"Wir sind das Volk ! " Aufschrei der Leipziger Bevölkerung am 9. November 1989


Aus meinem Schreiben aus der Haft an das OLG/Generalstaatsanwaltschaft in Hamm vom 22. Januar 1995, das unbeantwortet blieb:

"Staatsanwälte und Richter in der sogen. "BRD" handeln kriminell, wenn sie den Vorwurf einer angeblichen Beleidigung nicht mit Sachbeweisen belegen. Es ist darüber hinaus für einen angeblichen "Rechtsstaat" unwürdig, entlastende Sachbeweise der Verteidigung - aus welchen Gründen auch immer - bundesweit einheitlich abzuweisen ! Ein solches Verhalten ist allgemein nur aus sogen. Polizeistaaten bekannt... "


Kemper, Erhard
48157 Münster,
Ing. agr. (grad.)
Ruschheide 6
T. 0251 - 32 63 19

Freier Berichterstatter
im Widerstand

Den 27. 6. 1997

persönlich zu Protokoll

An das
Landgericht Münster
Am Stadtgraben 10
48028 Münster


Betr.: Angebliches Leugnen von angeblichen Vergasungen von Menschen in den Arbeits- und Internierungslagern des Dritten Reiches bzw. mein angeblich krimineller Entwurf einer Anzeige aus 1995 gegen Staatsanwälte und Richter in der "BRD", den ich bereits in der Haftzeit als Entwurf verfaßte; hier: Begründung meiner Revision

Bezug: Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Münster am 13. Mai 1997 Az.: 32 Ds 46 Js 593/95 AK 477/95 und 13 Ns 26/97

Eingang des Urteils am 30. 5. 1997

Gegen einen erstmaligen Freispruch vor dem Amtsgericht Münster am 4. Dezember 1996 (Richterin Hermann) in der 1. Verhandlung der 4. Prozeßreihe legte Oberstaatsanwalt Schrade Berufung ein (bisherige Verurteilungen: 3 Geld- und 3 Haftstrafen: 3 Monate mit Bewährung, 4 und 10 Monate/zusammengezogen 12 Monate Haft nach den §§ 130 und 185 StGB)

Am 13. Mai 1997 war die Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Münster, in der Schrade selbst - sicherheitshalber ? - die Anklagevertretung übernahm. Würde ein weiterer Freispruch die politischen Grundlagen des Nachkriegsstaates BRD auf dem Boden des Deutschen Reiches sprengen ?

Den Vorwurf der "Volksverhetzung" konnte Schrade nicht aufrechterhalten, da er nur ein einziges Exemplar eines nicht unterzeichneten Entwurfs meiner o.a. Anzeige vorzuweisen hatte. Aber den Vorwurf der "Beleidigung" hielt er aufrecht, obwohl der Brief (der Entwurf meiner Anzeige) den Adressaten Marcus Bischoff in einer Berliner JVA nicht ausgehändigt wurde.

Das Urteil: 6 (sechs) Monate Gefängnis ohne Bewährung !

Schrade hat inzwischen weitere Ermittlungen auf den Weg gebracht und veranlaßt, da ich in meinem Schreiben an die Justiz im 'Betr.:' (s.o.) den tatsächlichen Grund der politisch/juristischen Verfolgungen wahrheitsgemäß angebe.

Es sei hier festgestellt, daß er auch in dieser Berufungs-"verhandlung" am 13. Mai 1997 wieder keine Sachbeweise meiner angeblichen Schuld vorlegen konnte.

Richter Walden (der diesmal dem Tribunal vorstehen mußte) zitierte eine Stunde lang aus den früheren "Urteilen" und "Schuldvorwürfen" der Justiz in Münster, die bis in das Jahr 1991 zurückgingen und machte bei den Schöffen (und der anwesenden Presse) gegen mich Stimmung.

Es kamen wieder alte Vorwürfe zum Tragen, daß ich lt. Richter Freter ("Warum wollen Sie eigentlich unbedingt Märtyrer werden ?") anläßlich einer Anhörung in den Katakomben des Landgerichtes Münster geäußert haben soll - und Freter hielt dies fest- :

"Er glaubt, daß die Gaskammern Desinfektionsanlagen gewesen seien",

Diesbezüglich läuft eine Anzeige gegen Freter, die angenommen worden ist. Die gleiche Anzeige stelle ich hier und heute gegen Richter Walden. Kann man für die gleiche "Tat" mehrfach verurteilt werden...? Er behauptete weiter, daß ich angeblich

"... den Holocaust bestreite",

daß ich angeblich

"... den Juden die Wiedergutmachung streitig mache". und daß ich angeblich

"... die Juden beschuldige, die "Gaskammerlüge" erfunden..." zu haben.

Es liegen der "Justiz" in Münster genügend Beweise vor, wen ich beschuldige und was ich bestreite. Man muß es nur in meinen Schriftsätzen nachlesen... Auch hier werde ich zu gegebener Zeit wegen Verleumdung und Fälschung meiner Aussagen und Schriftsätze weitere Anzeigen gegen beteiligte Justizangehörigen der "BRD" erstatten.

Alles dies sind Vorwürfe, die unbewiesen sind und aus 3 (drei) Berichterstattungen über sogen. Gerichts"verhandlungen" vor Landgerichten gegen Mitstreiter in Bochum und Bielefeld herausgelesen und - willkürlich ! - ausgelegt werden und mit den tatsächlichen Vorgängen in den Arbeits- und Internierungslagern der Jahre 1933-1945 nichts (!) zu tun haben. Diese Berichte gehen bis in das Jahr 1991 zurück. Von Friedrich dem Großen ist folgender Satz überliefert: "Der geringste Bauer und Bettler ist ebensowohl ein Mensch, wie ein König. Ein Justizkollegium, das Ungerechtigkeiten ausübt, ist gefährlicher und schlimmer als eine Diebesbande. Vor der kann man sich schützen. Aber vor Schelmen, die den Mantel der Justiz gebrauchen, um ihre üblen Pressionen auszuführen, vor denen kann sich kein Mensch hüten, sie sind ärger wie die größten Spitzbuben in der Welt und meritieren eine doppelte Bestrafung."

Was sagte Gefängnisdirektor Sievers (JVA Münster) anläßlich der Beschlagnahme von (insgesamt 24) Briefen anläßlich einer Vorführung in der Haft zu mir:

"Sachbeweise ? Die bringen wir ihnen notfalls auch noch !" und blieb sie mir (wie OSTAW Schrade) bis zum Ende der Haftzeit schuldig. Und Sievers sagte auch dies zu mir: "Da wo Sie sitzen haben schon andere Kriegsverbrecher gesessen !"

Antoine Saint-Exupery ('Wind, Sand und Sterne', 'Flug nach Arras', 'Der kleine Prinz') sagte das Folgende, das uns Deutschen und der Justiz der BRD im besonderen gut zu Gesicht stände:

"... Da ich ein Teil von ihnen bin, werde ich niemals die Meinigen verleugnen, was sie auch tun mögen. Ich werde niemals vor jemanden anderem gegen sie predigen. Wenn ich ihre Verteidigung übernehmen kann, werde ich sie verteidigen. Wenn sie sich mit Schande bedecken, werde ich diese Schande in meinem Herzen verschließen und schweigen. Was ich auch über sie denken mag, ich werde n i e als Belastungszeuge dienen.... Wir dürfen nichts von dem verleugnen, wozu w i r gehören."

Richter Walden konnte es in seinen Schlußworten nicht unterlassen, an frühere Böswilligkeiten des OSTAW Schrade

- "Man sollte Sie in die Irrenanstalt Eickelborn stecken und auf Ihren Gesundheitszustand untersuchen lassen" -

anzuknüpfen. Er sagte:

"Da Sie es bestreiten, irre zu sein, müssen Sie als unbelehrbar, unbelehrbar bezeichnet werden !"

Ist Unbelehrbarkeit ein Schuldbeweis ? Herr Richter Walden, auch Sie werden eines nicht mehr fernen Tages für Ihre ungeheuerlichen Beschuldigungen haftbar gemacht. Ist man unbelehrbar, wenn man Sachbeweise einer angeblichen Schuld verlangt ?

Und: Warum haben S i e mir keine Sachbeweise meiner Schuld vorgelegt ? Haben Sie keine ?

Was sagte mir der unvergessene und leider verstorbene Thies Christophersen, der über den Tod hinaus verfolgt wurde ? (Die Feierlichkeiten anläßlich seiner Beerdigung in Flensburg wurden verweigert und polizeilich verboten. Fürchtete man einen Aufstand ?):

"In Minster ist es finster !"

Baruch Spinoza (1632-77) (Theologisch/politische Schriften): "Am tyrannischsten ist jene Herrschaft, welche aus Meinungen Verbrechen macht, denn jedermann hat das unverbrüchliche Recht auf Gedankenfreiheit."

Den Herrn Schrade und Herrn Walden und allen anderen Empfängern dieses Schreibens gebe ich ferner Folgendes zur Kenntnis: Der dänische (?) "Journalist" Prof. Blum, Kopenhagen, der mich auf Empfehlung von David Irving, London, am 1. 4. 1997 aufsuchte und mit dem ich ein längeres Gespräch führte, fragte mich u. a. :

"Haben Sie keine Angst vor dem Tod ..."

Meine Antwort: "Wir müssen alle einmal sterben". Darauf sagte er warnend: "Aber es gibt ja noch mehr als Sterben ..."

Wollte er damit etwa eine Entführung oder die Folter andeuten... ? Der bisher nicht aufgeklärte Mord an Baader und Meinhof in einem Gefängnis der sogen. "BRD" ist unvergessen !

Und ich teile dem Landgericht Münster erneut die Aussage des Tiudur Rudolph mit, die dieser in der JVA Osnabrück anläßlich meines Besuches am 20. August 1993 machte. Er wurde - im Gegensatz zu mir - bereits im Gerichtssaal als 83-jähriger Verfolgter (nach § 185 StGB) verhaftet: "Als ich - wider Erwarten - schon nach 5 Minuten vom Hofgang in meine Zelle zurückkehrte, überraschte ich 2 israelische Mossad-Beamten in meiner Zelle. Diese haben in den Gefängnissen der BRD offensichtlich freien Zugang !" Der den Besuch überwachende Beamte nickte bestätigend mit dem Kopf.

Ist das die Freiheit eines angeblich souveränen Staates, die die Justiz in Münster und in der sogen. "BRD" verteidigen muß ... ?

Es bleibt festzuhalten, daß es sich bei dem Vorgehen der Justiz um ungesetzliche Verfolgungen von Personen - nicht nur ! - zum Nachteil des Deutschen Volkes handelt !

Dieses Vorgehen ist nicht mit einem Justizirrtum zu vergleichen oder zu entschuldigen, sondern Anklagen und Urteile können treffend nur als Verrat und Verbrechen am eigenen Volk, als gezielt herbeigeführte Regierungskriminalität bezeichnet werden. Diese Kriminalität wird durch die weisungsgebundene "BRD"-Justiz gedeckt. Hier wird Widerstand zur Pflicht !

Aber: Die Angst aller Juristen (auf beiden Seiten !) ist so groß, daß der Rechtsstaat auf der Strecke bleibt. Einem Verteidiger von mir wurde die Zulassung genommen; gegen zwei von ihnen lief bzw. läuft noch immer ein Ermittlungsverfahren...

Ist es da verwunderlich, daß ich keinen Verteidiger mehr habe ? (... die den Eid auf die angebliche Verfassung der "BRD", das sogen. Grundgesetz abgelegt haben)

Außergewöhnlich war es, daß ich in der Verhandlung am 13. 5. 1997 nicht sofort in Haft genommen wurde, obwohl - wie Schrade in der Verhandlung zynisch offenlegte und wie bereits erwähnt - weitere Verfahren anstehen. Mein ausdrücklicher Dank zu dieser "Gnade" gilt hier "Richter" Walden, da ich diese Revisionsschrift noch in Freiheit anfertigen kann. Er beugte sich einmal mehr dem Zeitgeist und glaubte wie seine beamteten Mitläufer auf
Sachbeweise angeblich erfolgter Gasmorde in den Internierungslagern des Dritten Reiches verzichten zu können. Weiter: Da Schrade mit seinen Anklagen erzwungenermaßen Politik betreibt, sollte er bei all seinem Treiben beachten, daß er nicht als 'Freisler' (!) der sogen. "BRD" in die Justizgeschichte des Deutschen Volkes eingeht. Kann er als Anwalt unseres Volkes bezeichnet werden, wenn er Propagandalügen ehemaliger Kriegsgegner verewigen hilft ?

Eine Justiz, die Sachbeweise der Verteidigung ablehnt, nicht einmal erörtert, darf sich nicht wundern, wenn man ihr kriminelles Verhalten vorwirft. Sie hat auf diese meine mehrfach vorgetragenen schriftlichen Vorwürfe niemals reagiert ! Ist das ein Eingeständnis ?

Da ich bisher auf rechtsstaatlichem Weg die Lüge von der angeblichen Vergasung von Menschen nicht überwinden konnte, bleibt das Deutsche Volk in seiner Gesamtheit gefordert und aufgerufen, der Justiz der sogen. "BRD" und den sie deckenden politischen Kräften eine Antwort zu erteilen. Es geht nicht nur um die Zurückweisung der Legende von der "Vergasung" von Menschen, es geht um unser aller Freiheit !

Hier will ich auch meinen Verteidiger Dr. Eisenecker, Goldenbow, zitieren. Er schrieb mir in einem Brief, daß er meinen Vorwürfen gegen die BRD-Justiz nichts hinzuzusetzen habe und, daß alles was er als Student gelehrt bekommen heute keine Gültigkeit mehr habe !

Ich beantrage aus all den genannten Gründen das Urteil des Landgerichtes vom 13. Mai 1997 zu verwerfen, und den Freispruch des Amtsgerichts Münster vom 4. 12. 1996 wieder in Kraft zu setzen. Dies um so mehr, da mir in der Verhandlung am 13. Mai 1997 mein Rechtsbeistand in schnöder Art und Weise ohne Begründung genommen worden ist ! Richter Walden zu diesem Mann; gegen den die Staatsanwaltschaft keine Einwände hatte:

"Sie haben hier gar nichts zu sagen oder einzureichen !"

und verwies den Mann in die Zuschauerränge. Dieser ging sofort zur Staatsanwaltschaft Münster und zeigte Walden an...

Aus meinem unbeantworteten Schreiben vom 7. August 1995 an die Gerichtskasse Münster anläßlich der Pfändung meiner Rente: "Die Justiz in der sogen. "BRD" die auf den Vorwurf, sie sei kriminell (s.o.), nicht eingeht, ist kriminell !"

Lieber 100 Jahre im Gefängnis
als 1.000 Jahre an eine Lüge glauben müssen !


gez. Kemper

Nachsatz: Nach Erstellung dieses Schreibens erfuhr ich, daß eines der neuen Verfahren aufgrund meines Schreibens an den Petitionsausschuß des Bundestages eröffnet worden ist. Frau U Müller, die dieses Schreiben in den HNG-Nachrichten veröffentlichte, soll mit mir (in Mainz?) angeklagt werden.

Anlage: Bericht der "Hamburger Morgenpost" vom 2. 6. 1997