Weiteres vom Holocaust Ketzerprozeß: Erlebnisbericht vom ersten (und einzigen) Verhandlungstag im März

Am 9. März fand das bisherige Verfahren gegen den Dissidenten Ernst Zündel vor dem Mannheimer Landgericht wieder einmal ein jähes Ende, nachdem Richter Ulrich Meinerzhagen den Ausschluß der Wahlverteidigerin Sylvia Stolz vom Prozeß beantragte. Bereits der erste Prozeß war seinerzeit gescheitert, nachdem der gleiche Richter Stolz das Mandat für die Verteidigung Zündels entzogen hatte. Über ihren gänzlichen Ausschluß vom Verfahren soll nun das Oberlandesgericht in Karlsruhe entscheiden.

Das Gericht wirft Stolz vor, sie würde den Prozeß sabotieren und als Forum zur politischen Agitation benutzen. Ein Vorwurf, der nicht ganz nachvollziehbar ist, da es sich bei diesem Prozeß bekanntermaßen um ein rein politisches Verfahren handelt, wobei beide Seiten um ihre politischen Bekenntnisse streiten. Lediglich das Gleichgewicht der Kräfte ist sehr ungleichmäßig verteilt.

Wiederum reichte der Saal nicht aus, um uns Sympathisanten Raum zu geben. Zündel wurde durch lang anhaltenden Beifall begrüßt, den der Richter erneut verbot und Strafen von bis zu 1.000,- bzw. 7 Tagen Ordnungshaft androhte. Die Verhandlung begann mit einer erwarteten Ablehnung eines Befangenheitsantrages Zündels gegen den Richter, wobei lächerlicherweise wieder argumentiert wurde, ein "vernünftiger" bzw. "verständiger" Angeklagter stelle keine solchen Anträge. Er hat sich also ohne Widerstand aburteilen zu lassen?

Rechtsanwältin Stolz hatte, um einer eventuellen Entfernung ihrer Person zuvorzukommen, einen umfangreichen Ordner mit Anträgen und Stellungnahmen abgegeben. Die anderen Verteidiger verlangten Kopien derselben durch das Gericht, was der Richter abblocken wollte mit der Begründung, sie könnten ja bei ihrer Kollegin Einsicht nehmen. Es kam zu einem lautstarken Streit zwischen Richter und RA Rieger, wobei letzterer richtigerweise feststellte, daß der Richter dem Prozeß nervlich nicht gewachsen sei und ihn doch an einen Kollegen abgeben solle. Danach sollte die Beweisaufnahme wiederholt werden, aber zuvor durfte, man höre und staune, RA Stolz das tun, was ihr sonst verboten wurde, nämlich sprechen!

Sie rügte den Richter wegen seiner nachweisbaren Lügen und Bedrohung der Verteidiger. So sprach sie und das ließ der Richter, der ganz offensichtlich ein starkes Beruhigungsmittel genommen haben mußte, seltsamerweise durch. Und was knallte sie ihm nicht alles um die Ohren! Er sei gesetzlich verpflichted, den Angeklagten zu verurteilen - damit verstoße er aber gegen seinen Amtseid, nach bestem Wissen und Gewissen nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen! Dieses Verfahren sei ein "Scheinprozeß" und geradezu ein "Geisterverfahren"! Das Entziehen des Wortes für die Verteidigung sei nichtig - und das Weiterreden eine Notwehr für den Angeklagten und das Deutsche Reich!

Dann wollte Rechtsanwältin Stolz die vorher zu den Akten gegebene "Richtigstellung tatsächlicher Art" verlesen, was ihr der Richter aber untersagte und dann den Prozeß kurz unterbrach, um sie RA Bock wenigstens einmal vorher lesen zu lassen.

Als RA Rieger dieses Recht für sich proklamierte, sagte der Richter, er hätte ja Einsicht nehmen können, wogegen Rieger erfolgreich Stellung nahm, daß ihm dies dann als "Aktendiebstahl" ausgelegt worden wäre und ihm unter diesem Vorwand weitere Akteneinsicht verwehrt werden würde.

Der Richter mußte sich geschlagen geben und unterbrach erneut. Dann verkündete RA Rieger, daß er die iranische Botschaft um eine internationale Beobachterkommission bitten wolle, denn in islamischen und selbst in kommunistischen Staaten waren und sind abweichende Auffassungen über die Vergangenheit nicht strafbar.

Jetzt unterbrach der Richter den Prozeß erneut - und jetzt sollte sich zeigen, wofür der Richter die drei Wochen Verhandlungspause genutzt hatte: Er verlas nach einer kurzen Pause einen so ellenlangen Antrag, den er niemals in dieser kurzen Zeit geschrieben haben konnte: die Hauptverhandlung wird auf unbestimmte Zeit vertagt, bis das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe über seinen Antrag entschieden habe, RA Stolz gegen jedes Recht (!) vom Prozeß auszuschließen!

Das ist eine enorme Rechtsverhöhnung. Hier zeigt die alliierte Willkür ganz offen ihre häßliche Fratze! Allerdings kamen interessante Zitate aus den Akten, die nicht öffentlich verlesen werden durften: daß das von den Alliierten den Deutschen eingeimpfte Schuldbewußtsein unser Volk töte, daß dieser klassische Ketzerprozeß auf dem Weg zur Befreiung des deutschen Volkes sei - sehr hörenswert!

Obwohl der Prozeß damit eigentlich schon abgebrochen war, gelang es doch RA Dr. Schaller aus der urdeutschen Ostmark noch, eine Gegendarstellung zu verlesen: die Verweigerung der Beweisaufnahme sei abwegig, Bestreiten und Leugnen gegen Zündel seien zwei verschiedene Dinge, denn man könne nur gegen besseres Wissen leugnen, was man selbst für wahr halte. Zündel jedoch hielt und halte [den Holocaust] für unwahr, insofern leugne er ihn nicht, sondern bestreite ihn nur aufgrund besseren Wissen, das der Richter leider nicht habe und nachzuarbeiten hätte. Die Formulierung des § 130,3 StGB sei entlarvend, daß hier "Unbelehrbare" und "Ungläubige" (!) bestraft werden sollen.

In welcher Zeit leben wir eigentlich? [wollte RA Dr. Schaller wissen]. Im 16. Jahrhundert, wo es hieß: cuius regio, eius religio = wessen Gebiet, dessen Glaube? In der BRD hat man an gewisse Dinge zu glauben - oder man wird verurteilt?

Als die RA Rieger und Stolz dann auch noch etwas ausführen wollten, brach der Richter den Prozeß ab. Er ist bis zur Entscheidung des OLG-KA und damit auf unbestimmte Zeit vertagt und damit bereits das dritte Mal geplatzt. Sie werden ihn wohl irgendwie gegen Ernst Zündel, Germar Rudolf und Siegfried Verbeke durchboxen, aber sie müssen dabei die Hosen herunterlassen. Und jedem, der nur einen einzigen Tag an einem solchen Prozeß teilgenommen hat, öffnen sich die Augen über die alliierte Diktatur in Deutschland!


Die weiteren Termine - zeitliche Änderungen wie Verschiebungen möglich:

Freiheit für Ernst Zündel und alle anderen Revisionisten!