Dresden - 13.-14. Februar 1945:

Verbrechen am deutschen Volk !

 


Menschenrechtspreis des Deutschen Richterbundes
für Rechtsanwältin Sylvia Stolz,
die „deutsche Jeanne d’Arc“

Hiermit wird vorgeschlagen, den Menschenrechtspreis des Deutschen Richterbundes 2009 an die in Heidelberg inhaftierte Rechtsanwältin Sylvia Stolz zu verleihen.

Sylvia Stolz, die auch als „deutsche Jeanne d’Arc“ bekannt ist, wurde am 14.1.2008 wegen ihrer Verteidigung des Dissidenten Ernst Zündel zu 3 ½ Jahren Gefängnis verurteilt und noch bei der Urteilsverkündung im Gerichtssaal verhaftet. Sie ist seither zusammen mit Kriminellen in der JVA Heidelberg eingesperrt. Zusätzlich wurde gegen Sylvia Stolz ein 5-jähriges Berufsverbot verhängt.

Sylvia Stolz erfüllt damit die Grundsätze für die Preisvergabe: Sie hat sich unter Einsatz ihrer persönlichen Freiheit, ihrer Gesundheit, und Inkaufnahme schwerer persönlicher Nachteile um die Verwirklichung der Menschenrechte in ihrem Land verdient gemacht. Sie hat sich nicht hindern lassen, das Recht auf Verteidigung einzufordern, sowohl für Regime-Kritiker, die von den Machthabern verfolgt und wegen Meinungsdelikten kriminalisiert werden, wie auch für ihr Volk insgesamt, indem sie die völkerrechtswidrige Fremdherrschaft über mehr als 60 Jahre nach dem Waffenstillstand von 8.5.1945 angeprangert hat. Die Absetzung der Regierung eines besiegten Staates und die Einsetzung einer neuen Regierung für das besetzte Gebiet verstößt gegen die überschreitet die Befugnisse einer Besatzungsmacht gemäß Haager Landkriegsordnung (Art. 43 LKO).

Damit verdient Sylvia Stolz auch die internationale Aufmerksamkeit an der Verleihung des Menschenrechtspreises, die dem Schutz der Preisträger im eigenen Land dienen soll.
Diese Aufmerksamkeit könnte weiteren Verurteilungen entgegenwirken, die Sylvia Stolz und anderen Angehörigen des Deutschen Reiches drohen, die für ihr Volk die Einhaltung des Völkerrechts (insbesondere der Haager Landkriegsordnung) und Selbstbestimmung fordern.

In welchem Ausmaß in der BRD die Wahrnehmung dieser elementaren Rechte unter Strafe gestellt, Meinungen verboten und die Ausübung einer bestimmten Weltanschauung unterbunden werden, zeigt die „Kriminal“statistik, die Tausende Meinungs- und Weltanschauungsdelikte nennt (2007 allein über 3000 Fälle „Volksverhetzung“, dazu „Verwendung verfassungsfeindlicher Symbole und anderer Weltanschaungs-Delikte).

Die Preisverleihung würde zugleich auch den Freiheitswillen des deutschen Volkes unterstreichen.

Sylvia Stolz hat in vorbildlicher Weise ihre Pflichten als Verteidigerin erfüllt, indem sie sich nicht einschüchtern ließ, die zur Verteidigung ihrer Mandanten für notwendig erachteten Beweisanträge zu stellen. Sylvia Stolz ließ sich kompromißlos nur vom Recht leiten. Sie hat sich geweigert, Beweisverbote zu akzeptieren, mit denen ihre Mandanten mundtot gemacht werden sollten. Sie hat dafür ihr persönliches Wohlergehen hintan gestellt.

Das Recht auf Verteidigung wird sowohl den sog. Holocaust-Leugnern verweigert, die eine systematische Vernichtung der Juden im Dritten Reich bestreiten oder als Lüge bezeichnen, wie auch Regime-Kritikern, welche die BRD als Völkerrechtsdauerdelikt oder – mit den Worten von Carlo Schmid als „Organisationsform einer Modalität der Fremdherrschaft“ bezeichnen und somit die Legitimität der Machthaber in der BRD als Vasallen einer Fremdherrschaft bestreiten,.

Sylvia Stolz hat die Verfolgung dieser Dissidenten in der BRD mit eindeutig politischen Prozessen angeprangert und aufgezeigt, daß diese Prozesse nicht nach normalem Strafprozeßrecht ablaufen.

Wer z.B. der Leugnung des Holocausts angeklagt ist, darf sich nicht damit verteidigen, daß und warum er seine Äußerungen für wahr hält. Der Angeklagte darf nicht beweisen, daß er die Wahrheit gesagt hat. Entsprechende Beweisanträge zu stellen wird ihm als erneute Holocaust-Leugnung angelastet, was zu einer erneuten Anklage führt oder zumindest strafverschärfend gewertet wird, da das Bestehen auf seinem Recht als uneinsichtig gilt. Außerdem wird auch der Verteidiger unter Anklage gestellt, der solche Beweisanträge stellt – so geschah es hier mit Sylvia Stolz, der ihre Beweisanträge zugunsten ihres Mandanten Ernst Zündel „zur Last gelegt“ werden.

Sylvia Stolz hat erkannt, daß ein rechtsstaatliches Verfahren nicht möglich ist, wenn eine Verteidigung nicht erlaubt ist sondern selbst schon als Verbrechen behandelt wird.
Dies wurde besonders deutlich, als Sylvia Stolz in dem gegen sie gerichteten „Strafverfahren“ am 4.12.07 Dr. Ulrich Meinerzhagen als Zeugen befragte, ob ihm als Vorsitzenden im Zündel-Prozeß nicht bewußt gewesen sei, daß ein wegen Holocaust-Leugnung Angeklagter von seinem Verteidiger erwarte, daß dieser die Beweisanträge stellt, die nach Auffassung des Angeklagten geeignet erscheinen, die behauptete Offenkundigkeit in Zweifel zu ziehen.

Darauf antwortete Dr. Meinerzhagen: ja das sei doch das natürlichste von der Welt – aber dann sei es die Aufgabe des Verteidigers, seinem Mandanten klarzumachen, daß dies gegen die Rechtsordnung sei.

Wenn das, was Dr. Meinerzhagen als das natürlichste der Welt ansieht, gegen eine sog. Rechtsordnung verstößt, wird offensichtlich, daß diese in Wirklichkeit eine Unrechtsordnung ist und alle Regeln eines rechtsstaatlichen Gerichtsverfahrens mißachtet werden.

Ein Verteidiger, der hieran mitwirkt, ohne dies in den Mittelpunkt seiner Verteidigertätigkeit zu stellen, würde sich der Mitwirkung an Unrecht und Willkür schuldig machen.

Dem hat sich Sylvia Stolz verweigert. Sie hat sich nicht nötigen lassen, das Recht auf Verteidigung „freiwillig“ aufzugeben. Sie hat unter Inkaufnahme eigener „Straf“-Verfolgung vor Augen geführt, daß in den Prozesse gegen Regimekritiker nur der Schein einer Gerichtsverhandlung und der Schein einer Verteidigung erzeugt werden, während im Mantel der Justiz Willkür geübt wird.

Demaskierung der Fremdherrschaft

Folgerichtig macht Sylvia Stolz geltend, daß das nach dem 8. Mai 1945 geschaffene politische Straf “recht“ der OMF-BRD keine Rechtsnorm sondern Ausdruck des Willens der Fremdherrschaft ist, die sich gegen den erwachenden politischen Widerstand des Deutschen Volkes schützen und verewigen will (siehe Art. 139 und 146 GG, sowie die in den 2+4-Verträgen aufgeführten weiterhin existierenden alliierten Vorbehalte. Art. 139 GG besagt, daß die SHAEF-Gesetze und die Kontrollratsgesetze dem Grundgesetz vorgehen).

Diese gegen das deutsche Volk gerichtete Fremdherrschaft öffentlich zu benennen oder gar anzuprangern wird wiederum mit „Strafen“ belegt und durch „Gerichte“ verfolgt, deren eigene Existenz nicht mit dem geltenden Völkerrecht vereinbar ist, was aber wiederum nicht angesprochen werden darf, weil die Fremdherrschaft entsprechende „Gesetze“ erlassen hat oder bestehende Gesetze entsprechend auslegt.

Die Prozesse gegen Reichsbürger, die sich gegen diese Rechtsbrüche wenden, dienen also der Ausschaltung politischer Gegner und nicht dem Recht. Hier zeigt sich die Ausübung feindlicher Willkür durch die Vasallen einer Fremdmacht.
Es war das Ziel von Sylvia Stolz zu offenbaren, daß im Gewand der Justiz Willkür, fremdbestimmte Willkür ausgeübt wird. Ein Unrecht, daß im Schein des Rechts daher kommt, macht wehrlos und hoffnungslos, verbreitet Furcht und lähmt den Widerstandsgeist.

Unter Berufung auf Platon hat Sylvia Stolz unermüdlich gemahnt: Das schlimmste Unrecht ist dasjenige, das mit dem Schein des Rechts ausgeübt wird.
Sofern die für die Preisverleihung Zuständigen im Deutschen Richterbund aus Furcht vor Repressalien und/oder aus politischer Korrektheit nicht wagen, den Preis an Sylvia Stolz und damit an eine Dissidentin im eigenen Land zu verleihen, könnte der Preis als Symbol für diese Hemmung an die türkische Anwältin Eren Keskin zu verleihen, da eine weitgehende Parallelität zwischen den beiden Schicksalen besteht – mit dem einzigen Unterschied, daß die Presse in der BRD nicht so über Sylvia Stolz berichtet oder berichten kann. Das zeigt, daß nicht nur die Justiz im Argen liegt und unterstricht die NOT-WENDIGkeit, daß der Deutsche Richterbund Mißstände im eigenen Land anprangert – auch angesichts des vielgehörten Vorwurfs, ein Unrechtsregime durch Mitläufertum zu unterstützen.

Thora Pedersen, Postboks 327, DK-6330 Padborg

Zugunsten einer Preisverleihung an Sylvia Stolz sei auch auf die Erklärung von
Bruno Gollnisch am 23. Oktober 2008 im Europäischen Parlament verwiesen:

„Wir haben des Holodomors gedacht, der methodischen Vernichtung der ukrainischen Bauernschaft durch Hunger, und unser Parlament hat anerkannt ... daß dies ein Genozid war.

Ich möchte hier nur die Tatsache unterstreichen, daß die Akteure dieses Genozids in Nürnberg als Richter der Zivilisation mit am Richtertisch getagt haben, was uns heute erlauben sollte, die Zusammensetzung, die Verfahrensweise und die Ergebnisse von Nürnberg zu diskutieren. Aber die Intellektuellen, die heute derartiges in Europa machen, werden verhaftet, festgesetzt, gejagt, in den Ruin getrieben, und schließlich ins Gefängnis geworfen. Und noch schlimmer ist: wenn ihre Anwälte gleichermaßen diese Schlußfolgerungen vorbringen, wird auf ebenso Hetzjagd betrieben.

Im Land von Frau Pöttering werden sie z.B. nach einer Verfahrensweise festgenommen, die an stalinistische Prozesse erinnert.Wir haben den Sacharow-Preis für die Verteidigung der Freiheit der Meinungsäußerung an einen chinesischen Dissidenten verliehen, aber wir hätten ihn genauso gut gewissen Europäern verleihen können, z.B. an die mutige deutsche Anwältin Sylvia Stolz.“

ANHANG 1: CARLO SCHMID IM PARLAMENTARISCHEN RAT AM 8. SEPTEMBER 1948:

"Diese Organisation als staatsähnliches Wesen kann freilich sehr weit gehen. Was aber das Gebilde von echter demokratisch legitimierter Staatlichkeit unterscheidet, ist, daß es im Grunde nichts anderes ist als die Organisationsform einer Modalität der Fremdherrschaft; denn die trotz mangelnder voller Freiheit erfolgende Selbstorganisation setzt die Anerkennung der fremden Gewalt als übergeordneter und legitimierter Gewalt voraus."

Carlo Schmidt bezieht sich darauf, daß das Grundgesetz von einer Fremdherrschaft diktiert worden war. Es hat somit nichts mit einer Verfassung gemein. Carlo Schmid erklärte dazu:

"Was heißt aber Verfassung? Eine Verfassung ist die Gesamtentscheidung eines freien Volkes über die Formen und die Inhalte seiner politischen Existenz. Eine solche Verfassung ist dann die Grundnorm des Staates. Sie bestimmt in letzter Instanz ohne auf einen Dritten zurückgeführt zu werden brauchen, die Abgrenzung der Hoheitsverhältnisse auf dem Gebiet und dazu bestimmt sie die Rechte der Individuen und die Grenzen der Staatsgewalt."

Nach geltendem Völkerrecht (Haager Landkriegsordnung von 1907, Art. 43, [RGBl.1910]) ist ein „Grundgesetz“ ein „Provisorium zur Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung in einem militärisch besetzten Gebiet für eine bestimmte Zeit“.
Die provisorische Natur des „Grundgesetzes für die BRD“ kommt in Artikel 146 zum Ausdruck:

„Dieses Grundgesetz verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die vom Deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“

ANHANG 2: DER BGH ZUM BEWEISVERBOT = VERTEIDIGUNGSVERBOT:
"Liegt wie hier, die gewichtige Tatbestandsalternative des Leugnens vor, zudem bezogen auf den gesamten Holocaust oder ein ihn kennzeichnendes Teilgeschehen, drängt sch die Annahme verteidigungsfremdes Verhaltens bei jeglichen Äußerungen, auch im Rahmen von Beweisanträgen, auf, da sie regelmäßig zur Sachaufklärung oder rechtlichen Beurteilung im konkreten Verfahren unter keinem denkbaren Gesichtspunkt etwas beizutragen vermögen. Hierfür gilt der Tatbestandsausschluss nach §§ 130 V, 86 III StGB grundsätzlich nicht" (BGHSt 47,278 ff [283]).

Wenn die Ermittlung der Wahrheit weder bei der Sachaufklärung noch bei der rechtlichen Beurteilungen Bedeutung hat, wird der zugrundeliegende Prozeß zur Justiz-Farce.

ANHANG 3: BEURTEILUNG DIESER VERFAHRENSWEISE IN DER FAZ (16. 2.2007, S. 1)
LANGER KURZER PROZESS VON VOLKER ZASTROW

„V.Z. Ernst Zündel ist, das muß man schon sagen, ein weltbekannter Mann. Bekannt geworden ist er nicht allein durch Veröffentlichungen, Äußerungen und Handlungen, sondern durch Gerichtsverfahren – durch die Prozesse, die ihm in den 80er Jahren in Kanada gemacht wurden und die er in letzter Instanz gewonnen hat. Ihm wurde, wenn auch widerwillig, dieselbe Redefreiheit zuerkannt wie allen anderen Kanadiern. Zündel schaffte es aber, die Verfahren in einer bis dahin unbekannten Weise zu instrumentalisieren: vor allem indem er einen sogenannten Gutachter, Leuchter, zu einem Bericht veranlaßte, der die Existenz von Gaskammern in Auschwitz mit wissenschaftlich anmutenden Methoden und Argumenten in Abrede stellte. Damit hat Zündel dem „Revisionismus“, den es auch schon vorher gab, einen ungeheuren Auftrieb gegeben.

Der Mannheimer Prozeß gegen ihn, der vor allem deshalb stattfinden konnte, weil ein einziger deutscher Staatsanwalt mehr als ein Jahrzehnt lang Jagd auf Zündel gemacht hatte, verlief ganz anders: zwar auch spektakulär, doch weithin ohne öffentliche Anteilnahme. Der Straftatbestand Holocaust-Leugnung (der natürlich anders heißt) wurde erst 1994 eingeführt. Er macht es einem Überzeugungstäter unmöglich, entlastende Beweise anzuführen – da ja das Leugnen von Sachverhalten verboten wurde, muß verboten werden, darüber zu verhandeln, ob es welche sind. Sonst würde die Verhandlung selbst zur strafbaren Handlung. Eigentlich könnte man sich das aufwendige Verfahren also schenken, und eigentlich war das allen Verfahrensbeteiligten in Mannheim klar: ein kurzer Prozeß im Gewand eines langen.

Ob das eines Rechtsstaates würdig ist, steht auf einem anderen Blatt. Zumal die Strafbarkeit inzwischen auf die Gesinnung ausgedehnt wurde – seit 2005 ist schon das „konkludende“ Billigen von NS-Verbrechen strafbar: also, daß es jemandem erfolgreich nachgesagt werden kann. Und es scheint ja zu funktionieren. Erfolge wie in Kanada kann Zündel in Deutschland nicht feiern. Oder doch? Feststellen läßt sich nämlich nur, daß das Übel durch die deutsche Rechtslage in den Untergrund, die Unsichtbarkeit gedrängt wird. Die Ausweitung von Strafbarkeiten schafft eine statistische Zunahme einschlägiger Taten. Zusätzlich züchtet sie womöglich heran, was sie bekämpfen will.“

* * *

Das Verfolgungsschicksal von Rechtsanwältin Sylvia Stolz zeigen auch die folgenden Zeitungsartikel, wobei nur die kursiv gekennzeichneten Details ausgetauscht, bzw. als Kommentar hinzugefügt wurden.

ANHANG 4: PRESSEBERICHTE ÜBER AUSLÄNDISCHE DISSIDENTEN –
ANGEPASST AUF SYLVIA STOLZ

I) MENSCHENRECHTE IN DER BRD –
DEUTSCHE POLITIKER KRITISIEREN STOLZ-URTEIL

Das Urteil gegen die deutsche Menschenrechtlerin Sylvia Stolz hat in Deutschland Proteste ausgelöst. Politiker von CDU und Grünen stellten sich einhellig hinter Stolz, die wegen Kritik an der Armee zu 3 Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt worden war. Der Richterspruch habe "nichts mit Demokratie zu tun".

Berlin: Neuer Konflikt mit der BRD: Nach dem Urteil gegen die deutsche Menschenrechtlerin Eren Keskin regt sich in Deutschland Widerstand. EU-Parlamentspräsident Hans-Gert Pöttering (CDU) äußerte "großen Respekt" vor der Arbeit von Stolz. "Es gehört zur Meinungsfreiheit in der Demokratie, dass man politische Bewertungen vornimmt", sagte er dem "Tagesspiegel".

Stolz war von einem Gericht in Mannheim am 14. Januar 2008 schuldig gesprochen worden, nachdem sie im Jahr zuvor den Bürgerrechtsaktivisten Ernst Zündel vor Gericht verteidigt und „verbotene“ Beweisanträge gestellt hat. Sylvia Stolz wurde wegen Volksverhetzung zu dreieinhalt Jahren Haft verurteilt worden..

Grünen-Chefin Claudia Roth sagte dem Blatt, das Urteil habe "mit Demokratie nichts zu tun". Von der Bundesregierung verlangte Roth einen "deutlichen Protest gegen das Urteil" und eine "unmissverständliche Aufforderung", eine Zivilisierung des Landes einzuleiten.

Der Vorsitzende des Auswärtigen Ausschusses, Ruprecht Polenz (CDU), verurteilte das Verfahren gegen die Rechtsanwältin ebenfalls. "Wir werden Zeugen eines Machtkampfes von Reformern und Reformgegnern", sagte er.

Stolz hat – im Gegensatz zu ihrer türkischen Kollegen 2004 nicht den Aachener Friedenspreis für ihren couragierten und gewaltlosen Einsatz für Frieden und Menschenrechte erhalten. Das Urteil vom 14. Januar 2008 wurde wegen Verletzung des umstrittenen Strafrechtsparagrafen 301 – pardon 130 gefällt.

Auch in der Verhandlung hatte Stolz bekräftigt, dass die XYZ in der BRD zuviel Einfluss auf Politik und Justiz habe. Diese Meinung habe sie als politische Kritik geäußert und ohne beleidigende Absicht, sagte sie. Nach dem Prozess erklärte sie, der Schuldspruch zeige, wie eng die türkische Justiz den XYZ verbunden sei. Das Urteil habe von Anfang an festgestanden.

Gegen Stolz, die selber Anwältin ist, lief wegen ihrer anwaltlichen Tätigkeit außerdem noch ein Disziplinarverfahren bei der Anwaltskammer. Der Rechtsanwältin droht dabei nicht nur ein „faktisches Berufsverbot“ wie ihrer türkischen Kollegin, vielmehr wurde sie bereits vom Gericht mit 5 Jahren Berufsverbot belegt..

Die BRD Regierung hatte noch nicht angekündigt, den umstrittenen Artikel 130 zu ändern – vielmehr wurde dieser Paragraph in den letzten 2 Jahrzehnten ständig weiter verschärft.. EU-Parlamentspräsident Pöttering betonte, die EU erwarte, dass die BRD den Strafrechtsparagrafen endlich abändere.

Deutliche Worte kamen auch von den "Tagesspiegel"- Chefredakteuren Stephan-Andreas Casdorff und Lorenz Maroldt: "Der Wunsch der Türkei, in der EU zu bleiben, , wirkt vor dem Hintergrund dieses Urteils unverständlich. Denn die Strafe für Sylvia Stolz ist eines demokratischen Rechtsstaates, der die Meinungsfreiheit achtet, unwürdig."

wal/ddp/dpa 21. März 2008, 16:05 Uhr
So nicht erschienen bei HYPERLINK "http://www.spiegel.de/politik/ausland/0,1518,542889,00.html" http://www.spiegel.de/politik/ausland/0,1518,542889,00.html

II) HAFT WEGEN INTERVIEW

Deutsche  Menschenrechtlerin muss 3 Jahre und sechs Monate  ins Gefängnis
Ihre Beweisanträge als Verteidigerin wurden ihr zum Verhängnis: Ein Gericht in Mannheim hat die deutsche Menschenrechtlerin Sylvia Stolz zu drei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt.

Stolz hatte 2006 einen politischen Dissidenten vor Gericht verteidigt und als Anwältin „verbotene“ Beweisanträge gestellt und die politische Macht der XYZ kritisiert. Verurteilt wurde sie nach Paragraf 130 des Strafgesetzbuches, der „Volksverhetzung“ verbietet.

Stolz verteidigte ihre Äußerungen und warf der deutschen Justiz vor, unter dem Einfluss der XYZ zu stehen. Sie will Einspruch gegen das Urteil einlegen. Stolz hatte gesagt, die Politik in der BRD werde von den XYZ bestimmt. Damit beleidigte sie nach Auffassung des Gerichts die XYZ. Dies ist in der BRD ein Offizialdelikt
Ihre Äußerungen seien nicht als Beleidigung, sondern als politische Kritik gedacht gewesen, rechtfertigte sich die Menschenrechtlerin. Nach der Verhandlung sagte Stolz, das Verfahren zeige, wie sehr die Justiz an die XYZ gebunden sei. Das Urteil habe schon vor der Verhandlung festgestanden. Die Menschenrechtlerin und gerät wegen kritischer Äußerungen immer wieder in Konflikt mit der Justiz. Allerdings hat sie nie dafür einen Preis bekommen.

Die EU verlangt von dem Mitgliedsstaat BRD seit langem eine Änderung des Paragrafen 130, der in den vergangenen Jahren von Internationalisten benutzt wurde, um Intellektuelle vor Gericht zu bringen. Mit Blick auf den Prozess gegen Stolz forderte EU-Erweiterungskommissar Olli Rehn die BRD erneut auf, das Gesetz zu ändern. Dem "Tagesspiegel" vom Donnerstag sagte Rehn, Reformen hin zu mehr Meinungsfreiheit seien in der BRD "mehr als überfällig". Der Artikel müsse so geändert werden, dass er Staatsanwälte und Richter in der Türkei zur strikten Einhaltung der Europäischen Menschenrechtskonvention verpflichte.

als/AFP/dpa URL des Originals: HYPERLINK "http://www.spiegel.de/politik/ausland/0,1518,542689,00.html" http://www.spiegel.de/politik/ausland/0,1518,542689,00.html

III) DER WIDERSTAND DER SYLVIA STOLZ

Haben Sie das so gesagt?, fragt der Richter von der hohen Bank hinunter. Ja, im Wesentlichen habe ich das so gesagt, sagt die zierliche Frau, die vor ihm steht. Es ist meine Überzeugung, dass XYZ die Volksherrschaft in der BRD behindert! Später steht es fest: Die deutsche Bürgerrechtlerin Sylvia Stolz bekommt 3 Jahre und sechs Monate Gefängnis. Für eine Meinung.

In der BRD kritisiert eine Frau, dass XYZ zu viel Einfluss auf Justiz und Politik habe. XYZ verlangt von der Justiz, die Frau dafür zu verurteilen (nein, so läuft das nicht in der BRD - das Parlament hat längst eine Gesetzesänderung gemacht, daß die „Beleidigung von XYZ“ zum Offizialdelikt macht). Die Justiz verurteilt die Frau für ihre Ansicht, dass XYZ zu viel Einfluss auf Justiz und Politik hat. Das ist die Kurzfassung einer Geschichte, die wie ein Blitzlicht die sonst tief im Schatten liegenden Machtstrukturen der BRD erhellt. Deshalb lohnt es sich, sie ausführlicher zu erzählten. In der BRD kritisiert eine Frau, dass XYZ zu viel Einfluss auf Justiz und Politik habe.

Natürlich endet die Geschichte nicht mit diesem Urteil. Der Zentralstab der XYZ ist noch nicht fertig mit Sylvia Stolz. Die Rechtsanwältin und Bürgerrechtlerin Sylvia Stolz hat nicht das wilde Haar einer Zigeunerkönigin, sie ist 42, keine Kinder. Und begonnen hat die Geschichte auch schon viel früher, wenn es auch schwierig ist, den Beginn genau zu fixieren. Begann sie mit ihrer Verteidigung von Ernst Zündel, bei der sie die Macht der XYZ im Staat beklagte?... Oder begann sie schon mit der von den alliierten Besatzern veranlassten Gründung der BRD vor 63 Jahren?

Auch die Prozesse gleichen sich:

Das vorläufig letzte Kapitel dieser Geschichte spielt sich jedenfalls am Montagvormittag ab, in Mannheim, nicht in einem entlegenen Stadtviertel im asiatischen Teil von Istanbul. Im Verhandlungsraum des Landgerichts von Mannheim wird der Fall Stolz aufgerufen. Nüchtern fragt der Richter die Personalien ab, während die Prozessteilnehmer Platz nehmen in dem kleinen Raum. Viele sind nicht gekommen. Richter, Gerichtsschreiberin, Saaldiener. Sylvia Stolz hat ihre Verteidigung selbst übernommen. Im Zuschauerraum sitzen einige Unterstützerinnen, aber keine zwei deutsche Reporterinnen – oder jedenfalls keine deutschgesinnten. Keine Amnesty International –Vertreterin stürmt noch im letzten Moment atemlos herein; die Vertreterin von Amnestie International ist nichtanwesende – sie hat sich erst gar nicht auf den Weg gemacht, den Prozeß gegen Sylvia Stolz zu beobachten.

Auch kein einziges Kamerateam wartet draußen vor dem Gericht. Für die deutschen Medien ist das, was sich hier abspielt, nichts Außergewöhnliches. Eine XYZ-Kritikerin – oder vielmehr: Sylvia Stolz - denn viel mehr bekennende XYZ-Kritiker gibt es hierzulande nicht – wird wegen ihrer Ansichten vor Gericht gestellt. Wie viele solcher Verfahren bereits gegen Sylvia Stolz eröffnet worden sind, weiß der kritische Zeitungsleser nicht, doch wurde ihr z.B. vom Bundesverfassungsgericht eine Mißbrauchsgebühr von 500 Euro auferlegt, weil sie beim Obersten Gericht den Fall eines Mandanten prüfen ließ…

...Zerbrechlich wirkt die zierliche Frau, wie sie da alleine vor der hohen Richterbank steht. Von seinem Pult herab verliest Richter Rolf Glenz die Vorwürfe. – Nein, im Rechtssstaat BRD wird die Anklage vom Staatsanwalt verlesen. Die beläuft sich vor allem auf: Volksverhetzung, eine schärfere Form der Herabwürdigung der deutschen Machthaber nach dem berüchtigten Paragraph 130, der dem berüchtigten Türkentum-Paragraph § 301 durchaus gleicht. Mit ihm wurden schon viele andere Schriftsteller, Journalisten und Intellektuelle vor Gericht gestellt. Drei Jahre Haft erlaubt der türkische Paragraph 301, 5 Jahre Haft ist die Höchststrafe beim § 130 Volksverhetzung in der BRD. Seit seiner Einführung vor drei Jahren wird er von der Justiz zur Verfolgung jeder Art von Kritik an der herrschenden Staatsideologie gebraucht. Trotz dieser Vergleichbarkeit gibt es aber auch einen völligen Gegensatz:, der Schutz des Kemalismus vor Kritik beschützt das Türkisch-Sein, während der § 130 das Deutsch-Sein unter Strafe stellt. Beim türkischen Paragrafen ist in Abschnitt 4 festgeschrieben, dass Meinungsäußerungen mit dem Ziel der Kritik von der Bestrafung ausgenommen sind. Nicht so beim BRD-Pendant – nicht einmal die Wissenschaft ist vor ihm geschützt, denn wenn die Machthaber Anklage erheben wollen, sprechen sie dem betreffenden Verfasser einfach die Wissenschaftlichkeit ab. Auch Anwälte sind in Ausübung der Verteidigung für einen Mandanten nicht vor Anklagen geschützt, wie der Fall Sylvia Stolz zeigt.

Schon seit Inkrafttreten fordern deutsche Menschenrechtler ebenso wie die Europäische Union seine Abschaffung oder zumindest Änderung...

Zweieinhalb Wochen später hatte der Zentralstab der XYZ eine Strafanzeige gegen Stolz beim Justizministerium eingereicht. Tagesbefehl an Justiz und Politik: Maul stopfen!

Nein, dessen bedurfte es hier nicht – der Sachverhalt wurde längst als Offizialdelikt ins Belieben eines jeden karrierebesessenen Staatsanwalt gestellt. Und die Massenmedien heulen mit.

Daß der Prozess in Mannheim nicht wie der in der Türkei nur 15 Minuten dauert, sondern sich über fast zwei Dutzend Verhandlungstage hinzieht, ändert wenig an den Gemeinsamkeiten.

„Haben Sie das so gesagt?“, fragt Richter Glenz zur Angeklagten herunter, „Im Wesentlichen habe ich das so gesagt“, erwidert Stolz mit klarer Stimme. Und sie fährt fort: „Es ist meine Überzeugung, dass die XYZ die Volksherrschaft der Deutschen behindert. Ich bin der Ansicht, dass XYZ zu großen Einfluss auf die Justiz und Politik der BRD ausüben und dass sie sich daraus zurückziehen sollten. Ich habe damit nicht die XYZ herabwürdigen, sondern meine politische Meinung äußern wollen. Ich bin der Überzeugung, dass das keine Straftat sein kann.“

Dann ist der Prozess auch schon fast vorbei. Der Richter liest nur noch ein Schreiben vor. Bei Sylvia Stolz muß der Generalrat keinen Verzicht auf Teilnahme an dem Verfahren mitteilen – der Staatsanwalt erledigt alles Notwendige.

... Das Urteil: 3 Jahre und sechs Monate (die türkische friedenspreisgekrönte Kollegin wurde zu 20 Tage Gefängnis verurteilt, umwandelbar in eine Geldstrafe von 4000 Lira -für die Anwältin zwei Monatsgehälter).

Sylvia Stolz kann nicht draußen unter dem verhangenen Himmel vor dem Gerichtsgebäude erst einmal tief durch atmen. Sylvia Stolz wird im Gerichtssaal verhaftet...

„Das Urteil stand offenbar schon vorher fest“, sagt sie. „Das zeigt doch, wie stark die Justiz den XYZ verpflichtet ist.“ Sie ist sichtlich bemüht, die Fassung zu bewahren, sie hat ihren Stolz... Für ihre Ansichten steht sie selbst ein.
Originalton Tagesspiegel:

Trotzdem fällt es Eren Keskin schwer, ruhig zu bleiben an diesem Morgen im kühlen Wind, der vom Marmara-Meer her über die Stadt zieht.“

Denn dies ist nicht einfach irgendein weiteres Urteil gewesen, dies ist kein Spiel, das man immer weiter spielen kann. Während ihre türkische Kollegin vorerst nicht ins Gefängnis muss, auch wenn sie die Geldstrafe nicht bezahlen wird, bleibt Sylvia Stolz nicht bis zur Entscheidung der Berufungsinstanz auf freiem Fuß.

Aber selbst bei der Gefängnisstrafe hat es der Zentralstab der XYZ diesmal nicht bewenden lassen, er hat zusätzlich ein Berufsverbot gegen Stolz durchgesetzt. Damit geht es Stolz an die Existenz. Während bei ihrer türkischen Kollegen noch offen ist, ob es ein befristetes Berufsverbot sein wird oder ein lebenslanges, wurde die Lizenz von Sylvia Stolz bereits für 5 Jahre eingezogen.

Originalton Tagesspiegel:

“Wer die Lebens- und Arbeitsbedingungen der Anwältin kennt, der kann ermessen, was das bedeutet. Enge und dunkle Treppen muss man hochsteigen in einem alten Wohnblock in einer Istanbuler Innenstadtgasse, um zu Eren Keskins Anwaltsbüro zu gelangen… Sylvia Stolz betreut Fälle, in denen es um Menschenrechte geht... Sie hat für ihr Engagement nicht den Aachener Friedenspreis und nicht den Theodor-Haecker Preis für politischen Mut und Aufrichtigkeit der Stadt Esslingen bekommen – aber auch viele Morddrohungen. Immerhin hat sie sich mit ihrer Kanzlei über Wasser halten können. Wenn ihr die Lizenz genommen wird, dann steht sie vor dem Nichts.

Dieses selbstbesorgte Vor-dem-Nichts-Stehen hat das Landgericht Mannheim als Begründung für die sofortige Verhaftung von Sylvia Stolz im Gerichtssaal genommen.
Das ist der Preis der Kritik an den XYZ, könnte Sylvia Stolz vor dem Gericht in Mannheim sagen. „Die nehmen dir dein ganzes Leben.“ Aber was sie daran ändern soll, was sie nun noch machen kann, das weiß sie nicht. Erste Regentropfen fallen vom Himmel.

... Viele Deutsche seien derselben Ansicht, wagten aber nicht, es offen auszusprechen. Das ist so. Man sieht es oft, wenn Sylvia Stolz öffentlich auftritt und plötzlich die Rolle des Katalysators übernimmt [siehe dazu die Artikel in der FAZ] – Originalton Tagesspiegel:

„etwa, als sich im vergangenen Jahr viele bekannte Künstler und Intellektuelle in einem Theater trafen, um des 40 Tage zuvor ermordeten Demokraten Hrant Dink zu gedenken. Ein Redner nach dem anderen trat auf, um wütend, aber abstrakt die „dunklen Kräfte“ und die „verborgenen Mächte“ zu verwünschen, die für den Terror gegen Andersdenkende verantwortlich seien. Bis Eren Keskin auf die Bühne trat und sinngemäß Folgendes sagte: Jeder wisse doch, dass sich in der Türkei nichts rege, wenn es das Militär nicht wolle. Tosender Applaus kam aus der Dunkelheit des Zuschauerraums – aber den Mut, das im Scheinwerferlicht zu sagen, hatte nur Eren Keskin.

Oder eben Sylvia Stolz,wenn sie die Fremdherrschaft in Deutschland anspricht.
Nun wird sie mehr brauchen, als stillschweigendes Einverständnis.

Als die nationale Anwaltskammer Eren Keskin vor drei Jahren wegen kritischer Äußerungen schon einmal ein einjähriges Berufsverbot erteilt hatte, da waren Kolleginnen eingesprungen und hatten ihre Mandanten übernommen.
Sylvia Stolz wurde gleich ins Gefängnis gesteckt. Ihre Kanzlei muß sie für 5 Jahre ganz schließen. Keine Kollegen haben sich getraut, eine Unterschriftensammlung zu ihren Gunsten zu starten. „Auch internationale Öffentlichkeit könnte helfen, sagt Eren Keskin. Trotzdem steigen ihr vor dem Amtsgericht die Tränen in die Augen, als sie sich abwendet und geht.“

Sylvia Stolz kann sich nicht abwenden und gehen – sie wurde von Gerichtsbediensteten verhaftet und ins Gefängnis nach Heidelberg abgeführt.

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