Gewidmet Ernst Zündel - Inhaftiert wegen Gedankenverbrechen

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Nachrichten-Archiv    Druckansicht 26. Juli 2007   
 

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PRESSEAUSSENDUNG von Dipl.-Ing. Wolfgang Fröhlich

Dipl.-Ing. Wolfgang Fröhlich
Verfahrenstechniker

Sehr geehrte Redaktion!

Ich erlaube mir, Sie zu informieren, daß ich beim Office of the High Commissioner for Human Rights der Vereinten Nationen Beschwerde gegen die Republik Österreich wegen Verletzung der Menschenrechte eingebracht habe.

Um Anfragen zuvorzukommen. Ich bin leider nicht in der Lage, Ihnen darüber nähere Informationen zukommen zu lassen. Meine Beschwerde enthält logischerweise den mich betreffenden Gerichtsakt. Dessen Weitergabe würde von der österreichischen politischen Justiz wieder als "Verbreitung seiner Thesen" gewertet werden, und mir weitere Jahre politische Haft einbringen. Zuletzt wurde ich am Landesgericht für Strafsachen Wien wegen dieses "Delikts" - wieder unter Beweisabschneidung und entgegen der Rechtsauslegung des österreichischen Parlamentes, vgl. Beilage 2 - zu vier Jahren Gefängnis verurteilt.

Sogar mein Ersuchen an den Petitionsausschuß des österreichischen Nationalrates (Beilage 2) wurde vom Gericht als "Verstoß gegen § 3 h des Verbotsgesetzes" gewertet, weil ich die CD-ROM mit dem Gerichtsakt meiner Erstverurteilung ?Galilei 2000" beigelegt hatte.

Die österreichische politische Justiz ignoriert die Tatsache, daß die Einkerkerung von Menschen wegen bloß gewaltfreier Meinungsäußerung ein SCHWERVERBRECHEN darstellt und gegen alle Rechtsnormen zivilisierter Staaten verstößt.

Mit freundlichen Grüßen

DI Wolfgang Fröhlich

Beilagen:

1. Beschwerde gegen die Republik Österreich wegen Verletzung der Menschenrechte (Hülle der CD-ROM)
2. Ersuchen an den Petitionsausschuß des Nationalrates, vom 27.1.2005



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D 68169 Mannheim 
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