Ernst Zündel im Mannheimer Gericht
Quelle: The Associated Press
Mannheim (AP) Wegen Verdachts der Volksverhetzung muss sich seit
Donnerstag der Rechtsextremist und Holocaust-Leugner Ernst Zündel
erneut vor Gericht verantworten. Staatsanwalt Andreas Grossmann
bezeichnete Zündel vor dem Landgericht Mannheim als "aktivsten und
führenden Revisionisten", der weltweit nationalsozialistische und
antisemitische Propaganda betrieben habe. Ein erstes Verfahren gegen
den 66-Jährigen, der Ende Februar 2005 aus Kanada abgeschoben wurde,
war geplatzt.
Zündel äußerte sich zunächst nicht zu den Vorwürfen. Die Verteidigung
bezeichnete die Anklage als rechtswidrig. Zündel, der nach seiner
Abschiebung seit März 2005 in deutscher Untersuchungshaft sitzt, soll
laut Anklage von Kanada und den USA aus über die von ihm verantwortete
Internet-Homepage "Zundelsite" sowie in von ihm verfassten und
versandten "Germania-Rundbriefen" weltweit seine antisemitische
Propaganda betrieben haben.
Grossmann sagte, der Angeklagte habe den Holocaust an den Juden
geleugnet. Zündel habe erklärt, in den Konzentrationslagern seien keine
Gaskammern betrieben worden, um Menschen zu töten. Das für den
Massenmord verwendete Gas Zyklon B habe er als "Entlausungsmittel"
verharmlost. Außerdem habe er im Zusammenhang mit den
nationalsozialistischen Verbrechen an den Juden von einer
"Holocaust-Promotion-Lobby" gesprochen. Zündel habe den im
Nationalsozialismus begangenen Völkermord an den Juden systematisch
geleugnet und verharmlost, warf ihm der Staatsanwalt vor.
Zudem habe Zündel mit antisemitischer Hetze zum Hass gegen die jüdische
Bevölkerung aufgestachelt. Für jede im Internet verbreitete Äußerung,
die den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllt, ist das deutsche
Strafrecht anwendbar.
Die Neuansetzung des im November 2005 geplatzten Prozesses war
notwendig geworden, weil für den 66-Jährigen neue Pflichtverteidiger
bestellt werden mussten. Zum Auftakt des ersten Verfahrens hatte das
Gericht die damalige Pflichtverteidigerin Zündels von ihrem Mandat
entbunden, weil sie unter anderem die Zulassung des rechtsradikalen
Anwalts Horst Mahler als ihren Assistenten durchsetzen wollte. Da gegen
Mahler aber ein vorläufiges Berufsverbot besteht, darf er laut Gericht
nicht an der Verteidigung mitwirken.
Zum Auftakt des zweiten Verfahrens vor dem Landgericht in Mannheim
hatten die Wahlverteidiger des Angeklagten mehrere Befangenheitsanträge
gestellt. Unter anderem warfen sie dem Gericht Ungleichbehandlung bei
der Akteneinsicht und Willkür vor. Über die Anträge wurde zunächst
nicht entschieden. Das Landgericht hat insgesamt sechs Verhandlungstage
angesetzt. Ein Urteil soll am 16.
März verkündet werden.