Gewidmet Ernst Zündel - Inhaftiert wegen Gedankenverbrechen

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Nachrichten-Archiv    Druckansicht 10. November 2007   
 

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Von Lügen und Pseudowissenschaftlichkeit

Quelle:  Recht + Freiheit

Mit der Verwendung des Wortes "pseudowissenschaftlich" befinden sich die Kritiker von Revisionisten per se auf dem Gebiet der Wissenschaft. "Wissenschaft" hat die Bedeutung von "geordnetes, folgerichtig aufgebautes, zusammenhängendes Gebiet von Erkenntnissen". Die Kritiker müssen daher aufzeigen, was an den revisionistischen Thesen pseudowissenschaftlich ist, und warum. Die bloße Behauptung, eine These sei falsch, genügt nicht.

Nach Karl Popper (1) verfügt niemand über eine absolut wahre Erkenntnis, sondern nur über ein Vermutungswissen. Vermutungswissen wird mit dem absichtlich eingegangenen Risiko aufgestellt, widerlegt zu werden. Durch die Widerlegung entsteht echter Fortschritt.

Kritiker der Revisionisten stehen somit vor einer doppelten Herausforderung:

1. Sie haben den Beweis zu erbringen, warum eine von ihnen als "pseudowissenschaftlich" behauptete These gegen die Grundsätze der anerkannten Wissenschaft verstößt.

2. Sie haben zu beweisen, warum eine revisionistische These falsch ist. Die Vermeidung der empirischen Widerlegung - etwa mit dem Einwand: "nach Beweisen zu fragen ist abwegig, da sie (die Juden) ja umgekommen sind" - nennt man "Immunisierung". Solche gegen Kritik immunisierte Abwehrhaltung ist nicht wissenschaftlich.

Bei der Spurensuche für jeden Mord wird mit höchst wissenschaftlichen Methoden gearbeitet. Zum Nachweis eines Völkermordes ist dies zwingend sogar ein doppeltes Muß. Doch statt dessen schmettern Richter Beweisanträge ab und urteilen nach dem, was sie vom Sagenhören wissen. Oder sie urteilen wider besseres Wissen, wenn ihnen eines Freispruchs wegen mit Amtsenthebung gedroht wird (wie im Fall Orlett). Doch "Nichts darf per Gesetz außer Streit gesetzt werden. Historische Fakten stehen fest. Aber was wir von ihnen wissen und wie wir sie beurteilen, ist einem ständigen Wandel unterworfen", schrieb die FAZ nach der Verurteilung zu fünf Jahren Gefängnis für Ernst Zündel, des weltweit bekannten Pazifisten, der seit Jahrzehnten Freiheit für Deutschland fordert.

Die unbewiesene Behauptung, ein "Holocaust-Leugner" zu sein, ist willkürliche Beschimpfung und nach allgemeiner Rechtslehre selbst ein Strafdelikt. Leugnen heißt "wider besseres Wissen die Wahrheit zu bestreiten oder sie als falsch zu bezeichnen". Um jemand des Leugnens zu überführen, muß man zunächst das für wahr zu haltende darlegen, wobei zu bedenken ist, daß das Wahre nur so lange wahr ist, als es nicht falsifiziert ist. Danach muß festgestellt werden, daß der Angeklagte das Wahre kennen mußte. Diesem muß aber erlaubt sein, das von der Anklagebehörde als wahr (vermeintlich oder nicht!) Bewiesene durch Gegenbeweise zu falsifizieren. Das Einbringen von Beweisen ist ein übliches Rechtsmittel von Anklage und Verteidigung. Diese dem Angeklagten zu verweigern ist aber ein Justizverbrechen. Ein doppeltes Verbrechen, wenn dem Verteidiger das Einbringen von Beweisen verboten wird. Ein dreifaches, wenn dem Verteidiger wegen des Einbringens von Beweismitteln ein Strafprozeß eröffnet wird.

Tatsächlich warnte Richter Meinerzhagen den Wahlverteidiger Zündels, Dr. Herbert Schaller, daß er mit Verhaftung zu rechnen habe, falls er dem Gericht gewisse Fragen oder bestimmte Anträge zur Verteidigung stellen werde. Da fragt man sich, warum überhaupt noch mehrtägige Gerichtsverhandlungen stattfinden, wo doch das Urteil von Anfang an schon feststeht? Für Prozesse dieser Art hat die BRD Berühmtheit erlangt. Allein im Jahr 2006 wurden gemäß Verfassungsschutzbericht an die 17000 Deutsche wegen ihrer "falschen Meinung" verfolgt und viele "im Namen des Volkes" (!) mit Gefängnis bestraft. Die hochbezahlten Gesetzesbrecher in schwarzem Talar laufen aber unbehelligt herum. Wie ist das in einem angeblich demokratischen Rechtsstaat möglich? Die FAZ hat diese Justizfarce mutig an den Pranger gestellt: "Gerade wurde der notorische Holocaust-Leugner Ernst Zündel - durchaus konsequent - zur Höchststrafe von fünf Jahren Haft verurteilt. Nicht wenige Gewaltverbrecher, die Menschen zu Tode gebracht haben, und viele Wirtschaftskriminelle kommen mit milderen Strafen davon."

Revisionisten Leugnung zu unterstellen und sie zu Höchststrafen zu verurteilen, ohne ihre Thesen wissenschaftlich widerlegt zu haben, stürzen unsere Gesellschaften in ein Unrechtssystem, in eine sich anbahnende Weltdiktatur höchster Vollendung. Besonders dann, wenn aus Feigheit ein jeder dazu schweigt.


(1) "Objektive Erkenntnis, ein evolutionärer Entwurf", Hoffmann und Campe Verlag, Hamburg 1984



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