28. Die Entstehung der Auschwitz - Lüge

In den New York Times vom 27. S. 1943 hiess es über Auschwitz:

Im Lager Oswiecim (Auschwitz) sind die Lebensbedingungen besonders hart. Schätzungen zufolge sind dort 58.000 Menschen umgekommen.

Das Erstaunliche ist, daß die genannte Opferzahl realistisch war, und der Hinweis auf die harten Arbeitsbedingungen stimmte weiss Gott auch. Aus den bereits früher erwähnten Gründen war es nun ein Ding der Unmöglichkeit, daß die Alliierten zwei Jahre lang nicht erfuhren, was im grössten deutschen KZ vor sich ging. Erst im zweitletzten Kriegsjahr erhielt die Legende eine konkrete Gestalt.

Wie die Auschwitz - Propaganda im Frühsommer 1944 mit Berichten über die Vergasung von 400.000 ungarischen Juden in Birkenau einsetzte, und wie jener Massenmord später durch getürkte Dokumente "bewiesen" wurde, hat Arthur Butz in seinem The hoax of the twentieth century meisterhaft dargelegt.

Daß die Urheber des Gaskammer - Schwindels Auschwitz ins Zentrum ihrer Propaganda rückten, war logisch. Es war das bedeutendste Lager, wies zeitweise wegen der Flecktyphusepidemien enorm hohe Todesraten auf und war mit Krematorien ausgestattet. Zudem hatte Birkenau die Rolle eines Transitlagers für nach Osten umgesiedelte Juden erhalten. Ein mächtiger KZ - Komplex, hohe Todesraten, ein in rauhen Mengen verbrauchtes blausäurehaltiges Gift (das Zyklon B wurde auch an die rund 40 Aussenstationen geliefert), Tausende von jüdischen Deportierten, die in Birkenau eintrafen und einige Zeit darauf scheinbar spurlos verschwunden waren, ferner Selektionen zur Trennung der Arbeitsfähigen von den nicht Arbeitsfähigen - idealere Voraussetzungen konnten sich die Holocaust - Mythologen gar nicht wünschen.

Am 27. Januar 1945 wurde Auschwitz befreit. Schon am 2. Februar erschien in der Prawda ein langer Bericht über die dort verübten viehischen Greuel, in dem es unter anderem hiess:

Die stationären Gaskammern in östlichen Teil des Lagers waren umgebaut worden. Man hatte an ihnen sogar Türmchen und architektonische Ornamente angebracht, so daß sie aussahen wie harmlose Garagen... Sie (die Deutschen) ebneten die mit Hügeln versehenen sogenannten "alten Gräber" im östlichen Teil des Lagers ein, entfernten und vernichteten die Spuren des Fliessbandsystems, wo Hunderte von Leuten gleichzeitig mit elektrischem Strom getötet worden sind... (zitiert nach Nr. 31 der Historischen Tatsachen. Auf den Prawda - Artikel ist als erster Robert Faurisson aufmerksam geworden.)

Daß es im Ostteil des Lagers (also in Monowitz) Gaskammern gab, hat kein Historiker je behauptet, und von dem Fliessbandsystem zur Ermordung von Menschen mit Strom hat man seither nie wieder etwas gehört. Von den Gaskammern von Birkenau im Westteil des Auschwitz - Komplexes stand in der Prowda kein Wort zu lesen! Dies beweist, daß der Schwindel damals noch nicht hinreichend koordiniert war; die Sowjets wussten von den Westmächten, daß sie in Auschwitz Beweise für einen millionenfachen Massenmord zu finden hatten, doch die Details hatten ihnen die Westmächte nicht geliefert. Nach der Befreiung wurde das Lager abgesperrt; zunächst wurden nur einige wenige auserwählte westliche Beobachter zugelassen. Dies lag daran, daß die polnischen und sowjetischen Kommunisten Zeit benötigten, um ihr Horrormuseum einzurichten. Was dabei herauskam, entspricht etwa jenem Standard, der den weltgeschichtlich einmaligen Erfolg des Kommunismus kennzeichnet: Gaskammern, die nie und nimmer hätten funktionieren können; Verbrennungsgräben, die ganze 60 cm tief sind und trotzdem ständig unter Wasser stehen: riesige Stösse von Frauenhaar, das durchwegs von einheitlicher Farbe ist und bei dem es sich offenkundig um Hanf handelt.

Nach Kriegsende fahndeten die Briten fieberhaft nach Rudolf Höss, der zum Kronzeugen des grössten Verbrechens aller Zeiten werden sollte. Doch Höss war untergetaucht und lebte unter dem Namen Franz Lang auf einem Bauernhof in Schleswig - Holstein. Im März 1946 machte ein britischer Trupp ihn schliesslich ausfindig. In seinem Buch Legions of Death (Arrow Books Limited, 1983, S. 235 ff.) schildert der englische Schriftsteller Rupert Butler, wie das Höss-Geständnis zustande kam.

Butler stützt sich auf die Aussagen des britisch - jüdischen Sergeanten Bernard Clarke, der die Verhaftung und das Verhör des ersten Auschwitz - Kommandanten leitete:

Höss schrie vor Entsetzen, als er die britischen Uniformen sah. Clarke brüllte: "Wie heissen Sie? " Jedesmal, wenn die Antwort "Franz Lang" lautete, prallte Clarkes Faust ins Gesicht seines Gefangenen. Beim vierten Mal gab Höss klein bei und verriet, wer er war... Der Gefangene wurde von der obersten Schlafpritsche heruntergezerrt, und man riss sein Pyjama herab. Er wurde dann nackt zu einer der Schlachtbänke geschleppt, wo es Clarke so vorkam, als wollten die Hiebe und Schreie kein Ende mehr nehmen... Man warf eine Decke über Höss, und er wurde zu Clarkes Wagen geschleift, wo ihm der Sergeant einen grossen Schlack Whisky die Kehle heruntergoss. Dann versuchte Höss zu schlafen: Clarke stiess ihm seinen Stock unter die Lider und befahl auf Deutsch: "Halte deine Schweinsaugen offen, du Schwein!"... Es brauchte drei Tage, ehe er eine zusammenhängende Aussage machte.

Seit nun bald einem halben Jahrhundert steht das deutsche Volk unter der ungeheuerlichen Anklage, die Juden kollektiv zum Tode verurteilt und, soweit es ihrer habhaft werden konnte, durch kaltblütigen Massenmord vernichtet zu haben. Grundlage für diese Anklage bildet ein durch Folter erzwungenes Geständnis.

Allerdings unterliefen den Folterknechten einige peinliche Schnitzer. Sie erfanden ein Vernichtungslager "Wolzek" oder liessen zu, daß Höss eines erfand, und zwangen Höss zu gestehen, daß er bereits im Juni 1941 das dreizehn Monate später errichtete Lager Treblinka besuchte.

Nach seiner Zeugenaussage in Nürnberg wurde Höss an Polen ausgeliefert. Im Krakauer Gefängnis verfasste er seine Autobiographie, die grossenteils stimmen dürfte, sowie seine Aufzeichnungen über die Judenvernichtung in Auschwitz. Ob der hanebüchene Unfug, den Höss bei der Schilderung des Vergasungs - und Verbrennungsvorgangs von sich gab, der Phantasie seiner Aufseher entsprang, oder ob er in kluger Berechnung technische Unmöglichkeiten beschrieb, die dereinst jemandem auffallen mussten, werden wir wohl nie erfahren.

Obgleich Auschwitz bereits in Nürnberg als Zentrum der Judenausrottung bezeichnet wurde, war bis ca. 1960 wohl mehr von Dachau und dessen Gaskammer(n) die Rede. Doch liess sich der Schwindel von den reichsdeutschen Gaskammern auf Dauer nicht halten, da die Beweise dagegen zu erdrückend waren. Deshalb beschlossen die Geschichtsfälschercliquen, die Gaskammern hinter den Eisernen Vorhang zu verpflanzen, und verstärkten als Ersatz für die flötengegangenen Gaskammern von Dachau, Buchenwald etc. die Auschwitz - Propaganda massiv.

Bis 1990 behauptete das Auschwitz - Museum, im Lager seien 4 Millionen Menschen ermordet worden. Ohne Angabe von Gründen reduzierte es die Zahl dann plötzlich auf "etwas über eine Million" und gab damit zu, fast ein halbes Jahrhundert lang gelogen zu haben. Natürlich existieren für die neue Zahl so wenig Beweise wie für die alte; man hat lediglich einen Unsinn durch einen anderen, in diesem Fall weniger krassen, ersetzt.

29. Hitler - Zitate als "Beweis" für den Holocaust

In Ermangelung anderer Beweise für den millionenfachen Judenmord führen die Exterministen Zitate von Hitler und anderen Nazigrössen an, die den Juden mit Vernichtung drohen. Im letzten Kapitel des 2. Bandes von Mein Kampf heisst es etwa:

Hätte man zu Kriegsbeginn und während des Krieges einmal zwölf oder fünfzehntausend dieser hebräischen Volksverderber so unter Giftgas gehalten, wie Hunderttausende unserer allerbesten deutschen Arbeiter aus allen Schichten und Berufen es im Felde erdulden mussten, dann wäre das Millionenopfer der Front nicht vergeblich gewesen.

Fürwahr eine ominöse Drohung! Doch zeigt der Zusammenhang, in dem die Passage steht, ebenso wie die Zahl von zwölf - bis fünfzehntausend zu Beseitigenden, daß Hitler hier nicht die Ausrottung der Juden in ihrer Gesamtheit als wünschenswert darstellte, sondern bloss die Liquidierung der (in der Tat oft jüdischen) marxistischen Führer, die seiner Auffassung nach die Niederlage Deutschlands im 1. Weltkrieg verschuldet hatten (Dolchstoss - Legende).

In kaum einem Geschichtsbuch fehlt wohl der Hinweis auf die Hitler - Rede vom 30. Januar 1939, wo der Diktator erklärte:

Wenn es dem internationalen Finanzjudentum innerhalb und ausserhalb Europas gelingen sollte, die Völker noch einmal in einen Weltkrieg zu stürzen, dann würde das Ergebnis nicht die Bolschewisierung der Erde und damit der Sieg des Judentums sein, sondern die Vernichtung der jüdischen Rasse in Europa.

Es ist dies zweifellos eine klare Vernichtungsdrohung. Doch muss man sich vor Augen halten, daß eine kriegerische Sprache für die Nazibewegung, die sich von Anfang an in Saal - und Strassenschlachten gegen die äusserste Linke behaupten musste, seit jeher typisch gewesen war; Worte wie "Zerstören" und "Vernichten" gingen den Nationalsozialisten stets flott über die Lippen. Entsprechende Zitate gibt es auch massenweise seitens der Alliierten; so sagte Churchill am Tag der britischen Kriegserklärung, das Ziel des Kriegs sei "die Vernichtung Deutschlands". Niemandem fiele ein, Churchill eine Absicht zur physischen Ausrottung des deutschen Volkes unterstellen zu wollen. Im Krieg sind solche blutrünstigen Sprüche eben üblich.

Indem die Exterministen solcherlei Zitate als Beweis für den Holocaust auffassen, verstricken sie sich in einen absolut unlösbaren Widerspruch. Fragt man sie, weswegen es keine Dokumente über den Völkermord und keine Massengräber mit Holocaust - Opfern gibt, so antworten sie, die Deutschen hätten das Verbrechen vor der Welt verbergen wollen und darum einerseits keine Dokumente angefertigt, andererseits die Leichen der Opfer alle beseitigt. Denselben Exterministen zufolge sollen die Naziführer ihre Völkermordpläne ungeniert in die Welt hinausposaunt haben!

30. Der Nürnberger Prozess

Da es für den Holocaust keine Beweise gibt - keine Dokumente, keine Leichen, keine Tatwaffen, gar nichts - und Hitlersprüche allein für eine derart schwerwiegende Anklage eine gar zu magere Grundlage wären, wurden nach dem Krieg von den Siegern, und später von ihren deutschen Marionetten, die Gerichte damit beauftragt, Beweise für die Fata Morgana eines millionenfachen Völkermordes in Gaskammern herbeizuzaubern, von dem nicht die geringsten Spuren übriggeblieben sind.

Zweck des Nürnberger Prozesses war es, die angeblich von den Deutschen begangenen weltgeschichtlichen einmaligen Verbrechen als geschichtliche Tatsache festzulegen.

Wohl schreckten auch die Westmächte gelegentlich nicht vor physischen Folterungen zurück (man denke an Rudolf Höss und die Dachauer Wachtmannschaften), doch meist kam eine subtilere Taktik zur Anwendung. Während der Holocaust als unverrückbare Tatsache betrachtet wurde, liessen die Ankläger über die individuelle Schuld dieses und jenes Angeklagten durchaus mit sich reden; nur wenige der Männer auf der Anklagebank waren von Anfang an chancenlos.

So konnte eine dermassen wichtige Gestalt wie Rüstungsminister Albert Speer dem Galgen entrinnen, indem er den Holocaust zugab und seine moralische Mitschuld eingestand. Bei den Nachfolgeprozessen gegen Nazis der zweiten Garnitur verwendeten die Angeklagten oft mit Erfolg die Taktik, die ganze Schuld auf tote oder verschwundene Vorgesetzte zu schieben.

Laut Paragraph 19 des Londoner Statuts, das die Alliierten im August 1945 geschaffen hatten und das als Grundlage für den Nürnberger Prozess diente, war der Gerichtshof nicht an Beweisregeln gebunden; jedes Beweismaterial, das dem Gericht Beweiskraft zu haben schien, war zugelassen. Das Tribunal durfte belastendes Material akzeptieren, ohne es auf seine Zuverlässigkeit hin zu prüfen, und entlastendes Material ohne Begründung zurückweisen. Im Klartext: Man durfte Belastungsmaterial nach Gutdünken fälschen und Entlastungsmaterial nach Belieben unterdrücken.

Ferner besagte Artikel 21 des Statuts, daß der Gerichtshof für "allgemein bekannte Tatsachen" keine Beweise fordern, sondern diese von Amts wegen zur Kenntnis nehmen solle. Was eine "allgemein bekannte Tatsache" war, entschied das Gericht selbst. Somit stand die Schuld der Angeklagten von Anfang an fest, da ja der Holocaust und die übrigen ihnen zur Last gelegten Verbrechen allgemein bekannte Tatsachen waren. Unter diesen Umständen konnte man sich die mühselige Beweisführung sparen. Die Urteile standen von Beginn an fest.

Wer die Nürnberger Dokumente nicht selbst gelesen hat, hält es nicht für menschenmöglich, was für haarsträubende Verrücktheiten die Sieger gegen die Besiegten vorbrachten. Hier nur zwei Beispiele für die erstaunlichen Dinge, die den Deutschen in Nürnberg vorgeworfen wurden. Das erste stammt von amerikanischer, das zweite von sowjetischer Seite.

Im Gegensatz zur landläufigen Meinung verfügten die Deutschen unter Hitler durchaus über die Atombombe, nutzten diese aber nicht etwa zur Bekämpfung der Alliierten, sondern lediglich zur Ermordung von Juden, wie dem folgenden Dialog zwischen US - Ankläger Jackson und Albert Speer zu entnehmen ist:

Jackson: Und gewisse Experimente und Forschungen wurden auch inder Atomenergie durchgeführt, nicht wahr?

Speer: Wir waren leider nicht so weit, denn dadurch, daß die besten Kräfte, die wir in der Atomforschung hatten, nach Amerika auswanderten, wurden wir in der Atomforschung sehr stark zurückgeworfen, und wir waren an sich noch ein bis zwei Jahre davon entfernt, um vielleicht eine Atomzertrümmerung bekommen zu können.

Jackson: Man hat mir einen gewissen Bericht über ein Experiment, das in der Nähe von Auschwitz durchgeführt wurde, ausgehändigt, und ich machte gerne wissen, ob Sie davon gehört haben oder etwas davon wussten. Der Zweck dieses Experiments war, ein schnelles und wirksames Mittel zu entdecken, mit dem man Menschen, ohne sich - wie man es bisher getan hatte - mit Erschiessen, Vergasen und Verbrennen anstrengen zu müssen, auf dem schnellsten Wege vernichten konnte. Wie man mir mitgeteilt hat, wurde das Experiment in folgender Form durchgeführt: In einem kleinen provisorischen Dorf, das für diesen Zweck vorübergehend aufgebaut wurde, brachte man 20.000 Juden unter. Mit Hilfe des neu erfundenen Zerstörungsstoffes wurden diese 20.000 Menschen fast augenblicklich vernichtet, und zwar derartig, daß auch nicht das geringste von ihnen übrig blieb. Die Explosion erregte eine Temperatur von 400 bis 500 Grad Celsius und zerstörte die Leute derartig, das sie überhaupt keine Spuren hinterliessen.

(Der Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Militärgerichtshof, Nürnberg, 14. November 1945 - 1. Oktober 1946, Band XVI, Verhandlung vom 21. Juni 1946).

Laut den sowjetischen Anklägern ermordeten die Deutschen im KZ Sachsenhausen nicht weniger als 840.000 russische Kriegsgefangene auf folgende Weise:

In dem kleinen Raum gab es einen 50 cm grossen Ausschnitt. Der Kriegsgefangene stellte sich mit dem Hinterkopf ans Loch, und ein Schütze, der sich hinter dem Loch befand, schoss auf ihn. Diese Einrichtung genügte aber praktisch nicht, denn oft traf der Schütze den Gefangenen nicht. Nach acht Tagen schuf man eine neue Vorrichtung. Der Kriegsgefangene wurde ebenso wie vorher an die Wand gestellt; dann liess man eine Eisenplatte langsam auf seinen Kopf heruntergleiten. Der Kriegsgefangene hatte den Eindruck, als wolle man seinen Wuchs messen. In der Eisenplatte war ein Bolzen, der sich löste und auf den Hinterkopf des Gefangenen einschlug Dieser stürzte tot zu Boden. Die Eisenplatte wurde mittels eines Fusshebels gehandhabt, der sich in der Ecke dieses Raumes befand (oben zitiertes Werk, Band VII, Sitzung vom 13. Februar 1946).

Die Leichen der 840.000 auf diese Weise ermordeten Kriegsgefangenen wurden laut der Anklage in vier mobilen Krematorien verbrannt, welche auf einem Lastwagenanhänger montiert waren. Leider wurden weder die pedalbetriebenen Hinterkopfzertrümmerungsmaschinen noch die mobilen Krematorien, von denen jedes binnen kürzester Zeit 210.000 Leichen verbrennen konnte, noch die unzähligen anderen in Nürnberg beschriebenen Wunderwerke der faschistischen Technik vor dem Tribunal als Corpus delicti vorgeführt, doch dafür gab es schriftliche Erklärungen vereidigter Zeugen in Hülle und Fülle. Zur Herstellung dieser Zeugenaussagen brauchte es einige Schreibmaschinen und viel, viel Papier.

31. Die westdeutschen KZ - Prozesse

Daß die deutsche Regierung bis heute Prozesse gegen "Naziverbrecher" führt, scheint zunächst schwer verständlich. Die Gründe sind folgende:

So wie die politischen Strukturen der DDR von der sowjetischen Besatzungsmacht geschaffen wurden, entstanden jene der BRD unter Aufsicht der westlichen Besatzer, vorab der USA. Natürlich achteten die Amerikaner darauf, daß in dem von ihnen aus der Taufe gehobenen deutschen Teilstaat niemand eine führende Position einnahm, der in wichtigen Punkten von ihrer Linie abwich. Später hat sich das politische Establishment selbst reproduziert. Es ist dies eine hierarchischen Strukturen allgemein innewohnende Tendenz - kein erklärter Atheist oder Freidenker wird Kardinal der römischen Kirche.

Wir gehen davon aus, daß die westdeutschen Kanzler von Adenauer bis Schmidt zumindest in grossen Zügen an den Holocaust geglaubt haben, und selbst wenn dies nicht der Fall war, hätten sie sich gehütet, ihre Zweifel zu offenbaren. Während des kalten Krieges war die BRD auf den Schutz der USA gegen die sowjetische Bedrohung angewiesen. Hätten die Regierenden in Bonn den Holocaust angezweifelt oder auf die Durchführung von "Kriegsverbrecherprozessen" verzichtet, so hätte die grossenteils zionistisch kontrollierte US - Presse mit einem pausenlosen antideutschen Trommelfeuer reagiert und die Beziehungen zwischen Bonn und Washington vergiftet. (Man erinnert sich daran, wie die Zionisten Kurt Waldheim wegen frei erfundener Kriegsverbrechen jahrelang verunglimpften. Aus lauter Furcht, des "Antisemitismus" geziehen zu werden, wagte kein westlicher Staatsmann mehr, sich mit Waldheim zu treffen, bis der Tscheche Vaclav Havel - als mutiger und anständiger Mensch eine Ausnahme unter den Politikern - den Bann brach.)

Einerseits wollte sich die BRD mit der Durchführung dieser Prozesse also gegenüber den USA als Musterverbündete profilieren und ihre demokratische Läuterung unter Beweis stellen, andererseits erfüllten die Prozesse auch eine wichtige innenpolitische Aufgabe. Indem man die einmalige Brutalität des Naziregimes immer wieder nachwies, legitimierte man zugleich das parlamentarisch - demokratische System, dem ja der Schönheitsfehler anhaftete, daß es nur durch den Sieg der Alliierten eingeführt werden konnte. Und indem man bei jedem Prozess zahllose Schulklassen durch den Gerichtssaal schleuste, beabsichtigte man, bei der jungen Generation jede Spur von Nationalgefühl und Selbstachtung auszulöschen und damit Akzeptanz für die Bonner Politik zu schaffen, welche eine völlige Unterordnung unter die Interessen der USA vorsah. Somit spielten die Prozesse bei der "Umerziehung" des deutschen Volkes eine wesentliche Rolle; sie trugen zur Festigung der auch von Bonn verteidigten Nachkriegsordnung bei, welche auf zwei Dogmen beruhte: Der Alleinschuld Deutschlands am Krieg und der weltgeschichtlich beispiellosen Grausamkeit des Naziregimes, die ihren klarsten Ausdruck im Holocaust fand.

Dies alles weist darauf hin, daß der Zweck der Prozesse nicht in der Klärung individueller Schuld lag, sondern rein politischer Art war. Damit sei natürlich nicht behauptet, alle Angeklagten seien unschuldig gewesen; zweifellos gab es unter ihnen Mörder und Folterknechte. Doch war die Frage, welcher Angeklagte nun schuldig war und welcher nicht, völlig nebensächlich. Für die Figuren auf der Anklagebank interessierte sich im Grunde genommen kein Mensch; sie waren austauschbar.

Daß die Prozesse nicht nach rechtsstaatlichen Grundsätzen geführt wurden, ist schon daraus ersichtlich, daß nicht bei einem einzigen ein Gutachten über die Tatwaffe, die Gaskammern, angefordert wurde. Ein solches Gutachten hätte eben die technische Unmöglichkeit der Massenvergasungen erwiesen, und der ganze Holocaust wäre wie ein Kartenhaus zusammengekracht.

Einziges Beweismittel waren Zeugenaussagen. Die Zeugen empfanden als ehemalige KZ - Häftlinge natürlich Hass auf die Angeklagten, denn die Zustände im KZ waren auch ohne Gaskammern und ohne systematische Massenmorde oft übel genug. Unter diesen Umständen war die Versuchung für die Zeugen unwiderstehlich, den Angeklagten neben möglicherweise tatsächlich begangenen Missetaten noch andere, ungleich schlimmere vorzuwerfen. Zu befürchten hatten sie nicht das Geringste, denn kein Zeuge bei einem NS-Prozess wurde je wegen Meineids angeklagt - auch nicht Filip Müller, der beim Frankfurter Auschwitz - Prozess aussagte, ein SS - Mann habe ein Kind in das beim Einäschern der Vergasten abfliessende siedende Menschenfett geschleudert, oder jener andere Zeuge, der erzählte, die Kapos hätten während der Exekutionspausen in der Gaskammer Radrennen durchgeführt; für dererlei sportliche Anlässe habe sich der Raum gut geeignet, denn er sei abschüssig gewesen, damit das Blut der Vergasten abfliessen konnte. Weshalb haben die meisten Angeklagten die Existenz der Gaskammern zugegeben oder zumindest nicht bestritten?

Wie beim Nürnberger Prozess galt der Holocaust bei den westdeutschen NS - Prozessen als geschichtlich erwiesene Tatsache, über die nicht diskutiert wurde. Diskutiert wurde lediglich über die individuelle Beteiligung der Angeklagten an Mordtaten. Wer als Angeklagter die Existenz der Gaskammern und die Judenvernichtung bestritt, brachte sich damit in eine vollkommen hoffnungslose Situation und riskierte ob seiner "Verstocktheit" eine besonders harte Strafe. So wählten fast alle Angeklagten nach Absprache mit ihren Anwälten die Taktik, nicht das Vorhandensein der Gaskammern, sondern bloss ihre eigene Beteiligung an Vergasungen abzustreiten oder sich, wenn die Zeugenaussagen allzu erdrückend waren, darauf zu berufen, daß sie auf Befehl gehandelt hätten.

Kooperative Angeklagte durften auf milde Strafen hoffen, mochten die ihnen zur Last gelegten Verbrechen noch so scheusslich sein. Beim Belzec - Prozess von 1965 wurde der einzige Angeklagte Josef Oberhauser wegen Beteiligung an 300.000 Morden verurteilt, kam aber mit einer lachhaft niedrigen Strafe von vier Jahren und sechs Monaten Zuchthaus davon, die er kaum ganz absitzen musste. Grund für diese Milde: Oberhauser hatte bei der Verhandlung jede Aussage verweigert. Dies hiess, daß er die Anklage nicht bestritt, und somit konnte die westdeutsche Justiz wieder einmal triumphierend feststellen, die Täter hätten die Massenmorde ja gar nicht geleugnet (Rückerl, S. 83/84). Beim Frankfurter Auschwitz - Prozess erhielt der Angeklagte Robert Mulka, dem besonders bestialische Schandtaten "nachgewiesen" worden waren, eine Strafe von 14 Jahren, die als zu mild kritisiert wurde. Bereits nach vier Monaten wurde Mulka aus "Gesundheitsgründen" auf freien Fuss gesetzt - er hatte das Spiel der Anklage mitgespielt und die Existenz der Gaskammern zugeben. Wer dies nicht tat, konnte nicht mit Milde rechnen. Kurt Franz, Angeklagter im Treblinka - Prozess, hat bis zu seiner im August 1993 erfolgten Begnadigung 35 Jahre hinter Gittern verbracht, denn er hat das offizielle Treblinka - Bild stets hartnäckig bestritten. Sein Mitangeklagter Suchomel, dem zufolge die Juden "nackt und geordnet in die Gaskammer marschierten", sass nur vier Jahre ab.

So wurde, und wird, im "freiesten deutschen Staat der Geschichte" Recht gesprochen. Ein Richter oder Staatsanwalt, der unter diesen Umständen Zweifel am Holocaust und den Gaskammern laut werden liesse, wüsste ganz genau, daß seine Karriere unwiderruflich ruiniert wäre. Deshalb gaben sich anständige Juristen gar nie für die Rolle von Richtern und Staatsanwälten bei solchen Prozessen her, sondern überliessen diese Aufgabe anderen. Auch die Anwälte stellten nie die Existenz der Gaskammern, sondern stets nur die Beteiligung ihrer Mandanten an den Morden in Frage.

Eine brillante Darstellung des Themas NS - Prozesse findet sich im 4. Kapitel des Auschwitz - Mythos von Wilhelm Stäglich; es ist dies der stärkste Teil eines ohnehin hervorragenden Buchs. Am Schluss seines Werkes kommentiert Stäglich die Ergebnisse des Auschwitz-Prozesses mit den folgenden Worten:

Diese Art der Urteilsfindung erinnert in peinlichster Weise an das in mittelalterlichen Hexenprozessen angewandte Verfahren. Auch damals wurde bekanntlich das eigentliche Verbrechen nur "vermutet", weil es im Grunde nicht beweisbar war. Selbst die angesehensten Juristen jener Zeit... vertraten die Ansicht, es könne bei "schwer nachweisbaren Verbrechen" von der Erhebung des objektiven Tatbestands abgesehen werden, wenn für das Vorliegen dieses Tatbestandes die "Vermutung" spreche. Die mittelalterlichen Richter befanden sich eben hinsichtlich der Beweisbarkeit von Teufelsbuhlschaft, Hexentanzplatz und ähnlichem Unsinn genau in der gleichen Lage wie unsere "aufgeklärte" Richterschaft des 20. Jahrhunderts hinsichtlich der Gaskammern. Sie mussten daran glauben, sonst wären sie selbst auf dem Scheiterhaufen gelandet - wie im übertragenen Sinne auch die Richter des Auschwitz - Gerichts.

32. Frank Walus und Iwan Demjanjuk

1974 fand Simon Wiesenthal heraus, daß der polnischstämmige US - Bürger Frank Walus während des Krieges als Henkersknecht der Deutschen himmelschreiende Schandtaten an Juden begangen hatte. So wurde Walus vor Gericht gestellt. Nicht weniger als elf jüdische Zeugen sagten unter Eid aus, daß Walus eine Greisin, eine junge Frau, mehrere Kinder sowie einen Krüppel auf viehische Weise ermordet hatte. Walus, ein pensionierter Fabrikarbeiter, machte 60.000 Dollar Schulden, um seine Verteidigung zu finanzieren. Es gelang ihm schliesslich, sich aus Deutschland Dokumente kommen zu lassen, die bewiesen, daß er während des ganzen Krieges gar nie in Polen war, sondern auf einem bayrischen Landgut arbeitete, wo man ihn als "Franzl" in Erinnerung hatte. So brach die Anklage zusammen. Walus war dank Wiesenthal finanziell ruiniert, blieb aber ein freier Mann. (Quelle: Hans Peter Rullmann, Der Fall Demjanjuk, Verlag für ganzheitliche Forschung und Kultur, 1987, sowie Mark Weber, Simon Wiesenthal: Bogus Nazi Hunter, im Journal of Historical Review, Volume Nine, No 4, Winter 1989/90)

Iwan Demjanjuk, ein US - Bürger ukrainischer Herkunft, wurde von den amerikanischen Behörden unter Verletzung so gut wie aller rechtsstaatlichen Prinzipien an Israel ausgeliefert, wo man ihn als "Monster von Treblinka" vor Gericht stellte. Heerschaaren von vereidigten Zeugen schilderten, wie "Iwan der Schreckliche" in Treblinka gehaust hatte. Er ermordete eigenhändig 800.000 Juden mit den Abgasen eines schrottreifen russischen Panzers. Er schnitt Juden die Ohren ab, gab sie ihnen allerdings in der Gaskammer zurück. Er schnitt ihnen mit seinem Bajonett Fleischstücke aus dem Leib. Er schlitzte Schwangeren vor der Vergasung mit seinem Säbel die Bäuche auf. Er hackte jüdischen Frauen vor dem Gang in die Gaskammer mit seinem Schwert die Brüste ab. Er erschoss, erschlug, erstach, erwürgte, peitschte die Juden tot oder liess sie langsam verhungern. So wurde Demjanjuk zum Tode verurteilt.

Inzwischen geben die israelischen Justizbehörden zu, daß der Ukrainer wahrscheinlich gar nie in Treblinka war. Sie erwägen nun, ihn wegen Massenmorden im Lager Sobibor anzuklagen (einziges Beweisstück gegen Demjanjuk ist ein vom KGB gefälschter Dienstausweis für Sobibor; das Papier weist, wie eine in den USA vorgenommene Analyse ergab, als Bestandteil einen erst seit den t sechziger Jahre als Photochemikalie verwendeten Stoff auf). Der Haken ist nur, das Demjanjuk von Kohorten vereidigter Zeugen , | als Ungeheuer von Treblinka identifiziert wurde und sich somit an seinem Fall eindrücklich erwies, was von Zeugenaussagen bei | solchen Prozessen zu halten ist (Quelle: Rullmann, Der Fall Demjanjuk).