Mehr über den Bernauer Auschwitzprozeß

Am Montag, den 25. Februar d. J., begann vor dem Landgericht Frankfurt (Oder) die Berufungsverhandlung des 1. Bernauer Auschwitzprozesses mit der Bernauer Viererbande. Sie entwickelte sich zu einem zehnstündigen Kampf um die Lufthoheit, in dessen Verlauf Richter Gräbert für einige Sekunden k. o. ging. Offenkundig hatte vor Beginn des Gefechtes Herr Gräbert die Schlagkraft der Bernauer Viererbande ohne die nach der Strafprozeßordnung offizielle Rechtsanwältin Sylvia Stolz (SS), die zur Zeit von der Holocaustjustiz in Kriegsgefangenschaft gehalten wird, unterschätzt. Die prozeßerfahrenen Wolfgang Hackert, Rainer Link, Dirk Reinecke und Gerd Walther blieben auch ohne SS zu jedem Zeitpunkt Herr des Geschehens.

Der erwartete Großangriff des Richters Gräbert auf den Rechtsstaat begann gleich am Anfang des Prozesses mit der öffentlichen Bekanntgabe von Anschriften der Angeklagten. Obwohl Gerd Walther für sich als OdA (Opfer des Antifaschismus) sofort intervenierte und unter Hinweis, daß er von Schlägerbereitschaften, die sich selbst "Antifa" nennen, bei sich zu Hause bedroht und zum Gegenstand von Ermittlungen des Staatsschutzes wurde, seine Nennung der Anschrift verhinderte, wurde die des Rainer Link genannt. Es kam damit zum ersten Eklat. Ein weiteres Wortgefecht entwickelte sich während der Personalienfeststellung zwischen dem Prozeßführer Dirk Reinecke und Richter Gräbert bezüglich der Staatsangehörigkeit. Reinecke beharrte auf die Feststellung, daß er Bürger des Deutschen Reiches sei. Herr Gräbert nahm das zwar zur Kenntnis, lehnte aber einen diesbezüglichen Feststellungsantrag Reineckes ab, da dieser "einen bundesrepublikanischen (...amerikanischen?) Ausweis habe".

Nach der Verlesung der Bernauer Urteile (1. Instanz Amtsgericht) durch Herrn Gräbert stellte Gerd Walther, noch mal zurückkehrend zur Feststellung der Anwesenden, besser der Nichtanwesenden, namentlich der nichtanwesenden Rechtsanwältin Sylvia Stolz, einen unaufschiebbaren Antrag. Der Wortlaut ist aus der Anlage ersichtlich.

Mit der Ablehnung des Antrages Gerd Walthers unter Hinweis auf § 257a StPO auf Einstellung des Verfahrens wegen eines nicht zu behebenden Verfahrenshindernisses gemäß § 260 (3) StPO, die Unmöglichkeit einen Rechtsanwalt bekommen zu können, läutete das OMF-BRD-"Gericht" den Angriff auf die nächste Säule des Rechtsstaates ein, den Angriff auf das Prinzip der Prozeßöffentlichkeit bei Hauptverhandlungen, um den Marsch in eine Geheimverhandlung à la Sowjetunion antreten zu können.

§ 257a StPO wurde in einem Zuge mit § 130 StGB vom BRD-Gesetzgeber geschaffen, um zu verhindern, daß Strafverteidiger mündlich, d. h. öffentlich vom Publikum wahrnehmbar, Beweisanträge bezüglich der Bezugstat des § 130 (3) StGB, nämlich zu den angeblichen nationalsozialistischen Verbrechen, stellen können. Es ist ein Maulkorbparagraph, weil Anträge danach nur noch schriftlich zu stellen sind. Die Öffentlichkeit bekommt davon aber nichts mit. Im Verlaufe der Verhandlung, als weitere Anträge zum Verfahren gestellt und jedes Mal abgelehnt wurden, kam Richter Gräbert immer wieder auf seine Drohung zurück, einen Schein- oder Geisterprozeß führen zu wollen. Sein Angriff auf die Rechtsstaatlichkeit i. S. Art.1 (3) "Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland" bezüglich Öffentlichkeit endete schließlich mit dem Gerichtsbeschluß, Anträge nur noch schriftlich abgeben zu sollen.

In der Erwiderung dessen konnte der Prozeßführer Gerd Walther überzeugend darlegen ? selbst Staatsanwalt Münch legte später dem Gericht nahe, dessen ergangenen Beschluß noch einmal zu überdenken - , daß der nun von Herrn Gräbert beabsichtigte Geheim- und Geisterprozeß mit rechtsstaatlichen Prinzipien nicht mehr zu tun habe, da eine Kontrolle durch die Öffentlichkeit bei einem nur noch schriftlich geführten Prozeß praktisch ausgeschlossen und die nach der Strafprozeßordnung vorgesehene Mündlichkeit und die Unmittelbarkeit und damit der Anspruch auf rechtliches Gehör nicht mehr gegeben wäre. Das gesprochene Wort wirkt eben anders als das geschriebene. Bei Schriftlichkeit kann ein Angeklagter nicht sehen, ob es jeder verstanden hat. Ein Prozeß in einer Friedhofsatmosphäre abgehalten, käme einem Prozeß gleich, wie er in der UdSSR und DDR praktiziert wurde. Abschließend unterbreitete Walther Gegenvorschläge zum weiteren Verlauf der Hauptverhandlung des Inhalts, daß vor der gerichtlich beabsichtigten Zeugenvernehmung erst einmal auf den Anfang der Anklageschrift eingegangen werden sollte, namentlich auf die Bezugstat "Nationalsozialistische Verbrechen" und dessen "Inkaufnahme".

Das Gericht beharrte jedoch auf seinen Schweigebeschluß.

Wegen des provokatorischen Verhaltens des Herrn Gräbert war von Anfang an die Atmosphäre im Gerichtssaal knapp 10 Stunden vergiftet. Der prozeßführenden Viererbande wollte er ständig das Wort abschneiden. Gräbert mußte jedoch zur Kenntnis nehmen, daß das bei einem Rainer Link, Dirk Reinecke und Gerd Walther unmöglich war und hatte sich deren Lufthoheit zu beugen. Auf dem Höhepunkt eines Wortgefechtes ging der Richter dabei sogar einmal regelrecht k. o, indem er offensichtlich seine Zurechnungsfähigkeit verlor und in einem Topsuchtsanfall auf den Richtertisch eindrosch. Man muß Herrn Gräbert allerdings zu gute halten, daß er sich nach beruhigenden Worten von Seiten der Viererbande für seinen Ausraster quasi entschuldigte. Beruhigend war auch, daß danach ein Arzt der Gerichtsverhandlung beigeordnet wurde.

Nachdem Richter Gräbert seinen Schwächeanfall überwunden hatte, versuchte er unentwegt bei einer schwachen Stelle in die Verteidigungslinie der Prozeßführer einzudringen, um von dort die Front der Verteidigung mit der Frage, ob die inkriminierten Flugblätter verteilt worden sind, aufzubrechen. Es gelang ihm jedoch nur mit einem einzigen Schritt in die prozessuale Maginotlinie der Viererbande einzudringen. Diese wehrte ein weiteres Vordringen ständig mit dem frontbegradigenden Hinweis ab, daß in ihren Einlassungen erst einmal die Bezugstat zur Sprache gebracht werden soll.

Gegen Ende des Tages wurde der angeklagten Viererbande klar, daß es sich bei Herrn Gräbert um keinen neutralen Richter handelte, weil dieser alle Anträge, selbst die, die Staatsanwalt Münch unterstützte, zu ihren Lasten ohne schlüssige Begründung, einfach so, ablehnte. Da der Eindruck entstand, daß Herr Gräbert befangen sein mußte, stellte Dirk Reinecke einen Befangenheitsantrag gegen den Richter, dem sich die übrigen Prozeßführer anschlossen. Unter Hinweis auf § 29 StPO nahm der abgelehnte Richter den Befangenheitsantrag zwar entgegen, fuhr aber mit der Zeugenvernehmung fort.

Von der vorgezogenen Zeugenvernehmung ist nichts Bemerkenswertes zu berichten, außer daß sich kein Polizeibeamter mehr daran erinnern konnte, welche Flugblätter eigentlich verteilt wurden. Am Schluß des ersten Prozeßtages wurde die Fortsetzung des Prozesses wie folgt verkündet:

Fortsetzungstermin:
am Montag, den 10. März, um 9.15 Uhr im Landgericht Frankfurt (Oder)
Müllroser Chaussee 55, 15236 Frankfurt (Oder)
Saal 007.


Die Unterbrechung der Hauptversammlung gab der Bernauer Viererbande die Möglichkeit, neue Energie und Kraft zur Abwehr eines erneuten Angriffs auf die Rechtsstaatlichkeit zu sammeln. Sie hat auch inzwischen die Zeit genutzt, um weitere Kräfte im Feldzug für die Wahrheit zu mobilisieren.

Gerd Walther
(Berichterstatter)

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