Ursula Haverbeck: Was ist der Holocaust?
(21.11.07)



1. Eine erste offizielle Richtigstellung, was Holocaust nicht ist.

Die deutsche Gesellschaft für Osteuropakunde, deren Präsidentin Frau Prof. Dr. Rita Süßmuth ist, hat in nicht zu übergehender Weise die erste Verunsicherung gebracht.

In ihrem Mai-Heft 2002 brachte sie den Beitrag eines leitenden Spiegel-Redakteurs mit dem Titel „Die Zahlen der Opfer von Auschwitz“. Darin wird anhand der Entdeckung neuer Dokumente ein völlig verändertes Bild des Geschehens in Auschwitz während des Zweiten Weltkrieges gezeichnet.

Da sowohl angesehene Wissenschaftler dahinter stehen, als auch deutsche Staatsanwälte in Veröffentlichung und Verbreitung dieses Artikels keinerlei strafbare Handlung, insbesondere keinen Verstoß gegen § 130 StGB, sahen, ist damit ein neues Faktum in der deutschen Nachkriegsgeschichte geschaffen. Fritjof Meyer, der Spiegel-Redakteur, beweist mit diesem Artikel, daß

- Dr. Wilhelm Stäglich mit seinem „Auschwitz-Mythos“ recht hatte,

- all diejenigen unverdient bestraft wurden, die die ungeheure Zahl von 6 Millionen vergaster Juden öffentlich in Zweifel zogen,

- Fred Leuchter und Germar Rudolf zu recht die Krematorien als Orte der Vergasung in Frage stellten,

- die unter schwerster Folter vom Lagerkommandanten Höß gemachten Aussagen nicht als glaubhafte Rechtsgrundlage genommen werden können,

- immer noch Unsicherheiten bei Orts- und Zahlenangaben vorliegen.

So sagt Meyer doch ausdrücklich, daß „mutmaßlich 510.000 Tote festzustellen“ seien, davon „wahrscheinlich 356.000 im Gas ermordete.“ (a.a.O., S. 641)

Die in Moskau verwahrten Totenbücher von Auschwitz geben etwa 76.000 Tote an.

Zitat von Fritjof Meyer: „Der tatsächlich begangene Genozid fand wahrscheinlich überwiegend in den beiden umgebauten Bauernhäusern außerhalb des Lagers statt; vom ersten, dem ‚weißen Haus’ oder Bunker I wurden erst jüngst die Fundamente entdeckt.“ (a.a.O. S. 632)

2. Die Streichungen weiterer Kennzeichen

In den zahlreichen Holocaust-Prozessen der letzten drei Jahre wurden weitere Kriterien, die bisher als kennzeichnend für den Holocaust angesehen wurden, von Seiten der Richter und Staatsanwälte fallengelassen.

In einem Interview mit dem Deutschlandfunk vom 5. Februar 2007, dessen wichtigste Aussagen am 7. Februar in einer dpa-Meldung festgehalten wurden, war sogar von der Bundesjustizministerin zu hören und zu lesen:

„… wenn jemand in einer Diskussion sage, er glaube nicht daran, daß Millionen Juden ermordet worden seien, dann sei das nicht strafbar, darüber könne man diskutieren“.

Auf ein Schreiben an die Bundesjustizministerin, sie möge uns bitte nachvollziehbar erläutern, was nun Holocaust ist, erfolgte bis heute keine Antwort. Immerhin wäre nach mehreren Monaten eine Antwort aus einem Ministerium mit seinen vielen Mitarbeitern in einer so brisanten Angelegenheit zu erwarten gewesen.

Aus dem Schweigen der Ministerin läßt sich nur eines entnehmen:

Sie ist auch nicht in der Lage, zu definieren, was mit Holocaust tatsächlich gemeint ist. Das konnte auch nicht bei den vielen Prozessen nach § 130 StGB Volksverhetzung geklärt werden, und schon gar nicht bei den Prozessen von Germar Rudolf und Ernst Zündel in Mannheim.

Wir stehen also allesamt vor einem großen Rätsel. Eine Sache, für die es keine Definition gibt, die weder einen Begriff noch einen Ort hat, kann jedoch nicht geleugnet werden.

- Es kann nicht mehr Auschwitz sein, siehe die so drastisch reduzierten Opferzahlen,

- es können auch nicht die gezeigten Gaskammern sein, siehe Fritjof Meyer,

- es kann kein Völkermord sein,

- auch die sechs Millionen vergaster Juden nicht, wenn inzwischen bei Gericht gesagt wurde, daß es auf die Zahl nicht ankomme.

- Die Bundesjustizministerin erklärt sogar, daß die millionenfache Ermordung der Juden zur Diskussion stünde.

Diese Kriterien wurden also offiziell fallengelassen. Dennoch gilt der Holocaust als offenkundig, oder, wie es neuerdings heißt, als eine tatbestandliche Vorausaussetzung.

Was aber ist offenkundig, was ist diese Tatsache?

Es sind auch nicht die Konzentrationslager, denn diese gab und gibt es vielerorts: Zunächst in Südafrika, eingerichtet von den Engländern für die Buren, dann mit der kommunistischen Revolution im bolschewistischen Rußland, in Polen, und jetzt auch in Zusammenhang mit dem Patriot Act nach dem 11. September 2001 in den Vereinigten Staaten von Amerika. Damit entfällt die Singularität für die NS-Konzentrationslager. Dies alles haben wir inzwischen gelernt.

Was heißt Holocaust?

Insbesondere Juden und Deutsche müssen nun darauf bestehen, daß diese sie so schwer belastende Frage untersucht und geklärt wird. Solange dies nicht geschehen ist, ist es unumgänglich, alle Inhaftierten nach § 130 StGB wegen Leugnung des zur Zeit nicht klar definierten Holocaust aus ihren Gefängnissen zu entlassen. Das ist insbesondere dringend geboten für all diejenigen, die auf Grund ihrer Kenntnisse und wissenschaftlichen Arbeiten in der Lage sind, an der Klärung dieser Frage mitzuwirken.

Kein mit hoher Geldstrafe oder sogar mit Gefängnis bestrafter sogenannter Holocaustleugner hat je bestritten, daß es deutsche Konzentrationslager gab, daß darin viele Menschen umgekommen sind und daß es auch Willkür und Grausamkeiten bei einzelnen Lagerkommandanten gegeben hat.
Darauf komme es nicht an – so heißt es bei Gericht. Es geht um das Leugnen des offenkundigen Holocaust. Doch was das ist, wird nicht definiert, neu definiert auf Grund der neuen Erkenntnisse.
Aber das mindeste, was ein Angeklagter erwarten darf, ist eine eindeutige Erklärung, welche offenkundige Tatsache er sträflicherweise geleugnet haben soll.

Juristen können sich auch nicht dahinter verstecken und darauf berufen, daß das Gesetz § 130 StGB für sie bindend sei. Das ist mitnichten der Fall. Dort wird eindeutig abgehoben auf begangene Straftaten des Nationalsozialismus. Das aber steht genau zur Debatte. Wie, wann und wo hat was für ein Holocaust stattgefunden? Diese Fragen schälten sich in den zahlreichen Verfahren zu diesem Paragraphen immer deutlicher heraus. Insofern hatten die Prozesse eine große Bedeutung.

3. Die entscheidenden neuen Erkenntnisse

Der § 130 StGB ist eingeführt worden, um den Holocaust als Faktum festzuschreiben, um jeden Zweifel daran zu unterbinden durch Strafandrohung. Mit jeder Anklage wegen Leugnung des Holocaust meinten die Gesetzgeber diesen Glauben zementieren zu können, um ihn unauslöschlich in die Geschichte einzuschreiben.

Das Gegenteil ist jedoch der Fall. Mit jedem Prozeß treten immer mehr Widersprüche auf, werden alle der Wahrheitsfindung dienenden Beweisanträge abgelehnt, und die Urteilsbegründungen immer verworrener und fadenscheiniger bis hin zu dem großen jüdischen Fluch des Dr. Meinertzhagen, geschleudert gegen Ernst Zündel, so daß die Verwirrung und Verunsicherung eines jeden Prozeßbeobachters fortwährend vergrößert wird.

Es gibt keine sachliche Widerlegung der Argumente der Revisionisten. Es steht Aussage gegen Aussage. Wenn auch die Medien über den Prozeßinhalt fast nichts berichten, so hat doch jeder Angeklagte einen großen persönlichen Umkreis, der Anteil nimmt, der Kenntnis erhält von diesen offenen Widersprüchen und in seinen bisherigen Urteilen verunsichert wird. Diese Verunsicherung veranlaßt immer mehr Bürger, offen kritische Fragen zu stellen, wodurch sich die Zunahme der Prozesse nach § 130 StGB erklärt. Die Strafverfahren gegen Rechtsextremisten, und zwar fast durchweg sog. Propagandadelikte, haben sich in den letzten vier Jahren nahezu verdoppelt.
Es sind also weniger die Revisionisten selbst oder ihre Bücher die Ursache für die allgemeine Verunsicherung hinsichtlich des Holocaust, sondern die Prozesse gegen die Revisionisten, die bisher nirgendwo zur Klärung der vielen offenen Fragen beigetragen haben.

Es sind dies die neuen Erkenntnisse zu Beginn des 21. Jahrhunderts, die eine Wiederaufnahme aller dieser Verfahren zwingend erforderlich machen. Die Juristen unter unseren Lesern sind aufgefordert, daran mitzuwirken. Es muß endlich nachvollziehbar und eindeutig geklärt werden, worin das größte und singuläre Verbrechen aller Zeiten besteht.

Was heißt Holocaust?

Meinen, Glauben, Offenkundigkeit und tatbestandliche Voraussetzung sind mit ihrem hilflosen Stammeln Relikte der Vergangenheit. Eine neue Seite im Buch der Zeitgeschichte wird jetzt aufgeschlagen. Nehmen wir das Vermächtnis von Prof. Dr. Raul Hilberg wenige Monate vor seinem Tode, daß erst 20% erforscht seien, ernst. Und beherzigen wir auch, was der jüdische Holocaustforscher Hilberg über die Revisionisten sagt: „Man kann sogar von ihnen lernen. Sie sagen wie die Kinder: Beweis’ das. Und wir müssen es beweisen.“

(Standard-Interview, 9.6.2006)

Genau das ist es, doch es ist dies nicht Aufgabe von Richtern, sondern die Aufgabe der Historiker.

Was ist Holocaust, dessen Leugnung strafbar ist?

Ursula Haverbeck

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