädie Wikipedia resümiert die Geschehnisse wie folgt:

„2001 begann ein weiterer Prozess gegen Demjanjuk, in dem der OSI-Chefermittler Edward Stutman das Gericht überzeugte, dass Demjanjuk während des Zweiten Weltkriegs in verschiedenen Konzentrationslagern gedient hatte. Im Juni 2004 entschied ein US-amerikanisches Gericht, Demjanjuk die Staatsbürgerschaft erneut abzuerkennen.“

Dem Entscheid zum abermaligen Entzug der Staatsbürgerschaft war im Jahre 2002 ein Urteil des Richters Paul Matia vorausgegangen, in dem es u. a. hiess:

„Indem er in Sobibor Dienst tat, trug der Angeklagte zu dem Prozess bei, durch den Tausende von Juden mittels Erstickung durch Kohlenmonoxid ermordet wurden“ .

Auf die Frage, ob Demjanjuk in Sobibor oder anderen NS-Lagern Dienst geleistet hat, können wir keine eindeutige Antwort erteilen. Fest steht, dass er sowohl 1948, als er in Deutschland seine Anerkennung als politischer Flüchtling beantragte, als auch während der Verhöre, die seiner Auslieferung aus den USA nach Israel vorausgingen, teilweise unglaubhafte und widersprüchliche Angaben gemacht hat. Als er 1948 seine Anerkennung als politischer Flüchtling beantragte, gab er an, von 1937 (!) bis Januar 1943 als Bauer in „Sobibor, Chelm, Polen“ gearbeitet zu haben; anschliessend sei er bis Kriegsende in Pillau, Danzig und München als Arbeiter tätig gewesen . Da es in Sobibor in der Tat ein Landgut gab, ist es zwar theoretisch möglich, dass Demjanjuk dort gearbeitet hat (wenn auch gewiss nicht ab 1937), doch besonders wahrscheinlich mutet dies nicht an. War er jedoch tatsächlich als Wachmann im Lager Sobibor eingesetzt, so ist dies bereits ein äusserst starker Hinweis darauf, dass dieses kein „Vernichtungslager“ war, denn in diesem Fall wäre Demjanjuk gewiss nicht so dumm gewesen, den Ortsnamen Sobibor in seinem Antrag überhaupt zu erwähnen.
            In seinem Urteil von 2002 behauptete Richter Matia, über dokumentarische Unterlagen dafür zu verfügen, dass Demjanjuk ausser in Sobibor auch in Majdanek und Flossenbürg stationiert gewesen sei . Hinsichtlich Sobibors liegt, soweit wir wissen, kein anderes „Beweismaterial“ vor als der gefälschte Dienstausweis aus dem Schulungslager Trawniki. Laut Richter Matia wurde in einem litauischen Archiv ein dokumentarischer Beweis dafür vorgefunden, dass Iwan Demjanuk im Januar 1943 als Wachmann in Majdanek diente; damals sei er bestraft werden, weil er das Lager ungeachtet einer Ausgangssperre zum Einkaufen verlassen habe. Obwohl Belastungsmaterial aus sowjetischen Quellen a priori verdächtig ist, können wir nicht ausschliessen, dass Demjanjuk tatsächlich in Majdanek war. Sein Aufenthalt in Flossenbürg wird Richter Matia zufolge durch ein deutsches Dokument aus jenem Lager bestätigt.
Sofern diese Dokumente echt sind – worüber wir, mit Ausnahme des schon vor zwei Jahrzehnten als grobe Fälschung entlarvten Trawniki-Ausweises, kein Urteil fällen können  -, hat Demjanjuk die US-Behörden vor seiner Auswanderung in die Irre geführt, indem er seine Tätigkeit als Wachmann verschwieg. Hätte er sie zugegeben, wäre ihm nicht nur das amerikanische Visum verweigert worden, sondern er hätte zusätzlich seine Abschiebung in die Sowjetunion riskiert, die einem Todesurteil gleichgekommen wäre. Auch während seiner Befragungen durch die amerikanischen Justizbehörden ab 1976 hat Demjajuk in diesem Fall die Unwahrheit gesagt. Wer will es ihm verdenken? Schliesslich musste er abermals seine Auslieferung an die Sowjetunion befüchten. Dass diese Furcht durchaus nicht unbegründet war, beweist der Fall eines anderen Ukrainers, Fyodor Fedorenko, dem die sowjetische Justiz vorwarf, als Wachmann in Treblinka gedient zu haben. Fedorenko wurde 1984 von den USA an die UdSSR ausgeliefert, 1986 zum Tode verurteilt und ein Jahr darauf durch Erschiessen hingerichtet .
            Nach der erneuten Aberkennung seiner amerikanischen Staatsbürgerschaft entschied die US-Justiz anno 2005, Demjanjuk sei in die Ukraine, nach Polen oder in die BRD abzuschieben. Während sich die ukrainischen sowie die polnischen Behörden weigerten, ihn aufzunehmen (ein untrügliches Zeichen dafür, dass ihnen nicht der geringste Hinweis auf irgendwelche Verbrechen Demjanjuks während der Kriegszeit vorlag!), stellte die BRD 2008 einen Auslieferungsantrag, dem schliesslich stattgegeben wurde.

 

e)      Vor dem Prozess in München

Kurz vor dem auf den 30. November 2009 anberaumten Prozessbeginn scheint in der BRD Ernüchterung um sich zu greifen. In einer Pressemeldung des Süddeutschen Rundfunks vom 17. November hiess es:

„Experten bezweifeln […], dass Demjanjuk verurteilt werden wird. […] Der niederländische Jurist Christiaan Rüter […] glaubt nicht an eine Verurteilung. Jahrelang sei in der Bundesrepublik gegen KZ-Bewacher mit niedrigem Dienstrang wie Demjanjuk nicht ermittelt worden, und wenn, seien sie freigesprochen worden. Wenn das jahrelange Rechtspraxis war, könne das Gericht in München jetzt nicht plötzlich anders entscheiden. […] Die Zentrale Stelle [zur Verfolgung von NS-Verbrechen] habe zum 50. Jahrestag ihres Bestehens einen ‚Paukenschlag’ gebraucht, einen grossen Namen, der sie noch einmal ins Rampenlicht rücken sollte - so seine provokative These. Demnach hätte kein juristisches, sondern ein politisches Argument zu den Ermittlungen und dem Prozess gegen Demjanjuk geführt.“

Wie wahr! Ob sich das Münchner Gericht zu einem Freispruch durchringen wird, bleibt abzuwarten. Angesichts des immensen auf ihm lastenden Drucks ist zu befürchten, dass dies nicht der Fall sein wird. Wie vor Prozessbeginn bekannt wurde, sind „an die 40 Nebenkläger zugelassen, allesamt Angehörige von Ermordeten in Sobibor“ . Einen deutlicheren Beweis dafür, dass der wirkliche Zweck des Verfahrens in der Schürung der „Holocaust“-Hysterie sowie der Zementierung des offiziellen Geschichtsbildes besteht, kann man sich kaum wünschen, denn zur Klärung der Frage, ob der Angeklagte Demjanjuk erstens überhaupt in Sobibor war und zweitens dort irgendwelche Verbrechen begangen hat, vermag kein einziger dieser 40 Nebenkläger auch nur das Geringste beizutragen.

 

 

 

 

 

Erich Priebke und Paolo Giachini, „Vae victis“ (Wehe den Besiegten), Rom 2005.

http:/de.wikipedia.org/wiki/Paul_Tibbets

http://nachrichten.rp/online.de/article/politik/Duisburger-90-als-NS-Verbrecher-angeklagt/58722

http:/de.wikipedia.org/wiki/Office_of_Special_Investigations

www.justice.gov/opa/pr/Pre_96/February95/81.txt.html

http:/en.wikipedia.org/wiki/Neal_Sher

Obituaries: „Edward Stutman, Prosecuted Nazis in US“, Washington Post, 30. September 2005. „His identity as an American Jew was also extremely important.“

Andrew Allen, „Die US-Nazijäger vom OSI und der Holocaust-Mythos“, Vierteljahreshefte für freie Geschichtsforschung, Nr. 4/2001, S. 428 ff.

Hans Peter Rullmann, Der Fall Demjanjuk. Unschuldiger oder Massenmörder?, Verlag für ganzheitliche Forschung und Kultur, Viöl 1987.

Yoram Sheftel, Defending ‚Ivan the Terrible.’ The Conspiracy to convict John Demjanjuk, Regnery Publishing, Washington 1996, S.ix, x.

www.zeit/de/1992/44/Die-falsche-Schuld

Dieter Lehner, Du sollst nicht falsch Zeugnis geben, a.a.O.

Ebendam S, 16, 17.

Ebenda, S. 83.

Arnulf Neumaier, „Der Treblinka-Holocaust“, in: Ernst Gauss (Hg.), Grundlagen zur Zeitgeschichte, Grabert Verlag, Tübingen 1994, S. 349.

Hans Peter Rullmann, Der Fall Demjanjuk,, a.a.O., S. 202/2003.

Ebenda, S. 206 ff.

Siehe Einleitung.

Criminal Case No. 373/86, State of Israel vs. Ivan (John) Demjanjuk, Verdict, S. 184 ff.

Eine Ablichtung von Rosenbergs Erklärung findet sich bei Hans Peter Rullmann, Der Fall Demjanjuk, a.a.O., S. 133 ff.

Bei der Schilderung des Prozesses stützen wir uns auf Y. Sheftel, DefendingIvan the Terrible“, a.a.O.

Carlos Widman, „Das Schreckliche an Iwan“, Der Spiegel, Nr. 39/1993.

http://wikipedia.org/wiki/John_Demjanjuk/

Judge Paul Matia, United States District Court, Northern District of Ohio, Eastern Division, US of America versus John Demjanjuk. “Findings of Fact” (2002).

Ebenda.

Ebenda.

http:/en.wikipedia.org/wiki/Fyodor_Fedorenko

www.sueddeutsche.de/muenchen/386/494719/text/