YouTube den Deutschen ein Dorn im Auge

Quelle:  Altermedia Deutschland

Die Internetplattform YouTube ist deutschen Behörden schon seit längerer Zeit ein Dorn im Auge. Alles, was sie so sauber aus der deutschen Medienlandschaft verbannt haben, findet sich nach und nach, in zum Teil guter bis professioneller Aufmachung im Internet wieder - speziell bei YouTube. Der wohl größte Aufreger dabei dürfte zweifellos darin bestehen, dass bundesdeutsche Institutionen einerseits keinen Einfluss auf die Macher ausüben können und sich YouTube andererseits einer zunehmenden Beliebtheit erfreut.

Daran ändern wird auch nichts die geplante Anzeige der Zentralratsjuden. So kündigte Samuel Korn - seines Zeichens Vizechef des Zentralrats der Juden in Deutschland- an, Anzeige gegen YouTube erstatten zu wollen: Wegen Beihilfe zur Volksverhetzung!

Wie lächerlich nicht nur vor dem Hintergrund, dass man einen solch absurden Paragraphen bei den Machern der USA gar nicht kennen dürfte, sondern auch, welchen Tamtam der Zentralratsjude um diese Angelegenheit wieder einmal macht.

"Ich erwarte, dass die Staatsanwaltschaft, dass die Behörden, dass auch die Bundesregierung gegebenenfalls dagegen eintritt und dagegen vorgeht."

Nun halten wir es keineswegs für ausgeschlossen, dass Angela Merkel nicht zumindest einen zarten Versuch in Richtung George Dabbeljuh Bush unternehmen würde, allerdings wird sie dann wohl lernen müssen, dass man in den USA unter Meinungsfreiheit bisweilen etwas anderes versteht, als die in Paragraphen zurecht gepackte Freiheit à la Bundesrepublik.

Auslöser der Forderungen Samuel Korns sind die nach seinen Begriffen anstößigen Videos, in denen Lieder mit so genannten "rechtsextremen Inhalten" verbreitet werden. An diesen stößt sich übrigens nicht nur Korn an. Auch der Schirmherr des Vereins gegen Missbrauch im Internet, kurz "naiin e.V." Prof. Helmut Thoma ist inzwischen darauf gestoßen, dass YouTube "gegen das Gesetz" verstoße. Bedauerlich, dass das bundesdeutsche Strafrecht, insbesondere bestimmte Meinungsparagraphen über das Geltungsgebiet hinaus keine Bedeutung besitzen. Umso lächerlicher also, dass die Stelle "Jugendschutz.net" bei YouTube in den vergangenen Monaten über 100 Fälle von "indizierten Videos abgemahnt" haben will. Allerdings ohne dass YouTube diesen Abmahnung auch nur ein einziges Mal so etwas wie Beachtung geschenkt hätte.

Offenbar fällt es dem einen oder anderen Zeitgenossen doch recht schwer, sich mit dem neuen Medium Internet und dessen tatsächliche Freiheit anfreunden zu wollen. Augenblicklich scheinen sie diesbezüglich wenig erfolgreich zu sein. Das ändert auch nichts, wenn sich so gewichtige Personen wie Samuel Korn ins Zeug legen, und YouTube sogleich mit der Bundesregierung zu drohen gedenkt.

Möglicherweise sollte man Samuel Korn mal darauf aufmerksam machen, dass dieser sich gar nicht in der Position befindet, um etwas zu verlangen, zu fordern oder einer wirklich interessanten Internetplattform zu drohen. Mag sein, dass er es fertig bringt, die gesamte Bundesregierung nach seiner Pfeife tanzen zu lassen, aber um mit einer Internetseite im World Wide Web fertig zu werden, dafür reicht es dann doch wieder nicht.