http://pressemitteilung.ws/node/155526
http://www.kreuz.net/bookentry.4452.html
http://www.kirchenlehre.com/dieter.htm
http://www.prcenter.de/Beleidigungs-Opfer-Prozesse-Dieter.51976.html

Pressemitteilung: Beleidigungs-Opfer Prozesse-Dieter
- Kommentar zur systemkonformen Hofberichterstattung von Spiegel Online in Sachen "Beleidigung" -

Am 29.04.2009 veröffentlichte Spiegel Online einen Artikel "Der Rechtsausleger" über Dieter K. aus Ratingen bei Düsseldorf: Dieser wurde nun zu einem weiteren Jahr unbedingten Gefängnis verurteilt - wegen "Beleidigung".


O-Ton Spiegel: "Es scheint, als verabscheue niemand die Staatsdiener so sehr wie der ehemalige Lehrer, der seit Jahrzehnten vom Staat lebt. Doch der Staat schlägt nun mit den Mitteln des Strafgesetzes zurück."


Bereits der erste Satz ist absurd, s. z.B. das weithin bekannte Geständnis von Ex-Richter Frank Fahsel (Süddeutsche Zeitung, 09.04.2008): "Ich habe unzählige Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte erleben müssen, die man schlicht 'kriminell' nennen kann. [...] Ich … habe … ebenso unglaubliche wie unzählige, vom System organisierte Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen erlebt, gegen die nicht anzukommen war/ist, weil sie systemkonform sind.[...] Wenn ich an meinen Beruf zurückdenke (ich bin im Ruhestand), dann überkommt mich ein tiefer Ekel vor 'meinesgleichen'."


Mit dem zweiten, noch absurderen Satz leugnet der Spiegel dann eklatant die unwiderlegbar bewiesene Tatsache, dass der "Beleidigungsparagraph" §185 StGB wegen absoluten Verstoßes gegen das Bestimmtheitsgebot (keine Strafe ohne Gesetz, cf. §1 StGB; Art. 103,2 GG; Art. 7 EMRK) komplett gegenstandslos ist; "Beleidigungsprozesse" sind also bereits als solche immer, wie z.B. Bert Steffens verschiedentlich dargelegt hat, "Verbrechen".


Der Spiegel zitiert auch einige der angeblichen "Beleidigungen", darunter:

1. "Vollidiotin": Hier denke man an den schon legendären Fall von Eugen Schwill, Vorsitzender Richter am Landgericht Bonn, der einfachhin alle Prozesszuschauer als "Vollidioten" titulierte: Die zahlreichen Strafanzeigen gegen ihn blieben ergebnislos.

2. "Dummkopf": Zumindest "Dummschwätzer" ist gem. unanfechtbarer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts keine Beleidigung. Aber damit nur ja keiner meint, wenigstens bei dieser Vokabel bestehe Rechtssicherheit, betonte das BVerfG im selben Atemzug, dass diese Vokabel manchmal doch eine Beleidigung sei. Rettungsloses Chaos ist in der "Beleidigungs-Justiz" eben unverzichtbar elementar.

3. "Rechtsbeuger": Rechtsbeugung ist ein simpler Straftatbestand (§ 339 StGB). Wird jemandem Rechtsbeugung nachgewiesen, kann und muss man ihn auch als Rechtsbeuger bezeichnen. Hier sind wir allerdings beim Herzstück der "Beleidigungs-Justiz", die nach der Faustregel funktioniert: "Ehrenschutz" ist Täterschutz. Also statt Verbrecher zu bestrafen, werden die Rechtschaffenen (z.B. Abtreibungsgegner) für ihre Kritik am Unrecht wegen "Beleidigung" kriminalisiert, während die Verbrecher zu Opfern von "Beleidigung" erklärt werden. Ein alter Trick - man denke z.B. an die "Beleidigungs-Justiz" der Nazis gegen Nonkonformisten. Diese völlige Perversion des Rechts basiert auf fundamentaler Rechtsbeugung, i.e. auf der Anwendung des illegalen "Beleidigungsparagraphen", der unheilbar gegen Grund- und Menschenrechte verstößt. Prof. Hans-Joachim Selenz stellt deshalb in einem Kommentar zum o.g. Fahsel-Geständnis fest: "Der Sumpf schließt die höchsten deutschen Gerichte ein. Daher gibt es praktisch keine Verurteilung wegen Rechtsbeugung, Strafvereitelung im Amt und Begünstigung. Selbst schwerste Wirtschaftskriminalität wird gegen Zahlung geringer Beträge eingestellt."


Also: Statt gegen Rechtsbeugung vorzugehen, wird gegen den vorgegangen, der Rechtsbeugung beim Namen nennt. Der Kreis schließt sich. Die Justiz schützt sich selbst.


Und so hat es nun also "Prozesse-Dieter" getroffen: Zugegeben, das Verhalten von Dieter K. ist auch aus christlicher Perspektive keineswegs immer vorbildhaft, wenn er z.B. ein Hemd trägt mit der Aufschrift "Asozial ist geil". Wenn die Gesellschaft gesunden soll, dann muss sie nicht noch asozialer, sondern statt dessen in moralischem Handeln gefestigt werden.


Dennoch: Recht muss auch für "bekennende Asoziale" Recht bleiben, falls man nicht in eine Selbstjustiz à la Friedrich Dürrenmatt verfallen will. Insofern ist Dieter K. also das eigentliche Beleidigungs-Opfer.

Mit christlichem Gruß

Pater Rolf Hermann Lingen
römisch - katholischer Priester
Goldbrink 2a
46282 Dorsten

 

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