Ursula Haverbecks heldenhafter Kampf vor BRD-Ketzergericht

Quelle:  National-Journal
12.06.07

Ursula Haverbeck betrat völlig ruhig und selbstsicher den Gerichtssaal des Dortmunder Landgerichts am 11. Juni 2007. Zu Beginn ergriff der Staatsanwalt das Wort. Er war bereit, einige Anklagepunkte fallen zu lassen. Wir Zuhörer haben dies mit Erleichterung vernommen. Hatten wir doch nun die Gewißheit, daß die Ausführungen von Ursula Haverbeck, die von den Zuhörern am vorausgegangenen Verhandlungstag mit Applaus bedacht wurden, ihre Wirkung auch auf den Staatsanwalt nicht verfehlt hatten.

Der Staatsanwalt erklärte daraufhin, daß mit gewissen Äußerungen im beanstandeten Text (Der Mensch Adolf Hitler) gegen das Gesetz verstoßen werde. Insbesondere wurden, nach meinem Gedächtnis, folgende Zitate beanstandet: Hitler sei der Befreier des deutschen Volkes gewesen, der sich dem Vernichtungswillen der Zionisten oder auch der Judenheit gegen die germanische Rasse zur Wehr gesetzt habe. Hitler hätte den Klassenkampf durch seine Idee der Volksgemeinschaft überwunden und hätte dem deutschen Volk der zu jener Zeit alles beherrschenden Hoffnungslosigkeit entrissen und Selbstvertrauen und den Glauben an eine lebenswerte Zukunft zurückgegeben.

Der Staatsanwalt weiter: die im beanstandeten Artikel geäußerten Ideen wären geeignet, Unruhe auszulösen, wären also schon aus diesem Grunde justiziabel. Außerdem ließe die ausweichende Antwort auf die Frage des Staatsanwaltes am vorangegangenen Verhandlungstag, ob Frau Haverbeck an "Auschwitz" glaube, auch der von ihr verwendete und verteidigte Ausdruck "Auschwitz-Lüge" sowie die Gründung eines "Vereins zur Rehabilitierung des wegen Bestreitens des Holocaust Verfolgter" die Annahme zu, daß Frau Haverbeck Verbotenes propagiere. So zeige ihre Bemerkung von der lügenhaften Demokratie eine verächtliche Haltung gegenüber unserem demokratischen Gemeinwesen, so daß eine Bestrafung auch im Hinblick auf ein einschlägiges vorheriges Urteil (in Bad Oeynhausen) unumgänglich sei.

Alle Zuhörer waren bewegt, wenn nicht gar überwältigt, zu sehen, wie unsere furchtlose Frau Haverbeck danach zur Entgegnung ansetzte. Der damalige, von jüdischer Seite geäußerte Vernichtungswillen gegenüber unserem Volk und unserer Kultur sei umfangreich dokumentiert, es sei das Verdienst Hitlers, daß er dem deutschen Volk diese Gefahr bewußt gemacht habe. (Hinweis auf das Buch von Walter Graf und Julius H. Schoeps "Juden in der Weimarer Republik".) Hitler als Befreier zu bezeichnen, sei durchaus bei einer geschichtlichen Betrachtung zulässig, da nach dem deutschen Historiker von Ranke eine historische Persönlichkeit nur aus ihrer Zeit heraus verständlich dargestellt werden könne. 94 Prozent aller Deutschen hätten Hitler zu jener Zeit so wahrgenommen. Dazu werde in Haverbecks Abhandlung über Hitler durchaus auch die andere Ansicht angeführt, die Hitler als den Verführer, als das Böse schlechthin sah und sieht. Beide Ansichten über Hitler finden Erwähnung, nur so könne man zu einem ausgewogenen Urteil finden.

Schon bei diesen Ausführungen konnte man wahrnehmen, daß Richter und Schöffen mit echtem Interesse die Worte der Angeklagten aufnahmen. Niemand konnte sich der Überzeugungskraft dieser Frau entziehen. Niemand schloß die Augen, wie dies der Schreiber dieser Zeilen zuweilen im Inquisitionstempel zu Mannheim beim Zündel-Prozeß beobachten konnte.

Der Vorwurf, die Bemerkung über unsere lügenhafte Demokratie würde ihre Verachtung unserer Gemeinschaftsform gegenüber zum Ausdruck bringen, wurde ebenfalls souverän von Frau Haverbeck abgewehrt. Ihr Argument: "Wir leben gar nicht in einer echten Demokratie, was man schon daran erkennen kann, daß alle Angst haben. Die Herrscher haben vor dem Volk Angst, deshalb gibt es Maulkorbgesetze, und das Volk hat vor den Regierenden Angst, deshalb wagt es nicht zu sagen, was es denkt. Das war auch einmal anders. Einige Jahre nach Kriegsende fand in Deutschland ein Treffen von Vertretern des 3. Reiches und Gegnern statt, die in aller Offenheit ihre Positionen darlegten. So ein Ereignis ist heute undenkbar. Diese Freiheit ist uns verloren gegangen. In diesem Sinne leben wir in einer Angstgesellschaft, also in einer verlogenen Demokratie."

Frau Haverbeck fragte den Staatsanwalt, ob er etwa nicht überzeugt sei von der Wirklichkeit des Holocaust, er übernehme die Aussagen anderer und schenke ihnen Glauben, er glaube also daran; das gelte für die meisten Nachgeborenen. Manchmal beruht der Bericht über ein historisches Ereignis, der geglaubt wird, auf Wahrheit, manchmal aber auch auf Lüge. Ein erschreckendes Beispiel der geglaubten historischen Lüge, das man heute offen ansprechen kann, da es jetzt nicht mehr unter Strafe steht, weil es inzwischen auch dokumentarisch klargestellt worden ist, ist der Mord an den polnischen Offizieren in Katyn.

Sofort nach der Entdeckung der ermordeten polnischen Offiziere wurden Experten, auch aus neutralen Ländern, eingeladen, die Massengräber zu untersuchen. Die Beweise waren überwältigend: Der Massenmord an den polnischen Offizieren wurde von den Sowjets verübt. Zum Tatzeitpunkt war das Gebiet um Katyn gar nicht von deutschen Truppen besetzt. Trotzdem wurde diese schreckliche Holocaust-Tat Hitler und dem deutschen Volk angelastet, bis noch vor wenigen Jahren. Wer den Tatsachen entsprechend argumentierte, wurde als "Nazi" diffamiert.

Die Katyn-Lüge wurde jahrzehntelang propagiert und von den deutschen Masochisten nachgebetet. Sieben deutsche Wehrmachtsangehörige, die sich unter Folter zu den Morden an jenen Polen bekannt hatten, wurden von den Russen gehenkt. Die Katyn-Lüge fand auch den Weg in unsere deutschen Schulbücher.

Als beim Zusammenbruch der Sowjet-Union die russischen Archive geöffnet wurden, erklärte Gorbatschow, die polnischen Offiziere seien vom russischen Geheimdienst getötet worden. Dann erst durfte man ohne Angst die schon längst bekannte Wahrheit aussprechen. Für die fälschlich beschuldigten und ermordeten Deutschen gibt es bis heute kein mahnendes Denkmal in Berlin.

Wer weiß, was uns morgen offenbart wird?

Es war offensichtlich, daß alle, auch Richter und Staatsanwalt, beeindruckt waren. Dann setzte Frau Haverbeck zu einem Schlußwort an, das keinen Anwesenden im Saal gleichgültig ließ. Sie sagte etwa folgendes:

"Meine Damen und Herren dieser 39. Großen Strafkammer! Wenn ich Sie so betrachte, kann ich sagen, daß niemand von Ihnen älter als 60 Jahre ist. (Auch wenn Sie 65 wären, würde sich nicht viel ändern.) D.h., im Gegensatz zu mir haben Sie alle weder das Dritte Reich noch den Weltkrieg, weder Bombenterror noch Vertreibung und auch nicht die Jahre der schrecklichen Zerstörung und mitgestaltend die Umbruchs- und Aufbruchszeit miterlebt. Sie sind Nachgeborene, die wie kaum eine Generation zuvor ? dank der modernen Kommunikationstechnik ? der politischen Lüge ausgeliefert ist. Dennoch beurteilen Sie die Erscheinungen der Zeitgeschichte. Woher haben Sie Ihre Urteilsgrundlage? Haben Sie sich das bewußt gemacht? Und Sie sollen über mich urteilen. Das können Sie doch gar nicht. Ein Artikel wie der diskriminierte ist nicht justiziabel, weder Freispruch noch Verurteilung passen. Ich stelle daher den Antrag, das Verfahren gegen mich einzustellen."

Die Gesichter auf der Richterbank wirkten betroffen.

Der von Frau Haverbeck gewählte Verteidiger hinterließ mit seinem wohl fundierten Vortrag, dessen Argumente hier darzustellen nicht meine Aufgabe ist, den Eindruck eines Gelehrten, der es wohl mit anderen studierten Experten aufnehmen kann. Wie Hammerschläge wurden immer wieder neue Argumente vorgetragen, um die Rechtmäßigkeit des Haverbeck´schen Schriftsatzes zu belegen. Vom Wissen und von den Formulierungen her hatte ich den Eindruck, daß hier ein Revisionist mit wohl fundierten Kenntnissen vortrug, der mir bis dahin unbekannt war. Mit Durchschlagskraft brachte er seine Ansichten vor. Richterriege und Zuhörer waren vom Vortrag gefesselt, das war mein Eindruck.

Der Pflichtverteidiger, der einen etwas zerfahrenen Eindruck machte, überraschte uns fast am Schluß, da er entgegen vorheriger Äußerungen auf Freispruch für Frau Haverbeck plädierte.

Das Urteil (600,- Euro Geldstrafe) werden andere Personen sezieren und kommentieren. Ich wollte nur meine persönlichen Eindrücke während des Prozesses wiedergeben. Dazu gehört auch eine Bemerkung zu dem Gefühl, mit dem ich den Gerichtssaal verließ. Ich war stolz und glücklich, daß solche Personen zu meinen Freunden zählen. Besonders von unserer Frau Haverbeck kann ich nur mit der größten Hochachtung sprechen.