Werter Herr Landesbischof Huber ...

... die Presse berichtete, sie seien im April in Yad Vashem gewesen. Das trifft sich gut. Ich führe nämlich den 1. Berliner Auschwitzprozeß.

Sie schreiben in der BZ vom Freitag, den 13. April d. J., daß das Museum "erschütternde Dokumente für das Leiden der Juden in Europa (enthalte)". Also mit anderen Worten viele forensische Beweise von "nationalsozialistischen Verbrechen" (§ 130 Abs. 3 StGB). Sie können das bestimmt auch als Zeuge vor Gericht und Gott beeiden. Um das Gericht nicht mit zu vielen "nationalsozialistischen Verbrechen" zu überfordern, wird meinerseits angeregt, sie beschränken sich auf folgende vier gerichtlich verwertbare Beweise und erklären an Eides statt:

Ich bitte Sie, mir für das Gericht eine ladungsfähige Adresse von Ihnen zukommen zu lassen.

Gott mit uns

Gerd Walther
Führer des 1. Berliner Auschwitzprozesses