Werter Herr Landesbischof Huber ...
... die Presse berichtete, sie seien im April in Yad Vashem gewesen. Das trifft sich gut. Ich führe nämlich den 1. Berliner Auschwitzprozeß.
Sie schreiben in der BZ vom Freitag, den 13. April d. J., daß das Museum "erschütternde Dokumente für das Leiden der Juden in Europa (enthalte)". Also mit anderen Worten viele forensische Beweise von "nationalsozialistischen Verbrechen" (§ 130 Abs. 3 StGB). Sie können das bestimmt auch als Zeuge vor Gericht und Gott beeiden. Um das Gericht nicht mit zu vielen "nationalsozialistischen Verbrechen" zu überfordern, wird meinerseits angeregt, sie beschränken sich auf folgende vier gerichtlich verwertbare Beweise und erklären an Eides statt:
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Ich habe in Yad Vashem mindestens ein geprüftes Dokument gesehen, auf das man sich bezüglich nationalsozialistischer Verbrechen berufen kann, und zwar das Dokument ... (das Sie gesehen haben, benennen Sie dann. Das von Ihnen in dem Artikel angeführte "unscheinbare Kochgeschirr, ... verbeult wie es war ... für die tägliche, reichlich karge Nahrung" ist vielleicht nicht so geeignet. Ein Richter könnte in einem Holocaustprozeß auch mal nachfragen. Beispielsweise, ob Cyclon B Beulen verursachen kann).
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Ich habe dort Dokumente über deutsche Massenvernichtungswaffen gesehen. U. a. ein Bild einer Gaskammer oder auch nur ein Bild einer Gaskammertür oder einen Grundriß einer Gaskammer.
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Ich habe in Yad Vashem die Aussage eines wirklichen Zeugen, nämlich XYZ, dokumentiert gesehen, der die Massenvernichtungswaffen, insbesondere die Gaskammern, selber gesehen hat.
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Und ich habe dort einen Beweis für die Entscheidung zur Massenvernichtung von Juden anläßlich der Konferenz des 20. Januar 1942 in Berlin-Wannsee gesehen, nämlich ?(den Sie gesehen haben).
Ich bitte Sie, mir für das Gericht eine ladungsfähige Adresse von Ihnen zukommen zu lassen.
Gott mit uns
Gerd Walther
Führer des 1. Berliner Auschwitzprozesses