Strafanzeige gegen Dr. Ulrich Meinerzhagen wegen Rechtsbeugung!

An die
Staatsanwaltschaft Deggendorf
Amanstr. 19
94469 Deggendorf

Reinhard Heuschneider
Dösingerried 19
94259 Kirchberg

17. Hornung/Februar 2007

Strafanzeige gegen Dr. Ulrich Meinerzhagen, Richter am LG Mannheim, wegen Rechtsbeugung, § 336 StGB.

Begründung:

Am 08.02.2007 hat Dr. Ulrich Meinerzhagen, Vorsitzender Richter im Prozess Az.: 503 Js 4/96 RR, den nach § 130 StGB angeklagten Ernst Zündel zur Höchststrafe von 5 Jahren verurteilt. Die Verurteilung erfolgte nach der Weigerung Dr. Meinerzhagens, außerordentlich relevante Fakten zu prüfen, welche die eventuelle Unschuld des Angeklagten erbracht hätten:

Die Verteidiger Zündels hatten in einem Beweisantrag die Prüfung des Rudolf-Gutachtens und des Leuchter-Gutachtens gestellt. Der Antrag wurde abgelehnt mit der angeblichen "Offenkundigkeit" des Holocaust, obwohl bekanntlich (für jeden Juristen eine Binsen-wahrheit) ein forensisches Gutachten in der Beweiskette ein überaus gewichtiges Glied ist, während Zeugenaussagen ohne forensische Untermauerung, auf die allein sich die "Offenkundigkeit" stützt, von geringem Wert sind. Dessen war sich Dr. Meinerzhagen sehr wohl bewusst, denn seine Ablehnung des Beweisantrages war gleichwohl sein Eingeständnis der übergeordneten Wichtigkeit einer forensischen Untersuchung des Tatortes gegenüber der leeren Worthülse "Offenkundigkeit"; er begründete am 12.01.2007 die Ablehnung des Rudolf-Gutachtens wie folgt:

"Bei einem solchen bedeutsamen und gleichsam sensiblen Thema, wie der Überprüfung der Gaskonzentration im Mauerwerk der Gaskammer, bedürfte es, um überzeugende Ergebnisse zu erzielen, einer unabhängigen Gutachterkommission von Wissenschaftlern verschiedener Disziplinen und möglichst verschiedener Nationalitäten, um jedem Zweifel an der Seriosität eines solchen Gutachtens zu begegnen." ("National-Journal", 12/2007).

Diese Erkenntnis, seit jeher von seriösen Holocaust-Forschern vertreten, ist absolut richtig und wurde in der Geschichte, vor allem bei Verbrechen von gigantischen Ausmaßen, mit Erfolg angewandt. Als klassisches Beispiel sei auf die Katyn-Lüge hingewiesen. Während des deutschen Russland-Feldzugs, als 1943 die Massengräber in den Wäldern bei Katyn, mit ca. 15.000 durch Genickschuß ermordeten polnischen Offizieren von der Deutschen Wehrmacht entdeckt wurden, hatte die nationalsozialistische Administration sofort internationale Untersuchungskommissionen an den Tatort gebeten, um das Verbrechen zu verifizieren. Nur so, und nicht mit Spekulationen (oder irrealen Dogmen, wie zum Beispiel "Offenkundigkeit"), konnte als Täter die stalinistische Sowjetunion ermittelt werden. Durch die Tatsache, daß die Sowjetunion wahrheitswidrig die Deutsche Wehrmacht als Täter verleumdete und erst 50 Jahre später, durch die TASS-Meldung vom 30. April 1990, ihre Täterschaft eingestand, ferner durch die Tatsache, daß die UdSSR vorher in Schauprozessen zahlreiche Deutsche als angebliche Täter verurteilte, wovon 7 (sieben) hingerichtet wurden - wird die unabdingbare Notwendigkeit der damals untersuchenden internationalen Untersuchungskommission eindringlich bestätigt; sie wird bestätigt, auch wenn die BRD jahrzehntelang die sowjetische antideutsche Greuelpropaganda, die Katyn-Lüge, übernommen hatte. Obwohl also Dr. Meinerzhagen, wie aus seinen o. g. Worten ersichtlich, die Notwendigkeit einer forensischen Untersuchung zugab, hat er es dennoch unterlassen, unabhängige und internationale Gutachten einholen zu lassen - so wie es seine Pflicht als Richter gewesen wäre und er dazu selbstverständlich jede Befugnis bzw. Entscheidungsgewalt gehabt hätte - um das Rudolf Gutachten entweder bestätigt oder aber als nicht haltbar bewertet zu sehen.

Wo läge denn Rechtsbeugung vor, wenn nicht hier?!

In Erwartung Ihrer Antwort verbleibe ich



An die
Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe
Stabelstr. 2
76133 Karlsruhe

Reinhard Heuschneider
Dösingerried 19
94259 Kirchberg

27. Lenzing/März 2007

Betr.: Az.: 302 Js 7600/07 - Einstellung des Ermittlungsverfahrens meiner Strafanzeige gegen Dr. Ulrich Meinerzhagen wegen Rechtsbeugung, vom 20.03.2007

Sehr geehrter Herr Generalstaatsanwalt,

gegen den Einstellungsbescheid der Staatsanwaltschaft Mannheim lege ich BESCHWERDE ein.

Gründe:

1. Die StA Mannheim sieht die Ablehnung des Beweisantrages durch Dr. Meinerzhagen, nämlich die Gutachten von Germar Rudolf und Fred Leuchter durch eine internationale Untersuchungskommission zu überprüfen, durch die angebliche "Offenkundigkeit" gedeckt.

Dem widersprechen die Fakten entschieden:

Fast ein halbes Jahrhundert lang galt die Auschwitz-Opferzahl von 4 Millionen als offenkundig. Seit 1990 gilt die Zahl von ca. 1 Million als offenkundig; die alte Offenkundigkeit hatte sich in Luft aufgelöst und wurde durch eine neue ersetzt. Obwohl also die Opferzahl um 3 Millionen reduziert wurde, wurden diese 3 Millionen nicht von der "offenkundigen" 6 Millionenzahl subtrahiert, d.h. nach der "Offenkundigkeit" gilt: 6 Millionen minus 3 Millionen = 6 Millionen. Die "Offen-kundigkeit" setzt demnach selbst Adam Riese außer Kraft. Aber das Roulettspiel der Offenkundigkeit geht weiter. Der Redakteur des Magazins DER SPIEGEL, Fritjof Meyer, gibt in der Zeitschrift "Osteuropa", 52. Jahrgang, Mai 2002, für die die ehemalige Bundestagspräsidentin Prof. Dr. Rita Süssmuth, MdB, verantwortlich zeichnet, die Zahl der Auschwitztoten mit "mutmaßlich" 510.000 an, davon "wahrscheinlich" 356.000 im Gas ermordeten. Weder Fritjof Meyer, noch Rita Süssmuth sind deshalb strafrechtlich verfolgt worden; die gegen sie von verschiedenen Bürgern erstatteten Strafanzeigen - einschließlich der meinen - wurden ausnahmslos von Staatsanwalten verschiedener Bundesländer zurückgewiesen. Aus diesen, aus einer Fülle von weiteren Beispielen herausgegrif-fenen Fakten ergibt sich unzweifelhaft: Die Rede von der "Offenkundigkeit des Holocaust" ist blühender Unsinn, mehr noch, sie ist zu einer Verhöhnung des Rechts verkommen.

Der bekannte jüdische Holocaust-Spezialist, Prof. Raul Hilberg, deckte auf, daß der Holocaust "erst zu 20 % erforscht" ist (Dr. Herbert Schaller, Verteidiger Ernst Zündels). Wie kann sich dann ein Richter, ahnungslos von geschichtlichen Fakten, noch dazu sich stützend auf die oben dargelegte Farce von "Offenkundigkeit", anmaßen, zu richten und zu verurteilen?!

2. Laut Einstellungsbescheid verlangt der Tatbestand der Rechtsbeugung (§ 339 StGB) "einen bewussten Rechtsbruch ?im Sinne eines elementaren Verstoßes gegen die Rechtspflege', wobei sich der Täter ?bewusst und in schwerwiegender Weise von Recht und Gesetz entfernen muß'." Dabei wird auf Tröndle/Fischer hingewiesen.

Dr. Meinerzhagen sind die in Punkt 1 genannten Fakten, welche die bisher gebräuchliche und sich als unhaltbar erwiesene "Offenkundigkeit" mittels einer internationalen Untersuchungskommission zu überprüfen zwingt, bestens bekannt. Er gab die Notwendigkeit einer solchen Überprüfung in Auschwitz ja zu. Er war sich also seines, "im Sinne eines elementaren Verstoßes gegen die Rechtspflege", sehr wohl bewusst und hat sich demnach "bewusst und in schwerwiegender Weise von Recht und Gesetz entfernt". Zur Offenkundigkeit heißt es in einer "Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages" - Pet 4-12-07-45-5699: "Außerdem ist zu berück-sichtigen, daß die Offenkundigkeit nicht für alle Zeiten unverändert fortzubestehen braucht. Neue Erfahrungen oder Ereignisse können hinzukommen, die geeignet sind, eine abweichende Beurteilung zu rechtfertigen. Tragen die Beteiligten solche bisher noch nicht berücksichtigten und erörterten Umstände vor, so kann die Offenkundigkeit dadurch erschüttert und eine neue Beweiserhebung über diese Tatsachen notwendig werden. Damit haben der Angeklagte und sein Verteidiger die Möglichkeit, durch begründeten Sachvortrag eine Beweisaufnahme auch über offenkundige Tatsachenzu erwirken."

Alle diese Voraussetzungen waren im Zündel-Prozess gegeben, und wäre Dr. Meinerzhagen an Recht und Gerechtigkeit gelegen gewesen, so hätte er dem Beweisantrag stattgeben müssen. Da er sich aber weigerte, trotz seines auch eigenen besseren Wissens, war er - ich wiederhole - sich seines "elementaren Verstoßes gegen die Rechtspflege bewusst".

Was den Hinweis auf Tröndle/Fischer im Einstellungsbeschluß betrifft: Die o. g. schwerwiegenden Fakten lassen sich durch keine Interpretation von Tröndle/Fischer, ganz gleich welcher Art, aus der Welt schaffen. Im übrigen finde ich es denkwürdig, daß der arme Tröndle/Fischer immer dann "bearbeitet" wird, wenn er die angebliche Rechtmäßigkeit der Bestrafung "böser" Revisionisten untermauern soll. Aber da gibt es doch die Sozialadäquanz-Klausel: "...wird der Tatbestand des § 130 mit Ausnahme des Abs. 1 ausgeschlossen, wenn die Schrift bzw. die Darbietung (...) der staats-bürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder Wissenschaft, der Forschung oder Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient." Warum wird diese auf die Revisionisten anwendbare Klausel unterschlagen? Aber freilich, auch darauf wird jeder Jurist eine passende Antwort zu geben wissen - mit Tröndle/Fischer, versteht sich. 3. Dr. Meinerzhagens Ablehnung des Beweisantrages mit der Begründung der angeblichen "Offenkundigkeit" wird auch deshalb als rechtens gewertet, weil dies "ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes entspricht."

Wenn Menschen aufgrund von Kaffesatzlesen (mehr Gewicht hat die Offenkundigkeit nicht) drakonisch bestraft werden, dann ist dies schwerstes Unrecht, Rechtsbeugung, Freiheitsberaubung u.a.m.; ein Unrecht, das dadurch nicht zum Recht wird, weil es der BGH ständig praktiziert. Meiers oder Müllers Steuerunterschlagung wird ja auch nicht rechtens, weil es "die da oben" ja auch tun.

4. Ferner heißt es im Einstellungsbescheid: "Auch die weiteren Erwägungen der Kammer (Zweifel an der Seriösität des Leuchtergutachtens, weil dieses vom Angeklagten selbst in Auftrag gegeben wurde; fehlender Nachweis von Originalproben beim Rudolf-Gutachten) lässt Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten nicht erkennen."

Am Rande sei darauf hingewiesen: Es die Pflicht von Staat bzw. Justiz gewesen, eine forensische Untersuchung in Auschwitz zu veranlassen; schlimm genug, wenn dieses skandalöse Versäumnis durch private Eigeninitiative des Forschers Ernst Zündel, des Wissenschaftlers Germar Rudolf und des Gaskammer-Experten Fred Leuchter nachgeholt werden mußte. Und es mutet seltsam an, wenn ein Richter, dessen gerechte Urteilsfähigkeit in seinem eigenen Metier bezweifelt werden muß, sich anmaßt, die Seriösität einer wissenschaftlichen Arbeit, von der er nichts versteht, in Frage zu stellen. Es ist allgemein bekannt, daß das Rudolf-Gutachten bis dato nicht widerlegt werden konnte, und der Diplom-Chemiker Germar Rudolf nur aufgrund der Forderung des Zentralrats der Juden vom Max Planck-Institut entlassen wurde.

Das Entscheidende hier aber ist: Gerade weil Dr. Meinerzhagen an der Seriösität des Rudolf- und des Leuchter-Gutachtens angeblich Zweifel hegte, wäre eine Überprüfung dieser beiden Gutachten durch eine unabhängige internationale Untersuchungs-kommmission zwingend notwendig gewesen, weil nur auf diese Weise die Seriösität hätte bestätigt oder verworfen werden können. Statt dessen verzichtete Dr. Meinerz-hagen darauf, sich Gewissheit zu verschaffen und brachte einen Menschen - unschuldig, dafür politisch korrekt - für weitere 5 Jahre hinter Gitter. Und das lässt, lt. Begründung des Einstellungsbeschlusses, "Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten nicht erkennen"??

5. Außer den genannten Punkten lässt ein weiteres Indiz mehr als berechtigte Zweifel an der Unabhängigkeit Dr. Meinerzhagens aufkommen. So berichtet die "Süddeutsche Zeitung", sowie die "National-Zeitung" vom 9. 3. 2007 über die Urteilsverkündung:

"Die Stimme des Richters trieft vor Abscheu und Verachtung". Der Vorsitzende Richter Dr. Meinerzhagen habe Thomas Manns Buch "Das Gesetz" gezückt und "mit bebender Stimme vorgelesen, was Moses dem androht, der sich vor Gottes Geboten abwendet: "Ich will meinen Fuß aufheben und in den Kot treten den Lästerer."

Die fünf Bücher Mosis sind die Thora ("Lehre"), das mosaische Gesetz; sie sind Grundlage für Mischna und den, vor Rassismus gegen Nichtjuden nicht zu überbietenden Talmud und Schulchan aruch. Die Handhabung der Thora ist einem Rabbiner oder einem Richter in Israel angemessen, Dr. Meinerzhagen hingegen muß sich fragen lassen, ob er das mosaische Gesetz oder das StGB vertritt; sein Verhalten hinterlässt den Eindruck, daß er sich mehr als Reklamemacher für den jüdischen Rachegott Jahwe, denn (unter Beachtung der Trennung von Kirche und Staat) als unabhängiger Richter versteht. Die erhebliche Entwertung des StGB durch den totalitären Polit-Paragraphen 130 geht ihm offenbar nicht weit genug.

Herr Generalstaatsanwalt, man spricht immer von "Zeichen setzen", wenn ein Übel abgestellt werden soll. Hier sollten Sie durch Aufhebung des Einstellungsbeschlusses in der Tat ein Zeichen setzen, zumal das Landgericht Mannheim schon einmal wegen skandalöser Justiz-Praktiken weltweit von sich reden machte. Zur Erinnerung:

Die 4. Große Strafkammer des LG Mannheim verurteilte am 13. 11. 1992 Günter Deckert nach § 130 StGB zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung (Az. (4) 5 KLs 2/92). Nach Aufhebung des Urteils durch den BGH und Zurückverweisung an eine andere Straf-kammer des LG Mannheim, fiel das Urteil wie vordem aus (Az.: (6) 5 KLs 2/92). In der Urteilsbegründung wertete das Gericht "die Tat als von seinem (Deckerts) Bestreben motiviert, die Widerstandskräfte im Deutschen Volk gegen die aus dem Holocaust abgeleite-ten jüdischen Ansprüche zu stärken. Nicht außer Acht gelassen wurde auch die Tatsache, daß Deutschland auch heute noch, 50 Jahre nach Kriegsende, weitreichenden Ansprüchen politi-scher, moralischer und finanzieller Art aus der Judenverfolgung ausgesetzt ist, während die Massenverbrechen anderer Völker ungesühnt blieben, was, jedenfalls aus der politischen Sicht des Angeklagten, eine schwere Belastung des deutschen Volkes darstellt."

Ferner bescheinigte das Gericht, "der Angeklagte hat in der Hauptverhandlung einen guten Eindruck hinterlassen. Es handelt sich bei ihm um eine charakterstarke, verantwortungs-bewußte Persönlichkeit mit klaren Grundsätzen. Seine politischen Überzeugungen, die ihm Herzenssache sind, verficht er mit einem großen Engagement und erheblichem Aufwand an Zeit und Energie (...) Daß sich der Angeklagte auch weiterhin zum Revisionismus bekennt und dies aller Voraussicht nach auch weiter tun wird, vermag ebenfalls keine andere Beur-teilung zu rechtfertigen; denn diese Denkmethode beinhaltet nichts Strafbares." Und daß die Gefängnisstrafe zur Bewährung ausgesetzt wurde, begründet die Kammer treffend: "Vielmehr zweifelt die Kammer nicht daran, daß die Bevölkerung in ihrer übergroßen Mehrheit durchaus dafür Verständnis haben wird, daß einem 54-jährigen unbescholtenem Familienvater, dessen Unrecht im Grunde nur in der Äußerung einer Auffassung besteht, die Rechtswohltat der Strafaussetzung zur Bewährung zu Teil wird."

Da diese Bestrafung dem System nicht drakonisch genug war, vor allem aber Deckert als charakterfeste Persönlichkeit bezeichnet wurde, anstatt als ekelerregendes Monster, wurde nun etwas in Gang gesetzt, was sowohl der Justiz als auch der Administration dieses poli-tischen Systems zur bleibenden Schande gereicht. Es dokumentiert vor allem den Gehorsam, die Abhängigkeit der Justiz vor fremdherrschaftlichen Direktiven:

In einer am 15. 8. 1994 stattgefundenen Versammlung von Richtern am LG Mannheim beschloß sie Mehrheit, sich vom Urteil zu distanzieren. An dieser Versammlung sollen von den 64 am LG tätigen Richtern 40 teilgenommen haben.

Der für das Deckert-Urteil verantwortliche Richter, Dr. Müller, wurde "infolge dauernder krankheitsbedingter Verhinderung" in die Wüste geschickt.

Gunter Weber, Präsident des Landgerichts Mannheim, richtete an die Jüdische Gemeinde in Mannheim einen Brief, in dem er "um Entschuldigung und Nachsicht" bat!!!

Auf Richter Orlet, der zwar nicht Vorsitzender Richter beim Deckert-Prozess war, aber das Urteil formuliert hatte, konzentrierte sich die schändliche Hexenjagd, bis auch er zur Strecke gebracht worden war. Über seinen Zustand im August 1994 war in der "Süddeutschen Zeitung vom 12. 5. 1995 zu lesen: "Da saß nun einerseits ein Mann, der einen vereinsamten, völlig isolierten Eindruck machte, ohne jeden Freundeskreis, ein Mann, der physisch und psychisch angeschlagen wirkte. Er war damals krankgeschrieben, er leide, wie er sagte, unter den Folgen eines Herzinfarkts, den er vor Jahren erlitt."

Der Stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Richterbundes, Victor Weber, forderte im Fernsehen Maßnahmen gegen die am Urteil beteiligten Richter!

In der "Deutschen Richterzeitung, Nr. 9, September 1994, äußerte sich dessen Vorsitzender Rainer Voss im Leitartikel zum Urteil (zu einem Zeitpunkt, als dieses noch nicht rechtskräftig war und somit einen Eingriff in ein schwebendes Verfahren darstellte) unter der Überschrift: "In Mannheim hat die Justiz versagt" ua.a. wie folgt: "Ich weiß, daß es normalerweise nicht unsere Aufgabe ist, Urteile zu kommentieren oder zu bewerten. Wir haben aus unserem richterlichen Selbstverständnis heraus die in richterlicher Unabhängigkeit ergangenen Urteile zu respektieren. So ist es auch das erste Mal, daß der Deutsche Richterbund seine Zurückhaltung aufgegeben hat, weil die Grenze des Hinnehmbaren hier in unerträglicher Weise überschritten worden ist. Das Urteil ist eine Zumutung für alle diejenigen, die unter den nationalsozialistischen Verbrechen gelitten haben. Es ist eine Verhöhnung jener Millionen Opfer, die der Holocaust gefordert hat. Ich empfinde Zorn darüber und schäme mich dafür, daß ein solches Urteil im Namen des Volkes verkündet worden ist."

Da erübrigt sich wohl jeder Kommentar, da müßte auch der beste Tröndle/Fischer-Interpret kapitulieren.


Letzte, mir verspätet zugegangene Meldung:

Die "taz" vom 9. 2. 2007 über das Urteil im Zündel-Prozeß: "Zuletzt lehnte das Gericht alle Anträge, und für einige Antifaschisten im Publikum schockierend, mit der Begründung ab, daß es völlig unerheblich sei, ob der Holocaust stattgefunden habe oder nicht. Seine Leugnung steht in Deutschland unter Strafe und nur das zählt."

Na, das war's dann wohl. Dank gebührt Dr. Meinerzhagen dennoch, und zwar dafür, daß er erfreulich ehrlich eingestanden hat, daß es dieser Justiz nicht um Rechtlichkeit und schon gar nicht um Gerechtigkeit und Wahrheit geht, sondern allein um die Durchsetzung festgeschriebenen "Rechts", auch wenn dieses "Recht" sich auf eine Lüge stützen mag und somit Unrecht ist. Dies sind Gepflogenheiten totalitärer Systeme.

Aus all dem folgert, daß man sich alle Revisionisten-Prozesse eigentlich sparen und statt dessen jeder x-beliebige Ordnungshüter (evtl. nach vorheriger kurzer telefonischen Absprache mit Frau Knobloch) jeden Revisionisten festnehmen und umgehend im Knast abliefern könnte. Denn Prozesse dieser Art sind ja nur Farce, Formsache; aber der Deutsche liebt und braucht eben auch im Unrecht seine Ordnung.

Und weil auch ich Deutscher bin und die Ordnung liebe, bestehe ich darauf, daß diese meine Beschwerde wenigstens formal bearbeitet wird.

Mit freundlichen Grüßen

Anlage:
- Meine Strafanzeige vom 17.02.2007,
- Einstellungsbeschluß vom 20.03.2007