Von Horst Mahler am 20.April 2006 über den Zündelprozeß 

Zündels Verteidigerin Sylvia Stolz in ihrer Antwort auf die Erklärung des Mannheimer Holocaustgerichts:

"Die Holocaustgesetze der OFM-Bundesrepublik (Organisationsform einer Modalität der Fremdherrschaft der Bundesrepublik Deutschland) sind reiner Verrat!"

Am ersten Geschäftstag des vor kurzem wieder aufgenommenen Prozesses gegen Ernst Zündel wegen "Holocaustleugnung" erwies sich Dr. Meinerzhagen (als Vorsitzender Richter herumtrödelnd) als äußerst irritierbar. Nach zahlreichen, doch fruchtlosen Angriffen gegen Sylvia Stolz (Chefverteidigerin von Ernst Zündel) verlor er schließlich die Fassung und machte die Verteidigung mundtot.

Beispiellose Vorkommnisse hatten in der Tat stattgefunden. Nach der recht schüchternen Verlesung der Anklagepunkte gegen Zündel durch zwei Staatsanwälte hat der zweite Verteidiger Rechtsanwalt Schaller aus Wien mit einem wortgewaltigen Appell für die Respektierung der Vorschriften geantwortet, die das Verfahren in einer Rechtsordnung bestimmen, welche die Mannheimer Richter zu beachten verpflichtet sind.

Nach Schaller sprach Sylvia Stolz das Gericht wie folgt an:

"Die Verteidigung weist die Anklage gegen Ernst Zündel, einen Bürger des Deutschen Reiches, zurück. Dies ist keine rechtmäßige Anklage nach den Gesetzen des Reiches oder irgend eines rechtmäßigen Systems. Es ist eine Machtausübung, die nach dem Völkerrecht gesetzwidrig ist, durch einen Marionettenstaat, genannt 'Bundesrepublik Deutschland'. Diese Bezeichnung wurde durch den Professor für Völkerrecht Dr. Carlo Schmid geprägt: Die Bundesrepublik Deutschland ist eine 'Organisatorische Form einer Modalität der Fremdherrschaft'. Im Weiteren werden wir diese fremde Besatzungsregierung als 'OMF-BRD' bezeichnen."

Ich habe die legale Struktur der OMF-FRG im Gerichtsdokument vom 18. Oktober 2005 beschrieben, vollständig mit ausführlichen Zitaten aus der Gründungsrede des Parlamentarischen Rates, vertreten durch Prof. Dr. Carl Schmid. Ich führte ebenfalls diesbezügliche Anmerkungen der Professoren für Völkerrecht Prof. Friedrich Berg und Prof. Otto Kimmich an und erklärte die daraus zu ziehenden Schlussfolgerungen, soweit sie den Fall von Ernst Zündel betreffen. In seiner Sitzung außerhalb des Hauptverfahrens, in Abwesenheit der Vorsitzenden Richter, hat der

"Sechste Hohe Strafgerichtshof am Landgericht Mannheim bekanntgegeben, daß er beabsichtigt, das von der Verteidigung in angemessener Weise an es gerichtete Vorbringen einfach zu übergehen. Der Beschluß des Strafgerichtshofs erklärt, daß "Die rechtlichen Angebote, die der Beschuldigte in seiner Petition einreichte, können von dieser Kammer nicht angenommen werden. Sie und die Schlüsse, zu welchen sie führen, erscheinen grundlegend ohne jede gerichtliche Bedeutung zu sein."

Die Verteidigung weigert sich, diese entschiedene Ablehnung zu akzeptieren. Jeder Laie mit wenigstens Grundschulausbildung sollte in der Lage sein, , die darin entwickelten Argumente zu verstehen, wie auch die Bedeutung ihrer Schlussfolgerungen für das Zündelverfahren. Als Gegenvorschlag wird die Verteidigung ihre Vorlage vom 15. Oktober 2005 in der Hauptverhandlung einschließlich der Grundlage für ihre Argumente verlesen, sodaß die zögerliche Haltung der 'professionellen Richter' erkennbar werden wird und das Berufungsgericht seine kapriziöse Weigerung korrigieren kann, unsere Eingaben anzunehmen.

Die Unterzeichner des Spruchs vom 7. November 2005, Dr. Meinerzhagen, Dr. Hamm und Frau Krebs-Dörr verhalten sich in der Tradiition des Internationalen Militärtribunals der Sieger über das Deutsche Reich, die übereinkamen, jede Diskussion darüber zu missachten, ob ihre Handlungen Verletzungen Völkerrecht waren. Jene sogenannten 'Richter'und 'Ankläger' entschieden, daß 'wir einfach erklären werden, was Völkerrecht ist, sodaß es keine Diskussion darüber geben kann, ob es Völkerrecht ist oder nicht.' Die für die Greuelpropagandaschau verantwortlichen Personen hatten ausdrücklich jedes Streben nach Wahrheit und rechtlichen Begriffen fallengelassen, um ihre Lynchmorde an den führenden Persönlichkeiten des Reiches legal erscheinen zu lassen. Ich werde später in meinen Darelegungen darauf zurückkommen.

In meinem Antrag vom 18. Oktober 2005 (Seite 26) gab ich bekannt, daß die Verteidigung das Dogma der 'Offenkundigkeit' des 'Holocausts' mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln angreifen werde. Ich sagte, die Verteidigung werde zeigen, daß in dem in Fortsetzung befindlichen Krieg gegen Deutschland durch die Feinde des Reichs 'Offenkundigkeit' von Anfang an vorgespiegelt und vorausgesetzt wurde.

Die oben erwähnten Juristen haben diese Erklärung als Gelegenheit genommen, ihrer Absicht eines lügenhaften Vorgehen wie folgt Ausdruck zu verleihen.

'Sofern es um offensichtliche Offenkundigkeit des Holocausts geht, wiederholt der Antrag bekannte Pseudoargumente , die angeboten worden sind und fortgesetzt angeboten werden durch sogenannte Revisionisten (siehe BGHSt47,278) ohne Zweifel guten Glaubens über den historische erwiesenen und deshalb manifest offenkundigen Völkermord zu erheben, insbesondere an den Juden, durch die nationalsozialistische Diktatur (ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesgerichtshofs vgl. BverfGE 90,241,249; BGHSt40,97,99; 46;36,46f;47278.) Dieser Völkermord ist faktisch in Paragraph 130 III des Strafgesetzbuches (siehe BundesGerichtshofStrafsachen, Berichte des Obersten Gerichts in Strafsachen, 47,278). So ist jedes beweiskräftige Beweismittel, welches dieses widerlegt, in den Berichten des Hohen Gerichts für Strafsachen und sonstigen Veröffentlichungen verboten.

Mit dieser Argumentation haben Dr. Meinerzhagen und seine Kollegen offensichtlich das Dogmal der manifesten Offenkundigkeit aufgegeben. Das ist eine gute Nachricht. Die schlechte Nachricht ist das Zurückziehen der Erlaubnis, Beweismittel vorzulegen, das trotz der Aufgabe der 'manifesten Offenkundigkeit' stattfand Was geht in den Köpfen dieser Richter vor sich? Was ist die Definition des Begriffs 'Scheinargumente'? In Nachahmung des Nürnberger Tribunals benutzen diese Juristen den Ausdruck 'Scheinargumente', um Argumente zu bezeichnen, die wahrscheinlich zur Unterstützung des Willens des ausländischen Besatzungsstaates jedes zuvor getroffene 'Urteil' als unrechtmäßig und falsch nachzuweisen. Solche Argumente sollen unterdrückt werden. Und was sind 'bekannte Scheinargumente? 'Bekannte Scheinargumente' sind anscheinend Argumente, welche die gerichtliche Willkür der OMF/FRG erfolgreich erprobt hat.

Und was um Himmels willen sind 'faktische Vorweg-Annahmen'? Der Ausdruck 'faktische Vorweg-Annahmen' oder 'angenommene Faktizität' bezieht sich auf die vollkommene Missachtung des Strafrechts durch das Gericht. Im Strafrecht ist Strafe eine durch das Gericht angeordnete Abfindung für eine Schuld. Schuld ist ein in einer Transaktion auftretender Fehlbetrag, der dort nicht sein sollte. Aber wenn es keine Transaktion gibt, dann kann es keine Schuld geben. Um Terror von Bestrafung zu unterscheiden, typisiert das Strafgesetzbuch bestimmte Transaktionen als strafbar,, indem sie sie als "Tatbestandsmerkmale" bezeichnet und sie dadurch von zulässiger Tätigkeit abtrennt. Die Fakten des Falles erstrecken sich in engerem Sinn auf eine Handlung - oder auf das Unterlassen einer Handlung wie auch auf Begleitumstände , die bezeichnend für die Bestimmung de Schuldhaftigkeit sind. Ijn einem engeren Sinn ist die in Paragrfaph 3 des Strafgesetzbuches eine Meinungsäußerung. Der Umstand, der die Missetat begleitet, ist eine bestimmte Tatsache der Zietgeschichte (genannt 'Holocaust').

Es ist Aufgabe des Richters, die vorliegenden Lebensumstände zu bestimmen, die in dem Fall eine Rolle spielen. Im vorliegenden Fall besteht dies in einer gewissen Meinungsäußerung zusammen mit begleitenden Umständen. Der Richter muß entscheiden, was als "gegeben" betrachtet werden soll und ob die Tatsachen des Falles einer Handlung entsprechen, die als strafbar eingestuft werden kann. Der dem Gesetz unterworfene Bürger kann seine Absichten so einrichten, daß er die klassifizierte Handlung vermeidet.

Die Erklärung von Fakten einer Strafnorm garantiert auch die Freiheit von Bestrafung für alle Handlungen, auf die die Kriterien der Strafbarkeit nicht zutreffen (nulla poena sine lege - keine Strafe ohne Gesetz). Innerhalb des Handlungsraums, der als nicht strafbar eingestuft ist, kann man frei von Furcht leben, bestraft zu werden. Dadurch unterscheidet sich ein Rechtsstaat von einer Tyrannei. Das Statut des Siegertribunals von Nürnberg jedoch brach dieses Grundprinzip (das ist einstimmige Meinung). Angestachelt durch Oberste Gericht der OMF/FRG sind Dr. Meinerzhagen und seine Kollegen gleichermaßen mit dem Niederreißen der Grenze zwischen Justiz und Tyrannei beschäftigt. Wo es um "Holocaust" geht, beabsichtigen sie, die Beweislast beiseitezuschieben,wie sie für den Richter Pflicht ist. Sie haben die Absicht das zu tun mit der Behauptung einer Dichtung, die als solche "im Gesetz" (Paragraph 130 III des Strafgesetzbuches) nicht vorkommt.

Was ist die Quelle dieses legalistischen und dogmatischen Fehlers von Dr. Meinerhagen und des Obersten Gerichts der OMF/FRG? In ihrer "Argumentation" setzen sie dogmatischerweise voraus, daß der sogenannte Holocaust in Zeit und Raum eine gegebene Tatsache ist. Sie erheben Anspruch, daß jegliche und alle Zweifel den "Holocaust" betreffend undenkbar sind. Sie sind aus den Reihen der Wahrheitssucher desertiert und haben sich den Religionsgründern angeschlossen. Religion erfordert, daß wir dem Zweifel abschwören und an seine Statt den Glauben setzen. Der wahre Gläubige unterdrückt mit Heftigkeit jeden Versuch, Vernunft in seine Überlegung einzubeziehen, da Vernunft der Vorbote des Zweifels ist. Glauben erfordert fragloses Zutrauen in die Priesterkaste, die gleichzeitig als Gedankenpolizei funktioniert.

Innerhalb des diesigen Bereichs der Holocaustreligion ist der rechtliche Apparat der OMF/FRG zu einer Inquisition verkommen. Es gibt hierin eine zynische Berechnung der Macht. In der Folge des Zweiten Weltkriegs erkannte die Weltjudenheit die Möglichkeit, die Holocaustlüge zu nutzen, Israel zu gründen und eine weltreich zu schaffen, um sie gegen jede Gegnerschaft zu unterstützen und abzusichern. Das Weltjudentum weiß aus Erfahrung, daß fast jeder dazu gebracht werden kann, fast alles zu glauben, wenn es ihm eingeredet wird, daß die meisten Menschen es glauben. Durch die Macht der Suggestion, verbunden mit jüdischer Kontrolle der Weltmedien, ist der "Holocaust" in der Tat zum edingeredeten Glauben von beinahe jedermann geworden.

Als er noch Kardinal Ratzinger war, sagte Papst Benedikt XVI. zum Thema dieser Macht des Weltjudentums das Folgende:

"Das Gefühl, daß die Demokratie noch nicht die angemessene Form der Freiheit darstellt, ist ziemlich allgemein, und es verbreitet sich stetig. Gibt es da nicht eine Herrschaft einiger Weniger, die aus denen besteht, die bestimmen, was "modern" und was"fortschrittlich" ist und was der aufgeklärte Mensch denken sollte? Die Grausamkeit dieser Oligarchie und ihre Macht, die Öffentlichkeit ihren Willen tun zu machen ist allzu bekannt. Wer immer auch ihren Weg versperrt, ist "ein Feind der Freiheit" aus dem Grund, daß er angeblich die freie Meinungsäußerung behindert. Wer kann Zweifel an der Macht dieser Interessen haben, deren schmutzige Hände immer sichtbarer werden? Und nebenbei: Ist das System der Mehrheit gegen die Minderheit ein System wahrer Freiheit?"

Wenn es nahegelt werden kann, daß die Holocaustlüge "von fast jedermann geglaubt werden soll", dann muß die wirkliche Wahrheit in die bodenlose Schweigspirale versenkt werden. Und das kann nur gelingen, wenn der Widerspruch gegen die "Holocaustlüge" gewaltsam unterdrückt wird - offenbar durch eine moderne Inquisition.

Strafrecht dient der Justiz durch Sühne für Verbrechen durch Strafe, während Inquisition der Durchsetzung eines speziellen Glaubens durch die Vernichtung von Ketzern dient. Es ist jedoch der allgemeine Wille westlicher Kultur, daß unfreiwilliger Glaube aller Art abgeschafft werden soll. Genau dies enthält das Wesen der Glaubensfreiheit, den inneren Kern der Anerkennung des Einzelnen als Person. Dieser allgemeine Wille bildet den Unterschied zwischen modernen und mittelalterlichen Zeiten.

Inquisition ist reinster Greuel, da sie die Freiheit des Glaubens vernichtet.

Inquisition hat nichts zu tun mit Anwendung oder Wiedererrichtung des Rechts mittels Strafe. Die Durchsetzung des "Holocaust"gesetzes ist Inquisition und daher ungemildertes Verbrechen. Wie Plato es zeigte, ist inquisitorisches Recht tatsächlich die schlimmste Form von Unrecht, weil es vorgibt, Recht zu sein.

Mit seinem Ausruf "Genug davon!" unterbrach Dr. Meinerzhagen dann Rechtsanwältin Stolz, nahm ihr das Recht zu sprechen und beendete die Sitzung. Er floh mit seinen Kollegen in den Konferenzraum und kam nach einer Viertelstunde zurück. Dr. Meinerzhagen verkündete dann die Anordnung des Gerichts, daß künftig Rechtsanwältin Stolz alle ihre Anträge in Schriftform zu stellen und nicht die Erlaubnis habe, sie vor dem Gericht laut zu verlesen.

Mit dieser Anordnung ist der Schauprozeß zu einem weiterem "Geisterprozeß" geworden (Rainer Hamm, Anwalt der Verteidigung, 94,457). Der Öffentlich wird es nicht weiter gestattet sein, die Argumente der Verteidigung zu hören. Die Holocaustrichter versuchen, "Grabesstille" in den Gerichtssaal einzuführen (siehe Scheffler, Neue Juristische Wochenschrift 94,2194). Ihr Versuch, ihr gesetzwidriges Handeln als rechtmäßiges Vorgehen zu verkleiden, ist jedoch dennoch zu Scheitern verurteilt. Sie singen Behauptung nach, der Holocaust sei "viele Male erwiesen worden, in den leeren Raum hinein. Die unleugbare Tatsache, daß das Gegenteil seit langem erwiesen ist, reicht aus, um sie vollständig für untauglich zu erklären.

Der vom Gericht bestellte Gutachterzeuge Prof. Gerhard Jagschitz vom Institut für Zeitgeschichte der Universität Wien (A 1090 Wien, Rotenhausgasse 6) demonstrierte, daß das Gegenteil wahr ist in seinem schriftlichen dem Landesgericht für Strafsachen in Wien am 10. Januar 1991 vorgelegten Bericht unter Az (Archiv für Zivile Praxis) 26b Vr (Verwaltungsrundhaus) 14 184/86).

Professor Jagschitz trug seine Befunde wie folgt vor:

"Im Verlauf Forschung in der Literatur zu diesem Thema stellte sich heraus, daß ein relativer Mangel an wissenschaftlicher und objektiver Literatur durch eine Unmenge von Augenzeugenberichten und subjektiven Zusammenfassungen wettgemacht wird. Ich fand zahlreich Widersprüchlichkeiten, Widerrufe, Auslassungen und unangemessene Quellenbezüge. Ferner wurden durch eine Anzahl von Freisprüchen vor Gerichten in diesbezüglichen Prozessen wesentliche Zweifel verstärkt.

Diese Freisprüche ergaben sich aus Gutachterberichten, die sowohl von nationalen als auch internationalen Gerichtshöfen vorgelegt wurde. Also genügen die bloße näherungsweise Bestimmung von Gerichtsurteilen und Berufung auf gerichtliche Offenkundigkeit der bekannten Geschichten über Vergasung von Juden in Auschwitz nicht mehr als Grundlage, um Verurteilungen zu erreichen - zum mindesten nicht im Zusammenhang mit irgend einem demokratischen Begriff von Justiz. So wurde in diesem Gutachterbericht als notwendig erwiesen, nötige Korrekturen einschlägiger Literatur durchzuführen so wie es auch im Verlauf dieser Ermittlung klar wurde, daß Ressourcen von bestimmten Archiven bei der früheren Forschung ungenügend genutzt wurden. Dank politischer Ereignisse der letzten Jahre, wurden Quellen, die bislang für uns im Westen unzugänglich waren, nun zur Verfügung stehen. Ich nehme insbesondere Bezug auf Dokumente des Reichssicherheitshauptamtes in Potsdam, den riesigen Bestand an Auschwitz-Dokumenten (mehrere Tonnen), die in mehreren Archiven in Moskau lagern".

Der Historiker Ernst Nolte nimmt ebenfalls Bezug auf die Unbegründetheit des Gebrauchs dieses inquisitorischen Mittels einer angenommenen manifesten Offenkundigkeit, um die Holocaustlüge gegen eine Erörterung durch das Gericht zu schützen:

"Erst wenn die Regeln der Zeugenvernehmung allgemein angewandt worden sind und Aussagen nicht mehr nach politischen Kriterien bewertet werden, wird sicherer Boden gewonnen für den Versuch wissenschaftlicher Objektivität bezüglich der 'Endlösung'. Die weithin ausgestreute Vorstellung, daß aller Zweifeil hinsichtlich des vorherrschenden Begriffs eines 'Holocausts' mit sechs Millionen Opfern automatisch so zu behandeln ist, als sei er Böswilligkeit und Unmenschlichkeit und daher mit allen Mitteln zu unterdrücken, kann unter keinen Umständen von der objektiven Wissenschaft akzeptiert werden. Die ist so wegen der grundlegende Bedeutung der Maxime 'de omnibus dubitandum est' (Alles soll bezweifelt werden) für objektive Wissenschaften. Diese Haltung muß als ein Angriff auf die Freiheit der Forschung zurückgewiesen werden.

Obwohl ich mich durch den 'Revisionismus' als mehr herausgefordert betrachte als die meisten zeitgenössischen deutschen Historiker, bin ich bald zu der Überzeugung gelangt, daß die revisionistische Schule in subjektiver und unwissenschaftlicher Weise behandelt worden ist. In der etablierten Literatur ist er auf Ablehnung gestoßen, auf Verdächtigungen wegen der Motivation seiner Autoren und vor allem auf Totschweigen.

Radikaler Revisionismus ist in Frankreich und in den USA mehr vorherrschend als in Deutschland. Es kann keinen Zweifel geben, daß seine Vordenker gut informiert sind und weitreichende Untersuchungen auf diesem Gebiet ausgeführt haben.

Sofern es um Beherrschung von Quellenmaterial und insbesondere um Kritik von Quellenmaterial geht, sind diese Forschungen wahrscheinlich denen etablierter Historiker in Deutschland voraus. Auf jeden Fall müssen wir den radikalen Revisionisten und ihren provokativen Theorien insoweit Kredit geben, als sie die etablierte Geschichtsschreibung gezwungen haben, ihre Positionen neu zu bestimmen und festere Grundlage für ihre Annahmen und Schlussfolgerungen zu finden, als es Raul Hilberg getan hat. "Die Frage nach der Zuverlässigkeit der Aussage von Augenzeugen, der Bedeutung von Dokumenten, der technische Unmöglichkeit von gewissen Verfahren, nach der Glaubwürdigkeit von angeführten Zahlen und Überzeugungskraft von Umständen sind zulässig und rechtmäßig. Sie sind nicht nur zulässig, sondern verfahrensmäßig unverzichtbar, und jeder Versuch , r4evisionistische Argumente und Beweise abzuweisen, indem man totale Wissenschaft anwendet oder sie aus der Welt verbannt, muß als unrechtmäßig gelten.

Wenn der radikale Revisionismus recht hätte mit seiner Behauptung, daß es keinen 'Holocaust' im Sinne eines umfassenden und systematischen Vernichtungsprogramms auf Befehl höchster Regierungsstellen gegeben hat, müsste ich zu dem Schluß gelangen, daß der Nationalsozialismus keine 'bizarre Kopie des Bolschewismus' war sondern daß er vielmehr der Überlebenskampf eines Deutschlands gewesen ist, das weltweit in die Verteidigung gezwungen worden war. Kein Autor möchte zugeben, daß nichts von seinem Werk überlebt hat außer Schutt, und so habe auch ich ein wesentliches Interesse an dem Beweis, daß Revisionismus unrichtig ist, zum mindesten in seiner radikalen Gestalt.

Die obige Formulierung liefert den Schlüssel zum Verständnis unserer gegenwärtigen Welt. Es ist nicht nur das wissenschaftliche Werk von Ernst Nolte , das in Ruinen läge. Die Grundlagen des jüdischen amerikanischen Weltreichs an sich würden erschüttert. Das Deutsche Reich würde wiederum als die Macht wahrgenommen, die den christlichen Westen "bis zum letzten Blutstropfen" gegen den talmudischen Mammonismus (Satan)verteidigt hat. Adolf Hitler würde nicht länger der Teufel, er würde der Retter sein. Die Welt würde die tiefe Wahrheit bezüglich des Nürnberger Tribunals erkennen, wie sie von dem portugiesischen Experten für Völkerrecht Dr. Joao das Regas verkündet wird.

"In Wirklichkeit standen sich in Nürnberg zwei gegenseitig unbegreifliche Welten gegenüber. Die materialistische Welt des Mammonismus und der heuchlerischen Demokratie im Gegensatz zum idealistischen und heroischen Begriff eines Volkes, das sein Lebensrecht verteidigte. Wie konnte die satte und materialistische Welt den unbeugsamen und heroischen Willen eines Volkes zum Überleben verstehen, das trotz seiner Verzweiflung über seinen geschrumpften Raum unsere Kultur jahrhundertelang mit unsterblichen Werken beschenkt hat und vor dem Zweiten Weltkrieg an vorderster Front des kunstverständigen wissenschaftlichen Fortschritts in unserem Jahrhundert stand?

Es war charakteristisch für die verkommene Mentalität der internationalen Presse, daß sie ihre Angriffe gegen die Führer des deutschen Volkes trotz der vornehmen Art fortsetzte, in der sie sich durch ihre schändliche Behandlung und ungerechte Todesstrafen hindurch verhielten. Als Vorboten einer sozialen, auf rationaler Grundlage stehenden Justiz gingen die verurteilten deutschen Führer in Nürnberg mit glühendem Bekenntnis ihrer Liebe zu ihrem Volk und ihren Idealen in den Tod. Sie zeigten eine wahrhaft heroische Haltung, die unserer höchsten Bewunderung wert ist.

Das Reich des Bösen, das, seiner Natur getreu, stet und ständig andere (die Goys) verteufelt, hat alle ihm zur Verfügung stehenden materiellen und intellektuellen Hilfsmittel zu der Anstrengung mobilisiert, die Verbreitung der Wahrheit zu hindern. Die Wahrheit jedoch kann nicht mehr länger zurückgehalten werden. Zum erstenmal richtet der Führer eines großen und wohlhabenden Volkes die nationale Politik seines Landes auf die Offenlegung der Holocaustlüge. Seine Absicht, aus der Selbstverteidigung geboren, ist die Entfernung des zionistischen Siedlerstaates Israel von der Landkarte, wobei es für Juden und Araber möglich gemacht werden, wieder in Frieden zusammen zu existieren. Es bezeichnet den Anfang vom ende der Großen Lüge, welche unsere Volk lange in Fesseln gehalten hat.

Die Reaktion der Welt-Judenheit auf Achmadinedschads Ankündigung des Zusammenrufens einer internationalen Kommission zur Untersuchung des "Holocaust" zeigt, daß die Verschwörung des Schweigens rund um den Revisionismus endlich zerbrochen ist. Die Juden sind nicht mehr in der Lage vorzuspiegeln, daß "beinahe jeder an den Holocaust glaubt". Wir erleben das Ende der größten Lüge in der Menschheitsgeschichte. Wer dennoch fortfährt, die Lüge zu verteidigen und sich dabei die Hände schmutzig macht, wird nach den Worten von Michael Gorbatschew zurückbleiben: "Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben."

Einige weitere Anmerkungen von Professor Dr. Ernst Nolte zum Thema Revisionismus sind wert notiert zu werden:

"Ich fühle mich vom Revisionismus tatsächlich herausgefordert, doch ich bin nicht in der Lage, mich denen anzuschließen, die verlangen, daß der Staat und die Polizei eingreifen, um den Revisionismus zu unterdrücken. Genau aus diesem Grunde sehe ich mich gezwungen, die Frage zu stellen, ob der Revisionismus wirkliche Argumente hat oder vertritt oder tatsächlich aus bloßer vorgetäuschter Agitation besteht. Hier kommt die allgemeine Gesamtqualität des einzelnen Historikers ins Spiel. Der wirkliche Historiker weiß, daß Revisionismus das tägliche Brot wissenschaftlicher Geschichtsforschung ist.

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