Bundesverfassungsschutzberichten gab es 89.998 Strafverfahren zwischen 1994 und 2003 wegen falscher Meinungen zum "Holocaust" und zur Ausländerpolitik

Die BRD-Gesetze sind so maßgeschneidert, daß sich ein national-fühlender und ein sich national äußernder Mensch automatisch verdächtig und strafbar macht.  Die meisten "Straftaten mit rechtsextremem Hintergrund" sind reine Propagandadelikte gegen "Volksverhetzung" mit Hilfe des gefürchteten und verabscheuten Paragraphen 130. 

Nach Angaben von Bundesverfassungsschutzberichten gab es 89.998 Strafverfahren zwischen 1994 und 2003 wegen falscher Meinungen zum "Holocaust" und zur Ausländerpolitik.

 

1994 wurden 5.562 Menschen strafverfolgt, unschuldig gemäß UN-Menschenrechts-Charta, Art. 19

1995 wurden 6.555 Menschen strafverfolgt, unschuldig gemäß UN-Menschenrechts-Charta, Art. 19

1996 wurden 7.585 Menschen strafverfolgt, unschuldig gemäß UN-Menschenrechts-Charta, Art. 19

1997 wurden 10.257 Menschen strafverfolgt, unschuldig gemäß UN-Menschenrechts-Charta, Art. 19

1998 wurden 9.549 Menschen strafverfolgt, unschuldig gemäß UN-Menschenrechts-Charta, Art. 19

1999 wurden 8.651 Menschen strafverfolgt, unschuldig gemäß UN-Menschenrechts-Charta, Art. 19

2000 wurden 13.863 Menschen strafverfolgt, unschuldig gemäß UN-Menschenrechts-Charta, Art. 19

2001 wurden 8.874 Menschen strafverfolgt, unschuldig gemäß UN-Menschenrechts-Charta, Art. 19

2002 wurden 9.807 Menschen strafverfolgt, unschuldig gemäß UN-Menschenrechts-Charta, Art. 19

2003 wurden 9.295 Menschen strafverfolgt, unschuldig gemäß UN-Menschenrechts-Charta, Art. 19

So sieht also die traurige Wirklichkeit aus!