REPORT DES INTERNATIONALEN KOMITEES vom ROTEN KREUZ
über seine Aktivitäten während des Zweiten Weltkrieges
Genf, 1948.

NICHT WIE GUANTANAMO UND ABU GHRAIB!

Die Wahrheit über die Konzentrationslager

Deutschland gestattete die Inspektion der Anhaltelager durch das Rote Kreuz

EINE BEWERTUNG DER FAKTEN IN DEN KONZENTRATIONSLAGERN DURCH DAS ROTE KREUZ: Keinerlei Indizien für den Verdacht von "Vernichtungsplänen", Massenmord oder systematische Mißhandlung

Die Verwendung von Zyklon B erfolgte ausschließlich als Desinfektionsmittel von Textilien und Filzstoffen usw. zur Prävention tödlicher Seuchen .


Es gibt einen Bericht über die Judenfrage in Europa während des zweiten Weltkrieges und die Bedingungen in den deutschen Konzentrationslagern, der einzigartig in seiner Ehrlichkeit und Objektivität ist, den 3-bändigen REPORT DES INTERNATIONALENKOMITEES des ROTEN KREUZES über seine Aktivitäten während des Zweiten Weltkrieges, Genf, 1948.

Diese umfassende Bestandsaufnahme aus einer vollkommen neutralen Quelle wiederholte und erweiterte die Angaben in zwei früheren Arbeiten: Documents sur l'activité du CICR en faveur des civils détenus dans les camps de concentration en Allemagne, 1939-1945 (Geneva, 1946), und Inter Arma Caritas: the Work of the IKRK during the Second World War (Geneva, 1947).

Die Autorengruppe unter der Leitung von Frederic Siordet erklärte in der Einführung, daß ihr Ziel, in der Tradition des Roten Kreuzes, strikte politische Neutralität gewesen sei. Gerade darin liegt der große Wert dieses Werkes.

Das IKRK berief sich mit Erfolg auf die (militärbezogene) Genfer Konvention von 1929, um Zugang zu den Zivilinternierten zu erlangen, die in Mittel- und Westeuropa durch deutsche Behörden festgehalten wurden. Dagegen gelang es dem IKRK nicht, eine Tätigkeit in der Sowjetunion zu entfalten, die der Konvention erst gar nicht beigetreten war. Die Millionen der Zivil- und Kriegsgefangenen der UdSSR, deren Haftbedingungen weltweit bei weitem die schlimmsten waren, waren völlig von internationalem Kontakt oder Betreuung abgeschnitten.

Der Bericht des Roten Kreuzes ist wertvoll, als er zunächst Klarheit darüber schafft, welche rechtlichen Grundlagen die Internierung von Juden in den KL's hatte, nämlich Internierung als feindliche Ausländer. Der Bericht beschreibt eine zweite Kategorie von Zivilinternierten, nämlich "Zivilisten die (als "Schutzhäftlinge") aus administrativen Erwägungen festgesetzt waren, auf Grund politischer oder rassischer Motive, da sie als Gefahr für den Staat oder die Besatzungskräfte angesehen wurden" (Vol. 111, p. 73). Diese Kategorie von Gefangenen, ergänzt der Bericht, seien auf der gleichen rechtlichen Grundlage inhaftiert worden wie Personen, die nach allgemeinem Recht aus Sicherheitsgründen gefangengesetzt wurden (P.74).

Der Bericht verschweigt nicht, daß die deutschen Behörden zuerst zögerten, die Betreuung durch das RK von Personen zuzulassen, die aus Gründen der allgemeinen Sicherheit festgehalten wurden, aber im Laufe des Jahres 1942 erreichte das IKRK weitreichende Zugeständnisse von Deutschland.

Von August 1942 an wurde die "Verteilung von Essenspaketen in den größeren Lagern zugelassen und von Februar 1943 an wurde dies auf alle anderen Lager und Gefängnisse erweitert" (Vol. 111, p. 78). Das IKRK hatte bald ständige Verbindung zu den Lagerkommandanten und begann ein Nahrungshilfeprogramm, das bis in die letzten Kriegsmonate in Funktion war, eine Flut von Dankesbriefen jüdischer Internierter erreichten das IKRK.

Die Empfänger der Hilfslieferungen waren Juden

Der Bericht stellt fest, daß "täglich 9000 Pakete gepackt wurden. Von Herbst 1943 bis Mai 1945 wurden 1,112.000 Pakete im Gesamtgewicht von 4500 Tonnen an die Lager ausgeliefert" (Vol. III, p. 80)0. Außer Nahrungsmitteln enthielten die Hilfspakete Kleidung und pharmazeutische Artikel.

"Pakete wurden nach Dachau, Buchenwald, Sangerhausen, Sachsenhausen, Oranienburg, Flossenbürg, Landsberg am Lech, Flöha, Ravensbrück, Hamburg- Neuengamme, Mauthausen, Theresienstadt, Auschwitz, Bergen-Belsen, Lager in Mitteldeutschland und Süddeutschland gesandt. Die Empfänger waren vor allem Juden aus Belgien, Holland, Frankreich Griechenland, Norwegen, Polen und staatenlose Juden" (Vol. III, p. 83).

Im Verlauf des Krieges war das IKRK in der Lage, Hilfslieferungen im Wert von mehr als 20 Millionen Schweizer Franken zu überbringen und zu verteilen, die von jüdischen Wohlfahrtsorganisationen der ganzen Welt gesammelt worden waren, insbesondere vom American Joint Distribution Committee of New York (Vol. I, p. 644). Die deutsche Regierung gestattete dieser Organisation bis zum Kriegseintritt der USA, Büros in Berlin offenzuhalten.

Das IKRK brachte Beschwerden vor, Behinderungen ihres gewaltigen Hilfsprogramms für jüdische Internierte rührten nicht von den Deutschen, sondern von der strikten Blockade Europas durch die Allierten. Die meisten Einkäufe von Lebensmitteln erfolgten in Rumänien, Ungarn und der Slowakei.

Das IKRK rühmte besonders die ausgesprochen liberalen Zustände in Theresienstadt, die dort bis zum letzten Besuch im April 1945 vorherrschten.

Dieses Lager, "in das über 40.000 Juden aus verschiedenen Ländern deportiert worden waren, war ein vergleichsweise privilegiertes Ghetto" (Vol. III, p. 75). Der Bericht führt an, "Die Gesandten des IKRK konnten das Lager in Theresienstadt besuchen, das ausschließlich für Juden bestimmt war und in dem Sonderbedingungen galten".

Nach den Aussagen des IKRK war dieses Lager als Experiment von einer Anzahl Prominenter aus der Führungsspitze des Reiches errichtet worden. Diese Männer wollten den Juden die Mittel in die Hand geben, in einer Stadt ein Gemeindeleben in Selbstverwaltung und beinahe vollständiger Autonomie aufzubauen. "Zwei Gesandte konnten das Lager am 6. April 1945 visitieren. Dabei wurde der vorteilhafte Eindruck bestätigt, den sie bei früheren Besuchen gewonnen hatten" (Vol. I, p. 642).

Das IKRK sprach sich positiv über das Regime von Ion Antonescu des faschistischen Rumäniens aus, wo das Komitee sehr weitreichende Hilfe für die 183.000 rumänischen Juden leisten konnte. Nach der Besetzung durch die SU kam diese Hilfe zum Stillstand und das IKRK beklagte in bitteren Worten, daß es "zu keinem Zeitpunkt irgendwelche Lieferungen nach Rußland hätte durchführen können." (Vol. II, p. 62). Das gleiche geschah in zahlreichen deutschen Lagern nach der "Befreiung" durch die Russen.

Das IKRK erhielt eine Flut von Post aus Auschwitz bis zu den Tagen der russischen Besetzung, als zahlreiche Internierte nach dem Westen evakuiert wurden. Die Bemühungen des IKRK waren erfolglos, Hilfslieferungen an jene Internierten zu senden, die nach der Übernahme der Lager durch die Sowjets in Auschwitz verblieben waren. Hilfspakete konnten jedoch weiterhin an frühere Internierte des Lagers Auschwitz geliefert werden, die in Lager wie Buchenwald oder Oranienburg evakuiert worden waren.

Keine Indizien für 'Völkermord'

Einer der wichtigsten Aspekte des RK-Berichts liegt darin, daß er die wahre Ursache der Todesfälle aufklärt, die in den Lagern nachweislich zu Kriegsende zu beklagen waren. Der Bericht sagt: "Unter den chaotischen Zuständen nach der Invasion erhielten die Lager in den letzten Kriegsmonaten zu wenige Lebensmittellieferungen und der Hunger forderte steigende Opferzahlen.

" ... Die deutsche Regierung, die von dieser Lage bestürzt war, trat schließlich selbst an das IKRK heran, am 1. Februar 1945. Im März 1945 ergaben Gespräche zwischen dem Präsidenten des IKRK und dem General der SS Kaltenbrunner entscheidende Resultate. Hilfe konnte durch das IKRK selbst verteilt werden und jedem Lager wurde ein ständiger autorisierter Vertreter zugewiesen". (Vol. III, p. 83).

Die deutschen Behörden waren offensichtlich aufs Äußerste bemüht, die schlimme Lage zu erleichtern, wo immer sie nur konnten. Das RK stellt ganz ausdrücklich fest, daß Lebensmittellieferungen zu dieser Zeit wegen der allierten Bombardierung der deutschen Transportwege zum Erliegen kamen. Im Interesse der inhaftierten Juden hatten sie bereits am 15. März 1944 eine offizielle Protestnote an die Allierten gerichtet, die "die barbarische Luftkriegs- führung der Allierten" verurteilte (Inter Arma Caritas, p. 78). Am 2. Oktober 1944 sprach das IKRK gegenüber dem deutschen Auswärtigen Amt die Warnung aus, das deutsche Transportsystem stehe unmittelbar vor dem Zusammenbruch und dies müsse unausweichlich Hunger für die Menschen in Deutschland zur Folge haben.

Beschäftigt man sich eingehend mit diesem umfassenden 3-bändigen Bericht, so fällt als herausragende Tatsache auf, daß die Vertreter des IKRK keinerlei Hinweise für eine Vernichtungspolitik gegenüber den Juden in den Lagern im von der Achse besetzten Teil von Europa gefunden haben.

Auf jeder einzelnen der 1600 Seiten des Berichts wird so etwas wie eine "Gaskammer" nicht einmal erwähnt. Der Bericht verschweigt nicht, daß die Juden, wie so viele Volksgruppen, in den Kriegszeiten Härten und Entbehrungen zu erdulden hatten. Dagegen enthält der detailreiche und vielfältige Bericht zum Thema "geplante Extermination" nur beredtes Schweigen und dies ist wohl eine deutliche und vollauf ausreichende Zurückweisung der 6-Millionen-Legende.

Genauso wie die Vertreter des Vatikans, mit denen sie zusammenarbeiteten, fand es das Rote Kreuz ausgeschlossen, sich auf die leichtfertigen und unverantwortlichen Anklagen von "Massenmord" und "Völkermord" einzulassen, die schon damals zur Tagesordnung gehörten. Was die natürliche Todesrate betrifft, macht der Bericht darauf aufmerksam, daß die meisten jüdischen Ärzte aus den Lagern dazu eingesetzt waren, an der Ostfront Typhus zu bekämpfen, mit der Folge, daß sie nicht zur Verfügung standen, als 1945 Typhusepidemien in den Lagern ausbrachen (Vol. I, p. 204 ff).

Übrigens wird öfter behauptet, Massentötungen seien in "Gaskammern" durchgeführt worden, die mit Verschlagenheit als Duschen getarnt gewesen seien. Der Bericht straft auch diese Beschuldigung Lügen. "Nicht nur die Waschplätze wurden von den Vertretern des RK inspiziert, sondern auch die Installationen für die Bäder, Duschen und Wäschereiräume. Sie mußten oft tätig werden, um allzu primitive Installationen verbessern, um sie instandsetzen oder erweitern zu lassen" (Vol. III, p. 594).

Nicht alle Juden waren interniert

Band 3 des Berichtes, Kap.3 (I. Jewish Civilian Population) beschäftigt sich mit Hilfsaktionen des RK für "den jüdischen Anteil der freien Bevölkerung", und aus diesem Kapitel geht offenkundig hervor, daß keineswegs die Gesamtheit der europäischen Juden in Lager gebracht wurde, sondern daß viele als Teil der freien Zivilbevölkerung verblieben, wenn auch unter gewissen Einschränkungen. Dies steht im direkten Widerspruch zu der behaupteten "Gründlichkeit" des angeblichen "Vernichtungsprogramms", und mit dem Anspruch in den gefälschten Höss-Memoiren, Eichmann sei davon besessen gewesen, jeden Juden zu greifen, den er nur in die Finger bekommen könne.

Für die Slowakei, wo Eichmanns Assistent Dieter Wisliceny das Kommando hatte, stellt der Bericht beispielsweise fest, "Ein großer Teil der jüdischen Minderheit hatte die Erlaubnis, im Land zu bleiben, und zu Zeiten galt die Slowakei als verhältnismäßig sicherer Zufluchtsort für Juden, besonders für Juden aus Polen. Diejenigen, die in der Slowakei blieben, scheinen bis Ende 1944 in relativer Sicherheit gelebt zu haben, als ein Aufstand gegen die deutschen Truppen stattfand. Es ist zwar richtig, daß das 'Gesetz vom 15.Mai 1942' zur Verhaftung von einigen tausend Juden führte, aber diese Personen lebten in Lagern, wo Essen und Unterbringung nicht zu beanstanden waren, und in denen den Internierten erlaubt wurde, bezahlte Arbeit unter fast den gleichen Bedingungen anzunehmen, wie auf dem freien Arbeitsmarkt" (Vol. I, p. 646).

Nicht nur, daß einer erheblichen Anzahl der etwa 3 Millionen europäischen Juden die Internierung überhaupt erspart blieb, die Auswanderung der Juden setzte sich den ganzen Krieg über fort, im allgemeinen über Ungarn, Rumänien und die Türkei. Nach Beendigung der Kriegshandlungen wurde die Auswanderung aus besetzten Gebieten vom Deutschen Reich ebenfalls erleichtert, etwa im Falle polnischer Juden, die vor der Besetzung Frankreichs dorthin emigriert waren: "Die Juden aus Polen, die in Frankreich Einreisevisa für die USA erhalten hatten, wurden von den deutschen Besatzungsbehörden als US-Bürger behandelt und auch etwa 3000 Pässe südamerikanischer Staaten, die an Juden ausgegeben worden waren, wurden anerkannt" (Vol. I, p. 645). Als zukünftige US-Bürger wurden diese Juden im für US-Ausländer bestimmten Lager Vittell in Südfrankreich festgehalten.

Die Auswanderung europäischer Juden verlief den gesamten Krieg über völlig unbehindert von den deutschen Behörden. "Bis zum März 1944", führt der RK-Bericht aus, "konnten Juden, die über ein Einreisevisum für Palästina verfügten, frei aus Ungarn ausreisen" (Vol. I, p. 648). Sogar nach der Ablösung der Horthy- Regierung (1944, nach Angeboten eines Waffenstillstands an die SU) zugunsten einer eher von Deutschland abhängigen Regierung setzte sich die Auswanderung der Juden fort.

Das Komitee erreichte eine Bürgschaft von Großbritannien und der USA, "die Auswanderung von Juden aus Ungarn mit allen Mitteln zu unterstützen", und erhielt von der Regierung der USA die Aussage "Die Regierung der USA ... wiederholt nun ihre Zusicherung, daß sie Anordnungen treffen wird, alle Juden aufzunehmen, die unter den jetzigen Umständen Ungarn verlassen dürfen" (Vol. I, p . 649).

Beim Prozeß gegen Ernst Zündel wegen Bestreitens der "Holocaust"-These, 9.-12. Februar 1988 bestätigte der Direktor des Internationalen Suchdienstes des RK, Charles Biedermann, als Zeuge unter Eid die Richtigkeit und Genauigkeit von 19 Zitaten aus dem Report of the "Report of the International Committee of the Red Cross on Its Activities During the Second World War and Inter Arma Caritas" (einschließlich der hier wiedergegebenen Informationen) in dem Buch "Did Six Million Really Die?" wegen dessen Veröffentlichung Zündel angeklagt war.

     Original-Aufsatz: http://thunderbay.indymedia.org/news/2005/01/18220.php